Zugang zu medizinischen Spitzentechnologien beschleunigen

ShortId
25.3600
Id
20253600
Updated
14.11.2025 02:45
Language
de
Title
Zugang zu medizinischen Spitzentechnologien beschleunigen
AdditionalIndexing
36;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. Künstliche Intelligenz (KI) hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt und wird in vielen Bereichen verwendet. Auch in der Medizin bieten sich vielversprechende Anwendungsmöglichkeiten für KI-Systeme, wie zum Beispiel KI-gestützte Diagnosewerkzeuge. KI-Systeme können grosse Datenmengen analysieren und bei der Auswertung von Befunden (z.B. aus der Bildgebung oder aus Laborwerten) unterstützen. Der Bundesrat verfolgt und begrüsst daher Innovationen und Weiterentwicklungen von medizinischen Technologien. Diese können im Bereich der Medizin die Qualität und die Effizienz der Gesundheitsversorgung laufend verbessern.</span></p><p><span>Besonders wichtig in der Medizin ist die Sicherheit der verwendeten Produkte. Gerade bei neuen und innovativen Technologien muss sorgfältig geprüft werden, ob und in welchem Mass die Verwendung am Patienten sicher ist. Je nach Verwendungszweck eines Produkts fällt dieses in den Geltungsbereich des Medizinprodukterechts, welches die entsprechenden Anforderungen festlegt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Mit Digisanté, dem Programm des EDI zur </span><span>Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen, sollen die Qualität der Behandlung, die Patientensicherheit und die Effizienz des Gesundheitssystems erhöht werden. </span><span>Eines der Vorhaben betrifft die Inverkehrbringung, Marktüberwachung und Vergütung von sicheren und qualitativ einwandfreien digitalen Gesundheitsanwendungen. Das entsprechende Vorgehen und der Zeitplan werden aktuell im Bundesamt für Gesundheit (BAG) diskutiert. Die Initialisierungsphase wird nicht vor 2026 starten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Was die Vergütung von digitalen Gesundheitsanwendungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) betrifft, so ist die Prüfung der Leistungspflicht von hängigen Anträgen im Gange. Zwei digitale Gesundheitsanwendungen (Telemedizinprogramm für Patientinnen und Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz und internet-basierte kognitivverhaltens-therapeutische Behandlung der Insomnie) wurden als wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich beurteilt und als Pflichtleistung der OKP in den Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) aufgenommen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Schweiz bietet die Künstliche Intelligenz (KI) grosse Chancen. KI stellt daher einen Schwerpunkt der Legislaturplanung 2023-2027 des Bundesrats dar. Im Bereich des Gesundheitswesens verfügt der Bund lediglich über fragmentarische Kompetenzen. Nach der verfassungsmässigen Aufgabenteilung sind die Kantone für das Gesundheitswesen und insbesondere die Gesundheitsversorgung zuständig. Die Beschaffung allfälliger Medizinal-Technologien mit KI-Lösungen durch öffentliche Institutionen wird sich somit nach der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen und allenfalls weiteren besonderen Beschaffungsregeln des jeweiligen kantonalen Rechts richten. Auf Bundesebene bestehen verschiedene Gefässe, welche insbesondere im Hinblick auf die Definition des Beschaffungsgegenstandes aber auch bezüglich der strategischen Planung von Beschaffungsvorhaben (Berücksichtigung von Systemabhängigkeiten bzw. Systemerneuerungen) förderlich sein können.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. und 5. </span><span>Der Bundesrat will KI so regulieren, dass ihr Potential für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Schweiz nutzbar gemacht wird. Gleichzeitig sollen Risiken für die Gesellschaft möglichst klein bleiben. Die Regulierung im Bereich KI soll sich an drei Zielen orientieren: Der Stärkung des Innovationsstandorts Schweiz, der Wahrung des Grundrechtsschutzes inklusive der Wirtschaftsfreiheit sowie der Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in KI. </span><span>Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 entschieden, dass die Schweiz die </span><span>Konvention des Europarats zu Künstlicher Intelligenz (KI) ratifizieren und die dafür notwendigen Anpassungen im Schweizer Recht vornehmen soll. Zudem sind die Aktivitäten zur Regulierung von KI in einzelnen Bereichen wie zum Beispiel dem Gesundheitswesen oder dem Verkehr parallel weiterzuführen. </span></p></span>
  • <ol><li>Welche Chancen sieht der Bundesrat in der rasanten Entwicklung medizinischer Technologien, wie KI-gestützter Diagnosewerkzeuge, die patientenrelevante Ergebnisse deutlich verbessern und Kosten senken?</li><li>Welche Massnahmen ergreifen Bund und Kantone, dass das öffentliche Gesundheitswesen rechtzeitig Zugang zu den effizientesten und modernsten Innovationen erhält? Beispielsweise KI-gestützter Leukämiediagnostik (97 % Genauigkeit, 400-mal schneller als menschliche Analysen)&nbsp;</li><li>Welche Massnahmen sind nötig um Beschaffungsverfahren für modernste Medizinal-Technologien zu beschleunigen, die nachweislich Leben retten, Kosten reduzieren oder die Effizienz drastisch steigern?&nbsp;</li><li>Seit 14 Jahren führt die Schweiz das Ranking der innovationsstärksten Länder der Welt an. Das europäische Ausschreibungsverfahren hinkt jedoch gerade bei der Einführung wegweisender medizinischer Technologien hinterher. Ist der Bundesrat der Meinung, dass die Gesundheitsstandards an die EU-Normen anzugleichen sind, oder gibt es eine Strategie um sicherzustellen, dass Schweizer Spitäler Vorreiter bei der Einführung transformativer Technologien sind, die sich direkt auf Patientenüberleben und Kosteneffizienz auswirken? &nbsp;</li><li>Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat (Anreize/regulatorische Flexibilität) um zu erleichtern, dass weltweit führende Technologie schnell in das Schweizer Gesundheitswesen integriert und mit lokalen F&amp;E- oder Produktionspartnerschaften kombiniert werden könnte, um nationale Expertise zu stärken?</li></ol>
  • Zugang zu medizinischen Spitzentechnologien beschleunigen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Künstliche Intelligenz (KI) hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt und wird in vielen Bereichen verwendet. Auch in der Medizin bieten sich vielversprechende Anwendungsmöglichkeiten für KI-Systeme, wie zum Beispiel KI-gestützte Diagnosewerkzeuge. KI-Systeme können grosse Datenmengen analysieren und bei der Auswertung von Befunden (z.B. aus der Bildgebung oder aus Laborwerten) unterstützen. Der Bundesrat verfolgt und begrüsst daher Innovationen und Weiterentwicklungen von medizinischen Technologien. Diese können im Bereich der Medizin die Qualität und die Effizienz der Gesundheitsversorgung laufend verbessern.</span></p><p><span>Besonders wichtig in der Medizin ist die Sicherheit der verwendeten Produkte. Gerade bei neuen und innovativen Technologien muss sorgfältig geprüft werden, ob und in welchem Mass die Verwendung am Patienten sicher ist. Je nach Verwendungszweck eines Produkts fällt dieses in den Geltungsbereich des Medizinprodukterechts, welches die entsprechenden Anforderungen festlegt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Mit Digisanté, dem Programm des EDI zur </span><span>Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen, sollen die Qualität der Behandlung, die Patientensicherheit und die Effizienz des Gesundheitssystems erhöht werden. </span><span>Eines der Vorhaben betrifft die Inverkehrbringung, Marktüberwachung und Vergütung von sicheren und qualitativ einwandfreien digitalen Gesundheitsanwendungen. Das entsprechende Vorgehen und der Zeitplan werden aktuell im Bundesamt für Gesundheit (BAG) diskutiert. Die Initialisierungsphase wird nicht vor 2026 starten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Was die Vergütung von digitalen Gesundheitsanwendungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) betrifft, so ist die Prüfung der Leistungspflicht von hängigen Anträgen im Gange. Zwei digitale Gesundheitsanwendungen (Telemedizinprogramm für Patientinnen und Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz und internet-basierte kognitivverhaltens-therapeutische Behandlung der Insomnie) wurden als wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich beurteilt und als Pflichtleistung der OKP in den Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) aufgenommen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Schweiz bietet die Künstliche Intelligenz (KI) grosse Chancen. KI stellt daher einen Schwerpunkt der Legislaturplanung 2023-2027 des Bundesrats dar. Im Bereich des Gesundheitswesens verfügt der Bund lediglich über fragmentarische Kompetenzen. Nach der verfassungsmässigen Aufgabenteilung sind die Kantone für das Gesundheitswesen und insbesondere die Gesundheitsversorgung zuständig. Die Beschaffung allfälliger Medizinal-Technologien mit KI-Lösungen durch öffentliche Institutionen wird sich somit nach der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen und allenfalls weiteren besonderen Beschaffungsregeln des jeweiligen kantonalen Rechts richten. Auf Bundesebene bestehen verschiedene Gefässe, welche insbesondere im Hinblick auf die Definition des Beschaffungsgegenstandes aber auch bezüglich der strategischen Planung von Beschaffungsvorhaben (Berücksichtigung von Systemabhängigkeiten bzw. Systemerneuerungen) förderlich sein können.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. und 5. </span><span>Der Bundesrat will KI so regulieren, dass ihr Potential für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Schweiz nutzbar gemacht wird. Gleichzeitig sollen Risiken für die Gesellschaft möglichst klein bleiben. Die Regulierung im Bereich KI soll sich an drei Zielen orientieren: Der Stärkung des Innovationsstandorts Schweiz, der Wahrung des Grundrechtsschutzes inklusive der Wirtschaftsfreiheit sowie der Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in KI. </span><span>Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 entschieden, dass die Schweiz die </span><span>Konvention des Europarats zu Künstlicher Intelligenz (KI) ratifizieren und die dafür notwendigen Anpassungen im Schweizer Recht vornehmen soll. Zudem sind die Aktivitäten zur Regulierung von KI in einzelnen Bereichen wie zum Beispiel dem Gesundheitswesen oder dem Verkehr parallel weiterzuführen. </span></p></span>
    • <ol><li>Welche Chancen sieht der Bundesrat in der rasanten Entwicklung medizinischer Technologien, wie KI-gestützter Diagnosewerkzeuge, die patientenrelevante Ergebnisse deutlich verbessern und Kosten senken?</li><li>Welche Massnahmen ergreifen Bund und Kantone, dass das öffentliche Gesundheitswesen rechtzeitig Zugang zu den effizientesten und modernsten Innovationen erhält? Beispielsweise KI-gestützter Leukämiediagnostik (97 % Genauigkeit, 400-mal schneller als menschliche Analysen)&nbsp;</li><li>Welche Massnahmen sind nötig um Beschaffungsverfahren für modernste Medizinal-Technologien zu beschleunigen, die nachweislich Leben retten, Kosten reduzieren oder die Effizienz drastisch steigern?&nbsp;</li><li>Seit 14 Jahren führt die Schweiz das Ranking der innovationsstärksten Länder der Welt an. Das europäische Ausschreibungsverfahren hinkt jedoch gerade bei der Einführung wegweisender medizinischer Technologien hinterher. Ist der Bundesrat der Meinung, dass die Gesundheitsstandards an die EU-Normen anzugleichen sind, oder gibt es eine Strategie um sicherzustellen, dass Schweizer Spitäler Vorreiter bei der Einführung transformativer Technologien sind, die sich direkt auf Patientenüberleben und Kosteneffizienz auswirken? &nbsp;</li><li>Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat (Anreize/regulatorische Flexibilität) um zu erleichtern, dass weltweit führende Technologie schnell in das Schweizer Gesundheitswesen integriert und mit lokalen F&amp;E- oder Produktionspartnerschaften kombiniert werden könnte, um nationale Expertise zu stärken?</li></ol>
    • Zugang zu medizinischen Spitzentechnologien beschleunigen

Back to List