Allgemeine regulatorische Erleichterungen zur Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz

ShortId
25.3579
Id
20253579
Updated
14.11.2025 02:50
Language
de
Title
Allgemeine regulatorische Erleichterungen zur Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz
AdditionalIndexing
15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Auf nationaler Ebene nimmt die Dringlichkeit zu. Unternehmen aller Grössen berichten über eine zunehmende administrative Überlastung, die ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt. Diese Belastung entsteht dadurch, dass immer wieder neue Normen und Vorschriften sowie weitere Bestimmungen im nationalen Recht dazukommen. Die zunehmende Komplexität der Vorschriften wirkt sich unmittelbar auf die Fähigkeit der Unternehmen aus, Innovationen zu tätigen, zu investieren und agil auf Marktveränderungen zu reagieren.</p><p>Wenn der Bundesrat schon gewisse Massnahmen ergriffen hat, insbesondere über das KMU-Forum, dann reichten diese Bemühungen bisher nicht aus, um die ständig zunehmende administrative Belastung auszugleichen. Punktuelle Verbesserungen werden allzu oft durch die Einführung von neuen Pflichten zunichtegemacht.</p><p>Gleichzeitig setzen viele ausländische Instanzen – in Europa ebenso wie in Asien oder Amerika – ehrgeizige Programme zur administrativen Erleichterung um, um die Attraktivität ihres Landes zu steigern. Durch diese Entwicklung auf der Weltbühne nimmt der Druck auf die Schweiz zu, deren Wettbewerbsfähigkeit gefährdet ist, wenn sie nicht proaktiv regulatorische Erleichterungen anstrebt.</p>
  • <span><p><span>1. </span></p><p><span>Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat zur Beobachtung der administrativen Belastung der Unternehmen bereits 2013 einen Bürokratiemonitor eingeführt. Der neuste Bürokratiemonitor, welcher am 1. März 2023 publiziert worden ist, zeigt, dass 60 Prozent von über 1'500 befragten Unternehmen die administrative Belastung als eher hoch oder hoch einschätzen. Obwohl das Niveau der wahrgenommenen Belastung weiterhin hoch ist, ist es im Vergleich zur letzten Befragung im Jahr 2018 leicht gesunken. Bei einzelnen gesetzlichen Vorschriften berichten mehr als die Hälfte der antwortenden Unternehmen von hohen Belastungen in den Bereichen Bauvorhaben (67 %), Lebensmittelhygiene (56 %), Ein- und Ausfuhr (55 %), Einholen von Bewilligungen (53 %) und Ausbau Produktionsanlagen (51 %). </span></p><p><span>Im internationalen Vergleich belegt die Schweiz sowohl beim IMD World Competitiveness Ranking 2025 wie auch beim Global Innovation Index 2024 der World Intellectual Property Organisation den ersten Platz. Beim OECD-Index der Produktmarktregulierung (sog. Indicators of Product Market Regulation, PMR) hingegen liegt die Schweiz in der Ausgabe von 2025 im Gesamtindex im Mittelfeld. Relativ gut schneidet die Schweiz bezüglich der Ausgestaltung und der Evaluierung von Regulierungen ab (Regulatory Policy Outlook, OECD, 2025).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Um die Datensituation bezüglich der Regulierungsbelastung weiter zu verbessern, hat das Parlament den Bundesrat mit Artikel 6 des Unternehmensentlastungsgesetzes (UEG; SR 930.31) beauftragt, ein Monitoring über die Belastung zu entwickeln und Problembereiche zu identifizieren. Dieses soll aus den bestehenden Indikatoren wie beispielsweise dem Bürokratiemonitor und neu zu entwickelnden Indikatoren bestehen. Die Veröffentlichung erster Ergebnisse wird Ende 2025 erwartet. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. und 3. </span></p><p><span>Die neuen Bereichsstudien gemäss Artikel 7 UEG verpflichten die Bundesverwaltung, fortlaufend geltende Regulierungen spezifisch auf Entlastungsmöglichkeiten für die Unternehmen zu überprüfen und konkrete Vereinfachungsmassnahmen vorzuschlagen. Der Bundesrat ist vom Parlament beauftragt, jährlich drei bis fünf Regulierungsbereiche für diese Evaluationen festzulegen. Am 14. Mai 2025 hat er die ersten vier Themen beschlossen. In den nächsten 10 Jahren sollen somit in 30 bis 50 Themenbereichen Entlastungsmassnahmen identifiziert werden. Ein ähnlich zielgerichtetes und langfristig angelegtes Programm zur Überprüfung des bestehenden Rechtes ist auch international kaum verbreitet. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das neue UEG enthält zudem Vorgaben, um neue Regulierungen möglichst effizient auszugestalten und die Belastungen für die Unternehmen gering zu halten (Art. 1, 2, 4 und 5). Beispielsweise wird die Innovationsfreundlichkeit explizit als Grundsatz für die Ausgestaltung neuer Regulierungen festgehalten (Art. 1 Bst. d). Zudem hat die Bundesverwaltung aufzuzeigen, wie allfällige Zusatzbelastungen für die Unternehmen vermieden oder im selben Regulierungsbereich kompensiert werden könnten (Art. 4).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat teilt die Meinung, dass eine effiziente und massvolle Regulierung ein wichtiger Bestandteil wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen ist. Das neue UEG verankert die dazu notwendigen Vorgaben und Instrumente. Zusätzlich zur konsequenten Umsetzung des UEG wird der Bundesrat im aktuellen Kontext den Herausforderungen des Wirtschaftsstandorts und insbesondere den exportorientierten Unternehmen bei seinen Entscheidungen besondere Aufmerksamkeit schenken.</span></p></span>
  • <p>Die heutige Zeit ist für die Schweizer Wirtschaft richtungsweisend. Kürzlich haben einige Schweizer Unternehmen erhebliche Investitionen auf der anderen Seite des Atlantiks angekündigt. Solche Investitionen sind häufig schon länger geplant und Teil einer legitimen Strategie. Dies verdeutlicht, wie wichtig die internationale Öffnung für unsere Wirtschaft ist. Es ist jedoch auch ein Warnsignal: Wenn Schweizer Unternehmen im Ausland Investitionen tätigen, dann auch deshalb, weil sie dort günstigere Rahmenbedingungen vorfinden als bei uns.</p><p>Es soll daher geprüft werden, ob in der Schweiz die notwendigen Rahmenbedingungen gegeben sind, um die globale wirtschaftliche Attraktivität aufrechtzuerhalten. Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Hat er den Überblick über die administrative und regulatorische Belastung aller Schweizer Wirtschaftssektoren, im internationalen Vergleich?</li><li>Beabsichtigt er, ein allgemeines Programm zur administrativen und regulatorischen Erleichterung zu starten, nach dem Vorbild von Massnahmen, die andere Länder zur Stärkung ihrer wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit getroffen haben?</li><li>Beabsichtigt er, die bestehende Gesetzgebung systematisch auf überholte oder unverhältnismässige Bestimmungen zu prüfen, die die Innovation und private Investitionen in der Schweiz hemmen?</li></ol>
  • Allgemeine regulatorische Erleichterungen zur Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auf nationaler Ebene nimmt die Dringlichkeit zu. Unternehmen aller Grössen berichten über eine zunehmende administrative Überlastung, die ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt. Diese Belastung entsteht dadurch, dass immer wieder neue Normen und Vorschriften sowie weitere Bestimmungen im nationalen Recht dazukommen. Die zunehmende Komplexität der Vorschriften wirkt sich unmittelbar auf die Fähigkeit der Unternehmen aus, Innovationen zu tätigen, zu investieren und agil auf Marktveränderungen zu reagieren.</p><p>Wenn der Bundesrat schon gewisse Massnahmen ergriffen hat, insbesondere über das KMU-Forum, dann reichten diese Bemühungen bisher nicht aus, um die ständig zunehmende administrative Belastung auszugleichen. Punktuelle Verbesserungen werden allzu oft durch die Einführung von neuen Pflichten zunichtegemacht.</p><p>Gleichzeitig setzen viele ausländische Instanzen – in Europa ebenso wie in Asien oder Amerika – ehrgeizige Programme zur administrativen Erleichterung um, um die Attraktivität ihres Landes zu steigern. Durch diese Entwicklung auf der Weltbühne nimmt der Druck auf die Schweiz zu, deren Wettbewerbsfähigkeit gefährdet ist, wenn sie nicht proaktiv regulatorische Erleichterungen anstrebt.</p>
    • <span><p><span>1. </span></p><p><span>Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat zur Beobachtung der administrativen Belastung der Unternehmen bereits 2013 einen Bürokratiemonitor eingeführt. Der neuste Bürokratiemonitor, welcher am 1. März 2023 publiziert worden ist, zeigt, dass 60 Prozent von über 1'500 befragten Unternehmen die administrative Belastung als eher hoch oder hoch einschätzen. Obwohl das Niveau der wahrgenommenen Belastung weiterhin hoch ist, ist es im Vergleich zur letzten Befragung im Jahr 2018 leicht gesunken. Bei einzelnen gesetzlichen Vorschriften berichten mehr als die Hälfte der antwortenden Unternehmen von hohen Belastungen in den Bereichen Bauvorhaben (67 %), Lebensmittelhygiene (56 %), Ein- und Ausfuhr (55 %), Einholen von Bewilligungen (53 %) und Ausbau Produktionsanlagen (51 %). </span></p><p><span>Im internationalen Vergleich belegt die Schweiz sowohl beim IMD World Competitiveness Ranking 2025 wie auch beim Global Innovation Index 2024 der World Intellectual Property Organisation den ersten Platz. Beim OECD-Index der Produktmarktregulierung (sog. Indicators of Product Market Regulation, PMR) hingegen liegt die Schweiz in der Ausgabe von 2025 im Gesamtindex im Mittelfeld. Relativ gut schneidet die Schweiz bezüglich der Ausgestaltung und der Evaluierung von Regulierungen ab (Regulatory Policy Outlook, OECD, 2025).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Um die Datensituation bezüglich der Regulierungsbelastung weiter zu verbessern, hat das Parlament den Bundesrat mit Artikel 6 des Unternehmensentlastungsgesetzes (UEG; SR 930.31) beauftragt, ein Monitoring über die Belastung zu entwickeln und Problembereiche zu identifizieren. Dieses soll aus den bestehenden Indikatoren wie beispielsweise dem Bürokratiemonitor und neu zu entwickelnden Indikatoren bestehen. Die Veröffentlichung erster Ergebnisse wird Ende 2025 erwartet. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. und 3. </span></p><p><span>Die neuen Bereichsstudien gemäss Artikel 7 UEG verpflichten die Bundesverwaltung, fortlaufend geltende Regulierungen spezifisch auf Entlastungsmöglichkeiten für die Unternehmen zu überprüfen und konkrete Vereinfachungsmassnahmen vorzuschlagen. Der Bundesrat ist vom Parlament beauftragt, jährlich drei bis fünf Regulierungsbereiche für diese Evaluationen festzulegen. Am 14. Mai 2025 hat er die ersten vier Themen beschlossen. In den nächsten 10 Jahren sollen somit in 30 bis 50 Themenbereichen Entlastungsmassnahmen identifiziert werden. Ein ähnlich zielgerichtetes und langfristig angelegtes Programm zur Überprüfung des bestehenden Rechtes ist auch international kaum verbreitet. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das neue UEG enthält zudem Vorgaben, um neue Regulierungen möglichst effizient auszugestalten und die Belastungen für die Unternehmen gering zu halten (Art. 1, 2, 4 und 5). Beispielsweise wird die Innovationsfreundlichkeit explizit als Grundsatz für die Ausgestaltung neuer Regulierungen festgehalten (Art. 1 Bst. d). Zudem hat die Bundesverwaltung aufzuzeigen, wie allfällige Zusatzbelastungen für die Unternehmen vermieden oder im selben Regulierungsbereich kompensiert werden könnten (Art. 4).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat teilt die Meinung, dass eine effiziente und massvolle Regulierung ein wichtiger Bestandteil wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen ist. Das neue UEG verankert die dazu notwendigen Vorgaben und Instrumente. Zusätzlich zur konsequenten Umsetzung des UEG wird der Bundesrat im aktuellen Kontext den Herausforderungen des Wirtschaftsstandorts und insbesondere den exportorientierten Unternehmen bei seinen Entscheidungen besondere Aufmerksamkeit schenken.</span></p></span>
    • <p>Die heutige Zeit ist für die Schweizer Wirtschaft richtungsweisend. Kürzlich haben einige Schweizer Unternehmen erhebliche Investitionen auf der anderen Seite des Atlantiks angekündigt. Solche Investitionen sind häufig schon länger geplant und Teil einer legitimen Strategie. Dies verdeutlicht, wie wichtig die internationale Öffnung für unsere Wirtschaft ist. Es ist jedoch auch ein Warnsignal: Wenn Schweizer Unternehmen im Ausland Investitionen tätigen, dann auch deshalb, weil sie dort günstigere Rahmenbedingungen vorfinden als bei uns.</p><p>Es soll daher geprüft werden, ob in der Schweiz die notwendigen Rahmenbedingungen gegeben sind, um die globale wirtschaftliche Attraktivität aufrechtzuerhalten. Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Hat er den Überblick über die administrative und regulatorische Belastung aller Schweizer Wirtschaftssektoren, im internationalen Vergleich?</li><li>Beabsichtigt er, ein allgemeines Programm zur administrativen und regulatorischen Erleichterung zu starten, nach dem Vorbild von Massnahmen, die andere Länder zur Stärkung ihrer wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit getroffen haben?</li><li>Beabsichtigt er, die bestehende Gesetzgebung systematisch auf überholte oder unverhältnismässige Bestimmungen zu prüfen, die die Innovation und private Investitionen in der Schweiz hemmen?</li></ol>
    • Allgemeine regulatorische Erleichterungen zur Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz

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