Digitale Souveränität der Schweiz ist Realität!

ShortId
25.3586
Id
20253586
Updated
14.11.2025 02:50
Language
de
Title
Digitale Souveränität der Schweiz ist Realität!
AdditionalIndexing
04;1236;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Digitale Souveränität ist in grösstem Interesse der Schweiz. Sie ist essenziell, um Sicherheit, wirtschaftliche Stärke und demokratische Kontrolle im digitalen Zeitalter zu bewahren. Zusammenfassend bietet die digitale Souveränität der Schweiz folgende Vorteile:</p><ol><li>Schutz der nationalen Sicherheit</li><li>Wirtschaftliche Unabhängigkeit</li><li>Datenschutz und Privatsphäre</li><li>Politische und regulatorische Autonomie</li><li>Krisenresistenz und Infrastruktursicherheit</li></ol><p>&nbsp;</p><p>Verschiedentlich wurden in Bern Vorstösse eingereicht, welche die digitale Souveränität der Schweiz thematisierten, auch vor dem Hintergrund, dass die EU durch Regulierung und Förderung von Infrastruktur mit Hochdruck an eigenen Lösungen arbeitet. Diesbezüglich wurde sogar die Frage aufgeworfen, inwiefern sich die Schweiz an den EU-Programmen beteiligen kann/soll. Dabei blieb bisher stets unerwähnt, dass es in der Schweiz schon heute existierende Lösungen gibt, welche die digitale Souveränität der Schweiz sichern.</p>
  • <span><p><span>Digitale Souveränität ist ein strategisch wichtiges Thema für den Bundesrat. </span><span>Die digitale Souveränität befindet sich in einem ständigen Spannungsfeld. Digitale Souveränität bedeutet insbesondere, dass der Schweizer Staat im digitalen Raum kontroll- und handlungsfähig ist. Sie ist derzeit primär ein strategisch-politisches Konzept, das sich durch Prinzipien weiter operationalisieren lässt. Entscheidend ist, welcher Grad an Souveränität für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Zur systematischen Strukturierung und Diskussion der verschiedenen Dimensionen digitaler Souveränität hat sich ein generisches Schichtenmodell als hilfreich erwiesen. Dieses umfasst auch rechtliche Rahmenbedingungen, technische Ressourcen und Rohmaterialien. Die Diskussion konzentriert sich dabei oft auf Software, Daten und Plattformen.</span></p><p><strong><span>&nbsp;</span></strong></p><p><strong><span>1:</span></strong><span> Vor diesem Hintergrund ist dem Bundesrat bewusst, dass in der Schweizer Informatikbranche Angebote und Infrastrukturen vorhanden sind, die zur Sicherung der digitalen Souveränität beitragen können. Bei der Formulierung von Anforderungen an die zu beschaffende oder zu entwickelnde Technologie ist aber zu berücksichtigen, dass ein höheres Mass an Unabhängigkeit mit Zielkonflikten einher gehen kann – etwa im Hinblick auf Funktionalität, Verfügbarkeit, Skalierbarkeit, technischer Maturität oder Kosten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><strong><span>2: </span></strong><span>Dem Bundesrat ist bekannt, dass in der Schweiz ein technologisch innovatives, digitales Ökosystem existiert, das teilweise auch auf offenen Standards und Open Source basiert. Solche Ansätze können zur Erhöhung der digitalen Souveränität beitragen, insbesondere durch Transparenz, Wiederverwendbarkeit und geringere Anbieterabhängigkeit. Sie können aber auch andere Abhängigkeiten im Hinblick auf Community-getriebene Strukturen, verfügbare Supportmodelle sowie die Weiterentwicklung mit sich bringen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG; SR 172.019) verpflichtet den Bund zur Veröffentlichung des Quellcodes von selbst oder für ihn entwickelter Software und stärkt damit die Wiederverwendbarkeit öffentlicher Softwarelösungen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><strong><span>3:</span></strong><span> Der Bundesrat begrüsst resiliente, offene und transparente digitale Lösungen – im Spannungsfeld zwischen digitaler Souveränität, Zweckmässigkeit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Bundesverwaltung führt Beschaffungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) sowie internationalen Verpflichtungen (unter anderem revidiertes Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen; SR</span><span>&nbsp;</span><span>0.632.231.422) durch. Dabei gelten unter anderem die Prinzipien der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz. Eine explizite Bevorzugung nationaler Anbieter ist nicht zulässig.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Gleichwohl bestehen Gestaltungsspielräume, um die digitale Souveränität gezielt zu stärken. Diese werden auch genutzt. So ist beispielsweise im Cloud-Stufenmodell des Bundes die Stufe II als «Public Cloud Schweiz» definiert (mit Gerichtsstand in der Schweiz, sowie mit Vorgaben bezüglich Datenhaltung und -bearbeitung). Auch im Rahmen der Umsetzung der Swiss Government Cloud sieht der Bundesbeschluss zum Verpflichtungskredit entsprechende Vorgaben vor (vgl. </span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2025/1334/de#art_1"><span>Art. 1 Abs. 4 Bundesbeschluss</span></a><span> </span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2025/1334/de#art_1"><span>zu einem Verpflichtungskredit zum Aufbau einer Swiss Government Cloud</span></a><span> [BBl 2025 1334]).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Darüber hinaus hat der Bundesrat 2020 die Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung verabschiedet. Für die Strategieperiode 2021 bis 2030 steht die Umsetzung des totalrevidierten öffentlichen Beschaffungsrechts im Fokus. Es sollen vermehrt Nachhaltigkeitsüberlegungen, Qualitäts- und Innovationsaspekte wie auch KMU-Freundlichkeit bei den Bundesbeschaffungen berücksichtigt werden.</span></p></span>
  • <ol><li>Ist dem Bundesrat bewusst, dass die digitale Souveränität innerhalb der Schweiz (Unabhängigkeit von grossen Cloud- und Softwareanbietern) bereits heute Realität ist?</li><li>Ist dem Bundesrat bewusst, dass ein Schweizer digitales Ökosystem bereits heute existiert, welches nebst den neusten Technologien, die digitale Souveränität sicherstellt, nicht nur für die Schweiz, sondern auch als Exportgut für andere Länder, ohne mit einem sogenannter Lieferantenverpflichtung verbunden zu sein und auf Open Source fokussiert, was wiederum für das Beschaffungswesen der öffentlichen Hand einfachen Zugang gewährleisten sollte?</li><li>Wie berücksichtigt/stärkt der Bund im Rahmen von Beschaffungsprozessen die Vorteile der bereits existierenden digitalen Souveränität der Schweiz, damit die Verwaltung, öffentlich-rechtliche Partner und letztlich die breite Wirtschaft von diesem nachhaltigen Wettbewerbsvorteil profitieren können?</li></ol>
  • Digitale Souveränität der Schweiz ist Realität!
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Digitale Souveränität ist in grösstem Interesse der Schweiz. Sie ist essenziell, um Sicherheit, wirtschaftliche Stärke und demokratische Kontrolle im digitalen Zeitalter zu bewahren. Zusammenfassend bietet die digitale Souveränität der Schweiz folgende Vorteile:</p><ol><li>Schutz der nationalen Sicherheit</li><li>Wirtschaftliche Unabhängigkeit</li><li>Datenschutz und Privatsphäre</li><li>Politische und regulatorische Autonomie</li><li>Krisenresistenz und Infrastruktursicherheit</li></ol><p>&nbsp;</p><p>Verschiedentlich wurden in Bern Vorstösse eingereicht, welche die digitale Souveränität der Schweiz thematisierten, auch vor dem Hintergrund, dass die EU durch Regulierung und Förderung von Infrastruktur mit Hochdruck an eigenen Lösungen arbeitet. Diesbezüglich wurde sogar die Frage aufgeworfen, inwiefern sich die Schweiz an den EU-Programmen beteiligen kann/soll. Dabei blieb bisher stets unerwähnt, dass es in der Schweiz schon heute existierende Lösungen gibt, welche die digitale Souveränität der Schweiz sichern.</p>
    • <span><p><span>Digitale Souveränität ist ein strategisch wichtiges Thema für den Bundesrat. </span><span>Die digitale Souveränität befindet sich in einem ständigen Spannungsfeld. Digitale Souveränität bedeutet insbesondere, dass der Schweizer Staat im digitalen Raum kontroll- und handlungsfähig ist. Sie ist derzeit primär ein strategisch-politisches Konzept, das sich durch Prinzipien weiter operationalisieren lässt. Entscheidend ist, welcher Grad an Souveränität für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Zur systematischen Strukturierung und Diskussion der verschiedenen Dimensionen digitaler Souveränität hat sich ein generisches Schichtenmodell als hilfreich erwiesen. Dieses umfasst auch rechtliche Rahmenbedingungen, technische Ressourcen und Rohmaterialien. Die Diskussion konzentriert sich dabei oft auf Software, Daten und Plattformen.</span></p><p><strong><span>&nbsp;</span></strong></p><p><strong><span>1:</span></strong><span> Vor diesem Hintergrund ist dem Bundesrat bewusst, dass in der Schweizer Informatikbranche Angebote und Infrastrukturen vorhanden sind, die zur Sicherung der digitalen Souveränität beitragen können. Bei der Formulierung von Anforderungen an die zu beschaffende oder zu entwickelnde Technologie ist aber zu berücksichtigen, dass ein höheres Mass an Unabhängigkeit mit Zielkonflikten einher gehen kann – etwa im Hinblick auf Funktionalität, Verfügbarkeit, Skalierbarkeit, technischer Maturität oder Kosten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><strong><span>2: </span></strong><span>Dem Bundesrat ist bekannt, dass in der Schweiz ein technologisch innovatives, digitales Ökosystem existiert, das teilweise auch auf offenen Standards und Open Source basiert. Solche Ansätze können zur Erhöhung der digitalen Souveränität beitragen, insbesondere durch Transparenz, Wiederverwendbarkeit und geringere Anbieterabhängigkeit. Sie können aber auch andere Abhängigkeiten im Hinblick auf Community-getriebene Strukturen, verfügbare Supportmodelle sowie die Weiterentwicklung mit sich bringen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG; SR 172.019) verpflichtet den Bund zur Veröffentlichung des Quellcodes von selbst oder für ihn entwickelter Software und stärkt damit die Wiederverwendbarkeit öffentlicher Softwarelösungen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><strong><span>3:</span></strong><span> Der Bundesrat begrüsst resiliente, offene und transparente digitale Lösungen – im Spannungsfeld zwischen digitaler Souveränität, Zweckmässigkeit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Bundesverwaltung führt Beschaffungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) sowie internationalen Verpflichtungen (unter anderem revidiertes Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen; SR</span><span>&nbsp;</span><span>0.632.231.422) durch. Dabei gelten unter anderem die Prinzipien der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz. Eine explizite Bevorzugung nationaler Anbieter ist nicht zulässig.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Gleichwohl bestehen Gestaltungsspielräume, um die digitale Souveränität gezielt zu stärken. Diese werden auch genutzt. So ist beispielsweise im Cloud-Stufenmodell des Bundes die Stufe II als «Public Cloud Schweiz» definiert (mit Gerichtsstand in der Schweiz, sowie mit Vorgaben bezüglich Datenhaltung und -bearbeitung). Auch im Rahmen der Umsetzung der Swiss Government Cloud sieht der Bundesbeschluss zum Verpflichtungskredit entsprechende Vorgaben vor (vgl. </span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2025/1334/de#art_1"><span>Art. 1 Abs. 4 Bundesbeschluss</span></a><span> </span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2025/1334/de#art_1"><span>zu einem Verpflichtungskredit zum Aufbau einer Swiss Government Cloud</span></a><span> [BBl 2025 1334]).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Darüber hinaus hat der Bundesrat 2020 die Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung verabschiedet. Für die Strategieperiode 2021 bis 2030 steht die Umsetzung des totalrevidierten öffentlichen Beschaffungsrechts im Fokus. Es sollen vermehrt Nachhaltigkeitsüberlegungen, Qualitäts- und Innovationsaspekte wie auch KMU-Freundlichkeit bei den Bundesbeschaffungen berücksichtigt werden.</span></p></span>
    • <ol><li>Ist dem Bundesrat bewusst, dass die digitale Souveränität innerhalb der Schweiz (Unabhängigkeit von grossen Cloud- und Softwareanbietern) bereits heute Realität ist?</li><li>Ist dem Bundesrat bewusst, dass ein Schweizer digitales Ökosystem bereits heute existiert, welches nebst den neusten Technologien, die digitale Souveränität sicherstellt, nicht nur für die Schweiz, sondern auch als Exportgut für andere Länder, ohne mit einem sogenannter Lieferantenverpflichtung verbunden zu sein und auf Open Source fokussiert, was wiederum für das Beschaffungswesen der öffentlichen Hand einfachen Zugang gewährleisten sollte?</li><li>Wie berücksichtigt/stärkt der Bund im Rahmen von Beschaffungsprozessen die Vorteile der bereits existierenden digitalen Souveränität der Schweiz, damit die Verwaltung, öffentlich-rechtliche Partner und letztlich die breite Wirtschaft von diesem nachhaltigen Wettbewerbsvorteil profitieren können?</li></ol>
    • Digitale Souveränität der Schweiz ist Realität!

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