Verzögerung der Botschaften führt zu Verzögerungen im Angebotsausbau

ShortId
25.3580
Id
20253580
Updated
14.11.2025 02:50
Language
de
Title
Verzögerung der Botschaften führt zu Verzögerungen im Angebotsausbau
AdditionalIndexing
48;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><ol><li><span>Die Verzögerung der Botschaft 2026 hat auf die Inbetriebnahme bereits beschlossener Angebote kaum Einfluss, da die beschlossenen Projekte wie bisher weitergeführt werden. Nicht ausgeschlossen werden können Verzögerungen aufgrund der Ergebnisse der Expertise Verkehr’45, mit welcher eine Priorisierung bereits beschlossener Projekte vorgenommen wird, sowie bei einzelnen Projekten, deren Ausgestaltung vom überarbeiteten Angebotskonzept abhängen. Für letztere sind die Planungsarbeiten derzeit sistiert. Nach Vorliegen der Ergebnisse aus Verkehr’45 und des anschliessend zu erarbeitenden Angebotskonzepts werden die entsprechenden Arbeiten wieder aufgenommen. </span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="2"><li><span>Der Beschluss für die Umsetzung neuer, noch nicht beschlossener Angebote erfolgt mit der Botschaft zum nächsten Ausbauschritt. Entsprechend kann davon ausgegangen werden, dass mit der Verzögerung der Botschaft 2026 auch erst später Gewissheit besteht, welche Projekte umgesetzt werden können. Keine Verzögerung entsteht allerdings bei den Projektierungsarbeiten der Projekte in den Knoten Luzern und Basel, für welche bereits die Projektierungsarbeiten beschlossen sind und die Arbeiten wie bei allen anderen beschlossenen Projekten weitergeführt werden. </span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="3"><li><span>Diese Frage wird nach Vorliegen der Ergebnisse aus «Verkehr´45» im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage zur Botschaft 2026 beantwortet. </span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4./5. Aktuell sind Massnahmen aus den Programmen ZEB, STEP AS 2025 und STEP AS 2035 im Umfang von 28 Milliarden Franken beschlossen. Es geht nun in einem ersten Schritt darum, diese Massnahmen im dicht befahrenen Netz abgestimmt auf ein funktionierendes Angebotskonzept umzusetzen. Damit können schrittweise Angebote eingeführt werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="6"><li><span>Angebote, welche heute noch nicht beschlossen sind und für welche zusätzliche Infrastrukturen nötig sind, können im Rahmen eines nächsten Ausbauschrittes eingegeben, beurteilt und vom Parlament für die Umsetzung beschlossen werden. Dabei ist den Limitierungen durch Baustellen im Bahnnetz, der Kapazitäten für Planung, Projektierung und Bau sowie der finanziellen Mittel im BIF Rechnung zu tragen. </span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="7"><li><span>Der Bundesrat hält es für vertretbar, die Botschaft 2026 mit leichter Verzögerung dem Parlament vorzulegen und in dieser Zeit eine Reflexion zu den Planungs- und Umsetzungsarbeiten vorzunehmen. Insbesondere ist der Bundesrat der Ansicht, dass eine Überprüfung der Prioritäten und der Kosten zwingend notwendig ist. Es ist davon auszugehen, dass durch die aktuellen Vertiefungsarbeiten finanzielle Mittel besser priorisiert werden können, was sich positiv auf die Leistungsfähigkeit des Gesamtverkehrssystems auswirken dürfte.</span><span>&nbsp; </span></li></ol></span>
  • <p>Die Konsolidierung des Angebotskonzepts 2035 und die für die Kantone überraschende Überprüfung und Neupriorisierung «Verkehr '45» durch die ETH führt zu Verzögerungen bei den Botschaften zum Bahnausbau. Die Botschaft 2026 verschiebt sich um mindestens ein Jahr und wird hauptsächlich Massnahmen enthalten, die helfen sollen, beschlossene Angebote überhaupt umsetzen zu können. Gleichzeitig steht der Termin der Botschaft 2030, also des nächsten Ausbauschritts, in den Sternen. Anders als vom BAV einst angekündigt, dürfen die Kantone im 2025 noch keine Angebotsziele für diesen kommenden Ausbauschritt einreichen.</p><p>Verzögern sich die Botschaften, verzögern sich auch die Beschlüsse zu den Angebotsausbauten und damit der Start und letztendlich die Inbetriebnahme der dafür notwendigen Infrastrukturprojekte, z.B. im Bahnknoten Basel. Unabhängig davon nimmt die Nachfrage im Personen- und Güterverkehr zu. Es drohen neue Engpässe auf der Bahn, aber auch auf der Strasse, wenn die Bahn ihre Leistung nicht erbringen kann.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Wie schätzt der Bundesrat die Auswirkungen der Verzögerungen bei den Botschaften zum Bahnausbau auf die Inbetriebnahme bereits beschlossener Angebote ein?</li><li>Wie schätzt er die Auswirkungen auf die Inbetriebnahme neuer, das heisst noch nicht beschlossener Angebote ein?</li><li>Wann dürfen die Kantone die Angebotsziele für den kommenden Ausbauschritt einreichen bzw. wann ist mit der Botschaft 2030 zum Bahnausbau zu rechnen?</li><li>Was unternimmt der Bundesrat, um zu verhindern, dass auch die Botschaft 2030 hauptsächlich «Reparaturmassnahmen» enthält und sich der Angebotsausbau damit noch weiter verzögert?</li><li>Was unternimmt der Bundesrat, um allfällige Verzögerungen möglichst gering zu halten?</li><li>Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, damit noch nicht beschlossene Angebote, die weitgehend unabhängig von der Konsolidierung sind und frühzeitig einen Nutzen entfalten könnten (z. B. Ausbauten auf Schmalspurnetzen) nicht durch die Limitationen auf dem SBB-Netz verzögert werden?</li><li>Wie schätzt der Bundesrat die Auswirkungen der Verzögerungen bei den Botschaften zum Bahnausbau auf die Leistungsfähigkeit des Gesamtverkehrssystems ein?</li></ol>
  • Verzögerung der Botschaften führt zu Verzögerungen im Angebotsausbau
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><ol><li><span>Die Verzögerung der Botschaft 2026 hat auf die Inbetriebnahme bereits beschlossener Angebote kaum Einfluss, da die beschlossenen Projekte wie bisher weitergeführt werden. Nicht ausgeschlossen werden können Verzögerungen aufgrund der Ergebnisse der Expertise Verkehr’45, mit welcher eine Priorisierung bereits beschlossener Projekte vorgenommen wird, sowie bei einzelnen Projekten, deren Ausgestaltung vom überarbeiteten Angebotskonzept abhängen. Für letztere sind die Planungsarbeiten derzeit sistiert. Nach Vorliegen der Ergebnisse aus Verkehr’45 und des anschliessend zu erarbeitenden Angebotskonzepts werden die entsprechenden Arbeiten wieder aufgenommen. </span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="2"><li><span>Der Beschluss für die Umsetzung neuer, noch nicht beschlossener Angebote erfolgt mit der Botschaft zum nächsten Ausbauschritt. Entsprechend kann davon ausgegangen werden, dass mit der Verzögerung der Botschaft 2026 auch erst später Gewissheit besteht, welche Projekte umgesetzt werden können. Keine Verzögerung entsteht allerdings bei den Projektierungsarbeiten der Projekte in den Knoten Luzern und Basel, für welche bereits die Projektierungsarbeiten beschlossen sind und die Arbeiten wie bei allen anderen beschlossenen Projekten weitergeführt werden. </span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="3"><li><span>Diese Frage wird nach Vorliegen der Ergebnisse aus «Verkehr´45» im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage zur Botschaft 2026 beantwortet. </span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4./5. Aktuell sind Massnahmen aus den Programmen ZEB, STEP AS 2025 und STEP AS 2035 im Umfang von 28 Milliarden Franken beschlossen. Es geht nun in einem ersten Schritt darum, diese Massnahmen im dicht befahrenen Netz abgestimmt auf ein funktionierendes Angebotskonzept umzusetzen. Damit können schrittweise Angebote eingeführt werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="6"><li><span>Angebote, welche heute noch nicht beschlossen sind und für welche zusätzliche Infrastrukturen nötig sind, können im Rahmen eines nächsten Ausbauschrittes eingegeben, beurteilt und vom Parlament für die Umsetzung beschlossen werden. Dabei ist den Limitierungen durch Baustellen im Bahnnetz, der Kapazitäten für Planung, Projektierung und Bau sowie der finanziellen Mittel im BIF Rechnung zu tragen. </span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="7"><li><span>Der Bundesrat hält es für vertretbar, die Botschaft 2026 mit leichter Verzögerung dem Parlament vorzulegen und in dieser Zeit eine Reflexion zu den Planungs- und Umsetzungsarbeiten vorzunehmen. Insbesondere ist der Bundesrat der Ansicht, dass eine Überprüfung der Prioritäten und der Kosten zwingend notwendig ist. Es ist davon auszugehen, dass durch die aktuellen Vertiefungsarbeiten finanzielle Mittel besser priorisiert werden können, was sich positiv auf die Leistungsfähigkeit des Gesamtverkehrssystems auswirken dürfte.</span><span>&nbsp; </span></li></ol></span>
    • <p>Die Konsolidierung des Angebotskonzepts 2035 und die für die Kantone überraschende Überprüfung und Neupriorisierung «Verkehr '45» durch die ETH führt zu Verzögerungen bei den Botschaften zum Bahnausbau. Die Botschaft 2026 verschiebt sich um mindestens ein Jahr und wird hauptsächlich Massnahmen enthalten, die helfen sollen, beschlossene Angebote überhaupt umsetzen zu können. Gleichzeitig steht der Termin der Botschaft 2030, also des nächsten Ausbauschritts, in den Sternen. Anders als vom BAV einst angekündigt, dürfen die Kantone im 2025 noch keine Angebotsziele für diesen kommenden Ausbauschritt einreichen.</p><p>Verzögern sich die Botschaften, verzögern sich auch die Beschlüsse zu den Angebotsausbauten und damit der Start und letztendlich die Inbetriebnahme der dafür notwendigen Infrastrukturprojekte, z.B. im Bahnknoten Basel. Unabhängig davon nimmt die Nachfrage im Personen- und Güterverkehr zu. Es drohen neue Engpässe auf der Bahn, aber auch auf der Strasse, wenn die Bahn ihre Leistung nicht erbringen kann.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Wie schätzt der Bundesrat die Auswirkungen der Verzögerungen bei den Botschaften zum Bahnausbau auf die Inbetriebnahme bereits beschlossener Angebote ein?</li><li>Wie schätzt er die Auswirkungen auf die Inbetriebnahme neuer, das heisst noch nicht beschlossener Angebote ein?</li><li>Wann dürfen die Kantone die Angebotsziele für den kommenden Ausbauschritt einreichen bzw. wann ist mit der Botschaft 2030 zum Bahnausbau zu rechnen?</li><li>Was unternimmt der Bundesrat, um zu verhindern, dass auch die Botschaft 2030 hauptsächlich «Reparaturmassnahmen» enthält und sich der Angebotsausbau damit noch weiter verzögert?</li><li>Was unternimmt der Bundesrat, um allfällige Verzögerungen möglichst gering zu halten?</li><li>Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, damit noch nicht beschlossene Angebote, die weitgehend unabhängig von der Konsolidierung sind und frühzeitig einen Nutzen entfalten könnten (z. B. Ausbauten auf Schmalspurnetzen) nicht durch die Limitationen auf dem SBB-Netz verzögert werden?</li><li>Wie schätzt der Bundesrat die Auswirkungen der Verzögerungen bei den Botschaften zum Bahnausbau auf die Leistungsfähigkeit des Gesamtverkehrssystems ein?</li></ol>
    • Verzögerung der Botschaften führt zu Verzögerungen im Angebotsausbau

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