Die Schaffung eines einzigen nationalen Krebsregisters ist dringend
- ShortId
-
25.3621
- Id
-
20253621
- Updated
-
14.11.2025 02:48
- Language
-
de
- Title
-
Die Schaffung eines einzigen nationalen Krebsregisters ist dringend
- AdditionalIndexing
-
2841;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Januar 2025 gab der Bundesrat bekannt, er wolle auf die Entwicklung der nationalen Software, die im Rahmen des 2020 in Kraft getretenen Krebsregistrierungsgesetzes (KRG) vorgesehen war, verzichten.<br>Da es keine nationale Lösung gibt, muss sich die Schweiz mit kantonalen oder regionalen Registern begnügen, deren Praktiken heterogen und deren Methoden oft veraltet sind: manuelle Eingabe, PDF- oder Excel-Dateien, teilweise digitalisierte Übermittlung. Die Daten aus diesen Registern werden einmal jährlich dem BAG weitergeleitet, sind jedoch bruchstückhaft, was ihren Nutzen für Prävention, Screening, Therapieüberwachung oder Forschung beeinträchtigt.</p><p>Verschiedene vergleichbare Länder verfügen seit Langem über zuverlässige und zentralisierte nationale Register: so Norwegen seit 1951, Schweden seit 1958 und Island seit 1954. Diese Beispiele zeigen, dass ein solches Register nicht nur realisierbar ist, sondern auch eine wesentliche Säule einer wirksamen Gesundheitspolitik darstellt.</p><p>Das Fehlen eines funktionierenden nationalen Registers bringt die Schweiz ins Hintertreffen, auch im Vergleich zu den europäischen Zielen. Die Europäische Union hat ein europäisches Register für Ungleichheiten in Bezug auf Krebs eingerichtet und fördert die Schaffung strukturierter und standardisierter Register in allen Mitgliedstaaten.</p><p>Wir haben allerdings in der Schweiz einen funktionierenden Präzedenzfall: die HIV-Kohorte. Sie ist seit den 1990er-Jahren aktiv und beruht auf einer Logik der strukturierten und kontinuierlichen Meldungen, die die Gesundheitsdienstleister erstatten, und einer zuverlässigen Datensammlung, die für wissenschaftliche und klinische Zwecke verwendet wird.</p><p>Es ist an der Zeit, dass die Schweiz auch im Bereich der Krebsbekämpfung ein nationales Instrument schafft, das den Herausforderungen gewachsen ist. Es geht um unsere Fähigkeit, diese Krankheit zu verhindern, zu behandeln und besser zu verstehen.</p>
- <span><p><span>Die Krebsregistrierung ist in der Schweiz seit 2020 durch das Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen (KRG; SR 818.33) geregelt. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Das KRG umfasst eine Meldepflicht für alle Personen und Institutionen, die eine Krebserkrankung diagnostizieren oder behandeln, macht bislang aber keine Formvorgaben für die Meldung. Die gemeldeten Krebsfälle der kantonalen Krebsregister und des vom Bund geführten Kinderkrebsregisters (KiKR) werden schweizweit von der nationalen Krebsregistrierungsstelle (NKRS) zusammengezogen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Das BAG hat das KRG gemäss Artikel 34 Absatz 1 KRG evaluieren lassen. Der entsprechende Schlussbericht liegt seit 10. April 2025 vor. Er streicht u.a. die mit dem Gesetz erreichte flächendeckende Erfassung der Krebsfälle sowie einige Aspekte der Datenqualität positiv hervor. Bemängelt werden hingegen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Einhaltung der Meldepflicht, mit den Datenflüssen in der dezentralen und heterogen gewachsenen Registerlandschaft sowie mit ungenügend digitalisierten bzw. ineffizienten Prozessen. Diese Herausforderungen sind unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Entwicklung einer nationalen Lösung aufgrund unzureichender Akzeptanz sowie wirtschaftlich nicht vertretbarer Kosten eingestellt wurde und die kantonalen Krebsregister weiterhin auf eine veraltete Software zur Erfassung der Krebsfälle angewiesen sind.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Vor diesem Hintergrund erarbeitet das BAG derzeit gemeinsam mit den Kantonen und weiteren Akteuren ein neues Zielbild für die Krebsregistrierung in der Schweiz. Es wird geprüft, wie die Krebsregistrierung in den Gesundheitsdatenraum Schweiz integriert werden kann und dabei den Anforderungen der digitalen Transformation im Gesundheitswesen gerecht wird. Zudem wird untersucht, welche Organisationsstruktur die Umsetzung bestmöglich unterstützt. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Insofern ist dem Bundesrat das Kernanliegen der Motion bereits bekannt und er hat die entsprechenden Massnahmen eingeleitet. Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat die Motion als nicht erforderlich und beantragt deren Ablehnung.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich ein einheitliches, vollständig digitalisiertes, nationales Register für die Registrierung von Krebserkrankungen einzurichten. Die Gesundheitsdienstleister sollen dazu verpflichtet werden, die Daten in das Register einzutragen. Dabei handelt es sich um ein Instrument, das für die Qualität des Gesundheitswesens, die Transparenz der Daten und vor allem für eine wirksame Politik zur Bekämpfung einer Krankheit, die jedes Jahr Tausende von Menschen in unserem Land ereilt, unerlässlich ist.</p>
- Die Schaffung eines einzigen nationalen Krebsregisters ist dringend
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Januar 2025 gab der Bundesrat bekannt, er wolle auf die Entwicklung der nationalen Software, die im Rahmen des 2020 in Kraft getretenen Krebsregistrierungsgesetzes (KRG) vorgesehen war, verzichten.<br>Da es keine nationale Lösung gibt, muss sich die Schweiz mit kantonalen oder regionalen Registern begnügen, deren Praktiken heterogen und deren Methoden oft veraltet sind: manuelle Eingabe, PDF- oder Excel-Dateien, teilweise digitalisierte Übermittlung. Die Daten aus diesen Registern werden einmal jährlich dem BAG weitergeleitet, sind jedoch bruchstückhaft, was ihren Nutzen für Prävention, Screening, Therapieüberwachung oder Forschung beeinträchtigt.</p><p>Verschiedene vergleichbare Länder verfügen seit Langem über zuverlässige und zentralisierte nationale Register: so Norwegen seit 1951, Schweden seit 1958 und Island seit 1954. Diese Beispiele zeigen, dass ein solches Register nicht nur realisierbar ist, sondern auch eine wesentliche Säule einer wirksamen Gesundheitspolitik darstellt.</p><p>Das Fehlen eines funktionierenden nationalen Registers bringt die Schweiz ins Hintertreffen, auch im Vergleich zu den europäischen Zielen. Die Europäische Union hat ein europäisches Register für Ungleichheiten in Bezug auf Krebs eingerichtet und fördert die Schaffung strukturierter und standardisierter Register in allen Mitgliedstaaten.</p><p>Wir haben allerdings in der Schweiz einen funktionierenden Präzedenzfall: die HIV-Kohorte. Sie ist seit den 1990er-Jahren aktiv und beruht auf einer Logik der strukturierten und kontinuierlichen Meldungen, die die Gesundheitsdienstleister erstatten, und einer zuverlässigen Datensammlung, die für wissenschaftliche und klinische Zwecke verwendet wird.</p><p>Es ist an der Zeit, dass die Schweiz auch im Bereich der Krebsbekämpfung ein nationales Instrument schafft, das den Herausforderungen gewachsen ist. Es geht um unsere Fähigkeit, diese Krankheit zu verhindern, zu behandeln und besser zu verstehen.</p>
- <span><p><span>Die Krebsregistrierung ist in der Schweiz seit 2020 durch das Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen (KRG; SR 818.33) geregelt. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Das KRG umfasst eine Meldepflicht für alle Personen und Institutionen, die eine Krebserkrankung diagnostizieren oder behandeln, macht bislang aber keine Formvorgaben für die Meldung. Die gemeldeten Krebsfälle der kantonalen Krebsregister und des vom Bund geführten Kinderkrebsregisters (KiKR) werden schweizweit von der nationalen Krebsregistrierungsstelle (NKRS) zusammengezogen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Das BAG hat das KRG gemäss Artikel 34 Absatz 1 KRG evaluieren lassen. Der entsprechende Schlussbericht liegt seit 10. April 2025 vor. Er streicht u.a. die mit dem Gesetz erreichte flächendeckende Erfassung der Krebsfälle sowie einige Aspekte der Datenqualität positiv hervor. Bemängelt werden hingegen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Einhaltung der Meldepflicht, mit den Datenflüssen in der dezentralen und heterogen gewachsenen Registerlandschaft sowie mit ungenügend digitalisierten bzw. ineffizienten Prozessen. Diese Herausforderungen sind unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Entwicklung einer nationalen Lösung aufgrund unzureichender Akzeptanz sowie wirtschaftlich nicht vertretbarer Kosten eingestellt wurde und die kantonalen Krebsregister weiterhin auf eine veraltete Software zur Erfassung der Krebsfälle angewiesen sind.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Vor diesem Hintergrund erarbeitet das BAG derzeit gemeinsam mit den Kantonen und weiteren Akteuren ein neues Zielbild für die Krebsregistrierung in der Schweiz. Es wird geprüft, wie die Krebsregistrierung in den Gesundheitsdatenraum Schweiz integriert werden kann und dabei den Anforderungen der digitalen Transformation im Gesundheitswesen gerecht wird. Zudem wird untersucht, welche Organisationsstruktur die Umsetzung bestmöglich unterstützt. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Insofern ist dem Bundesrat das Kernanliegen der Motion bereits bekannt und er hat die entsprechenden Massnahmen eingeleitet. Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat die Motion als nicht erforderlich und beantragt deren Ablehnung.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich ein einheitliches, vollständig digitalisiertes, nationales Register für die Registrierung von Krebserkrankungen einzurichten. Die Gesundheitsdienstleister sollen dazu verpflichtet werden, die Daten in das Register einzutragen. Dabei handelt es sich um ein Instrument, das für die Qualität des Gesundheitswesens, die Transparenz der Daten und vor allem für eine wirksame Politik zur Bekämpfung einer Krankheit, die jedes Jahr Tausende von Menschen in unserem Land ereilt, unerlässlich ist.</p>
- Die Schaffung eines einzigen nationalen Krebsregisters ist dringend
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