Umfahrung Agno–Bioggio. Würde sich der Bund an der Finanzierung einer unterirdischen Umfahrungsstrasse beteiligen?

ShortId
25.3588
Id
20253588
Updated
14.11.2025 02:49
Language
de
Title
Umfahrung Agno–Bioggio. Würde sich der Bund an der Finanzierung einer unterirdischen Umfahrungsstrasse beteiligen?
AdditionalIndexing
24;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1 und 2: Eine Mitfinanzierung über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) im Rahmen der Agglomerationsprogramme müsste detailliert geprüft werden, ist aber grundsätzlich möglich. Eine zusätzliche bundesseitige Mitfinanzierung solcher Massnahmen zum Beispiel im Bereich Natur/Landschaft ist nicht vorgesehen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Um die Massnahme über die Agglomerationsprogramme zu finanzieren, muss sie in ein Gesamtverkehrskonzept eingebettet und mit der Siedlungsentwicklung abgestimmt sein. Dieser Nachweis ist im Rahmen eines Agglomerationsprogramms zu erbringen. Die Vorgaben zu den Agglomerationsprogrammen sind in der Verordnung des UVEK über das Programm Agglomerationsverkehr (PAVV, </span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/13/de"><u><span>SR 725.116.214</span></u></a><span>) sowie in den zugehörigen Richtlinien (RPAV) geregelt. Die 5. Generation der Agglomerationsprogramme musste bis am 30. Juni 2025 beim Bund zur Prüfung eingereicht werden. Die 6. Generation soll voraussichtlich 2029 dem Bund zur Prüfung vorgelegt werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Der Bundesbeitrag in den Agglomerationsprogrammen liegt bei 30 bis 50 Prozent. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Die oberirdische Variante wurde 2012 in der 2. Generation der Agglomerationsprogramme zur Mitfinanzierung eingereicht. Aufgrund eines ungenügenden Kosten-Nutzen-Verhältnisses wurde damals entschieden, die Massnahme nicht mitzufinanzieren. Eine unterirdische Variante war bisher in keinem Agglomerationsprogramm enthalten. </span></p></span>
  • <p>Der Staatsrat des Kantons Tessin hat kürzlich die Botschaft Nr.&nbsp;8582 zum Kreditantrag für die Realisierung der Umfahrung Agno–Bioggio verabschiedet. Das Projekt sieht eine vollständig oberirdische Strecke vor und kostet 337,8&nbsp;Millionen Franken.</p><p>Die Konferenz der Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten des Malcantone, die die vom Bauvorhaben betroffenen Gemeinden vertritt, wehrt sich gegen den oberirdischen Verlauf der Umfahrung. Insbesondere werden grosse Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der Strasse auf die Umwelt, die Ästhetik und die Landschaft geäussert, da die Strecke durch wertvolle landwirtschaftliche und natürliche Flächen der Gemeinde Agno führt. Es wird auch befürchtet, dass das Bauvorhaben lokale wirtschaftliche Tätigkeiten beeinträchtigen könnte, z.&nbsp;B. verschiedene Campingplätze, die für die Region von grosser wirtschaftlicher Bedeutung sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Es besteht eine Variante des Projekts, bei der die Umfahrungsstrasse unterirdisch geführt wird. Sie wurde vom Kanton schon geplant und betrifft den Streckenabschnitt zwischen dem Flughafen Lugano-Agno und dem Anschluss an das Vallone. Mit dieser Lösung, die auf lokaler politischer und institutioneller Ebene vertreten wird, könnten das Gebiet und die Lebensqualität erhalten und neue Einschnitte in die Landschaft und der Verlust von Grünflächen vermieden werden. Doch da diese Variante schätzungsweise rund 200&nbsp;Millionen Franken teurer wäre, womit die Gesamtkosten des Projekts bei über 520&nbsp;Millionen Franken lägen, wurde sie vom Dipartimento del Territorio des Kantons Tessin verworfen.</p><p>Soweit ersichtlich hat das Dipartimento del Territorio des Kantons Tessin beim Bund nie ein Gesuch um Mitfinanzierung eingereicht, weder für das heutige Projekt noch für die unterirdische Umfahrungsstrasse.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Durch die Variante, bei der die Umfahrungsstrasse Agno–Bioggio unterirdisch geführt wird, würden die Landschaft und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in dieser Region geschützt. Könnte diese Variante angesichts dessen vom Bund finanziell unterstützt werden?</li><li>Über welche Bundesinstrumente oder -kanäle (z.&nbsp;B. Agglomerationsprogramme, Fonds für ökologische Ausgleichsmassnahmen oder für einen anderen Zweck) könnte die finanzielle Unterstützung beantragt werden?</li><li>Was sind die formalen, technischen und zeitlichen Voraussetzungen für die Beantragung von finanzieller Unterstützung für solche Infrastrukturprojekte?</li><li>Wie hoch könnte der Beitrag des Bundes etwa ausfallen?</li><li>Ist dem Bundesrat bekannt, ob das Dipartimento del Territorio des Kantons Tessin beim Bund je ein Gesuch zur Unterstützung des Projekts eingereicht hat – formell oder informell –, insbesondere zur Variante, bei der die Umfahrungsstrasse unterirdisch geführt wird?</li></ol>
  • Umfahrung Agno–Bioggio. Würde sich der Bund an der Finanzierung einer unterirdischen Umfahrungsstrasse beteiligen?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1 und 2: Eine Mitfinanzierung über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) im Rahmen der Agglomerationsprogramme müsste detailliert geprüft werden, ist aber grundsätzlich möglich. Eine zusätzliche bundesseitige Mitfinanzierung solcher Massnahmen zum Beispiel im Bereich Natur/Landschaft ist nicht vorgesehen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Um die Massnahme über die Agglomerationsprogramme zu finanzieren, muss sie in ein Gesamtverkehrskonzept eingebettet und mit der Siedlungsentwicklung abgestimmt sein. Dieser Nachweis ist im Rahmen eines Agglomerationsprogramms zu erbringen. Die Vorgaben zu den Agglomerationsprogrammen sind in der Verordnung des UVEK über das Programm Agglomerationsverkehr (PAVV, </span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/13/de"><u><span>SR 725.116.214</span></u></a><span>) sowie in den zugehörigen Richtlinien (RPAV) geregelt. Die 5. Generation der Agglomerationsprogramme musste bis am 30. Juni 2025 beim Bund zur Prüfung eingereicht werden. Die 6. Generation soll voraussichtlich 2029 dem Bund zur Prüfung vorgelegt werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Der Bundesbeitrag in den Agglomerationsprogrammen liegt bei 30 bis 50 Prozent. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Die oberirdische Variante wurde 2012 in der 2. Generation der Agglomerationsprogramme zur Mitfinanzierung eingereicht. Aufgrund eines ungenügenden Kosten-Nutzen-Verhältnisses wurde damals entschieden, die Massnahme nicht mitzufinanzieren. Eine unterirdische Variante war bisher in keinem Agglomerationsprogramm enthalten. </span></p></span>
    • <p>Der Staatsrat des Kantons Tessin hat kürzlich die Botschaft Nr.&nbsp;8582 zum Kreditantrag für die Realisierung der Umfahrung Agno–Bioggio verabschiedet. Das Projekt sieht eine vollständig oberirdische Strecke vor und kostet 337,8&nbsp;Millionen Franken.</p><p>Die Konferenz der Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten des Malcantone, die die vom Bauvorhaben betroffenen Gemeinden vertritt, wehrt sich gegen den oberirdischen Verlauf der Umfahrung. Insbesondere werden grosse Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der Strasse auf die Umwelt, die Ästhetik und die Landschaft geäussert, da die Strecke durch wertvolle landwirtschaftliche und natürliche Flächen der Gemeinde Agno führt. Es wird auch befürchtet, dass das Bauvorhaben lokale wirtschaftliche Tätigkeiten beeinträchtigen könnte, z.&nbsp;B. verschiedene Campingplätze, die für die Region von grosser wirtschaftlicher Bedeutung sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Es besteht eine Variante des Projekts, bei der die Umfahrungsstrasse unterirdisch geführt wird. Sie wurde vom Kanton schon geplant und betrifft den Streckenabschnitt zwischen dem Flughafen Lugano-Agno und dem Anschluss an das Vallone. Mit dieser Lösung, die auf lokaler politischer und institutioneller Ebene vertreten wird, könnten das Gebiet und die Lebensqualität erhalten und neue Einschnitte in die Landschaft und der Verlust von Grünflächen vermieden werden. Doch da diese Variante schätzungsweise rund 200&nbsp;Millionen Franken teurer wäre, womit die Gesamtkosten des Projekts bei über 520&nbsp;Millionen Franken lägen, wurde sie vom Dipartimento del Territorio des Kantons Tessin verworfen.</p><p>Soweit ersichtlich hat das Dipartimento del Territorio des Kantons Tessin beim Bund nie ein Gesuch um Mitfinanzierung eingereicht, weder für das heutige Projekt noch für die unterirdische Umfahrungsstrasse.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Durch die Variante, bei der die Umfahrungsstrasse Agno–Bioggio unterirdisch geführt wird, würden die Landschaft und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in dieser Region geschützt. Könnte diese Variante angesichts dessen vom Bund finanziell unterstützt werden?</li><li>Über welche Bundesinstrumente oder -kanäle (z.&nbsp;B. Agglomerationsprogramme, Fonds für ökologische Ausgleichsmassnahmen oder für einen anderen Zweck) könnte die finanzielle Unterstützung beantragt werden?</li><li>Was sind die formalen, technischen und zeitlichen Voraussetzungen für die Beantragung von finanzieller Unterstützung für solche Infrastrukturprojekte?</li><li>Wie hoch könnte der Beitrag des Bundes etwa ausfallen?</li><li>Ist dem Bundesrat bekannt, ob das Dipartimento del Territorio des Kantons Tessin beim Bund je ein Gesuch zur Unterstützung des Projekts eingereicht hat – formell oder informell –, insbesondere zur Variante, bei der die Umfahrungsstrasse unterirdisch geführt wird?</li></ol>
    • Umfahrung Agno–Bioggio. Würde sich der Bund an der Finanzierung einer unterirdischen Umfahrungsstrasse beteiligen?

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