Übereinkommen mit der EU betreffend Sortenschutz
- ShortId
-
25.3619
- Id
-
20253619
- Updated
-
14.11.2025 02:51
- Language
-
de
- Title
-
Übereinkommen mit der EU betreffend Sortenschutz
- AdditionalIndexing
-
10;55;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz erkennt den EU-Sortenschutz nicht automatisch an, was zu praktischen Nachteilen für Züchterinnen und Züchter führt, die ihre Sorten sowohl in der EU als auch in der Schweiz schützen möchten. Während es für Patente mit dem Europäischen Patentübereinkommen eine zwischenstaatliche Grundlage gibt, fehlt eine solche Regelung im Bereich des Sortenschutzes. Die derzeitige Praxis führt zu Mehraufwand und zusätzlichen Kosten für die Anmelder.</p><p>Diese Motion zielt daher darauf ab, auch im Sortenschutz eine Regelung zu schaffen, die den gegenseitigen Schutz zwischen der Schweiz und der EU vereinfacht – analog zur bestehenden Regelung im Patentrecht. Auch wenn der Bundesrat derzeit auf das Fehlen einer internationalen Initiative hinweist, lässt seine Antwort doch eine grundsätzliche Offenheit gegenüber einem solchen Übereinkommen erkennen.</p><p>Züchtung ist eine Form von Innovation und mit hohen Kosten verbunden. Um die Innovationskraft im Pflanzenbau langfristig zu sichern, sollen Züchterinnen und Züchter für ihre Leistungen angemessen entlohnt werden.</p>
- <span><p><span>Die Züchtung neuer klimaangepasster Sorten, die gegen Schadorganismen widerstandsfähig sind, ist für ein nachhaltiges Ernährungssystem entscheidend. Der Bundesrat anerkennt den geistigen, zeitlichen und finanziellen Aufwand der Züchterinnen und Züchter, die wesentlich zu diesen Innovationen beitragen. Deshalb gewährleistet der Sortenschutz über die Lizenzeinnahmen eine angemessene Entlohnung dieses Aufwands.</span></p><p><span>Innerhalb der Europäischen Union kann der Sortenschutz entweder auf nationaler Ebene oder beim Gemeinschaftlichen Sortenamt (CPVO) beantragt werden. Im ersten Fall wird eine Sorte im Hoheitsgebiet der Staaten geschützt, in denen der entsprechende Antrag gestellt wurde, während die Sorte im zweiten Fall EU-weit geschützt wird. Zu den Verfahren vor dem CPVO haben alle Personen Zugang, die in einem Drittland wie der Schweiz niedergelassen sind, sofern sie einen im Hoheitsgebiet der EU niedergelassenen Bevollmächtigten ernannt haben.</span></p><p><span>In der Schweiz wird der Sortenschutz in erster Linie durch das Sortenschutzgesetz (SR</span><span> </span><span>232.16) gewährleistet. Die Schweiz hat mit der EU kein Abkommen betreffend den Sortenschutz. Somit sind vom CPVO gewährte Sortenschutztitel in der Schweiz nicht gültig. Im Gegensatz dazu werden in der EU durchgeführte Prüfungen, die für die Gewährung dieses Schutzes erforderlich sind, im Rahmen der Bestimmungen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (SR</span><span> </span><span>0.232.161) von der Schweiz anerkannt.</span></p><p><span>Das Europäische Patentübereinkommen (SR</span><span> </span><span>0.232.142.2) ist kein Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die gegenseitige Anerkennung von Patenten. Vielmehr handelt es sich um ein multilaterales Übereinkommen, auf dessen Grundlage das Europäische Patentamt gegründet wurde und das es ermöglicht, über ein zentrales und einheitliches Verfahren Patentschutz in mehreren Ländern zu erhalten.</span></p><p><span>Die Schweiz und die EU haben bereits in der Vergangenheit Gespräche über eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Sortenschutzes geführt. Anfangs sollte dieser Punkt noch in die Verhandlungen über das Paket Schweiz‒EU aufgenommen werden, nach den Sondierungsgesprächen zur Ausarbeitung des Verhandlungsmandats wurde er jedoch fallengelassen.</span></p><p><span>Aus diesem Grund erscheint es dem Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt nicht angebracht, auf diesem Gebiet neue Verhandlungen mit der EU aufzunehmen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit der EU ein Übereinkommen zum Sortenschutz abzuschließen.</p><p>Ziel ist es, ein eigenständiges Abkommen mit dem Gemeinschaftlichen Sortenamt der EU (Community Plant Variety Office, CPVO) auszuarbeiten, damit Schweizer Sorten in der EU und Sorten, die beim CPVO registriert sind, in der Schweiz Sortenschutz genießen – vergleichbar mit dem Europäischen Patentübereinkommen.</p>
- Übereinkommen mit der EU betreffend Sortenschutz
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweiz erkennt den EU-Sortenschutz nicht automatisch an, was zu praktischen Nachteilen für Züchterinnen und Züchter führt, die ihre Sorten sowohl in der EU als auch in der Schweiz schützen möchten. Während es für Patente mit dem Europäischen Patentübereinkommen eine zwischenstaatliche Grundlage gibt, fehlt eine solche Regelung im Bereich des Sortenschutzes. Die derzeitige Praxis führt zu Mehraufwand und zusätzlichen Kosten für die Anmelder.</p><p>Diese Motion zielt daher darauf ab, auch im Sortenschutz eine Regelung zu schaffen, die den gegenseitigen Schutz zwischen der Schweiz und der EU vereinfacht – analog zur bestehenden Regelung im Patentrecht. Auch wenn der Bundesrat derzeit auf das Fehlen einer internationalen Initiative hinweist, lässt seine Antwort doch eine grundsätzliche Offenheit gegenüber einem solchen Übereinkommen erkennen.</p><p>Züchtung ist eine Form von Innovation und mit hohen Kosten verbunden. Um die Innovationskraft im Pflanzenbau langfristig zu sichern, sollen Züchterinnen und Züchter für ihre Leistungen angemessen entlohnt werden.</p>
- <span><p><span>Die Züchtung neuer klimaangepasster Sorten, die gegen Schadorganismen widerstandsfähig sind, ist für ein nachhaltiges Ernährungssystem entscheidend. Der Bundesrat anerkennt den geistigen, zeitlichen und finanziellen Aufwand der Züchterinnen und Züchter, die wesentlich zu diesen Innovationen beitragen. Deshalb gewährleistet der Sortenschutz über die Lizenzeinnahmen eine angemessene Entlohnung dieses Aufwands.</span></p><p><span>Innerhalb der Europäischen Union kann der Sortenschutz entweder auf nationaler Ebene oder beim Gemeinschaftlichen Sortenamt (CPVO) beantragt werden. Im ersten Fall wird eine Sorte im Hoheitsgebiet der Staaten geschützt, in denen der entsprechende Antrag gestellt wurde, während die Sorte im zweiten Fall EU-weit geschützt wird. Zu den Verfahren vor dem CPVO haben alle Personen Zugang, die in einem Drittland wie der Schweiz niedergelassen sind, sofern sie einen im Hoheitsgebiet der EU niedergelassenen Bevollmächtigten ernannt haben.</span></p><p><span>In der Schweiz wird der Sortenschutz in erster Linie durch das Sortenschutzgesetz (SR</span><span> </span><span>232.16) gewährleistet. Die Schweiz hat mit der EU kein Abkommen betreffend den Sortenschutz. Somit sind vom CPVO gewährte Sortenschutztitel in der Schweiz nicht gültig. Im Gegensatz dazu werden in der EU durchgeführte Prüfungen, die für die Gewährung dieses Schutzes erforderlich sind, im Rahmen der Bestimmungen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (SR</span><span> </span><span>0.232.161) von der Schweiz anerkannt.</span></p><p><span>Das Europäische Patentübereinkommen (SR</span><span> </span><span>0.232.142.2) ist kein Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die gegenseitige Anerkennung von Patenten. Vielmehr handelt es sich um ein multilaterales Übereinkommen, auf dessen Grundlage das Europäische Patentamt gegründet wurde und das es ermöglicht, über ein zentrales und einheitliches Verfahren Patentschutz in mehreren Ländern zu erhalten.</span></p><p><span>Die Schweiz und die EU haben bereits in der Vergangenheit Gespräche über eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Sortenschutzes geführt. Anfangs sollte dieser Punkt noch in die Verhandlungen über das Paket Schweiz‒EU aufgenommen werden, nach den Sondierungsgesprächen zur Ausarbeitung des Verhandlungsmandats wurde er jedoch fallengelassen.</span></p><p><span>Aus diesem Grund erscheint es dem Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt nicht angebracht, auf diesem Gebiet neue Verhandlungen mit der EU aufzunehmen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit der EU ein Übereinkommen zum Sortenschutz abzuschließen.</p><p>Ziel ist es, ein eigenständiges Abkommen mit dem Gemeinschaftlichen Sortenamt der EU (Community Plant Variety Office, CPVO) auszuarbeiten, damit Schweizer Sorten in der EU und Sorten, die beim CPVO registriert sind, in der Schweiz Sortenschutz genießen – vergleichbar mit dem Europäischen Patentübereinkommen.</p>
- Übereinkommen mit der EU betreffend Sortenschutz
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