Horizon-Paket. Verwendung der Mittel aus den Verpflichtungskrediten

ShortId
25.3618
Id
20253618
Updated
14.11.2025 02:50
Language
de
Title
Horizon-Paket. Verwendung der Mittel aus den Verpflichtungskrediten
AdditionalIndexing
36;10;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das eidgenössische Parlament bewilligte Ende 2020 Verpflichtungskredite über 6,15 Milliarden Franken für die Finanzierung der Schweizer Beteiligung an den EU-Programmen für Forschung und Innovation (Horizon-Paket) 2021-2027. Davon waren 5,42 Milliarden Franken für die Pflichtbeiträge für die Assoziierung an den Programmen Horizon Europe, Digital Europe, Euratom sowie an ITER vorgesehen. Nachdem der Bundesrat die Verhandlungen über das institutionelle Rahmenabkommen mit der EU abgebrochen hatte, schloss die EU die Schweiz ab Juni 2021 von wichtigen Teilen von Horizon Europe aus. Um die negativen Folgen des Ausschlusses abzufedern, hatte der Bundesrat Übergangsmassnahmen beschlossen. Aufgrund des materiellen Abschlusses der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU zum Gesamtpaket der Bilateralen III, kann die Schweiz seit dem 1. Januar 2025 wieder an fast allen Ausschreibungen von Horizon Europe teilnehmen. In der Sommersession 2025 bewilligten die eidgenössischen Räte 666 Millionen Franken für die Finanzierung des Pflichtbeitrags 2025. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p>
  • <p>Der Bundesrat hat für Verpflichtungen im Rahmen der Übergangsmassnahmen 2021-2024 2,65 Mrd. CHF zur Verfügung gestellt. Davon sind 0,83 Mrd. CHF für nicht-zugängliche Programmteile vorgesehen und 1,82 Mrd. CHF für die Direktfinanzierung von Schweizer Teilnahmen an Verbund- und Einzelprojekten bei zugänglichen Programmteilen. Es sind keine zusätzlichen Mittel für diese Übergangsmassnahmen vorgesehen. Das WBF / SBFI wendet eine Prioritätenordnung an, um den Mittelbedarf bei der Direktfinanzierung so zu steuern, dass er innerhalb der vorgesehenen Mittel gedeckt werden kann.&nbsp;</p><p>Der Bund richtet die Beiträge für die Übergangsmassnahmen in Tranchen nach Projektfortschritt aus. Die letzten Beiträge dürften um das Jahr 2035 ausbezahlt werden. Ab 2026 fallen voraussichtlich noch Beiträge in der Höhe von 848 Mio. CHF an.&nbsp;</p><p>Im Falle einer Assoziierung finanziert die EU die Schweizer Teilnahmen und die Schweiz entrichtet dafür jährlich einen Pflichtbeitrag. Für die Jahre 2025-2027 sind dafür folgende Beträge budgetiert: 642 Mio. CHF (2025), 611 Mio. CHF (2026) und 602 Mio. CHF (2027) (Wechselkurs EUR/CHF von 0,97 für das Jahr 2025 und 0,90 für die Jahre 2026-2027). Je nach Wechselkurs wird der effektive Beitrag davon abweichen.</p><p>Das Parlament hat im Dezember 2020 einen Verpflichtungskredit von 5,42 Mrd. CHF für die Teilnahme am Horizon-Paket beschlossen. Davon werden 2,65 Mrd. CHF für Übergangs-<br>&nbsp;massnahmen eingesetzt, während weitere 1,86 Mrd. CHF voraussichtlich für die Pflichtbeiträge 2025-2027 verwendet werden. Damit würden insgesamt 0,91 Mrd. CHF&nbsp;des Verpflichtungskredits nicht beansprucht.</p><p>Hierbei handelt es sich jedoch nicht um Mittel, welche den F&amp;I-Akteuren entgangen wären. <u>Verpflichtungsseitig</u> hat der Bundesrat für die Übergangsmassnahmen ähnlich hohe Mittel zur Verfügung gestellt, wie die Schweiz im Fall einer Assoziierung an Pflichtbeiträgen hätte bezahlen müssen. Die Differenz der verwendeten Mittel zum beschlossenen Verpflichtungskredit ergibt sich aus den Grundannahmen, welche während der Redaktion der Finanzierungbotschaft im Jahr 2020 getroffen worden waren und den späteren, tatsächlichen Gegebenheiten: Die Höhe des Pflichtbeitrags hängt stark vom Wechselkurs EUR/CHF und dem BIP-Schlüssel ab. Für die Finanzierungsbotschaft wurde ein Wechselkurs von EUR/CHF = 1,10 und ein BIP-Schlüssel von 5,0% angenommen. Dem gegenüber stehen nun ein tieferer Wechselkurs und ein BIP-Schlüssel von 4,81%. Sollte die Budgetierung mit einem Wechselkurs EUR/CHF von 0,90 ab 2026 zu tief sein, würde ein höherer Teil des bewilligten Verpflichtungskredites beansprucht werden. Auch bei einer Assoziierung während der gesamten Programmdauer wäre der Verpflichtungskredit nicht ausgeschöpft worden. Hinzu kommt, dass während der Phase der Übergangsmassnahmen keine Teilnahmegebühr fällig wurde.&nbsp;</p><p><u>Zahlungsseitig</u> ergaben sich die Kreditresten in den Staatsrechnungen 2021-2023 aus dem Zahlungsprofil der Übergangsmassnahmen, bei welchen die Zahlungen im Vergleich zum Pflichtbeitrag über einen längeren Zeitraum geleistet werden. Entsprechend stehen den Kreditresten der Jahre 2021-2023 erhebliche Mehrbelastungen in den Jahren 2025ff entgegen, welche durch das Zusammenfallen der Ausfinanzierung der Übergangsmassnahmen und der erneuten Bezahlung des Pflichtbeitrags entstehen.</p><p>Ein Verpflichtungskredit ist ein Höchstbetrag, der im Umfang der eingegangenen Zusicherungen zu Zahlungen führt. Die Finanzplanung des Bundesrates weist den erwarteten Finanzbedarf aus (FHG Art. 19 Abs. 1 Bst. a, SR 611.0), daher werden nur die tatsächlich benötigten Mittel budgetiert. Eine Anrechnung der Kreditreste der Vorjahre an das Entlastungspaket 2027 würde damit zu einer zusätzlichen Belastung des Haushaltes führen. Dieser ist bei einer vollständigen Umsetzung des Entlastungspaketes 2027 in den Jahren 2027 und 2028 gemäss heutigen Annahmen gerade ausgeglichen, ab 2029 zeichnet sich bereits wieder ein Defizit von über 1 Milliarde ab. Es besteht demnach kein Spielraum.</p>
  • <ul><li>Wie viele der vom Parlament im Jahr 2020 bewilligten Mittel wurden bis jetzt für die Finanzierung der Übergangsmassnahmen verwendet? Wie viele davon für Übergangsmassnahmen für zugängliche Programmteile und wie viele für nicht zugängliche Programmteile?</li><li>Wie hoch ist der Betrag, den der Bundesrat voraussichtlich noch einsetzen wird, um die im Rahmen der Übergangsmassnahmen bewilligten Projekte und Ausschreibungen fertig zu finanzieren?</li><li>Wie hoch fallen die Pflichtbeiträge aus, welche die Schweiz in den Jahren 2025 bis 2027 für die Assoziierung an die Programme des Horizon-Pakets zahlen muss?</li><li>Im Wissen darum, dass in den Staatsrechnungen des Bundes in den Jahren 2021 bis 2023 bedeutende Kreditreste aus den für die Beteiligung an den Programmen vorgesehenen Budgetposten resultierten: Wie viele Mittel aus den vom Parlament Ende 2020 bewilligten Verpflichtungskrediten werden vom Bund voraussichtlich nicht verwendet werden können?&nbsp;</li><li>Zeigt sich der Bundesrat bereit, allfällige nicht verwendete Mittel aus diesen Verpflichtungskrediten im Rahmen des Entlastungspakets 2027 bei den Sparmassnahmen im Bereich der Bildung, Forschung und Innovation zu berücksichtigen?&nbsp;</li></ul>
  • Horizon-Paket. Verwendung der Mittel aus den Verpflichtungskrediten
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das eidgenössische Parlament bewilligte Ende 2020 Verpflichtungskredite über 6,15 Milliarden Franken für die Finanzierung der Schweizer Beteiligung an den EU-Programmen für Forschung und Innovation (Horizon-Paket) 2021-2027. Davon waren 5,42 Milliarden Franken für die Pflichtbeiträge für die Assoziierung an den Programmen Horizon Europe, Digital Europe, Euratom sowie an ITER vorgesehen. Nachdem der Bundesrat die Verhandlungen über das institutionelle Rahmenabkommen mit der EU abgebrochen hatte, schloss die EU die Schweiz ab Juni 2021 von wichtigen Teilen von Horizon Europe aus. Um die negativen Folgen des Ausschlusses abzufedern, hatte der Bundesrat Übergangsmassnahmen beschlossen. Aufgrund des materiellen Abschlusses der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU zum Gesamtpaket der Bilateralen III, kann die Schweiz seit dem 1. Januar 2025 wieder an fast allen Ausschreibungen von Horizon Europe teilnehmen. In der Sommersession 2025 bewilligten die eidgenössischen Räte 666 Millionen Franken für die Finanzierung des Pflichtbeitrags 2025. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p>
    • <p>Der Bundesrat hat für Verpflichtungen im Rahmen der Übergangsmassnahmen 2021-2024 2,65 Mrd. CHF zur Verfügung gestellt. Davon sind 0,83 Mrd. CHF für nicht-zugängliche Programmteile vorgesehen und 1,82 Mrd. CHF für die Direktfinanzierung von Schweizer Teilnahmen an Verbund- und Einzelprojekten bei zugänglichen Programmteilen. Es sind keine zusätzlichen Mittel für diese Übergangsmassnahmen vorgesehen. Das WBF / SBFI wendet eine Prioritätenordnung an, um den Mittelbedarf bei der Direktfinanzierung so zu steuern, dass er innerhalb der vorgesehenen Mittel gedeckt werden kann.&nbsp;</p><p>Der Bund richtet die Beiträge für die Übergangsmassnahmen in Tranchen nach Projektfortschritt aus. Die letzten Beiträge dürften um das Jahr 2035 ausbezahlt werden. Ab 2026 fallen voraussichtlich noch Beiträge in der Höhe von 848 Mio. CHF an.&nbsp;</p><p>Im Falle einer Assoziierung finanziert die EU die Schweizer Teilnahmen und die Schweiz entrichtet dafür jährlich einen Pflichtbeitrag. Für die Jahre 2025-2027 sind dafür folgende Beträge budgetiert: 642 Mio. CHF (2025), 611 Mio. CHF (2026) und 602 Mio. CHF (2027) (Wechselkurs EUR/CHF von 0,97 für das Jahr 2025 und 0,90 für die Jahre 2026-2027). Je nach Wechselkurs wird der effektive Beitrag davon abweichen.</p><p>Das Parlament hat im Dezember 2020 einen Verpflichtungskredit von 5,42 Mrd. CHF für die Teilnahme am Horizon-Paket beschlossen. Davon werden 2,65 Mrd. CHF für Übergangs-<br>&nbsp;massnahmen eingesetzt, während weitere 1,86 Mrd. CHF voraussichtlich für die Pflichtbeiträge 2025-2027 verwendet werden. Damit würden insgesamt 0,91 Mrd. CHF&nbsp;des Verpflichtungskredits nicht beansprucht.</p><p>Hierbei handelt es sich jedoch nicht um Mittel, welche den F&amp;I-Akteuren entgangen wären. <u>Verpflichtungsseitig</u> hat der Bundesrat für die Übergangsmassnahmen ähnlich hohe Mittel zur Verfügung gestellt, wie die Schweiz im Fall einer Assoziierung an Pflichtbeiträgen hätte bezahlen müssen. Die Differenz der verwendeten Mittel zum beschlossenen Verpflichtungskredit ergibt sich aus den Grundannahmen, welche während der Redaktion der Finanzierungbotschaft im Jahr 2020 getroffen worden waren und den späteren, tatsächlichen Gegebenheiten: Die Höhe des Pflichtbeitrags hängt stark vom Wechselkurs EUR/CHF und dem BIP-Schlüssel ab. Für die Finanzierungsbotschaft wurde ein Wechselkurs von EUR/CHF = 1,10 und ein BIP-Schlüssel von 5,0% angenommen. Dem gegenüber stehen nun ein tieferer Wechselkurs und ein BIP-Schlüssel von 4,81%. Sollte die Budgetierung mit einem Wechselkurs EUR/CHF von 0,90 ab 2026 zu tief sein, würde ein höherer Teil des bewilligten Verpflichtungskredites beansprucht werden. Auch bei einer Assoziierung während der gesamten Programmdauer wäre der Verpflichtungskredit nicht ausgeschöpft worden. Hinzu kommt, dass während der Phase der Übergangsmassnahmen keine Teilnahmegebühr fällig wurde.&nbsp;</p><p><u>Zahlungsseitig</u> ergaben sich die Kreditresten in den Staatsrechnungen 2021-2023 aus dem Zahlungsprofil der Übergangsmassnahmen, bei welchen die Zahlungen im Vergleich zum Pflichtbeitrag über einen längeren Zeitraum geleistet werden. Entsprechend stehen den Kreditresten der Jahre 2021-2023 erhebliche Mehrbelastungen in den Jahren 2025ff entgegen, welche durch das Zusammenfallen der Ausfinanzierung der Übergangsmassnahmen und der erneuten Bezahlung des Pflichtbeitrags entstehen.</p><p>Ein Verpflichtungskredit ist ein Höchstbetrag, der im Umfang der eingegangenen Zusicherungen zu Zahlungen führt. Die Finanzplanung des Bundesrates weist den erwarteten Finanzbedarf aus (FHG Art. 19 Abs. 1 Bst. a, SR 611.0), daher werden nur die tatsächlich benötigten Mittel budgetiert. Eine Anrechnung der Kreditreste der Vorjahre an das Entlastungspaket 2027 würde damit zu einer zusätzlichen Belastung des Haushaltes führen. Dieser ist bei einer vollständigen Umsetzung des Entlastungspaketes 2027 in den Jahren 2027 und 2028 gemäss heutigen Annahmen gerade ausgeglichen, ab 2029 zeichnet sich bereits wieder ein Defizit von über 1 Milliarde ab. Es besteht demnach kein Spielraum.</p>
    • <ul><li>Wie viele der vom Parlament im Jahr 2020 bewilligten Mittel wurden bis jetzt für die Finanzierung der Übergangsmassnahmen verwendet? Wie viele davon für Übergangsmassnahmen für zugängliche Programmteile und wie viele für nicht zugängliche Programmteile?</li><li>Wie hoch ist der Betrag, den der Bundesrat voraussichtlich noch einsetzen wird, um die im Rahmen der Übergangsmassnahmen bewilligten Projekte und Ausschreibungen fertig zu finanzieren?</li><li>Wie hoch fallen die Pflichtbeiträge aus, welche die Schweiz in den Jahren 2025 bis 2027 für die Assoziierung an die Programme des Horizon-Pakets zahlen muss?</li><li>Im Wissen darum, dass in den Staatsrechnungen des Bundes in den Jahren 2021 bis 2023 bedeutende Kreditreste aus den für die Beteiligung an den Programmen vorgesehenen Budgetposten resultierten: Wie viele Mittel aus den vom Parlament Ende 2020 bewilligten Verpflichtungskrediten werden vom Bund voraussichtlich nicht verwendet werden können?&nbsp;</li><li>Zeigt sich der Bundesrat bereit, allfällige nicht verwendete Mittel aus diesen Verpflichtungskrediten im Rahmen des Entlastungspakets 2027 bei den Sparmassnahmen im Bereich der Bildung, Forschung und Innovation zu berücksichtigen?&nbsp;</li></ul>
    • Horizon-Paket. Verwendung der Mittel aus den Verpflichtungskrediten

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