Ist man an der EPFL, um zu studieren oder um zu demonstrieren und propagandistische Flugblätter zu verteilen?
- ShortId
-
25.3578
- Id
-
20253578
- Updated
-
14.11.2025 02:44
- Language
-
de
- Title
-
Ist man an der EPFL, um zu studieren oder um zu demonstrieren und propagandistische Flugblätter zu verteilen?
- AdditionalIndexing
-
32;09;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2./4. Der Bundesrat ist über die Ereignisse an verschiedenen Hochschulen im Zusammenhang mit der Situation im Nahen Osten informiert. Die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) sind autonome öffentlich-rechtliche Anstalten des Bundes mit Rechtspersönlichkeit (Art. 5 Abs. 1 ETH-Gesetz; SR 414.110). Es liegt folglich an den Hochschulen, das Ausmass der Proteste zu beurteilen und wenn nötig mit der Unterstützung der kantonalen Sicherheitskräfte angemessen darauf zu reagieren. Die Hochschulen haben im Zuge der Demonstrationen geeignete Massnahmen ergriffen und die fehlbaren Personen sanktioniert oder angezeigt. Sowohl die ETH Zürich als auch die ETH Lausanne (ETHL) leisten Präventionsarbeit und verfügen zudem über eine Anlaufstelle für Opfer von sexueller Belästigung, Machtmissbrauch und Diskriminierung.</p><p> </p><p>In Übereinstimmung mit dem ETH-Gesetz wird der ETH-Bereich hauptsächlich durch den Bund finanziert und über die <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2025/1253/de"><u>strategischen Ziele des Bundesrates für den ETH‑Bereich für die Jahre 2025–2028</u></a> gesteuert. Diese legen die Aus- und Weiterbildung von Studierenden und Fachkräften auf wissenschaftlichem und technischem Gebiet als eine der Hauptaufgaben der beiden ETH fest. Die festgelegten Ziele sind zeitlich und inhaltlich auf den vom Parlament beschlossenen Zahlungsrahmen des Bundes für den ETH-Bereich für die Periode 2025–2028 abgestimmt. Der Bundesrat beurteilt die Erreichung der strategischen Ziele durch den ETH-Bereich jährlich und informiert das Parlament. Fragen von besonderer Tragweite werden zudem an den mindestens zweimal jährlich stattfindenden Eignergesprächen zwischen dem Departementsvorsteher des WBF, der Direktorin der EFV und dem Präsidenten des ETH-Rats diskutiert.</p><p> </p><p>Die Politik der Inklusion und der respektvolle Umgang mit Diversität sind namentlich in der Strategie für Diversität, Gleichstellung und Inklusion 2025–2028 des ETH-Rats (<a href="https://ethrat.ch/de"><u>https://ethrat.ch/de</u></a> > News & Publikationen) festgeschrieben. Von den Institutionen des ETH-Bereichs wird demnach erwartet, eine inklusive institutionelle Kultur des offenen und respektvollen Umgangs mit unterschiedlichen Ansichten und Konflikten sowie mit anderen Fällen von zwischenmenschlichen Herausforderungen zu fördern (siehe Schwerpunkt 2 der Strategie). Damit soll ein Arbeits- und Studienumfeld geschaffen werden, das einen respektvollen Umgang mit den unterschiedlichen Meinungen der Studierenden sowie Massnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung vorsieht. Bei den vergangenen Demonstrationen haben die beiden ETH die notwendigen Massnahmen ergriffen, um einen reibungslosen Ablauf von Lehre und Forschung zu gewährleisten.</p><p> </p><p>3. Die Umsetzung von Disziplinarmassnahmen gegen Studierende, die gegen die Regeln verstossen haben, obliegt den beiden Hochschulen. Sie verfügen über die notwendigen Instrumente, um einen reibungslosen Ablauf ihrer Lehr- und Forschungstätigkeit auf dem Campus sicherzustellen, und setzen diese bei Bedarf kohärent um. Vor diesem Hintergrund sei auf die geltenden Disziplinarverordnungen der beiden Hochschulen (<a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/906/de#art_6"><u>Disziplinarverordnung ETH Zürich</u></a>; <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2021/482/de#art_4"><u>ETHL-Disziplinarverordnung</u></a>) verwiesen, die unterschiedliche Disziplinarmassnahmen vorsehen. Diese hängen unter anderem vom Verschulden, den Beweggründen und dem bisherigen Verhalten der Person sowie vom Wert der verletzten oder gefährdeten Interessen der ETH Zürich oder der ETHL ab. Gemäss den Disziplinarverordnungen beider Hochschulen können Disziplinarmassnahmen bis hin zum definitiven Ausschluss aus der Hochschule reichen.</p>
- <p>Ist man an der EPFL, um zu studieren oder um zu demonstrieren und propagandistische Flugblätter zu verteilen?</p><p> </p><p>Am 22. Mai hat eine Gruppe Studierender der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (EPFL) an einem Gebäude der Hochschule Banner aufgehängt mit den Aufschriften: «EPFL censure» (EPFL zensiert) und «EPFL coupable» (EPFL schuldig).</p><p>Ausserdem haben Studierende Flugblätter mit politischer Propaganda, die an Antisemitismus grenzt, auf dem EPFL-Gelände verteilt.</p><p>Schlimmer noch: Die Betreiberinnen und Betreiber des Standes für den Frieden «Schalom» der israelischen Studentenvereinigung wurden von offensichtlich pro-palästinensischen Studierenden unter Druck gesetzt und waren antisemitischen Handlungen ausgesetzt.</p><p>Antisemitismus, das Verteilen von Flugblättern mit politischer Propaganda und unbewilligte Demonstrationen haben an unseren Schulen nichts verloren.</p><p>Es ist nicht in Ordnung, dass die Gelder der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dafür eingesetzt werden, das Studium von Studierenden zu finanzieren, die sich nicht an die Vorschriften halten und die Sicherheit, die Neutralität und den Religionsfrieden der Schweiz gefährden.</p><ul><li>Beabsichtigt der Bundesrat, über die Hochschulleitungen Massnahmen gegen Studierende zu ergreifen, die sich nicht an die Vorschriften halten?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, Massnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass unsere Steuergelder dafür verwendet werden, das Studium von Studierenden zu finanzieren, die sich nicht an die Vorschriften der Hochschulen halten?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, Studierende, die solche Regelverstösse begehen, von den Hochschulen auszuschliessen?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, mit finanziellen Massnahmen zu reagieren, z. B. mit einer Kürzung der Subventionen, falls die Vorgaben nicht eingehalten werden oder die Hochschulen keine Massnahmen gegen ihre unruhestiftenden Studierenden ergreifen?</li></ul><p> </p>
- Ist man an der EPFL, um zu studieren oder um zu demonstrieren und propagandistische Flugblätter zu verteilen?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1./2./4. Der Bundesrat ist über die Ereignisse an verschiedenen Hochschulen im Zusammenhang mit der Situation im Nahen Osten informiert. Die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) sind autonome öffentlich-rechtliche Anstalten des Bundes mit Rechtspersönlichkeit (Art. 5 Abs. 1 ETH-Gesetz; SR 414.110). Es liegt folglich an den Hochschulen, das Ausmass der Proteste zu beurteilen und wenn nötig mit der Unterstützung der kantonalen Sicherheitskräfte angemessen darauf zu reagieren. Die Hochschulen haben im Zuge der Demonstrationen geeignete Massnahmen ergriffen und die fehlbaren Personen sanktioniert oder angezeigt. Sowohl die ETH Zürich als auch die ETH Lausanne (ETHL) leisten Präventionsarbeit und verfügen zudem über eine Anlaufstelle für Opfer von sexueller Belästigung, Machtmissbrauch und Diskriminierung.</p><p> </p><p>In Übereinstimmung mit dem ETH-Gesetz wird der ETH-Bereich hauptsächlich durch den Bund finanziert und über die <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2025/1253/de"><u>strategischen Ziele des Bundesrates für den ETH‑Bereich für die Jahre 2025–2028</u></a> gesteuert. Diese legen die Aus- und Weiterbildung von Studierenden und Fachkräften auf wissenschaftlichem und technischem Gebiet als eine der Hauptaufgaben der beiden ETH fest. Die festgelegten Ziele sind zeitlich und inhaltlich auf den vom Parlament beschlossenen Zahlungsrahmen des Bundes für den ETH-Bereich für die Periode 2025–2028 abgestimmt. Der Bundesrat beurteilt die Erreichung der strategischen Ziele durch den ETH-Bereich jährlich und informiert das Parlament. Fragen von besonderer Tragweite werden zudem an den mindestens zweimal jährlich stattfindenden Eignergesprächen zwischen dem Departementsvorsteher des WBF, der Direktorin der EFV und dem Präsidenten des ETH-Rats diskutiert.</p><p> </p><p>Die Politik der Inklusion und der respektvolle Umgang mit Diversität sind namentlich in der Strategie für Diversität, Gleichstellung und Inklusion 2025–2028 des ETH-Rats (<a href="https://ethrat.ch/de"><u>https://ethrat.ch/de</u></a> > News & Publikationen) festgeschrieben. Von den Institutionen des ETH-Bereichs wird demnach erwartet, eine inklusive institutionelle Kultur des offenen und respektvollen Umgangs mit unterschiedlichen Ansichten und Konflikten sowie mit anderen Fällen von zwischenmenschlichen Herausforderungen zu fördern (siehe Schwerpunkt 2 der Strategie). Damit soll ein Arbeits- und Studienumfeld geschaffen werden, das einen respektvollen Umgang mit den unterschiedlichen Meinungen der Studierenden sowie Massnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung vorsieht. Bei den vergangenen Demonstrationen haben die beiden ETH die notwendigen Massnahmen ergriffen, um einen reibungslosen Ablauf von Lehre und Forschung zu gewährleisten.</p><p> </p><p>3. Die Umsetzung von Disziplinarmassnahmen gegen Studierende, die gegen die Regeln verstossen haben, obliegt den beiden Hochschulen. Sie verfügen über die notwendigen Instrumente, um einen reibungslosen Ablauf ihrer Lehr- und Forschungstätigkeit auf dem Campus sicherzustellen, und setzen diese bei Bedarf kohärent um. Vor diesem Hintergrund sei auf die geltenden Disziplinarverordnungen der beiden Hochschulen (<a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/906/de#art_6"><u>Disziplinarverordnung ETH Zürich</u></a>; <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2021/482/de#art_4"><u>ETHL-Disziplinarverordnung</u></a>) verwiesen, die unterschiedliche Disziplinarmassnahmen vorsehen. Diese hängen unter anderem vom Verschulden, den Beweggründen und dem bisherigen Verhalten der Person sowie vom Wert der verletzten oder gefährdeten Interessen der ETH Zürich oder der ETHL ab. Gemäss den Disziplinarverordnungen beider Hochschulen können Disziplinarmassnahmen bis hin zum definitiven Ausschluss aus der Hochschule reichen.</p>
- <p>Ist man an der EPFL, um zu studieren oder um zu demonstrieren und propagandistische Flugblätter zu verteilen?</p><p> </p><p>Am 22. Mai hat eine Gruppe Studierender der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (EPFL) an einem Gebäude der Hochschule Banner aufgehängt mit den Aufschriften: «EPFL censure» (EPFL zensiert) und «EPFL coupable» (EPFL schuldig).</p><p>Ausserdem haben Studierende Flugblätter mit politischer Propaganda, die an Antisemitismus grenzt, auf dem EPFL-Gelände verteilt.</p><p>Schlimmer noch: Die Betreiberinnen und Betreiber des Standes für den Frieden «Schalom» der israelischen Studentenvereinigung wurden von offensichtlich pro-palästinensischen Studierenden unter Druck gesetzt und waren antisemitischen Handlungen ausgesetzt.</p><p>Antisemitismus, das Verteilen von Flugblättern mit politischer Propaganda und unbewilligte Demonstrationen haben an unseren Schulen nichts verloren.</p><p>Es ist nicht in Ordnung, dass die Gelder der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dafür eingesetzt werden, das Studium von Studierenden zu finanzieren, die sich nicht an die Vorschriften halten und die Sicherheit, die Neutralität und den Religionsfrieden der Schweiz gefährden.</p><ul><li>Beabsichtigt der Bundesrat, über die Hochschulleitungen Massnahmen gegen Studierende zu ergreifen, die sich nicht an die Vorschriften halten?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, Massnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass unsere Steuergelder dafür verwendet werden, das Studium von Studierenden zu finanzieren, die sich nicht an die Vorschriften der Hochschulen halten?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, Studierende, die solche Regelverstösse begehen, von den Hochschulen auszuschliessen?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, mit finanziellen Massnahmen zu reagieren, z. B. mit einer Kürzung der Subventionen, falls die Vorgaben nicht eingehalten werden oder die Hochschulen keine Massnahmen gegen ihre unruhestiftenden Studierenden ergreifen?</li></ul><p> </p>
- Ist man an der EPFL, um zu studieren oder um zu demonstrieren und propagandistische Flugblätter zu verteilen?
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