Mehr Treibhausgasemissionen wegen der Stadt Basel?

ShortId
25.3595
Id
20253595
Updated
14.11.2025 02:46
Language
de
Title
Mehr Treibhausgasemissionen wegen der Stadt Basel?
AdditionalIndexing
2846;52;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Branchen-Informationen kann der heutige Umschlag von Recyclinggütern (Schüttgut) am Westquai in Basel mit dem Heimfall der Baurechte per Ende 2029 an die Stadt Basel nicht weitergeführt werden. Darum arbeiten die Verantwortlichen der Rheinhäfen offenbar daran, mit der Hafenwirtschaft neue Lösungen für den Schüttgut-Verlad auszuloten. Ziel sei es, die gleichen Mengen in der Schweiz zu verladen wie bisher. Die Suche und Bewilligung von neuen Verlade-Möglichkeiten im Raum Basel dürfte allerdings schwierig werden. Auch im angrenzenden Kanton Baselland sind keine geeigneten Flächen vorhanden. Die beiden Nachbarshäfen im Ausland (FR-Huningue und DE-Weil am Rhein) haben zwar noch Flächen zur Verfügung , jedoch ist da der Zollübergang im LKW-Verkehr sehr umständlich und der Schienenverkehr für grössere Volumen noch nicht vorhanden. Falls alternative Umlade-Möglichkeiten nicht erfolgreich und innerhalb der Schweiz gefunden werden, besteht die Gefahr, dass Schüttgut nicht mehr auf den Rhein verladen werden kann. In diesem Fall sieht die Bau- und Recyclingwirtschaft grössere Logistik- resp. Umsetzungsprobleme auf die Schweiz zukommen. Die Rheinhäfen sind privatrechtlich organisiert. Das heisst, der Bund hat keine Kompetenzen, sich in die laufenden Verhandlungen einzumischen. Jedoch dürften die Auswirkungen für den Bund sehr wohl von Interesse sein, weil fehlende Umlade-Möglichkeiten unweigerlich zu deutlich höherem Verkehrsaufkommen auf der Strasse führt und damit auch zu mehr Emissionen.</p>
  • <span><ol><li><span>Für einen nachhaltigen Gütertransport sind multimodale Transportketten mit den Rheinhäfen als wichtige Umschlagsorte zwischen den ökologisch vorteilhaften Verkehrsträgern Schifffahrt und Bahn von grosser Bedeutung. Mit der </span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2024/300/de"><u><span>Botschaft zum Gütertransportgesetz (24.017)</span></u></a><span> hat der Bundesrat unterstrichen, dass ihm die Förderung effizienter und umweltfreundlicher Transportketten ein zentrales Anliegen ist. </span><br><span>Gleichzeitig ist festzuhalten, dass die raumplanerische Hoheit für die Festlegung von Zonen für Logistik- und Verladeanlagen bei den Kantonen liegt. Der Kanton Basel-Stadt hat seine Planungen im Rahmen des kantonalen Richtplans festgehalten. Sie sehen für die heutigen Hafenareale sowohl eine städtebauliche Entwicklung als auch eine Weiterentwicklung der Hafeninfrastruktur vor. Gemäss Angaben der Schweizerischen Rheinhäfen ist im Rahmen dieser Entwicklung für den Umschlag von Massengütern, worunter auch Schüttgut fällt, eine Verdichtung im Hafenkerngebiet am Hafenbecken 2 in Basel-Kleinhüningen vorgesehen. Weiter stehen Umschlagsflächen an den anderen Rheinhäfen auf Gebiet des Kantons Basel-Landschaft zur Verfügung. Die prognostizierte längerfristige Abnahme der Umschlagsmengen in den Warengruppen Energieträger und Metalle kann zudem den Handlungsspielraum hinsichtlich künftiger Arealnutzungen erhöhen.</span></li><li><span>Die Hafenareale werden räumlich und funktional von den Standortkantonen definiert und innerhalb dieser – in den kantonalen Richtplänen festgelegten – Industriezonen kann der genannte Verlad von Schüttgut stattfinden. In welcher Priorisierung die Umschlagsflächen den verschiedenen Nutzungen zur Verfügung gestellt wird, obliegt den Kantonen. Der Bundesrat kann daher aktuell nicht einschätzen, ob und wie neue Verlademöglichkeiten innerhalb der Hafenareale geschaffen werden können.</span></li><li><span>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass ein Wegfall von Verladekapazitäten für die Schüttgüter in den Rheinhäfen von Basel negative Auswirkungen auf die Logistikketten und die Verkehrsträgerwahl haben kann. Könnte zukünftig ein Teil der Schuttgüter nicht mehr über die Rheinschifffahrt abgewickelt werden können, würden diese voraussichtlich auf andere Verkehrsträger wie Strasse oder Bahn verlagert. </span><br><span>Mit dem Konzept für den Gütertransport auf der Schiene (gemäss Artikel 3 GüTG) macht der Bund heute Festlegungen für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Anlagenlandschaft, welche für Bund, Kantone und Gemeinden verbindlich sind. Auf diesem Weg soll ein möglichst bedarfsgerechtes Angebot an Umschlags- und Verladeanlagen ermöglicht werden. Das Konzept macht hierzu jedoch keine räumlich konkreten Vorgaben zur konkreten Standortwahl für Anlagen. Diese Aufgabe steht raumplanerisch den Kantonen zu. Die Verantwortung für die Sicherstellung geeigneter Umschlagsinfrastrukturen zwischen Rheinschifffahrt und Strasse bzw. Schiene liegt heute somit bei den Standortkantonen der Schweizerischen Rheinhäfen. </span></li><li><span>Mit der Totalrevision des Gütertransportgesetzes (GüTG) hat das Parlament dem Bund den Auftrag erteilt, eine leistungsfähige Hafeninfrastruktur für den Gütertransport auf dem Rhein sicherzustellen und den Bau und Betrieb geeigneter Umschlags- und Verladeanlagen zu ermöglichen.</span><br><span>Gemäss Artikel 11 nGüTG hat der Bund den Auftrag erhalten, mit den Standortkantonen sowie der Betreiberin der Hafeninfrastruktur vertraglich die Flächen und Anlagen der Hafeninfrastruktur festzulegen. Der Bund, vertreten durch das Bundesamt für Verkehr (BAV), kann sich in der Folge auch an der Planung und Finanzierung des Erhalts und der Weiterentwicklung der Hafeninfrastruktur beteiligen. In diesem Kontext kann der Bund nach Inkrafttreten des totalrevidierten GüTG darauf hinwirken, dass strategisch wichtige Umschlagsflächen für Schüttgut auch zukünftig zur Verfügung stehen.</span></li><li><span>Diesen Entscheid könnte nur der Kanton Basel-Stadt als Grundeigentümer des Hafens Basel-Kleinhüningen fällen. </span></li></ol></span>
  • <ol><li>Ist es für den Bundesrat plausibel, einerseits höchst ambitionierte Netto-Null-Ziele festzulegen und andererseits zuzulassen, dass die Einstellung von Verlademöglichkeiten auf den Rhein zu deutlich mehr Strassenverkehr und Treibhausgas-Emissionen führt?</li><li>Wie realistisch ist es, dass der Schüttgut-Verlad im Raum Basel erhalten werden kann, angesichts mangelnder Alternativen und hoher Hürden für neue Verlade-Möglichkeiten?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen eines ausfallenden Schüttgut-Verlads in Basel?</li><li>Wie kann der Bundesrat darauf hinwirken, dass der Schüttgut-Verlad auf den Rhein erhalten werden kann?</li><li>Warum ist es keine Option, auf den Heimfall der Baurechte des Westquais zu verzichten?</li></ol>
  • Mehr Treibhausgasemissionen wegen der Stadt Basel?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Branchen-Informationen kann der heutige Umschlag von Recyclinggütern (Schüttgut) am Westquai in Basel mit dem Heimfall der Baurechte per Ende 2029 an die Stadt Basel nicht weitergeführt werden. Darum arbeiten die Verantwortlichen der Rheinhäfen offenbar daran, mit der Hafenwirtschaft neue Lösungen für den Schüttgut-Verlad auszuloten. Ziel sei es, die gleichen Mengen in der Schweiz zu verladen wie bisher. Die Suche und Bewilligung von neuen Verlade-Möglichkeiten im Raum Basel dürfte allerdings schwierig werden. Auch im angrenzenden Kanton Baselland sind keine geeigneten Flächen vorhanden. Die beiden Nachbarshäfen im Ausland (FR-Huningue und DE-Weil am Rhein) haben zwar noch Flächen zur Verfügung , jedoch ist da der Zollübergang im LKW-Verkehr sehr umständlich und der Schienenverkehr für grössere Volumen noch nicht vorhanden. Falls alternative Umlade-Möglichkeiten nicht erfolgreich und innerhalb der Schweiz gefunden werden, besteht die Gefahr, dass Schüttgut nicht mehr auf den Rhein verladen werden kann. In diesem Fall sieht die Bau- und Recyclingwirtschaft grössere Logistik- resp. Umsetzungsprobleme auf die Schweiz zukommen. Die Rheinhäfen sind privatrechtlich organisiert. Das heisst, der Bund hat keine Kompetenzen, sich in die laufenden Verhandlungen einzumischen. Jedoch dürften die Auswirkungen für den Bund sehr wohl von Interesse sein, weil fehlende Umlade-Möglichkeiten unweigerlich zu deutlich höherem Verkehrsaufkommen auf der Strasse führt und damit auch zu mehr Emissionen.</p>
    • <span><ol><li><span>Für einen nachhaltigen Gütertransport sind multimodale Transportketten mit den Rheinhäfen als wichtige Umschlagsorte zwischen den ökologisch vorteilhaften Verkehrsträgern Schifffahrt und Bahn von grosser Bedeutung. Mit der </span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2024/300/de"><u><span>Botschaft zum Gütertransportgesetz (24.017)</span></u></a><span> hat der Bundesrat unterstrichen, dass ihm die Förderung effizienter und umweltfreundlicher Transportketten ein zentrales Anliegen ist. </span><br><span>Gleichzeitig ist festzuhalten, dass die raumplanerische Hoheit für die Festlegung von Zonen für Logistik- und Verladeanlagen bei den Kantonen liegt. Der Kanton Basel-Stadt hat seine Planungen im Rahmen des kantonalen Richtplans festgehalten. Sie sehen für die heutigen Hafenareale sowohl eine städtebauliche Entwicklung als auch eine Weiterentwicklung der Hafeninfrastruktur vor. Gemäss Angaben der Schweizerischen Rheinhäfen ist im Rahmen dieser Entwicklung für den Umschlag von Massengütern, worunter auch Schüttgut fällt, eine Verdichtung im Hafenkerngebiet am Hafenbecken 2 in Basel-Kleinhüningen vorgesehen. Weiter stehen Umschlagsflächen an den anderen Rheinhäfen auf Gebiet des Kantons Basel-Landschaft zur Verfügung. Die prognostizierte längerfristige Abnahme der Umschlagsmengen in den Warengruppen Energieträger und Metalle kann zudem den Handlungsspielraum hinsichtlich künftiger Arealnutzungen erhöhen.</span></li><li><span>Die Hafenareale werden räumlich und funktional von den Standortkantonen definiert und innerhalb dieser – in den kantonalen Richtplänen festgelegten – Industriezonen kann der genannte Verlad von Schüttgut stattfinden. In welcher Priorisierung die Umschlagsflächen den verschiedenen Nutzungen zur Verfügung gestellt wird, obliegt den Kantonen. Der Bundesrat kann daher aktuell nicht einschätzen, ob und wie neue Verlademöglichkeiten innerhalb der Hafenareale geschaffen werden können.</span></li><li><span>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass ein Wegfall von Verladekapazitäten für die Schüttgüter in den Rheinhäfen von Basel negative Auswirkungen auf die Logistikketten und die Verkehrsträgerwahl haben kann. Könnte zukünftig ein Teil der Schuttgüter nicht mehr über die Rheinschifffahrt abgewickelt werden können, würden diese voraussichtlich auf andere Verkehrsträger wie Strasse oder Bahn verlagert. </span><br><span>Mit dem Konzept für den Gütertransport auf der Schiene (gemäss Artikel 3 GüTG) macht der Bund heute Festlegungen für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Anlagenlandschaft, welche für Bund, Kantone und Gemeinden verbindlich sind. Auf diesem Weg soll ein möglichst bedarfsgerechtes Angebot an Umschlags- und Verladeanlagen ermöglicht werden. Das Konzept macht hierzu jedoch keine räumlich konkreten Vorgaben zur konkreten Standortwahl für Anlagen. Diese Aufgabe steht raumplanerisch den Kantonen zu. Die Verantwortung für die Sicherstellung geeigneter Umschlagsinfrastrukturen zwischen Rheinschifffahrt und Strasse bzw. Schiene liegt heute somit bei den Standortkantonen der Schweizerischen Rheinhäfen. </span></li><li><span>Mit der Totalrevision des Gütertransportgesetzes (GüTG) hat das Parlament dem Bund den Auftrag erteilt, eine leistungsfähige Hafeninfrastruktur für den Gütertransport auf dem Rhein sicherzustellen und den Bau und Betrieb geeigneter Umschlags- und Verladeanlagen zu ermöglichen.</span><br><span>Gemäss Artikel 11 nGüTG hat der Bund den Auftrag erhalten, mit den Standortkantonen sowie der Betreiberin der Hafeninfrastruktur vertraglich die Flächen und Anlagen der Hafeninfrastruktur festzulegen. Der Bund, vertreten durch das Bundesamt für Verkehr (BAV), kann sich in der Folge auch an der Planung und Finanzierung des Erhalts und der Weiterentwicklung der Hafeninfrastruktur beteiligen. In diesem Kontext kann der Bund nach Inkrafttreten des totalrevidierten GüTG darauf hinwirken, dass strategisch wichtige Umschlagsflächen für Schüttgut auch zukünftig zur Verfügung stehen.</span></li><li><span>Diesen Entscheid könnte nur der Kanton Basel-Stadt als Grundeigentümer des Hafens Basel-Kleinhüningen fällen. </span></li></ol></span>
    • <ol><li>Ist es für den Bundesrat plausibel, einerseits höchst ambitionierte Netto-Null-Ziele festzulegen und andererseits zuzulassen, dass die Einstellung von Verlademöglichkeiten auf den Rhein zu deutlich mehr Strassenverkehr und Treibhausgas-Emissionen führt?</li><li>Wie realistisch ist es, dass der Schüttgut-Verlad im Raum Basel erhalten werden kann, angesichts mangelnder Alternativen und hoher Hürden für neue Verlade-Möglichkeiten?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen eines ausfallenden Schüttgut-Verlads in Basel?</li><li>Wie kann der Bundesrat darauf hinwirken, dass der Schüttgut-Verlad auf den Rhein erhalten werden kann?</li><li>Warum ist es keine Option, auf den Heimfall der Baurechte des Westquais zu verzichten?</li></ol>
    • Mehr Treibhausgasemissionen wegen der Stadt Basel?

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