Zur Lage im Sudan. Schweizer Beitrag zur humanitären Hilfe, Friedensförderung und Menschenrechtssicherung
- ShortId
-
25.3604
- Id
-
20253604
- Updated
-
14.11.2025 02:50
- Language
-
de
- Title
-
Zur Lage im Sudan. Schweizer Beitrag zur humanitären Hilfe, Friedensförderung und Menschenrechtssicherung
- AdditionalIndexing
-
08;2811;09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit April 2023 befindet sich der Sudan in einem eskalierenden Bürgerkrieg zwischen der sudanesischen Armee (SAF) und den paramilitärischen Rapid Support Forces (RSF). Der Konflikt hat laut UN-Angaben über 12 Millionen Menschen zur Flucht gezwungen und zehntausende Opfer gefordert. Berichte über gezielte Gewalt gegen Zivilpersonen, ethnisch motivierte Massaker, sexualisierte Gewalt, die Zerstörung von Krankenhäusern und eine sich zuspitzende Hungersnot geben Anlass zu grösster Sorge.</p><p>Die internationale Gemeinschaft ist bisher weitgehend erfolglos geblieben. Gleichzeitig steht die Schweiz mit ihrer humanitären Tradition, ihrer Rolle als Depositar-Staat der Genfer Konventionen besonders in der Verantwortung. Zudem hat die Schweiz in der Vergangenheit gute Beziehungen zu zivilgesellschaftlichen Akteuren und Vermittlungsbemühungen im Sudan gepflegt.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen.</p>
- <span><p><span>1.-3. Der Bundesrat ist über die schwierige humanitäre Lage im Sudan besorgt. Seit Beginn des Konflikts von 2023 hat die Schweiz ihre Aktivitäten im Sudan und in der Region stark ausgebaut. Für die Periode 2022–2025 hatte die DEZA ursprünglich jährlich rund 10 Millionen Franken für humanitäre Hilfe vorgesehen. Als Reaktion auf den Konflikt hat sie schliesslich über 128 Millionen Franken für den Schutz der Zivilbevölkerung, für Nahrung, Trinkwasser, sanitäre Versorgung und Unterkünfte bereitgestellt. Für die Periode 2026–2029 plant die DEZA humanitäre Hilfe von jährlich 25 Millionen Franken.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Die Schweiz setzt sich auch politisch für eine Lösung des Konflikts ein. Sie unterstützt mit dem "Nyon-Prozess" eine Dialogplattform für zivile politische Akteure. Im Rahmen ihrer Guten Dienste hat sie 2024 Gespräche zwischen Konfliktparteien ermöglicht, unter anderem unter Leitung des UNO-Gesandten Lamamra sowie mit den USA organisierte Waffenstillstandsgespräche. Diese führten zur Bildung der internationalen ALPS-Gruppe (Aligned for Advancing Lifesaving and Peace in Sudan), die sich für verbesserten humanitären Zugang und Schutz der Zivilbevölkerung einsetzt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Dem Bundesrat sind keine Ausfuhren von Schweizer Gütern in den Sudan über Drittstaaten bekannt. Darüber hinaus hat der Bundesrat am 25. Mai 2005 die Verordnung über Massnahmen gegenüber dem Sudan (SR 946.231.18) verabschiedet, um die vom UNO-Sicherheitsrat aufgrund der Verschärfung des Konflikts in Darfur beschlossenen Massnahmen in der Schweiz umzusetzen. Diese Verordnung verbietet die Lieferung, den Verkauf und die Vermittlung von Militärgütern aller Art mit Bestimmungsort Sudan.</span></p><p><span> </span></p><p><span>6.</span><span> </span><span>Das Instrument des humanitären Visums wurde entwickelt, um einem spezifischen und dringenden Schutzbedarf für einzelne Personen zu entsprechen. Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt immer im Einzelfall und trägt somit den individuellen Umständen Rechnung (siehe Antwort des Bundesrates vom 30.08.2023 auf die Interpellation </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233922"><u><span>23.3922</span></u></a><span> Fluri). Am 30. April 2025 hat der Bundesrat beschlossen, das Resettlement-Programm 2024-2025 bis Ende 2027 zu verlängern. In einem ersten Schritt plant die Schweiz im zweiten Halbjahr 2025 die Aufnahme von rund 50 sudanesischen und südsudanesischen Flüchtlingen, die sich in Ägypten befinden. Für 2026 und 2027 sind maximal bis zu 400 Aufnahmen jährlich vorgesehen. Derzeit wird geprüft, ob für 2026 und 2027 der Kontext Sudan als Fokus beibehalten wird. Seit 2013 hat die Schweiz rund 260 Sudanesen/-innen und 75 Südsudanesen/-innen neuangesiedelt.</span></p></span>
- <ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie beurteilt der Bundesrat die aktuelle Lage im Sudan mit Blick auf die humanitäre Situation, Menschenrechtsverletzungen und den drohenden Staatszerfall?</li><li>Welche diplomatischen, humanitären und politischen Beiträge leistet die Schweiz aktuell zur Unterstützung der sudanesischen Zivilbevölkerung?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, seine humanitäre Hilfe für den Sudan und angrenzende Aufnahmeländer zu erhöhen? Wenn nein, warum nicht?</li><li>Welche Rolle spielt die Schweiz in den internationalen Bemühungen zur Wiederaufnahme eines politischen Dialogs zwischen den Konfliktparteien?</li><li>Welche Erkenntnisse hat der Bundesrat hinsichtlich möglicher indirekter Rüstungsexporte in den Sudan, z. B. über Drittstaaten, und wie stellt er sicher, dass keine Schweizer Güter in den Krieg gelangen?</li><li>Inwiefern wird geprüft, gefährdeten Personen aus dem Sudan – insbesondere Frauen, Kindern und Menschenrechtsaktivist*innen – durch humanitäre Visa oder Resettlement-Programme Schutz in der Schweiz zu gewähren?</li></ol>
- Zur Lage im Sudan. Schweizer Beitrag zur humanitären Hilfe, Friedensförderung und Menschenrechtssicherung
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Seit April 2023 befindet sich der Sudan in einem eskalierenden Bürgerkrieg zwischen der sudanesischen Armee (SAF) und den paramilitärischen Rapid Support Forces (RSF). Der Konflikt hat laut UN-Angaben über 12 Millionen Menschen zur Flucht gezwungen und zehntausende Opfer gefordert. Berichte über gezielte Gewalt gegen Zivilpersonen, ethnisch motivierte Massaker, sexualisierte Gewalt, die Zerstörung von Krankenhäusern und eine sich zuspitzende Hungersnot geben Anlass zu grösster Sorge.</p><p>Die internationale Gemeinschaft ist bisher weitgehend erfolglos geblieben. Gleichzeitig steht die Schweiz mit ihrer humanitären Tradition, ihrer Rolle als Depositar-Staat der Genfer Konventionen besonders in der Verantwortung. Zudem hat die Schweiz in der Vergangenheit gute Beziehungen zu zivilgesellschaftlichen Akteuren und Vermittlungsbemühungen im Sudan gepflegt.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen.</p>
- <span><p><span>1.-3. Der Bundesrat ist über die schwierige humanitäre Lage im Sudan besorgt. Seit Beginn des Konflikts von 2023 hat die Schweiz ihre Aktivitäten im Sudan und in der Region stark ausgebaut. Für die Periode 2022–2025 hatte die DEZA ursprünglich jährlich rund 10 Millionen Franken für humanitäre Hilfe vorgesehen. Als Reaktion auf den Konflikt hat sie schliesslich über 128 Millionen Franken für den Schutz der Zivilbevölkerung, für Nahrung, Trinkwasser, sanitäre Versorgung und Unterkünfte bereitgestellt. Für die Periode 2026–2029 plant die DEZA humanitäre Hilfe von jährlich 25 Millionen Franken.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Die Schweiz setzt sich auch politisch für eine Lösung des Konflikts ein. Sie unterstützt mit dem "Nyon-Prozess" eine Dialogplattform für zivile politische Akteure. Im Rahmen ihrer Guten Dienste hat sie 2024 Gespräche zwischen Konfliktparteien ermöglicht, unter anderem unter Leitung des UNO-Gesandten Lamamra sowie mit den USA organisierte Waffenstillstandsgespräche. Diese führten zur Bildung der internationalen ALPS-Gruppe (Aligned for Advancing Lifesaving and Peace in Sudan), die sich für verbesserten humanitären Zugang und Schutz der Zivilbevölkerung einsetzt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Dem Bundesrat sind keine Ausfuhren von Schweizer Gütern in den Sudan über Drittstaaten bekannt. Darüber hinaus hat der Bundesrat am 25. Mai 2005 die Verordnung über Massnahmen gegenüber dem Sudan (SR 946.231.18) verabschiedet, um die vom UNO-Sicherheitsrat aufgrund der Verschärfung des Konflikts in Darfur beschlossenen Massnahmen in der Schweiz umzusetzen. Diese Verordnung verbietet die Lieferung, den Verkauf und die Vermittlung von Militärgütern aller Art mit Bestimmungsort Sudan.</span></p><p><span> </span></p><p><span>6.</span><span> </span><span>Das Instrument des humanitären Visums wurde entwickelt, um einem spezifischen und dringenden Schutzbedarf für einzelne Personen zu entsprechen. Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt immer im Einzelfall und trägt somit den individuellen Umständen Rechnung (siehe Antwort des Bundesrates vom 30.08.2023 auf die Interpellation </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233922"><u><span>23.3922</span></u></a><span> Fluri). Am 30. April 2025 hat der Bundesrat beschlossen, das Resettlement-Programm 2024-2025 bis Ende 2027 zu verlängern. In einem ersten Schritt plant die Schweiz im zweiten Halbjahr 2025 die Aufnahme von rund 50 sudanesischen und südsudanesischen Flüchtlingen, die sich in Ägypten befinden. Für 2026 und 2027 sind maximal bis zu 400 Aufnahmen jährlich vorgesehen. Derzeit wird geprüft, ob für 2026 und 2027 der Kontext Sudan als Fokus beibehalten wird. Seit 2013 hat die Schweiz rund 260 Sudanesen/-innen und 75 Südsudanesen/-innen neuangesiedelt.</span></p></span>
- <ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie beurteilt der Bundesrat die aktuelle Lage im Sudan mit Blick auf die humanitäre Situation, Menschenrechtsverletzungen und den drohenden Staatszerfall?</li><li>Welche diplomatischen, humanitären und politischen Beiträge leistet die Schweiz aktuell zur Unterstützung der sudanesischen Zivilbevölkerung?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, seine humanitäre Hilfe für den Sudan und angrenzende Aufnahmeländer zu erhöhen? Wenn nein, warum nicht?</li><li>Welche Rolle spielt die Schweiz in den internationalen Bemühungen zur Wiederaufnahme eines politischen Dialogs zwischen den Konfliktparteien?</li><li>Welche Erkenntnisse hat der Bundesrat hinsichtlich möglicher indirekter Rüstungsexporte in den Sudan, z. B. über Drittstaaten, und wie stellt er sicher, dass keine Schweizer Güter in den Krieg gelangen?</li><li>Inwiefern wird geprüft, gefährdeten Personen aus dem Sudan – insbesondere Frauen, Kindern und Menschenrechtsaktivist*innen – durch humanitäre Visa oder Resettlement-Programme Schutz in der Schweiz zu gewähren?</li></ol>
- Zur Lage im Sudan. Schweizer Beitrag zur humanitären Hilfe, Friedensförderung und Menschenrechtssicherung
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