Cargo sous terrain. Die Lösung für das prognostizierte Güterverkehrswachstum

ShortId
25.3631
Id
20253631
Updated
14.11.2025 02:50
Language
de
Title
Cargo sous terrain. Die Lösung für das prognostizierte Güterverkehrswachstum
AdditionalIndexing
48;2846;15
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Mit dem Wirtschaftswachstum wird auch der Güterverkehr weiter markant zunehmen; gemäss Prognosen um über 30% bis 2050 (gem. Bundesamt für Raumentwicklung 2022 „Schweizerische Verkehrsperspektiven 2050“). Ein&nbsp;dritter, unterirdischer Verkehrsweg würde das oberirdische Verkehrs- und Gütertransportsystems zukunftsgerichtet ergänzen und entlasten.</p>
  • <span><ol><li><span>Der Bund wirkt im Zusammenhang mit dem unterirdischen Gütertransport gemäss seinem gesetzlichen Auftrag mit: Gemäss Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport (UGüTG, SR 749.1) soll der unterirdische Gütertransport auf privater Initiative beruhen und eigenwirtschaftlich erbracht werden (Artikel 1 Absatz 2 UGüTG). Der Bund setzt dabei die Rahmenbedingungen, indem er einen Sachplan erarbeitet und in der Folge die Plangenehmigung erteilt (Artikel 7 und 9 UGüTG). Der Teil unterirdischer Gütertransport des Sachplans Verkehr (SUG) wurde erarbeitet und ist in einer ersten Fassung am 25. Juni 2025 vom Bundesrat verabschiedet worden.</span><br><span>&nbsp;</span></li><li><span>Im Rahmen der Erarbeitung des UGüTG und des SUG wurden diverse Studien durchgeführt. Die bisherigen Expertisen zu den verkehrlichen Auswirkungen, u.a. eine von der Cargo sous terrain AG in Auftrag gegebene und im Jahr 2023 erarbeitete Studie zeigen, dass das Potenzial zur Entlastung anderer Verkehrsträger, insbesondere der Nationalstrassen, eher gering ist. Im Hinblick auf die weitere Bearbeitung des Sachplans laufen derzeit weitere Vertiefungsarbeiten, unter anderem auch zu den verkehrlichen Auswirkungen. Der Bund begleitet diese Arbeiten im Rahmen seines Auftrags gemäss UGüTG (siehe Antwort zur Frage 1).</span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="3"><li><span>Aktuell sieht der Bund keinen Handlungsbedarf. Die Wirtschaftsfreiheit im Logistikmarkt ist grundsätzlich gewährleistet. Der Gesetzgeber sieht im Rahmen der verschiedenen spezialgesetzlichen Bestimmungen Einschränkungen und gewisse Ungleichbehandlungen zwischen den Verkehrsträgern vor. Diese sind vom Gesetzgeber gewollt und in den unterschiedlichen Zielsetzungen der jeweiligen Gesetze begründet. Die Vorteile hieraus kommen jedoch nicht exklusiv bestimmten Unternehmen zugute, sondern stehen allen Marktteilnehmenden offen. Für Infrastrukturbetreiber im unterirdischen Gütertransport wie Cargo sous terrain AG gelten die Bestimmungen des UGüTG.</span></li></ol></span>
  • <p>Zur Umlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene unterstützt der Bund die Bahn mit hohen finanziellen Mitteln und sichert klare Rahmenbedingungen zu. Dennoch schreibt der Schienengüterverkehr, insbesondere der Einzelwagenladungsverkehr, grosse Millionendefizite. Mit der vom Parlament im März 2025 beschlossenen Totalrevision des Gütertransportgesetztes (nGüTG) sowie der laufenden Anpassung der Gütertransportverordnung sollen die Rahmenbedingungen für den Schienengüterverkehr weiter verbessert werden. Ziel ist es, eine Rückverlagerung der Transporte auf die Strasse zu verhindern.</p><p>Im November 2024 lehnte das Stimmvolk einen weiteren Ausbau der oberirdischen Transportinfrastruktur ab. Damit können geplante Nationalstrassenprojekte nicht wie geplant umgesetzt werden, was angesichts des steigenden Verkehrsaufkommens auch zu negativen Folgen für den Gütertransport führen dürfte.</p><p>ETH-Experten sollen im Auftrag des Bundes nun eine Priorisierung der Ausbauten für die Verkehrsinfrastrukturen vornehmen. Ziel ist ein nachhaltiges, resilientes Verkehrs- und Gütertransportsystem für die nächsten 20 Jahre. Der Ausbau von Strasse und Schiene soll künftig koordiniert erfolgen.&nbsp;In der vom Parlament beschlossenen Totalrevision des Gütertransportgesetztes ist zudem vorgesehen, dass der Bund ein Konzept für den Gütertransport erstellt, wobei er auch die Anlagen des unterirdischen Gütertransports zu beachten hat (Art. 4 nGüTG).</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Warum prüft der Bund nicht aktiv den unterirdischen Gütertransport – wie von der Cargo sous terrain AG vorgeschlagen – als ergänzenden, eigenwirtschaftlich finanzierten Verkehrsweg?</li><li>Wäre es angesichts des prognostizierten Güterverkehrswachstums im Rahmen einer längerfristigen Gesamtbetrachtung nicht zielführend, auch unterirdische Transportsysteme aus raumplanerischer und verkehrstechnischer Sicht gezielt zu fördern?</li><li>Könnte sich der Bund vorstellen, neben der Bahn auch alternative Infrastrukturbetreiber wie die Cargo sous terrain AG durch klare Rahmenbedingungen zu unterstützen – etwa durch die Sicherstellung der Gleichbehandlung im Logistikmarkt?</li></ol>
  • Cargo sous terrain. Die Lösung für das prognostizierte Güterverkehrswachstum
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dem Wirtschaftswachstum wird auch der Güterverkehr weiter markant zunehmen; gemäss Prognosen um über 30% bis 2050 (gem. Bundesamt für Raumentwicklung 2022 „Schweizerische Verkehrsperspektiven 2050“). Ein&nbsp;dritter, unterirdischer Verkehrsweg würde das oberirdische Verkehrs- und Gütertransportsystems zukunftsgerichtet ergänzen und entlasten.</p>
    • <span><ol><li><span>Der Bund wirkt im Zusammenhang mit dem unterirdischen Gütertransport gemäss seinem gesetzlichen Auftrag mit: Gemäss Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport (UGüTG, SR 749.1) soll der unterirdische Gütertransport auf privater Initiative beruhen und eigenwirtschaftlich erbracht werden (Artikel 1 Absatz 2 UGüTG). Der Bund setzt dabei die Rahmenbedingungen, indem er einen Sachplan erarbeitet und in der Folge die Plangenehmigung erteilt (Artikel 7 und 9 UGüTG). Der Teil unterirdischer Gütertransport des Sachplans Verkehr (SUG) wurde erarbeitet und ist in einer ersten Fassung am 25. Juni 2025 vom Bundesrat verabschiedet worden.</span><br><span>&nbsp;</span></li><li><span>Im Rahmen der Erarbeitung des UGüTG und des SUG wurden diverse Studien durchgeführt. Die bisherigen Expertisen zu den verkehrlichen Auswirkungen, u.a. eine von der Cargo sous terrain AG in Auftrag gegebene und im Jahr 2023 erarbeitete Studie zeigen, dass das Potenzial zur Entlastung anderer Verkehrsträger, insbesondere der Nationalstrassen, eher gering ist. Im Hinblick auf die weitere Bearbeitung des Sachplans laufen derzeit weitere Vertiefungsarbeiten, unter anderem auch zu den verkehrlichen Auswirkungen. Der Bund begleitet diese Arbeiten im Rahmen seines Auftrags gemäss UGüTG (siehe Antwort zur Frage 1).</span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="3"><li><span>Aktuell sieht der Bund keinen Handlungsbedarf. Die Wirtschaftsfreiheit im Logistikmarkt ist grundsätzlich gewährleistet. Der Gesetzgeber sieht im Rahmen der verschiedenen spezialgesetzlichen Bestimmungen Einschränkungen und gewisse Ungleichbehandlungen zwischen den Verkehrsträgern vor. Diese sind vom Gesetzgeber gewollt und in den unterschiedlichen Zielsetzungen der jeweiligen Gesetze begründet. Die Vorteile hieraus kommen jedoch nicht exklusiv bestimmten Unternehmen zugute, sondern stehen allen Marktteilnehmenden offen. Für Infrastrukturbetreiber im unterirdischen Gütertransport wie Cargo sous terrain AG gelten die Bestimmungen des UGüTG.</span></li></ol></span>
    • <p>Zur Umlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene unterstützt der Bund die Bahn mit hohen finanziellen Mitteln und sichert klare Rahmenbedingungen zu. Dennoch schreibt der Schienengüterverkehr, insbesondere der Einzelwagenladungsverkehr, grosse Millionendefizite. Mit der vom Parlament im März 2025 beschlossenen Totalrevision des Gütertransportgesetztes (nGüTG) sowie der laufenden Anpassung der Gütertransportverordnung sollen die Rahmenbedingungen für den Schienengüterverkehr weiter verbessert werden. Ziel ist es, eine Rückverlagerung der Transporte auf die Strasse zu verhindern.</p><p>Im November 2024 lehnte das Stimmvolk einen weiteren Ausbau der oberirdischen Transportinfrastruktur ab. Damit können geplante Nationalstrassenprojekte nicht wie geplant umgesetzt werden, was angesichts des steigenden Verkehrsaufkommens auch zu negativen Folgen für den Gütertransport führen dürfte.</p><p>ETH-Experten sollen im Auftrag des Bundes nun eine Priorisierung der Ausbauten für die Verkehrsinfrastrukturen vornehmen. Ziel ist ein nachhaltiges, resilientes Verkehrs- und Gütertransportsystem für die nächsten 20 Jahre. Der Ausbau von Strasse und Schiene soll künftig koordiniert erfolgen.&nbsp;In der vom Parlament beschlossenen Totalrevision des Gütertransportgesetztes ist zudem vorgesehen, dass der Bund ein Konzept für den Gütertransport erstellt, wobei er auch die Anlagen des unterirdischen Gütertransports zu beachten hat (Art. 4 nGüTG).</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Warum prüft der Bund nicht aktiv den unterirdischen Gütertransport – wie von der Cargo sous terrain AG vorgeschlagen – als ergänzenden, eigenwirtschaftlich finanzierten Verkehrsweg?</li><li>Wäre es angesichts des prognostizierten Güterverkehrswachstums im Rahmen einer längerfristigen Gesamtbetrachtung nicht zielführend, auch unterirdische Transportsysteme aus raumplanerischer und verkehrstechnischer Sicht gezielt zu fördern?</li><li>Könnte sich der Bund vorstellen, neben der Bahn auch alternative Infrastrukturbetreiber wie die Cargo sous terrain AG durch klare Rahmenbedingungen zu unterstützen – etwa durch die Sicherstellung der Gleichbehandlung im Logistikmarkt?</li></ol>
    • Cargo sous terrain. Die Lösung für das prognostizierte Güterverkehrswachstum

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