Heimabgabe der Taschenmunition an Armeeangehörige. Erhöhung der Bereitschaft der Armee und des Wehrwillens

ShortId
25.3628
Id
20253628
Updated
04.12.2025 08:25
Language
de
Title
Heimabgabe der Taschenmunition an Armeeangehörige. Erhöhung der Bereitschaft der Armee und des Wehrwillens
AdditionalIndexing
09
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat soll nun sein Versprechen vom 30. Mai 2007 einlösen, in dem er die Heimabgabe der Taschenmunition an aktive Armeeangehörige von der sicherheitspolitischen Lage abhängig machen wollte. Diese Lage hat sich seit dem Ausbruch des Ukrainekrieges dramatisch verändert.</p><p>Das über lange Zeit bewährte Konzept der Schweizer Armee, bei dem Armeeangehörige Waffe und Taschenmunition als Leihgabe zu Hause aufbewahrten, war einzigartig. Keine Milizarmee war so rasch einsatzbereit wie die Schweizer Armee.</p><p>Die Armeeangehörigen erhielten die Taschenmunition, damit sie im Falle einer Mobilisierung voll ausgerüstet direkt an den Einsatzort einrücken und ihren Auftrag sofort erfüllen konnten. Solche Aufträge rücken angesichts der aktuellen Unsicherheiten wieder in den Fokus.</p><p>Die Angehörigen der Armee müssen in einem hybriden Kriegsumfeld in der Lage sein, sehr rasch kritische Infrastrukturen zu bewachen, Verkehrskontrollen durchzuführen, die Polizei bei Terroranschlägen zu unterstützen usw.</p><p>Die Schweizer Armee hat die sicherheitspolitische Lage erkannt und wieder Mobilmachungsübungen durchgeführt. Die Entwicklungen in Europa und die Aufrüstung unserer Nachbarn erfordern, dass auch die Schweiz handelt und ihre Armee wieder wehrfähig macht. Dazu gehört auch, dass den Soldatinnen und Soldaten ihre Taschenmunition passend zur Dienstwaffe außerhalb des Militärdienstes als Leihgabe abgegeben wird. Die Abgabe der Taschenmunition ist ein Vertrauensbeweis an unsere Soldatinnen und Soldaten, die im Ernstfall bereit sind, unser Land mit Leib und Leben zu verteidigen. Zudem wird mit der Abgabe die notwendige Munitionsreserve erhöht und sowohl die Verteidigungsfähigkeit als auch der Wehrwille gestärkt.</p><p>Der Bundesrat muss jetzt sein Versprechen einlösen, das er vor bald 20 Jahren gegeben hat.</p>
  • <span><p><span>Das Parlament nahm 2007 die Motion 07.3277 der Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates "Abgabe von Taschenmunition" an. Der Bundesrat wurde damit beauftragt, auf die Abgabe von Taschenmunition zu verzichten. Er hat dies durch den Einzug der Taschenmunition und durch die Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Motion 22.3855 Addor "Wiedereinführung der Taschenmunition" verlangte 2022 die Wiedereinführung der Taschenmunition. Der Bundesrat war angesichts der Bedrohungslage der Ansicht, dass ein Rückkommen auf den Entscheid des Parlaments von 2007 nicht gerechtfertigt ist. Die Bundesversammlung ist dem Antrag des Bundesrates gefolgt und lehnte die Motion ab. Die damaligen Argumente haben noch heute ihre Gültigkeit und überwiegen weiterhin in der aktuellen Lage.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Angesichts der verschlechterten Bedrohungslage hat indessen die Beschaffung und Bevorratung von ausreichend Munition wieder an Bedeutung gewonnen. Der Bundesrat erachtet es als zentrale Daueraufgabe der Armee, dass die benötigte Munition laufend beschafft und zentral vorgehalten werden kann. </span></p><p><span>Der Bundesrat wird daher die notwendigen Schritte in die Wege leiten, damit die benötigte Munition beschafft und bevorratet werden kann. Aus Sicht des Bundesrats hat sich an seiner Einschätzung der Notwendigkeit der Wiedereinführung der Taschenmunition seit 2022 jedoch nichts geändert. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen einzuleiten, damit den Armeeangehörigen die Taschenmunition wieder abgegeben werden kann.</p>
  • Heimabgabe der Taschenmunition an Armeeangehörige. Erhöhung der Bereitschaft der Armee und des Wehrwillens
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat soll nun sein Versprechen vom 30. Mai 2007 einlösen, in dem er die Heimabgabe der Taschenmunition an aktive Armeeangehörige von der sicherheitspolitischen Lage abhängig machen wollte. Diese Lage hat sich seit dem Ausbruch des Ukrainekrieges dramatisch verändert.</p><p>Das über lange Zeit bewährte Konzept der Schweizer Armee, bei dem Armeeangehörige Waffe und Taschenmunition als Leihgabe zu Hause aufbewahrten, war einzigartig. Keine Milizarmee war so rasch einsatzbereit wie die Schweizer Armee.</p><p>Die Armeeangehörigen erhielten die Taschenmunition, damit sie im Falle einer Mobilisierung voll ausgerüstet direkt an den Einsatzort einrücken und ihren Auftrag sofort erfüllen konnten. Solche Aufträge rücken angesichts der aktuellen Unsicherheiten wieder in den Fokus.</p><p>Die Angehörigen der Armee müssen in einem hybriden Kriegsumfeld in der Lage sein, sehr rasch kritische Infrastrukturen zu bewachen, Verkehrskontrollen durchzuführen, die Polizei bei Terroranschlägen zu unterstützen usw.</p><p>Die Schweizer Armee hat die sicherheitspolitische Lage erkannt und wieder Mobilmachungsübungen durchgeführt. Die Entwicklungen in Europa und die Aufrüstung unserer Nachbarn erfordern, dass auch die Schweiz handelt und ihre Armee wieder wehrfähig macht. Dazu gehört auch, dass den Soldatinnen und Soldaten ihre Taschenmunition passend zur Dienstwaffe außerhalb des Militärdienstes als Leihgabe abgegeben wird. Die Abgabe der Taschenmunition ist ein Vertrauensbeweis an unsere Soldatinnen und Soldaten, die im Ernstfall bereit sind, unser Land mit Leib und Leben zu verteidigen. Zudem wird mit der Abgabe die notwendige Munitionsreserve erhöht und sowohl die Verteidigungsfähigkeit als auch der Wehrwille gestärkt.</p><p>Der Bundesrat muss jetzt sein Versprechen einlösen, das er vor bald 20 Jahren gegeben hat.</p>
    • <span><p><span>Das Parlament nahm 2007 die Motion 07.3277 der Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates "Abgabe von Taschenmunition" an. Der Bundesrat wurde damit beauftragt, auf die Abgabe von Taschenmunition zu verzichten. Er hat dies durch den Einzug der Taschenmunition und durch die Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Motion 22.3855 Addor "Wiedereinführung der Taschenmunition" verlangte 2022 die Wiedereinführung der Taschenmunition. Der Bundesrat war angesichts der Bedrohungslage der Ansicht, dass ein Rückkommen auf den Entscheid des Parlaments von 2007 nicht gerechtfertigt ist. Die Bundesversammlung ist dem Antrag des Bundesrates gefolgt und lehnte die Motion ab. Die damaligen Argumente haben noch heute ihre Gültigkeit und überwiegen weiterhin in der aktuellen Lage.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Angesichts der verschlechterten Bedrohungslage hat indessen die Beschaffung und Bevorratung von ausreichend Munition wieder an Bedeutung gewonnen. Der Bundesrat erachtet es als zentrale Daueraufgabe der Armee, dass die benötigte Munition laufend beschafft und zentral vorgehalten werden kann. </span></p><p><span>Der Bundesrat wird daher die notwendigen Schritte in die Wege leiten, damit die benötigte Munition beschafft und bevorratet werden kann. Aus Sicht des Bundesrats hat sich an seiner Einschätzung der Notwendigkeit der Wiedereinführung der Taschenmunition seit 2022 jedoch nichts geändert. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen einzuleiten, damit den Armeeangehörigen die Taschenmunition wieder abgegeben werden kann.</p>
    • Heimabgabe der Taschenmunition an Armeeangehörige. Erhöhung der Bereitschaft der Armee und des Wehrwillens

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