Die Schweiz schliesst sich der Initiative zur Reform der Europäischen Menschenrechtskonvention an

ShortId
25.3603
Id
20253603
Updated
14.11.2025 02:50
Language
de
Title
Die Schweiz schliesst sich der Initiative zur Reform der Europäischen Menschenrechtskonvention an
AdditionalIndexing
10;1231;2811;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 22. Mai 2025 veröffentlichten die dänische und die italienische Ministerpräsidentin einen offenen Brief, mit dem sie eine Diskussion und Reform der Auslegung der EMRK fordern. Unterzeichnet wurde der Brief auch von den Regierungschefs Polens, Belgiens, Österreichs, Estlands, Lettlands, der Tschechischen Republik und Litauens.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Unterschrift des Bundesrats sucht man vergeblich, und das trotz der Erklärung des National- und Ständerats an die Adresse des EGMR (24.053/24.054) vom 12. Juni 2025 nach dem Klimaseniorinnen-Urteil. Und obwohl der EGMR die Schweiz kurz darauf erneut in ähnlich übergriffiger Manier verurteilt und einem bosnischen Drogenhändler trotz Landesverweisung ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz gesichert hat.</p><p>&nbsp;</p><p>Im offenen Brief wird davor gewarnt, dass die Rechtsprechung des EGMR die nationalen Handlungsspielräume zunehmend einschränke, insbesondere beim Umgang mit kriminellen Migranten. Der Schutz der Bevölkerung und das Sicherheitsbedürfnis der Mehrheit müssten Vorrang haben vor individuellen Rechten straffälliger Ausländer.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Tatsächlich hat der EGMR die Grenzen der zulässigen Rechtsfortentwicklung längst überschritten. Damit wird die demokratische Entscheidungsfreiheit der Staaten immer stärker einschränkt – bis hin zur Handlungsunfähigkeit in sicherheitsrelevanten Bereichen, wenn effektive Massnahmen gegen kriminelle Migranten aus Gründen verunmöglicht werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Als Mitgliedstaat des Europarats hat die Schweiz eine Verantwortung, sich aktiv an dieser Debatte zu beteiligen, um Menschenrechte und nationale Sicherheit und Souveränität gleichermassen zu wahren. Durch die Unterstützung des Briefes bzw. der Forderungen hat die Schweiz die Chance, von Beginn an mitzuwirken.</p>
  • <span><p><span>Der Bundesrat bekennt sich zur Mitgliedschaft der Schweiz im Europarat und zum System der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK; SR 0.101). Er hat jedoch die Interpretation der EMRK durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Bezug auf den Klimaschutz kritisch gewürdigt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>In diesem Kontext hat der Bundesrat am 4. September 2024 die Motion 24.3485 Caroni «Der EGMR soll sich an seine Kernaufgabe erinnern» zur Annahme empfohlen. Diese Motion stellt eine Reaktion dar auf die Weise, wie der EGMR im Urteil </span><em><span>Verein</span></em><span> </span><em><span>KlimaSeniorinnen</span></em><span> </span><em><span>gegen die Schweiz</span></em><span> vom 9. April 2024 seine Interpretation der EMRK weiterentwickelt hat. Sie beauftragt den Bundesrat, zusammen mit den anderen Vertragsstaaten der EMRK darauf hinzuwirken, dass sich der EGMR an seine Kernaufgabe erinnert, und das Subsidiaritätsprinzip zu stärken. Gemäss diesem Prinzip ist es in erster Linie Aufgabe der Vertragsparteien, die Achtung der in der Konvention bestimmten Rechte zu gewährleisten, und verfügen die Vertragsstaaten dabei über einen Ermessensspielraum, welcher der subsidiären Kontrolle des EGMR untersteht. </span><span>&nbsp;</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der offene Brief vom 22. Mai 2025 entstammt aus einer Initiative, welche Italien und Dänemark im Rahmen der Europäischen Union und ausserhalb der institutionellen Verfahren des Europarats ergriffen haben. Die Schweiz wurde nicht eingeladen, sich an dieser Initiative zu beteiligen. Der Brief bezweckt die Errichtung eines neuen und offenen Austauschs über die Interpretation der EMRK, ohne jedoch das Format des angestrebten Austauschs zu präzisieren. Dem Sinn nach bezweckt der offene Brief, wie auch die Motion 24.3485 Caroni, eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat misst dem Subsidiaritätsprinzip eine grosse Bedeutung zu. Er ist der Ansicht, dass das Parlament ihm mit der Annahme der Motion 24.3485 Caroni bereits das Mandat erteilt hat, dieses Prinzip zu stärken. Die Anwendung der EMRK im Bereich der Migration bildet zudem, im Gegensatz zur Ausgangslage beim Urteil </span><em><span>KlimaSeniorinnen gegen die Schweiz</span></em><span>, Gegenstand einer gefestigten Rechtsprechung des EGMR und des Bundesgerichts. Weiter erscheint das von der Motion 24.3485 Caroni befürwortete Vorgehen, also die Verwendung der vom Europarat zur Verfügung gestellten intergouvernementalen Kanäle und Foren für den Austausch, adäquat. Die Umsetzung der Motion 24.3485 Caroni ist im Gange und abzuwarten.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt,&nbsp;</p><ul><li>die mit dem offenen Brief von neuen europäischen Staaten vom 22. Mai 2025 angestossene Initiative zur Diskussion und Reform der Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu unterstützen und daran mitzuwirken;</li><li>sich zusammen mit anderen Vertragsstaaten dafür einzusetzen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sich wieder an das Subsidiaritätsprinzip hält, den Mitgliedstaaten keine Verpflichtungen auferlegt, die sie staatsvertraglich nie eingegangen sind, und ihre politischen Handlungsspielräume nicht einschränkt, insbesondere zur Wahrung der Handlungsfähigkeit in der Migrationspolitik und der Sicherheit der eigenen Bevölkerung.</li></ul>
  • Die Schweiz schliesst sich der Initiative zur Reform der Europäischen Menschenrechtskonvention an
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 22. Mai 2025 veröffentlichten die dänische und die italienische Ministerpräsidentin einen offenen Brief, mit dem sie eine Diskussion und Reform der Auslegung der EMRK fordern. Unterzeichnet wurde der Brief auch von den Regierungschefs Polens, Belgiens, Österreichs, Estlands, Lettlands, der Tschechischen Republik und Litauens.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Unterschrift des Bundesrats sucht man vergeblich, und das trotz der Erklärung des National- und Ständerats an die Adresse des EGMR (24.053/24.054) vom 12. Juni 2025 nach dem Klimaseniorinnen-Urteil. Und obwohl der EGMR die Schweiz kurz darauf erneut in ähnlich übergriffiger Manier verurteilt und einem bosnischen Drogenhändler trotz Landesverweisung ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz gesichert hat.</p><p>&nbsp;</p><p>Im offenen Brief wird davor gewarnt, dass die Rechtsprechung des EGMR die nationalen Handlungsspielräume zunehmend einschränke, insbesondere beim Umgang mit kriminellen Migranten. Der Schutz der Bevölkerung und das Sicherheitsbedürfnis der Mehrheit müssten Vorrang haben vor individuellen Rechten straffälliger Ausländer.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Tatsächlich hat der EGMR die Grenzen der zulässigen Rechtsfortentwicklung längst überschritten. Damit wird die demokratische Entscheidungsfreiheit der Staaten immer stärker einschränkt – bis hin zur Handlungsunfähigkeit in sicherheitsrelevanten Bereichen, wenn effektive Massnahmen gegen kriminelle Migranten aus Gründen verunmöglicht werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Als Mitgliedstaat des Europarats hat die Schweiz eine Verantwortung, sich aktiv an dieser Debatte zu beteiligen, um Menschenrechte und nationale Sicherheit und Souveränität gleichermassen zu wahren. Durch die Unterstützung des Briefes bzw. der Forderungen hat die Schweiz die Chance, von Beginn an mitzuwirken.</p>
    • <span><p><span>Der Bundesrat bekennt sich zur Mitgliedschaft der Schweiz im Europarat und zum System der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK; SR 0.101). Er hat jedoch die Interpretation der EMRK durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Bezug auf den Klimaschutz kritisch gewürdigt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>In diesem Kontext hat der Bundesrat am 4. September 2024 die Motion 24.3485 Caroni «Der EGMR soll sich an seine Kernaufgabe erinnern» zur Annahme empfohlen. Diese Motion stellt eine Reaktion dar auf die Weise, wie der EGMR im Urteil </span><em><span>Verein</span></em><span> </span><em><span>KlimaSeniorinnen</span></em><span> </span><em><span>gegen die Schweiz</span></em><span> vom 9. April 2024 seine Interpretation der EMRK weiterentwickelt hat. Sie beauftragt den Bundesrat, zusammen mit den anderen Vertragsstaaten der EMRK darauf hinzuwirken, dass sich der EGMR an seine Kernaufgabe erinnert, und das Subsidiaritätsprinzip zu stärken. Gemäss diesem Prinzip ist es in erster Linie Aufgabe der Vertragsparteien, die Achtung der in der Konvention bestimmten Rechte zu gewährleisten, und verfügen die Vertragsstaaten dabei über einen Ermessensspielraum, welcher der subsidiären Kontrolle des EGMR untersteht. </span><span>&nbsp;</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der offene Brief vom 22. Mai 2025 entstammt aus einer Initiative, welche Italien und Dänemark im Rahmen der Europäischen Union und ausserhalb der institutionellen Verfahren des Europarats ergriffen haben. Die Schweiz wurde nicht eingeladen, sich an dieser Initiative zu beteiligen. Der Brief bezweckt die Errichtung eines neuen und offenen Austauschs über die Interpretation der EMRK, ohne jedoch das Format des angestrebten Austauschs zu präzisieren. Dem Sinn nach bezweckt der offene Brief, wie auch die Motion 24.3485 Caroni, eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat misst dem Subsidiaritätsprinzip eine grosse Bedeutung zu. Er ist der Ansicht, dass das Parlament ihm mit der Annahme der Motion 24.3485 Caroni bereits das Mandat erteilt hat, dieses Prinzip zu stärken. Die Anwendung der EMRK im Bereich der Migration bildet zudem, im Gegensatz zur Ausgangslage beim Urteil </span><em><span>KlimaSeniorinnen gegen die Schweiz</span></em><span>, Gegenstand einer gefestigten Rechtsprechung des EGMR und des Bundesgerichts. Weiter erscheint das von der Motion 24.3485 Caroni befürwortete Vorgehen, also die Verwendung der vom Europarat zur Verfügung gestellten intergouvernementalen Kanäle und Foren für den Austausch, adäquat. Die Umsetzung der Motion 24.3485 Caroni ist im Gange und abzuwarten.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt,&nbsp;</p><ul><li>die mit dem offenen Brief von neuen europäischen Staaten vom 22. Mai 2025 angestossene Initiative zur Diskussion und Reform der Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu unterstützen und daran mitzuwirken;</li><li>sich zusammen mit anderen Vertragsstaaten dafür einzusetzen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sich wieder an das Subsidiaritätsprinzip hält, den Mitgliedstaaten keine Verpflichtungen auferlegt, die sie staatsvertraglich nie eingegangen sind, und ihre politischen Handlungsspielräume nicht einschränkt, insbesondere zur Wahrung der Handlungsfähigkeit in der Migrationspolitik und der Sicherheit der eigenen Bevölkerung.</li></ul>
    • Die Schweiz schliesst sich der Initiative zur Reform der Europäischen Menschenrechtskonvention an

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