Gesetzliche Grundlage für Katastrophenhilfe des Bundes
- ShortId
-
25.3585
- Id
-
20253585
- Updated
-
14.11.2025 02:44
- Language
-
de
- Title
-
Gesetzliche Grundlage für Katastrophenhilfe des Bundes
- AdditionalIndexing
-
04;09;24;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bergsturz vom 28. Mai 2025 im Dorf Blatten im Kanton Wallis hat auf dramatische Weise gezeigt, wie rasch und umfassend Naturereignisse Schweizer Gemeinden treffen können. Der Bergsturz verschüttete das Dorf, die Bevölkerung musste evakuiert werden, Infrastruktur ging verloren. Der Bundesrat beantragte eine finanzielle Soforthilfe in Form eines dringlich erklärten Bundesgesetzes. Ein Schritt, der zwar richtig und notwendig war, jedoch erneut aufzeigt, dass solche Massnahmen ad hoc, unsystematisch und nicht auf einer dauerhaften gesetzlichen Grundlage beruhen.</p><p>Die aktuelle Rechtslage ist unzureichend. Zwar existieren sektorielle Regelungen im Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, im Militärgesetz oder über Art. 103 BV. Aber ein übergreifendes, allgemein anwendbares Bundesgesetz zur finanziellen und organisatorischen Unterstützung des Bundes bei Naturkatastrophen fehlt. Es gibt keinen standardisierten Mechanismus für die Prüfung, Bewilligung und Abwicklung solcher Hilfen.</p><p>Ein neues Bundesgesetz über die Katastrophenhilfe soll:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Zuständigkeiten und Verfahren zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden klar regeln</li><li>Kriterien und Instrumente für Soforthilfe, Wiederaufbauhilfe und Präventionsmassnahmen festlegen</li><li>Synergien mit bestehenden Systemen (z.B. Versicherungen, Zivilschutz, Armee, Kantone) nutzen und rechtlich absichern</li><li>Handlungsfähigkeit des Bundes in ausserordentlichen Situationen sicherstellen, ohne Notwendigkeit eines Rückgriffs auf Notrecht</li></ul><p>Der Föderalismus soll gewahrt bleiben. Die primäre Verantwortung bleibt bei den Kantonen. Doch der Bund soll in ausserordentlichen Fällen über eine gesetzlich klar geregelte Möglichkeit zur subsidiären Hilfeleistung verfügen.</p><p>Angesichts zunehmender Naturgefahren ist es angezeigt, vorsorglich eine Rechtsgrundlage für zukünftige Katastrophenlagen zu schaffen.</p>
- <span><p><span>Blatten und seine Einwohnerinnen und Einwohner stehen vor einer ungewissen Zukunft. Der Bergsturz hat Schäden in einer Höhe von mehreren Hundert Millionen Franken verursacht. Auf Antrag des Bundesrates hat das Parlament noch während der Sommersession 2025 rasch und unbürokratisch einen Solidaritätsbeitrag für die Bevölkerung von Blatten in der Höhe von 5 Millionen Franken gesprochen. Dieser knüpft an den Beitrag des Kantons Wallis von 10 Millionen Franken an. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, ihm in Absprache mit dem Kanton Wallis </span><span>bis Ende 2025 eine Gesamtschau über die bisher von Bund, Kantonen und Dritten geleisteten Hilfen, die vorgesehenen Massnahmen für die Instandstellung und den Ersatz von Schutzbauten und -anlagen, die nötigen Sofortmassnahmen sowie deren Kosten und Finanzierung zu unterbreiten.</span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zudem beantragt der Bundesrat die Annahme des Postulats 25.3669 der FDP Fraktion (RL) «Überprüfung und allfällige Ergänzung der gesetzlichen Grundlagen für eine rasche Katastrophenhilfe des Bundes». Das Postulat verlangt, in einem Bericht aufzuzeigen, welche gesetzlichen Regelungen für die zeitnahe Unterstützung einer inländischen Hilfe bei Naturereignissen vorhanden sind bzw. fehlen. Der Bericht soll zudem aufzeigen, ob eine gesetzliche Grundlage für eine standardisierte und rechtsstaatlich abgesicherte Unterstützung in Katastrophenfällen nötig ist, beispielsweise in Form einer spezialisierten Bundesgesetzgebung – ein Anliegen der vorliegenden Motion.</span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>Angesichts des laufenden Auftrags des Bundesrats an das UVEK sowie einer Überprüfung der Rechtslage in Form eines Postulatberichtes bei Annahme des Postulats 25.3669 lehnt der Bundesrat die Erarbeitung einer Gesetzesvorlage zurzeit ab.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage für ein Bundesgesetz über die Katastrophenhilfe zu erarbeiten. Dieses Gesetz soll die Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Verfahren für finanzielle und organisatorische Unterstützungsleistungen des Bundes im Falle von Naturkatastrophen oder anderen Schadensereignissen grosser Tragweite verbindlich regeln. Insbesondere soll es die Bedingungen für die Soforthilfe, die Unterstützung betroffener Kantone und Gemeinden sowie die Zusammenarbeit mit bestehenden Systemen (z.B. Versicherungen, Zivilschutz, Armee, Kantone) klären.</p>
- Gesetzliche Grundlage für Katastrophenhilfe des Bundes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bergsturz vom 28. Mai 2025 im Dorf Blatten im Kanton Wallis hat auf dramatische Weise gezeigt, wie rasch und umfassend Naturereignisse Schweizer Gemeinden treffen können. Der Bergsturz verschüttete das Dorf, die Bevölkerung musste evakuiert werden, Infrastruktur ging verloren. Der Bundesrat beantragte eine finanzielle Soforthilfe in Form eines dringlich erklärten Bundesgesetzes. Ein Schritt, der zwar richtig und notwendig war, jedoch erneut aufzeigt, dass solche Massnahmen ad hoc, unsystematisch und nicht auf einer dauerhaften gesetzlichen Grundlage beruhen.</p><p>Die aktuelle Rechtslage ist unzureichend. Zwar existieren sektorielle Regelungen im Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, im Militärgesetz oder über Art. 103 BV. Aber ein übergreifendes, allgemein anwendbares Bundesgesetz zur finanziellen und organisatorischen Unterstützung des Bundes bei Naturkatastrophen fehlt. Es gibt keinen standardisierten Mechanismus für die Prüfung, Bewilligung und Abwicklung solcher Hilfen.</p><p>Ein neues Bundesgesetz über die Katastrophenhilfe soll:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Zuständigkeiten und Verfahren zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden klar regeln</li><li>Kriterien und Instrumente für Soforthilfe, Wiederaufbauhilfe und Präventionsmassnahmen festlegen</li><li>Synergien mit bestehenden Systemen (z.B. Versicherungen, Zivilschutz, Armee, Kantone) nutzen und rechtlich absichern</li><li>Handlungsfähigkeit des Bundes in ausserordentlichen Situationen sicherstellen, ohne Notwendigkeit eines Rückgriffs auf Notrecht</li></ul><p>Der Föderalismus soll gewahrt bleiben. Die primäre Verantwortung bleibt bei den Kantonen. Doch der Bund soll in ausserordentlichen Fällen über eine gesetzlich klar geregelte Möglichkeit zur subsidiären Hilfeleistung verfügen.</p><p>Angesichts zunehmender Naturgefahren ist es angezeigt, vorsorglich eine Rechtsgrundlage für zukünftige Katastrophenlagen zu schaffen.</p>
- <span><p><span>Blatten und seine Einwohnerinnen und Einwohner stehen vor einer ungewissen Zukunft. Der Bergsturz hat Schäden in einer Höhe von mehreren Hundert Millionen Franken verursacht. Auf Antrag des Bundesrates hat das Parlament noch während der Sommersession 2025 rasch und unbürokratisch einen Solidaritätsbeitrag für die Bevölkerung von Blatten in der Höhe von 5 Millionen Franken gesprochen. Dieser knüpft an den Beitrag des Kantons Wallis von 10 Millionen Franken an. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, ihm in Absprache mit dem Kanton Wallis </span><span>bis Ende 2025 eine Gesamtschau über die bisher von Bund, Kantonen und Dritten geleisteten Hilfen, die vorgesehenen Massnahmen für die Instandstellung und den Ersatz von Schutzbauten und -anlagen, die nötigen Sofortmassnahmen sowie deren Kosten und Finanzierung zu unterbreiten.</span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zudem beantragt der Bundesrat die Annahme des Postulats 25.3669 der FDP Fraktion (RL) «Überprüfung und allfällige Ergänzung der gesetzlichen Grundlagen für eine rasche Katastrophenhilfe des Bundes». Das Postulat verlangt, in einem Bericht aufzuzeigen, welche gesetzlichen Regelungen für die zeitnahe Unterstützung einer inländischen Hilfe bei Naturereignissen vorhanden sind bzw. fehlen. Der Bericht soll zudem aufzeigen, ob eine gesetzliche Grundlage für eine standardisierte und rechtsstaatlich abgesicherte Unterstützung in Katastrophenfällen nötig ist, beispielsweise in Form einer spezialisierten Bundesgesetzgebung – ein Anliegen der vorliegenden Motion.</span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>Angesichts des laufenden Auftrags des Bundesrats an das UVEK sowie einer Überprüfung der Rechtslage in Form eines Postulatberichtes bei Annahme des Postulats 25.3669 lehnt der Bundesrat die Erarbeitung einer Gesetzesvorlage zurzeit ab.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage für ein Bundesgesetz über die Katastrophenhilfe zu erarbeiten. Dieses Gesetz soll die Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Verfahren für finanzielle und organisatorische Unterstützungsleistungen des Bundes im Falle von Naturkatastrophen oder anderen Schadensereignissen grosser Tragweite verbindlich regeln. Insbesondere soll es die Bedingungen für die Soforthilfe, die Unterstützung betroffener Kantone und Gemeinden sowie die Zusammenarbeit mit bestehenden Systemen (z.B. Versicherungen, Zivilschutz, Armee, Kantone) klären.</p>
- Gesetzliche Grundlage für Katastrophenhilfe des Bundes
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