Finanzielle Sicherheit für Schweizer Regionalflugplätze langfristig und nachhaltig ermöglichen

ShortId
25.3630
Id
20253630
Updated
14.11.2025 02:49
Language
de
Title
Finanzielle Sicherheit für Schweizer Regionalflugplätze langfristig und nachhaltig ermöglichen
AdditionalIndexing
10;48;15
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <span><p><span>Frage</span><span>&nbsp;</span><span>1: Eine Überprüfung der Flugplätze, um den Bedarf an Flugsicherungsdiensten zu ermitteln und das Potenzial für Kosteneinsparungen bei den Flugsicherungen auf diesen Flughäfen zu bestimmen, hat ergeben, dass signifikante Ergebnisse primär </span><span>&nbsp;</span><span>durch eine Reduzierung der Betriebszeiten erzielt werden können, was jedoch erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb dieser Flughäfen hätte. Gleichzeitig besteht durch die EU-Rechtsvorschriften die Vorgabe, die Kosten der Flugsicherung so niedrig wie möglich zu halten. Die EU genehmigt alle fünf Jahre die Kostenbasis für die Flugsicherungsdienste sowohl für die Streckengebühren als auch für die An- und Abfluggebühren für die Flughäfen Genf und Zürich und damit einen wesentlichen Teil der Gesamtkosten von Skyguide. Da die Hälfte der von den Regionalflugplätzen getragenen Kosten indirekte Kosten sind, die ihnen von Skyguide auf der Grundlage verschiedener Verteilschlüssel auferlegt werden, haben die EU-Regelungen auch Auswirkungen auf die Kosten der An- und Abflugsicherung auf den Regionalflugplätzen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) überprüft laufend die Angemessenheit und Richtigkeit der Kostenverteilung und sorgt für eine gerechte Anlastung der Flugsicherungskosten für Regionalflugplätze.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Frage</span><span>&nbsp;</span><span>2: Die Durchführungsverordnung (EU)</span><span>&nbsp;</span><span>2019/317 legt ein System zur Leistungs- und Kostenkontrolle für den einheitlichen europäischen Luftraum fest. Sie gilt für Flugsicherungsdienste an Flughäfen in Mitgliedstaaten mit mindestens 80</span><span>&nbsp;</span><span>000</span><span>&nbsp;</span><span>Flugbewegungen nach Instrumentenflugregeln (IFR) pro Jahr. Staaten dürfen die Bestimmungen dieser Verordnung auch auf Flugsicherungsdienste an anderen Flughäfen anwenden. In der Schweiz sind die Regionalflugplätze davon ausgenommen. Bei der Übernahme der Single-European-Sky-Regelung hat man sich dafür entschieden, weil die europäischen Vorschriften einerseits keine Quersubventionierung zwischen Strecken- sowie der An- und Abflugsicherung mehr zulassen. Andererseits berücksichtigte der Bundesrat das Verursacherprinzip:</span><span> </span><span>Fluggesellschaften, die ausschliesslich auf den Flughäfen Genf und Zürich operieren, sollen nicht länger die Kosten für Flugbewegungen von Regionalflugplätzen mittragen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Fragen</span><span>&nbsp;</span><span>3 und 4: Das Konzept der Unterteilung in eine nationale und eine internationale Flugsicherungsstelle wurde im Rahmen der Arbeiten zum Projekt «Skyguide National» geprüft und verworfen, insbesondere aufgrund des geringen Einsparpotenzials für Regionalflugplätze. Die Flugplätze der Kategorie</span><span>&nbsp;</span><span>II können jedoch gemäss Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>9</span><em><span>a</span></em><span> der Verordnung über den Flugsicherungsdienst (VFSD; SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>748.132.1</span></em><span>) seit 2019 andere Anbieter als Skyguide mit der Erbringung der lokalen Flugsicherungsdienste beauftragen. Von dieser Möglichkeit hat bis anhin kein Flugplatz Gebrauch gemacht. Ein Spezialfall ist der Flugplatz Samedan, der die Flugsicherung selbst erbringt. Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>9</span><em><span>b</span></em><span> VFSD legt fest, unter welchen Bedingungen das BAZL eine Übertragung der lokalen Flugsicherung genehmigt. Ob eine Liberalisierung zu einer wesentlichen Kostenreduktion führen würde, müsste im konkreten Fall überprüft werden. Aus Sicht des Bundes stehen dabei die Kosten des Gesamtsystems im Fokus.</span></p></span>
  • <p>Im Jahr 1999 lancierte die EU-Kommission das «Single European Sky»-Projekt (SES). Der Bundesrat beschloss im Mai 2006, dem SES beizutreten, wodurch dessen Regelungen auch für das Schweizer Flugsicherungssystem verbindlich wurden. Neben der hauptsächlich angestrebten operationellen Optimierung des europäischen Luftraums sollte dabei auch eine europaweite finanzielle Harmonisierung bei den Gebühren der Flugsicherung erreicht werden. Allerdings hätte gemäss den Vorgaben des SES mittels einer Ausnahmeregelung die finanzielle Harmonisierung auf Flughäfen mit mehr als 50'000 kommerziellen Flugbewegungen pro Jahr limitiert werden können. Für die Schweiz hätte dies bedeutet, dass lediglich die Flugsicherung der Flughäfen Zürich und Genf betroffen gewesen wäre. Alle anderen Schweizer Flugplätze mit Flugsicherung (Bern, Lugano, St. Gallen-Altenrhein, Buochs, Grenchen, Les Éplatures, Samedan und Sion) hätten zwangsläufig nicht in das SES-System einbezogen werden müssen. Weil die Ausnahmeregelung von der Schweiz nicht in Anspruch genommen wurde, sind seit dem Jahr 2016 die regionalen Flugplätze mit einer Kostenunterdeckung für die Finanzierung der lokalen Flugsicherungskosten belastet.&nbsp;</p><p>Die vor dem Beitritt zum SES-System praktizierte Usanz der Querfinazierung der lokalen Flugsicherung auf den Regionalflugplätzen (zum einen aus den Gebühreneinnahmen der Streckenflugsicherung sowie zum anderen aus den erhobenen Gebühren der Landesflughäfen) ist seither nicht mehr erlaubt. Mit dem Beitritt der Schweiz zum SES waren mittelfristig wesentliche Kostenreduktionen bei der Flugsicherung Skyguide sowie erhebliche Effizienzsteigerungen erwartet worden. Diese Erwartungen sind nicht eingetreten und im jüngst veröffentlichten Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle EFK vom 31.01.2025 wird die finanzielle Situation von Skyguide als «heikel» und «besorgniserregend» beschrieben. Gleichzeit liegt der Auftrag der Eidgenössischen Räte an den Bundesrat vor, die Regionalflugplätze als Schlüsselinfrastrukturen zu sichern (Motion 20.4412).</p><p>In diesem Zusammenhang ergeben sich die folgenden Fragen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Wie gedenkt der Gesamtbundesrat, die finanzielle Situation bei der lokalen Flugsicherung auf den Regionalflugplätzen zu verbessern?</li><li>Wieso wurde die Option «die regionalen Schweizer Flugplätze mit Flugsicherung (Bern, Lugano, St. Gallen-Altenrhein, Buochs, Grenchen, Les Éplatures, Samedan und Sion) vom SES auszunehmen» nicht gewählt? Ist der Gesamtbundesrat gewillt, diesen Umstand zu korrigieren?&nbsp;</li><li>Ist eine Unterteilung der Schweizer Flugsicherung in eine «Nationale Flugsicherung» und eine «Internationale Flugsicherung» für den Gesamtbundesrat eine Möglichkeit, der Kostenproblematik für die regionalen Flugplätze zu begegnen?</li><li>Teilt der Gesamtbundesrat die Ansicht, dass sich die seit dem Beitritt der Schweiz zum SES-System erwarteten Kostenreduktionen beim bundeseigenen Flugsicherungsanbieter Skyguide auch künftig nicht materialisieren werden und nun mittels wettbewerbsorientierter Massnahmen für die Sicherung der regionalen Flugplätze als Schlüsselinfrastrukturen rasch Abhilfe geschaffen werden sollte?</li></ul>
  • Finanzielle Sicherheit für Schweizer Regionalflugplätze langfristig und nachhaltig ermöglichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Frage</span><span>&nbsp;</span><span>1: Eine Überprüfung der Flugplätze, um den Bedarf an Flugsicherungsdiensten zu ermitteln und das Potenzial für Kosteneinsparungen bei den Flugsicherungen auf diesen Flughäfen zu bestimmen, hat ergeben, dass signifikante Ergebnisse primär </span><span>&nbsp;</span><span>durch eine Reduzierung der Betriebszeiten erzielt werden können, was jedoch erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb dieser Flughäfen hätte. Gleichzeitig besteht durch die EU-Rechtsvorschriften die Vorgabe, die Kosten der Flugsicherung so niedrig wie möglich zu halten. Die EU genehmigt alle fünf Jahre die Kostenbasis für die Flugsicherungsdienste sowohl für die Streckengebühren als auch für die An- und Abfluggebühren für die Flughäfen Genf und Zürich und damit einen wesentlichen Teil der Gesamtkosten von Skyguide. Da die Hälfte der von den Regionalflugplätzen getragenen Kosten indirekte Kosten sind, die ihnen von Skyguide auf der Grundlage verschiedener Verteilschlüssel auferlegt werden, haben die EU-Regelungen auch Auswirkungen auf die Kosten der An- und Abflugsicherung auf den Regionalflugplätzen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) überprüft laufend die Angemessenheit und Richtigkeit der Kostenverteilung und sorgt für eine gerechte Anlastung der Flugsicherungskosten für Regionalflugplätze.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Frage</span><span>&nbsp;</span><span>2: Die Durchführungsverordnung (EU)</span><span>&nbsp;</span><span>2019/317 legt ein System zur Leistungs- und Kostenkontrolle für den einheitlichen europäischen Luftraum fest. Sie gilt für Flugsicherungsdienste an Flughäfen in Mitgliedstaaten mit mindestens 80</span><span>&nbsp;</span><span>000</span><span>&nbsp;</span><span>Flugbewegungen nach Instrumentenflugregeln (IFR) pro Jahr. Staaten dürfen die Bestimmungen dieser Verordnung auch auf Flugsicherungsdienste an anderen Flughäfen anwenden. In der Schweiz sind die Regionalflugplätze davon ausgenommen. Bei der Übernahme der Single-European-Sky-Regelung hat man sich dafür entschieden, weil die europäischen Vorschriften einerseits keine Quersubventionierung zwischen Strecken- sowie der An- und Abflugsicherung mehr zulassen. Andererseits berücksichtigte der Bundesrat das Verursacherprinzip:</span><span> </span><span>Fluggesellschaften, die ausschliesslich auf den Flughäfen Genf und Zürich operieren, sollen nicht länger die Kosten für Flugbewegungen von Regionalflugplätzen mittragen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Fragen</span><span>&nbsp;</span><span>3 und 4: Das Konzept der Unterteilung in eine nationale und eine internationale Flugsicherungsstelle wurde im Rahmen der Arbeiten zum Projekt «Skyguide National» geprüft und verworfen, insbesondere aufgrund des geringen Einsparpotenzials für Regionalflugplätze. Die Flugplätze der Kategorie</span><span>&nbsp;</span><span>II können jedoch gemäss Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>9</span><em><span>a</span></em><span> der Verordnung über den Flugsicherungsdienst (VFSD; SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>748.132.1</span></em><span>) seit 2019 andere Anbieter als Skyguide mit der Erbringung der lokalen Flugsicherungsdienste beauftragen. Von dieser Möglichkeit hat bis anhin kein Flugplatz Gebrauch gemacht. Ein Spezialfall ist der Flugplatz Samedan, der die Flugsicherung selbst erbringt. Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>9</span><em><span>b</span></em><span> VFSD legt fest, unter welchen Bedingungen das BAZL eine Übertragung der lokalen Flugsicherung genehmigt. Ob eine Liberalisierung zu einer wesentlichen Kostenreduktion führen würde, müsste im konkreten Fall überprüft werden. Aus Sicht des Bundes stehen dabei die Kosten des Gesamtsystems im Fokus.</span></p></span>
    • <p>Im Jahr 1999 lancierte die EU-Kommission das «Single European Sky»-Projekt (SES). Der Bundesrat beschloss im Mai 2006, dem SES beizutreten, wodurch dessen Regelungen auch für das Schweizer Flugsicherungssystem verbindlich wurden. Neben der hauptsächlich angestrebten operationellen Optimierung des europäischen Luftraums sollte dabei auch eine europaweite finanzielle Harmonisierung bei den Gebühren der Flugsicherung erreicht werden. Allerdings hätte gemäss den Vorgaben des SES mittels einer Ausnahmeregelung die finanzielle Harmonisierung auf Flughäfen mit mehr als 50'000 kommerziellen Flugbewegungen pro Jahr limitiert werden können. Für die Schweiz hätte dies bedeutet, dass lediglich die Flugsicherung der Flughäfen Zürich und Genf betroffen gewesen wäre. Alle anderen Schweizer Flugplätze mit Flugsicherung (Bern, Lugano, St. Gallen-Altenrhein, Buochs, Grenchen, Les Éplatures, Samedan und Sion) hätten zwangsläufig nicht in das SES-System einbezogen werden müssen. Weil die Ausnahmeregelung von der Schweiz nicht in Anspruch genommen wurde, sind seit dem Jahr 2016 die regionalen Flugplätze mit einer Kostenunterdeckung für die Finanzierung der lokalen Flugsicherungskosten belastet.&nbsp;</p><p>Die vor dem Beitritt zum SES-System praktizierte Usanz der Querfinazierung der lokalen Flugsicherung auf den Regionalflugplätzen (zum einen aus den Gebühreneinnahmen der Streckenflugsicherung sowie zum anderen aus den erhobenen Gebühren der Landesflughäfen) ist seither nicht mehr erlaubt. Mit dem Beitritt der Schweiz zum SES waren mittelfristig wesentliche Kostenreduktionen bei der Flugsicherung Skyguide sowie erhebliche Effizienzsteigerungen erwartet worden. Diese Erwartungen sind nicht eingetreten und im jüngst veröffentlichten Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle EFK vom 31.01.2025 wird die finanzielle Situation von Skyguide als «heikel» und «besorgniserregend» beschrieben. Gleichzeit liegt der Auftrag der Eidgenössischen Räte an den Bundesrat vor, die Regionalflugplätze als Schlüsselinfrastrukturen zu sichern (Motion 20.4412).</p><p>In diesem Zusammenhang ergeben sich die folgenden Fragen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Wie gedenkt der Gesamtbundesrat, die finanzielle Situation bei der lokalen Flugsicherung auf den Regionalflugplätzen zu verbessern?</li><li>Wieso wurde die Option «die regionalen Schweizer Flugplätze mit Flugsicherung (Bern, Lugano, St. Gallen-Altenrhein, Buochs, Grenchen, Les Éplatures, Samedan und Sion) vom SES auszunehmen» nicht gewählt? Ist der Gesamtbundesrat gewillt, diesen Umstand zu korrigieren?&nbsp;</li><li>Ist eine Unterteilung der Schweizer Flugsicherung in eine «Nationale Flugsicherung» und eine «Internationale Flugsicherung» für den Gesamtbundesrat eine Möglichkeit, der Kostenproblematik für die regionalen Flugplätze zu begegnen?</li><li>Teilt der Gesamtbundesrat die Ansicht, dass sich die seit dem Beitritt der Schweiz zum SES-System erwarteten Kostenreduktionen beim bundeseigenen Flugsicherungsanbieter Skyguide auch künftig nicht materialisieren werden und nun mittels wettbewerbsorientierter Massnahmen für die Sicherung der regionalen Flugplätze als Schlüsselinfrastrukturen rasch Abhilfe geschaffen werden sollte?</li></ul>
    • Finanzielle Sicherheit für Schweizer Regionalflugplätze langfristig und nachhaltig ermöglichen

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