SRG. Sparprogramme nur eine Illusion? Steigende Ausgaben und doppelte Belastung der Wirtschaft

ShortId
25.3571
Id
20253571
Updated
14.11.2025 02:58
Language
de
Title
SRG. Sparprogramme nur eine Illusion? Steigende Ausgaben und doppelte Belastung der Wirtschaft
AdditionalIndexing
24;2446;34
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die SRG finanziert sich zu 83 % aus der Medienabgabe, was einem Betrag von 1’286,2 Millionen Franken entspricht. Diese starke öffentliche Finanzierung verpflichtet zu besonderer Transparenz und Effizienz im Mitteleinsatz. Gleichzeitig kündigt die SRG bis 2029 Einsparungen von 270 Millionen Franken&nbsp;an – was 17 % ihres heutigen Budgets&nbsp;entspricht. Diese Zahl basiert auf drei Faktoren: einer Reduktion der Medienabgabe&nbsp;von 335 auf 300 Franken pro Haushalt, einem prognostizierten Rückgang der Werbeeinnahmen&nbsp;um 90 Millionen Franken, sowie teuerungsbedingten Mehrkosten&nbsp;von 60 Millionen Franken.</p><p>Trotz dieser Ankündigungen ist der Betriebsaufwand im Jahr 2024 um 39 Millionen Franken gestiegen, und die Zahl der Mitarbeitenden liegt mit 7200 auf einem Allzeithoch. Im Jahr 2023 wurden 200 neue Stellen geschaffen, obwohl ein Stellenabbau angekündigt war. Frühere Sparpakete – etwa jenes von 2020 über 50 Millionen Franken – führten effektiv nur zu einer Reduktion von 150’000 Franken.</p><p>Diese Entwicklungen werfen grundlegende Fragen zur Glaubwürdigkeit der SRG und zur Wirksamkeit der Aufsicht durch den Bund auf. Es entsteht der Eindruck, dass es sich bei den angekündigten Einsparungen nicht um reale Kürzungen, sondern lediglich um eine Verlangsamung des Budgetwachstums&nbsp;handelt.</p><p>Zudem ist die Unternehmensabgabe&nbsp;zunehmend umstritten: Viele Unternehmen müssen zahlen, obwohl ihre Mitarbeitenden die Abgabe bereits privat leisten – was zu einer doppelten Belastung&nbsp;führt. In wirtschaftlich angespannten Zeiten ist dies nicht länger vertretbar.</p><p>Der Bundesrat ist gefordert, für Transparenz, Effizienz und Fairness im Umgang mit öffentlichen Mitteln zu sorgen – insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Volksabstimmung zur Halbierung der Medienabgabe.</p>
  • <span><p><span>Zu Frage 1</span></p><p><span>Die Erhöhung des Betriebsaufwands im Jahr 2024 um 39 Millionen Franken ist im Wesentlichen auf einen buchhalterischen Sondereffekt zurückzuführen. Im Jahr 2023 hatte die SRG eine einmalige Auflösung von Arbeitgeberbeitragsreserven in Höhe von 35 Millionen Franken vorgenommen, was den damaligen Aufwand entsprechend reduzierte. Ohne diesen Einmaleffekt beträgt der effektive Kostenanstieg gegenüber dem Vorjahr rund 4 Millionen Franken. Dieser Anstieg lässt sich hauptsächlich durch die Teuerung erklären.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu den Fragen 2 und 3</span></p><p><span>Transformationsprozesse – wie etwa das laufende Projekt «Enavant» der SRG – erfordern Zeit, bis ihre Effekte voll wirksam werden. Kurzfristig kann es zu temporären Mehraufwendungen kommen, etwa für die Projektumsetzung oder notwendige Anpassungen im Personalbestand. Wichtige Gründe für den Personalaufbau lagen im notwendigen Ausbau der Cyber-Sicherheit und temporär in der Organisation des Eurovision Song Contest (ESC) in Basel. Am 31.12.2023 beschäftigte die SRG 5'735 Vollzeitäquivalente (FTE), am 31.12.2024 waren es 5'727 FTE (-8 FTE).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu den Fragen 4, 5 und 7</span></p><p><span>Die SRG hat bereits einen unternehmensweiten Strategie- und Organisationsentwicklungsprozess lanciert, um Einsparungen bis ins Jahr 2029 zu erzielen. Die Medienbranche befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel, wodurch traditionelle Berufsbilder wegfallen und durch neue, insbesondere digitale, ersetzt werden. Die operative Führung liegt bei der Geschäftsleitung, die Verantwortung für die finanzielle Stabilität liegt beim Verwaltungsrat der SRG. Das UVEK prüft den Finanzhaushalt der SRG und kann vom Verwaltungsrat und von der mit der Oberleitung betrauten Organen ergänzende Auskünfte verlangen, um zu beurteilen, wie er seine Verantwortung wahrgenommen hat.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu Frage 6</span></p><p><span>Im Jahr 2024 ist die Geschäftsleitung gegenüber 2023 kleiner geworden: Die Zahl der Mitglieder reduzierte sich von neun auf acht, da seit November 2024 die Abteilung Entwicklung und Angebot nicht mehr in der Geschäftsleitung vertreten ist.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu Frage 8</span></p><p><span>Es ist ein langfristiger Trend, dass die Werbeeinnahmen bei den Schweizer Medien insgesamt zurückgehen, auch bei der SRG. Die Werbeerträge der SRG blieben im Jahr 2024 gegenüber 2023 stabil, was auf die Sportgrossereignisse Fussball-EM der Männer in Deutschland und die Olympischen Sommerspiele in Frankreich zurückzuführen ist.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu Frage 9</span></p><p><span>Das UVEK prüft aufgrund der Berichterstattung des Verwaltungsrates den Finanzhaushalt der SRG. Das UVEK kann vom Verwaltungsrat und von den mit der Oberleitung betrauten Organen ergänzende Auskünfte verlangen, um zu beurteilen, wie er seine finanzielle und wirtschaftliche Verantwortung wahrgenommen hat, und macht von dieser Kompetenz auch Gebrauch.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu Frage 10</span></p><p><span>Am 14. Juni 2015 hat das Schweizer Volk der Einführung der Haushalt- und Unternehmensabgabe zugestimmt. Damit wurde die frühere Empfangsgebühr für Haushalte und Betriebe auf den 1. Januar 2019 abgelöst. Mit dem Systemwechsel wurde die Beteiligung der Wirtschaft an der Finanzierung des medialen Service public fortgesetzt. Die Unternehmensabgabe ist im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG, SR 784.40) verankert. Der Bundesrat wird nach der Volksabstimmung zur Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG Initiative)» über das weitere Vorgehen hinsichtlich der Tarifanpassung im Sinne des Bundesgerichtsurteils entscheiden.</span></p></span>
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie erklärt der Bundesrat, dass die SRG im Jahr 2024 ihren Betriebsaufwand um 39 Millionen Franken erhöht hat, obwohl sie öffentlich mehrfach Sparmassnahmen angekündigt hat?</li><li>Wie rechtfertigt der Bundesrat, dass die SRG im Jahr 2023 rund 200 neue Stellen geschaffen hat und aktuell mit 7200 Mitarbeitenden so viele Angestellte beschäftigt wie noch nie, obwohl ein Stellenabbau angekündigt wurde?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Aussagekraft von Sparankündigungen, wenn diese in der Praxis durch gleichzeitige Ausgabensteigerungen und Personalaufbau konterkariert werden?</li><li>Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um sicherzustellen, dass die SRG bei sinkender Medienabgabe (von 335 auf 300 Franken pro Haushalt bis 2029) ihre Ausgaben tatsächlich reduziert und nicht nur das Wachstum verlangsamt?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die SRG nicht lediglich durch Umstrukturierungen (z. B. Abbau in einer Abteilung, Aufbau in einer anderen) den Eindruck von Sparmassnahmen erweckt, ohne dass reale Einsparungen erfolgen?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass die SRG ihre Geschäftsleitung erweitert hat, obwohl gleichzeitig von Effizienzsteigerung und Transformation gesprochen wird?</li><li>Welche Rolle spielt der Bundesrat bei der Überprüfung der finanziellen und strukturellen Transformation der SRG, insbesondere im Hinblick auf die angekündigten Einsparungen von 270 Millionen Franken bis 2029?</li><li>Wie plausibel erachtet der Bundesrat die Prognose der SRG, dass ihre kommerziellen Einnahmen bis 2029 um 90 Millionen Franken sinken werden, obwohl diese zuletzt als «stabil» bezeichnet wurden?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die SRG ihre Mittel prioritär für den medialen Service public einsetzt und nicht für teure Beratungsmandate, interne Doppelspurigkeiten oder überdimensionierte Führungsstrukturen?</li><li>Im Lichte des Bundesgerichtsentscheids, der bestätigt, dass die Tarife der Radio- und Fernsehgebühr nicht verfassungskonform sind, und in Anbetracht der Tatsache, dass die Mitarbeiter bereits individuell zu dieser Gebühr beitragen, ist der Bundesrat bereit, die Unternehmensabgabe grundlegend zu überdenken, um eine Doppelbesteuerung der Wirtschaft zu vermeiden?</li></ol>
  • SRG. Sparprogramme nur eine Illusion? Steigende Ausgaben und doppelte Belastung der Wirtschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die SRG finanziert sich zu 83 % aus der Medienabgabe, was einem Betrag von 1’286,2 Millionen Franken entspricht. Diese starke öffentliche Finanzierung verpflichtet zu besonderer Transparenz und Effizienz im Mitteleinsatz. Gleichzeitig kündigt die SRG bis 2029 Einsparungen von 270 Millionen Franken&nbsp;an – was 17 % ihres heutigen Budgets&nbsp;entspricht. Diese Zahl basiert auf drei Faktoren: einer Reduktion der Medienabgabe&nbsp;von 335 auf 300 Franken pro Haushalt, einem prognostizierten Rückgang der Werbeeinnahmen&nbsp;um 90 Millionen Franken, sowie teuerungsbedingten Mehrkosten&nbsp;von 60 Millionen Franken.</p><p>Trotz dieser Ankündigungen ist der Betriebsaufwand im Jahr 2024 um 39 Millionen Franken gestiegen, und die Zahl der Mitarbeitenden liegt mit 7200 auf einem Allzeithoch. Im Jahr 2023 wurden 200 neue Stellen geschaffen, obwohl ein Stellenabbau angekündigt war. Frühere Sparpakete – etwa jenes von 2020 über 50 Millionen Franken – führten effektiv nur zu einer Reduktion von 150’000 Franken.</p><p>Diese Entwicklungen werfen grundlegende Fragen zur Glaubwürdigkeit der SRG und zur Wirksamkeit der Aufsicht durch den Bund auf. Es entsteht der Eindruck, dass es sich bei den angekündigten Einsparungen nicht um reale Kürzungen, sondern lediglich um eine Verlangsamung des Budgetwachstums&nbsp;handelt.</p><p>Zudem ist die Unternehmensabgabe&nbsp;zunehmend umstritten: Viele Unternehmen müssen zahlen, obwohl ihre Mitarbeitenden die Abgabe bereits privat leisten – was zu einer doppelten Belastung&nbsp;führt. In wirtschaftlich angespannten Zeiten ist dies nicht länger vertretbar.</p><p>Der Bundesrat ist gefordert, für Transparenz, Effizienz und Fairness im Umgang mit öffentlichen Mitteln zu sorgen – insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Volksabstimmung zur Halbierung der Medienabgabe.</p>
    • <span><p><span>Zu Frage 1</span></p><p><span>Die Erhöhung des Betriebsaufwands im Jahr 2024 um 39 Millionen Franken ist im Wesentlichen auf einen buchhalterischen Sondereffekt zurückzuführen. Im Jahr 2023 hatte die SRG eine einmalige Auflösung von Arbeitgeberbeitragsreserven in Höhe von 35 Millionen Franken vorgenommen, was den damaligen Aufwand entsprechend reduzierte. Ohne diesen Einmaleffekt beträgt der effektive Kostenanstieg gegenüber dem Vorjahr rund 4 Millionen Franken. Dieser Anstieg lässt sich hauptsächlich durch die Teuerung erklären.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu den Fragen 2 und 3</span></p><p><span>Transformationsprozesse – wie etwa das laufende Projekt «Enavant» der SRG – erfordern Zeit, bis ihre Effekte voll wirksam werden. Kurzfristig kann es zu temporären Mehraufwendungen kommen, etwa für die Projektumsetzung oder notwendige Anpassungen im Personalbestand. Wichtige Gründe für den Personalaufbau lagen im notwendigen Ausbau der Cyber-Sicherheit und temporär in der Organisation des Eurovision Song Contest (ESC) in Basel. Am 31.12.2023 beschäftigte die SRG 5'735 Vollzeitäquivalente (FTE), am 31.12.2024 waren es 5'727 FTE (-8 FTE).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu den Fragen 4, 5 und 7</span></p><p><span>Die SRG hat bereits einen unternehmensweiten Strategie- und Organisationsentwicklungsprozess lanciert, um Einsparungen bis ins Jahr 2029 zu erzielen. Die Medienbranche befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel, wodurch traditionelle Berufsbilder wegfallen und durch neue, insbesondere digitale, ersetzt werden. Die operative Führung liegt bei der Geschäftsleitung, die Verantwortung für die finanzielle Stabilität liegt beim Verwaltungsrat der SRG. Das UVEK prüft den Finanzhaushalt der SRG und kann vom Verwaltungsrat und von der mit der Oberleitung betrauten Organen ergänzende Auskünfte verlangen, um zu beurteilen, wie er seine Verantwortung wahrgenommen hat.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu Frage 6</span></p><p><span>Im Jahr 2024 ist die Geschäftsleitung gegenüber 2023 kleiner geworden: Die Zahl der Mitglieder reduzierte sich von neun auf acht, da seit November 2024 die Abteilung Entwicklung und Angebot nicht mehr in der Geschäftsleitung vertreten ist.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu Frage 8</span></p><p><span>Es ist ein langfristiger Trend, dass die Werbeeinnahmen bei den Schweizer Medien insgesamt zurückgehen, auch bei der SRG. Die Werbeerträge der SRG blieben im Jahr 2024 gegenüber 2023 stabil, was auf die Sportgrossereignisse Fussball-EM der Männer in Deutschland und die Olympischen Sommerspiele in Frankreich zurückzuführen ist.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu Frage 9</span></p><p><span>Das UVEK prüft aufgrund der Berichterstattung des Verwaltungsrates den Finanzhaushalt der SRG. Das UVEK kann vom Verwaltungsrat und von den mit der Oberleitung betrauten Organen ergänzende Auskünfte verlangen, um zu beurteilen, wie er seine finanzielle und wirtschaftliche Verantwortung wahrgenommen hat, und macht von dieser Kompetenz auch Gebrauch.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu Frage 10</span></p><p><span>Am 14. Juni 2015 hat das Schweizer Volk der Einführung der Haushalt- und Unternehmensabgabe zugestimmt. Damit wurde die frühere Empfangsgebühr für Haushalte und Betriebe auf den 1. Januar 2019 abgelöst. Mit dem Systemwechsel wurde die Beteiligung der Wirtschaft an der Finanzierung des medialen Service public fortgesetzt. Die Unternehmensabgabe ist im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG, SR 784.40) verankert. Der Bundesrat wird nach der Volksabstimmung zur Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG Initiative)» über das weitere Vorgehen hinsichtlich der Tarifanpassung im Sinne des Bundesgerichtsurteils entscheiden.</span></p></span>
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie erklärt der Bundesrat, dass die SRG im Jahr 2024 ihren Betriebsaufwand um 39 Millionen Franken erhöht hat, obwohl sie öffentlich mehrfach Sparmassnahmen angekündigt hat?</li><li>Wie rechtfertigt der Bundesrat, dass die SRG im Jahr 2023 rund 200 neue Stellen geschaffen hat und aktuell mit 7200 Mitarbeitenden so viele Angestellte beschäftigt wie noch nie, obwohl ein Stellenabbau angekündigt wurde?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Aussagekraft von Sparankündigungen, wenn diese in der Praxis durch gleichzeitige Ausgabensteigerungen und Personalaufbau konterkariert werden?</li><li>Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um sicherzustellen, dass die SRG bei sinkender Medienabgabe (von 335 auf 300 Franken pro Haushalt bis 2029) ihre Ausgaben tatsächlich reduziert und nicht nur das Wachstum verlangsamt?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die SRG nicht lediglich durch Umstrukturierungen (z. B. Abbau in einer Abteilung, Aufbau in einer anderen) den Eindruck von Sparmassnahmen erweckt, ohne dass reale Einsparungen erfolgen?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass die SRG ihre Geschäftsleitung erweitert hat, obwohl gleichzeitig von Effizienzsteigerung und Transformation gesprochen wird?</li><li>Welche Rolle spielt der Bundesrat bei der Überprüfung der finanziellen und strukturellen Transformation der SRG, insbesondere im Hinblick auf die angekündigten Einsparungen von 270 Millionen Franken bis 2029?</li><li>Wie plausibel erachtet der Bundesrat die Prognose der SRG, dass ihre kommerziellen Einnahmen bis 2029 um 90 Millionen Franken sinken werden, obwohl diese zuletzt als «stabil» bezeichnet wurden?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die SRG ihre Mittel prioritär für den medialen Service public einsetzt und nicht für teure Beratungsmandate, interne Doppelspurigkeiten oder überdimensionierte Führungsstrukturen?</li><li>Im Lichte des Bundesgerichtsentscheids, der bestätigt, dass die Tarife der Radio- und Fernsehgebühr nicht verfassungskonform sind, und in Anbetracht der Tatsache, dass die Mitarbeiter bereits individuell zu dieser Gebühr beitragen, ist der Bundesrat bereit, die Unternehmensabgabe grundlegend zu überdenken, um eine Doppelbesteuerung der Wirtschaft zu vermeiden?</li></ol>
    • SRG. Sparprogramme nur eine Illusion? Steigende Ausgaben und doppelte Belastung der Wirtschaft

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