Strassenverkehr. Hat das begleitete Fahren die Fähigkeiten der künftigen Lenkerinnen und Lenker verbessert?
- ShortId
-
25.3636
- Id
-
20253636
- Updated
-
14.11.2025 02:48
- Language
-
de
- Title
-
Strassenverkehr. Hat das begleitete Fahren die Fähigkeiten der künftigen Lenkerinnen und Lenker verbessert?
- AdditionalIndexing
-
48;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Gemäss den neuen Regeln zum Erwerb des Führerausweises ist es seit 2021 möglich, den Lernfahrausweis für die Kategorie B/BE nach bestandener Theorieprüfung bereits mit 17 Jahren zu erhalten. Die Bedingung ist jedoch, dass die angehenden Lenkerinnen und Lenker unter 20 Jahren eine einjährige Lernphase durchlaufen, bevor sie die praktische Führerprüfung ablegen dürfen. Dies, damit sie Fahrpraxis sammeln können. Diese Regelung gilt ausschliesslich für angehende Lenkerinnen und Lenker von 17 bis 20 Jahren und hat dazu geführt, dass zahlreiche junge Menschen ihre Fahrausbildung unterbrochen oder mehrfach verschoben haben, weil ihnen die einjährige Lernphase nicht zusagte. Während diese Massnahme für die angehenden 17-jährigen Lenkerinnen und Lenker als Verbesserung angesehen werden kann, stellt sie für diejenigen zwischen 18 und 20 Jahren eine Verschlechterung dar. Zumindest für diese Gruppe ist sie nicht gerechtfertigt, da sie nicht zu einer Verbesserung des Strassenverkehrs beizutragen scheint. </p><p>Es muss also geprüft werden, ob die einjährige Lernphase tatsächlich zu mehr Fahrpraxis und damit zu mehr Sicherheit auf der Strasse führt. Daran bestehen jedoch erhebliche Zweifel, zumal die Massnahme nicht die erwartete Wirkung zeigt und bei den betroffenen Jugendlichen, ihren Eltern sowie den Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern auf Unmut stösst. </p>
- <span><p><span>Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, die einjährige Lernphase spätestens nach drei Jahren ab Inkrafttreten zu evaluieren, die Ergebnisse zu veröffentlichen und dem Bundesrat einen Antrag für das weitere Vorgehen zu stellen (Art. 151m der Verkehrszulassungsverordnung vom 27. Oktober 1976, SR 741.51).</span></p><p><span>Diese Evaluation läuft bereits und soll Ende 2025 abgeschlossen sein. Es wird namentlich untersucht, wie sich die Unfallzahlen bei Neulenkenden nach bestandener Führerprüfung entwickelt haben, wie viel Fahrpraxis die Lernfahrerinnen und Lernfahrer vor der praktischen Führerprüfung sammeln und wie sich die Prüfungserfolge entwickeln. </span></p><p><span>Die Evaluation des Bundesrats wird selbstverständlich auch dem Parlament und seinen Kommissionen zugänglich sein. Nach dem Vorliegen der Ergebnisse soll mit den betroffenen Kreisen diskutiert werden, ob Änderungen bei der einjährigen Lernphase zweckmässig sind.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob das begleitete Fahren ab 17 Jahren ohne professionell geleiteten Einführungskurs seine Ziele erreicht hat. Namentlich soll untersucht werden, ob sich die Fähigkeiten der jungen Lenkerinnen und Lenker verbessert haben und ob die Strassenverkehrsunfälle, an denen Neulenkerinnen und Neulenker beteiligt waren, abgenommen haben. Er soll dem Parlament einen Bericht vorlegen und ihm gegebenenfalls Anpassungen gesetzlicher und sonstiger Bestimmungen oder gar die vollständige Streichung dieser Massnahme vorschlagen.</p>
- Strassenverkehr. Hat das begleitete Fahren die Fähigkeiten der künftigen Lenkerinnen und Lenker verbessert?
- State
-
Überwiesen an den Bundesrat
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gemäss den neuen Regeln zum Erwerb des Führerausweises ist es seit 2021 möglich, den Lernfahrausweis für die Kategorie B/BE nach bestandener Theorieprüfung bereits mit 17 Jahren zu erhalten. Die Bedingung ist jedoch, dass die angehenden Lenkerinnen und Lenker unter 20 Jahren eine einjährige Lernphase durchlaufen, bevor sie die praktische Führerprüfung ablegen dürfen. Dies, damit sie Fahrpraxis sammeln können. Diese Regelung gilt ausschliesslich für angehende Lenkerinnen und Lenker von 17 bis 20 Jahren und hat dazu geführt, dass zahlreiche junge Menschen ihre Fahrausbildung unterbrochen oder mehrfach verschoben haben, weil ihnen die einjährige Lernphase nicht zusagte. Während diese Massnahme für die angehenden 17-jährigen Lenkerinnen und Lenker als Verbesserung angesehen werden kann, stellt sie für diejenigen zwischen 18 und 20 Jahren eine Verschlechterung dar. Zumindest für diese Gruppe ist sie nicht gerechtfertigt, da sie nicht zu einer Verbesserung des Strassenverkehrs beizutragen scheint. </p><p>Es muss also geprüft werden, ob die einjährige Lernphase tatsächlich zu mehr Fahrpraxis und damit zu mehr Sicherheit auf der Strasse führt. Daran bestehen jedoch erhebliche Zweifel, zumal die Massnahme nicht die erwartete Wirkung zeigt und bei den betroffenen Jugendlichen, ihren Eltern sowie den Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern auf Unmut stösst. </p>
- <span><p><span>Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, die einjährige Lernphase spätestens nach drei Jahren ab Inkrafttreten zu evaluieren, die Ergebnisse zu veröffentlichen und dem Bundesrat einen Antrag für das weitere Vorgehen zu stellen (Art. 151m der Verkehrszulassungsverordnung vom 27. Oktober 1976, SR 741.51).</span></p><p><span>Diese Evaluation läuft bereits und soll Ende 2025 abgeschlossen sein. Es wird namentlich untersucht, wie sich die Unfallzahlen bei Neulenkenden nach bestandener Führerprüfung entwickelt haben, wie viel Fahrpraxis die Lernfahrerinnen und Lernfahrer vor der praktischen Führerprüfung sammeln und wie sich die Prüfungserfolge entwickeln. </span></p><p><span>Die Evaluation des Bundesrats wird selbstverständlich auch dem Parlament und seinen Kommissionen zugänglich sein. Nach dem Vorliegen der Ergebnisse soll mit den betroffenen Kreisen diskutiert werden, ob Änderungen bei der einjährigen Lernphase zweckmässig sind.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob das begleitete Fahren ab 17 Jahren ohne professionell geleiteten Einführungskurs seine Ziele erreicht hat. Namentlich soll untersucht werden, ob sich die Fähigkeiten der jungen Lenkerinnen und Lenker verbessert haben und ob die Strassenverkehrsunfälle, an denen Neulenkerinnen und Neulenker beteiligt waren, abgenommen haben. Er soll dem Parlament einen Bericht vorlegen und ihm gegebenenfalls Anpassungen gesetzlicher und sonstiger Bestimmungen oder gar die vollständige Streichung dieser Massnahme vorschlagen.</p>
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