Facharzttitelgesuche sind innert nützlicher Frist zu bearbeiten
- ShortId
-
25.3617
- Id
-
20253617
- Updated
-
14.11.2025 02:50
- Language
-
de
- Title
-
Facharzttitelgesuche sind innert nützlicher Frist zu bearbeiten
- AdditionalIndexing
-
2841;32
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das SIWF ist das zuständige Organ für die Beurteilung von Gesuchen auf Facharzttitel von Ärztinnen und Ärzten in der Schweiz. Dieser Titel ist ausschlaggebend für die Niederlassungsfreiheit und die selbstständige Berufsausübung sowie für den Zugang zu bestimmten verbesserten Arbeitsbedingungen an akademischen Einrichtungen. Der Facharzttitel ermöglicht es auch akademisch orientierten Ärztinnen und Ärzten, Stellen in Exzellenzzentren im Ausland anzutreten, um dort zusätzliche Kompetenzen zu erwerben, bevor sie wieder in ihre Heimatinstitution zurückkehren. Diese Weiterbildungsaufenthalte sowie deren Finanzierung werden in der Regel ein bis zwei Jahre im Voraus im Rahmen eines strukturierten und mit der betreffenden Institution validierten Karriereplans geplant. Derzeit kündigt das SIWF für die Beurteilung von FMH-Titelgesuchen eine Bearbeitungsdauer von mindestens sechs Monaten an, ohne klare Angaben oder Termingarantien. Das elektronische System des SIWF erlaubt weiterhin keine vorzeitige Validierung des Abschlusszeugnisses. Bei unvollständigem Dossier lehnt das SIWF das Gesuch systematisch ab und erzwingt eine vollständige Wiederaufnahme des Verfahrens, verbunden mit einer neuen, langen Bearbeitungsfrist. Die Mindestfrist für die Erlangung eines Facharzttitels beträgt bei einem vollständigen und fehlerfreien Dossier derzeit mindestens drei Monate. Bei Dossiers mit auch nur geringfügigen Unregelmässigkeiten wurden Bearbeitungszeiten von neun Monaten bis zu mehreren Jahren beobachtet. Diese Verzögerungen führen zu erheblichen Verlusten sowie zu Verschiebungen von Karriereplänen, obwohl diese sorgfältig ausgearbeitet wurden und auch die von den akademischen Einrichtungen vorgesehene Finanzierung umfassen. Dass Kandidatinnen und Kandidaten für einen Facharzttitel solche Situationen erdulden müssen, zeigt, wie unannehmbar die gegenwärtigen Fristen sind.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass die Erteilung von eidgenössischen Weiterbildungstiteln nach Medizinalberufegesetz (MedBG; SR 811.11) innert nützlicher Frist geschehen muss. Die gemäss Artikel 20 MedBG für die Erteilung des Weiterbildungstitels verantwortliche Organisation im Bereich der Humanmedizin ist das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF), als autonomes Organ der FMH.</span></p><p><span>Der Bundesrat hat Kenntnis von der aktuell erhöhten Bearbeitungsdauer von mindestens sechs Monaten hinsichtlich der Erteilung von eidgenössischen Weiterbildungstiteln beim SIWF. Er verfügt jedoch nicht über die gesetzlichen Grundlagen, um beim SIWF kürzere Fristen einzufordern. Er erachtet es auch nicht als sinnvoll, solche neuen Grundlagen zu schaffen. </span></p><p><span>Zum einen könnte eine Regulierung der Bearbeitungsfrist dem gesetzlichen Ziel des MedBG nach Förderung von Qualität im Interesse der öffentlichen Gesundheit zuwiderlaufen. Bei jedem Antrag um Erteilung eines eidgenössischen Weiterbildungstitels wird das entsprechende Dossier individuell auf die Erfüllung der Voraussetzungen hin geprüft. Die Dossiers können sich in Umfang und Komplexität wesentlich unterscheiden, was deren Bearbeitungsaufwand und -dauer beeinflusst. </span></p><p><span>Zum anderen hat das SIWF bereits Massnahmen ergriffen, um die Bearbeitungsdauer für die Erteilung von eidgenössischen Weiterbildungstiteln zu verkürzen. Diese umfassen die Erhöhung von Stellenprozenten inkl. Schulung der (neuen) Mitarbeitenden, die Optimierung von Prozessen, die verbesserte Priorisierung dringlicher Gesuche sowie die verstärkte Kommunikation nach aussen. </span></p><p><span>Die Massnahmen zeigen gemäss SIWF bereits Wirkung: Die Bearbeitungskapazität für die Erteilung von Titeln bzw. die Zustellung von abgelehnten Gesuchen wird die Anzahl eingehender Dossiers gemäss Prognosen ab August 2025 übersteigen und den Abbau der pendenten Dossiers ermöglichen. Ab Februar 2026 soll dadurch eine Bearbeitungsdauer von maximal 90 Tagen wieder eingehalten werden können. Das SIWF hat sich nach Beschluss der Ärztekammer des Berufsverbands </span><span>der Schweizer Ärztinnen und Ärzte </span><span>FMH im Juni 2025 hierzu verpflichtet.</span></p><p><span>Aus Sicht des Bundesrats stellt die aktuell erhöhte Bearbeitungsdauer bei der Erteilung von eidgenössischen Weiterbildungstiteln in Humanmedizin somit eine temporäre Situation dar, die sich mit den vom SIWF getroffenen Massnahmen in absehbarer Zeit normalisieren dürfte. </span></p><p><span>Er sieht keinen weiteren Handlungsbedarf in dieser Sache.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) die Fristen für die Bearbeitung von Facharzttitelgesuchen verkürzt. Die Frist beginnt zu laufen, sobald eine Kandidatin oder ein Kandidat ein vollständiges Dossier mit den Bestätigungen aller erforderlichen Kompetenzen eingereicht hat. Die Bearbeitungszeit für vollständige Dossiers sollte nicht länger als einen Monat betragen. Bei unvollständigem Dossiers muss das SIWF die betreffende Person auffordern, dieses innerhalb eines Monats zu vervollständigen. Diese Person soll nicht das gesamte Verfahren wiederholen müssen.</p>
- Facharzttitelgesuche sind innert nützlicher Frist zu bearbeiten
- State
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Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das SIWF ist das zuständige Organ für die Beurteilung von Gesuchen auf Facharzttitel von Ärztinnen und Ärzten in der Schweiz. Dieser Titel ist ausschlaggebend für die Niederlassungsfreiheit und die selbstständige Berufsausübung sowie für den Zugang zu bestimmten verbesserten Arbeitsbedingungen an akademischen Einrichtungen. Der Facharzttitel ermöglicht es auch akademisch orientierten Ärztinnen und Ärzten, Stellen in Exzellenzzentren im Ausland anzutreten, um dort zusätzliche Kompetenzen zu erwerben, bevor sie wieder in ihre Heimatinstitution zurückkehren. Diese Weiterbildungsaufenthalte sowie deren Finanzierung werden in der Regel ein bis zwei Jahre im Voraus im Rahmen eines strukturierten und mit der betreffenden Institution validierten Karriereplans geplant. Derzeit kündigt das SIWF für die Beurteilung von FMH-Titelgesuchen eine Bearbeitungsdauer von mindestens sechs Monaten an, ohne klare Angaben oder Termingarantien. Das elektronische System des SIWF erlaubt weiterhin keine vorzeitige Validierung des Abschlusszeugnisses. Bei unvollständigem Dossier lehnt das SIWF das Gesuch systematisch ab und erzwingt eine vollständige Wiederaufnahme des Verfahrens, verbunden mit einer neuen, langen Bearbeitungsfrist. Die Mindestfrist für die Erlangung eines Facharzttitels beträgt bei einem vollständigen und fehlerfreien Dossier derzeit mindestens drei Monate. Bei Dossiers mit auch nur geringfügigen Unregelmässigkeiten wurden Bearbeitungszeiten von neun Monaten bis zu mehreren Jahren beobachtet. Diese Verzögerungen führen zu erheblichen Verlusten sowie zu Verschiebungen von Karriereplänen, obwohl diese sorgfältig ausgearbeitet wurden und auch die von den akademischen Einrichtungen vorgesehene Finanzierung umfassen. Dass Kandidatinnen und Kandidaten für einen Facharzttitel solche Situationen erdulden müssen, zeigt, wie unannehmbar die gegenwärtigen Fristen sind.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass die Erteilung von eidgenössischen Weiterbildungstiteln nach Medizinalberufegesetz (MedBG; SR 811.11) innert nützlicher Frist geschehen muss. Die gemäss Artikel 20 MedBG für die Erteilung des Weiterbildungstitels verantwortliche Organisation im Bereich der Humanmedizin ist das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF), als autonomes Organ der FMH.</span></p><p><span>Der Bundesrat hat Kenntnis von der aktuell erhöhten Bearbeitungsdauer von mindestens sechs Monaten hinsichtlich der Erteilung von eidgenössischen Weiterbildungstiteln beim SIWF. Er verfügt jedoch nicht über die gesetzlichen Grundlagen, um beim SIWF kürzere Fristen einzufordern. Er erachtet es auch nicht als sinnvoll, solche neuen Grundlagen zu schaffen. </span></p><p><span>Zum einen könnte eine Regulierung der Bearbeitungsfrist dem gesetzlichen Ziel des MedBG nach Förderung von Qualität im Interesse der öffentlichen Gesundheit zuwiderlaufen. Bei jedem Antrag um Erteilung eines eidgenössischen Weiterbildungstitels wird das entsprechende Dossier individuell auf die Erfüllung der Voraussetzungen hin geprüft. Die Dossiers können sich in Umfang und Komplexität wesentlich unterscheiden, was deren Bearbeitungsaufwand und -dauer beeinflusst. </span></p><p><span>Zum anderen hat das SIWF bereits Massnahmen ergriffen, um die Bearbeitungsdauer für die Erteilung von eidgenössischen Weiterbildungstiteln zu verkürzen. Diese umfassen die Erhöhung von Stellenprozenten inkl. Schulung der (neuen) Mitarbeitenden, die Optimierung von Prozessen, die verbesserte Priorisierung dringlicher Gesuche sowie die verstärkte Kommunikation nach aussen. </span></p><p><span>Die Massnahmen zeigen gemäss SIWF bereits Wirkung: Die Bearbeitungskapazität für die Erteilung von Titeln bzw. die Zustellung von abgelehnten Gesuchen wird die Anzahl eingehender Dossiers gemäss Prognosen ab August 2025 übersteigen und den Abbau der pendenten Dossiers ermöglichen. Ab Februar 2026 soll dadurch eine Bearbeitungsdauer von maximal 90 Tagen wieder eingehalten werden können. Das SIWF hat sich nach Beschluss der Ärztekammer des Berufsverbands </span><span>der Schweizer Ärztinnen und Ärzte </span><span>FMH im Juni 2025 hierzu verpflichtet.</span></p><p><span>Aus Sicht des Bundesrats stellt die aktuell erhöhte Bearbeitungsdauer bei der Erteilung von eidgenössischen Weiterbildungstiteln in Humanmedizin somit eine temporäre Situation dar, die sich mit den vom SIWF getroffenen Massnahmen in absehbarer Zeit normalisieren dürfte. </span></p><p><span>Er sieht keinen weiteren Handlungsbedarf in dieser Sache.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) die Fristen für die Bearbeitung von Facharzttitelgesuchen verkürzt. Die Frist beginnt zu laufen, sobald eine Kandidatin oder ein Kandidat ein vollständiges Dossier mit den Bestätigungen aller erforderlichen Kompetenzen eingereicht hat. Die Bearbeitungszeit für vollständige Dossiers sollte nicht länger als einen Monat betragen. Bei unvollständigem Dossiers muss das SIWF die betreffende Person auffordern, dieses innerhalb eines Monats zu vervollständigen. Diese Person soll nicht das gesamte Verfahren wiederholen müssen.</p>
- Facharzttitelgesuche sind innert nützlicher Frist zu bearbeiten
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