Ersatzfreiheitsstrafen. Für eine zielgerichtete Reform

ShortId
25.3638
Id
20253638
Updated
14.11.2025 02:45
Language
de
Title
Ersatzfreiheitsstrafen. Für eine zielgerichtete Reform
AdditionalIndexing
1216;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss dem geltenden Recht kann eine nicht bezahlte Busse unabhängig von ihrem Betrag in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt werden. Diese Bestimmung führt schon bei sehr kleinen Beträgen zu einer Inhaftierung.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Ersatzfreiheitsstrafe ist für 42 Prozent der neuen Inhaftierungen in der Schweiz verantwortlich. Diese Praxis führt zu erheblichen Kosten für die Gesellschaft: Verfahrenskosten, die administrative Belastung der kantonalen Behörden und Kosten im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vollzug. Sie belastet unnötigerweise das Justiz- und Strafvollzugssystem, führt aber weder zu einem merkbaren Gewinn für die öffentliche Sicherheit noch entfaltet sie eine abschreckende Wirkung.Ersatzfreiheitsstrafen treffen mehrheitlichen Personen in prekären Verhältnissen, die nicht in der Lage sind zu zahlen, und nicht etwa widerspenstige Straftäter.<br><br>Es ist deshalb angezeigt, diese Strafen gezielter einzusetzen. Eine erste Massnahme besteht darin, dass Ersatzfreiheitsstrafen nicht mehr bei Übertretungen ausgesprochen werden können, deren Busse mehr als 5000 Franken beträgt. Es handelt sich dabei um dieselbe Schwelle, ab der ein Eintrag ins Strafregister erfolgen kann. Solche Beträge sollten ausschliesslich über den Betreibungsweg eingefordert werden, wie es auch bei anderen staatlichen Forderungen der Fall ist.<br><br>Zudem können gewisse Taten, die im Strafrecht aktuell als Übertretungen qualifiziert werden, bereits wirksam auf dem administrativen Weg sanktioniert werden. Es ist deshalb angezeigt, die Strafbarkeit dieser Taten abzuschaffen. Das bekannteste Beispiel ist die Nutzung des öffentlichen Verkehrs ohne gültigen Fahrausweis. Diese kann von den betroffenen Betrieben bereits durch Tarifmechanismen und Zuschläge geregelt werden. Andere vergleichbare Handlungen könnten ebenfalls Gegenstand dieser gezielten Entkriminalisierung sein.<br><br>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation 25.3275 zum Ausdruck gebracht, dass er für eine Reform in diese Richtung offen ist. Es ist deshalb an der Zeit, diese Entwicklung zu konkretisieren.</p>
  • <span><p><span>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 25.3275 (Jaccoud. Ersatzfreiheitsstrafen. Wie kann erreicht werden, dass Armut von der Justiz nicht mehr bestraft wird?) ausgeführt hat, teilt er das Anliegen der Motion, die Anzahl Ersatzfreiheitsstrafen für unbezahlte Bussen zu reduzieren. Allerdings ist zu bedenken, dass Bussen von 5'000 Franken in aller Regel für Delikte ausserhalb des Bagatellbereichs ausgesprochen werden, entspricht doch dieser Betrag der Hälfte des ordentlichen Höchstbetrags der Busse (vgl. Art. 106 Abs. 1 StGB). Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass ein Verzicht auf Ersatzfreiheitsstrafen nur für deutlich tiefere Bussen in Frage kommen kann. Zudem wird die Umsetzung der Motion auch zu berücksichtigen haben, dass eine Eintreibung von Bussen auf dem Betreibungsweg nur gegenüber Personen mit Wohnsitz in der Schweiz möglich ist, nicht aber gegenüber solchen mit Wohnsitz im Ausland. Nach Ansicht des Bundesrates lässt der Wortlaut der Motion eine Umsetzung in diesem Sinne zu.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Erlassentwurf mit den nötigen Anpassungen vozulegen, damit:<br>– Übertretungen von bis zu 5000 Franken nicht länger zu Ersatzfreiheitsstrafen führen können;<br>– Handlungen, die gegenwärtig als Übertretungen gelten, die jedoch auf andere Weise wirksam sanktioniert werden können, nicht mehr strafrechtlich geahndet werden.</p>
  • Ersatzfreiheitsstrafen. Für eine zielgerichtete Reform
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss dem geltenden Recht kann eine nicht bezahlte Busse unabhängig von ihrem Betrag in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt werden. Diese Bestimmung führt schon bei sehr kleinen Beträgen zu einer Inhaftierung.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Ersatzfreiheitsstrafe ist für 42 Prozent der neuen Inhaftierungen in der Schweiz verantwortlich. Diese Praxis führt zu erheblichen Kosten für die Gesellschaft: Verfahrenskosten, die administrative Belastung der kantonalen Behörden und Kosten im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vollzug. Sie belastet unnötigerweise das Justiz- und Strafvollzugssystem, führt aber weder zu einem merkbaren Gewinn für die öffentliche Sicherheit noch entfaltet sie eine abschreckende Wirkung.Ersatzfreiheitsstrafen treffen mehrheitlichen Personen in prekären Verhältnissen, die nicht in der Lage sind zu zahlen, und nicht etwa widerspenstige Straftäter.<br><br>Es ist deshalb angezeigt, diese Strafen gezielter einzusetzen. Eine erste Massnahme besteht darin, dass Ersatzfreiheitsstrafen nicht mehr bei Übertretungen ausgesprochen werden können, deren Busse mehr als 5000 Franken beträgt. Es handelt sich dabei um dieselbe Schwelle, ab der ein Eintrag ins Strafregister erfolgen kann. Solche Beträge sollten ausschliesslich über den Betreibungsweg eingefordert werden, wie es auch bei anderen staatlichen Forderungen der Fall ist.<br><br>Zudem können gewisse Taten, die im Strafrecht aktuell als Übertretungen qualifiziert werden, bereits wirksam auf dem administrativen Weg sanktioniert werden. Es ist deshalb angezeigt, die Strafbarkeit dieser Taten abzuschaffen. Das bekannteste Beispiel ist die Nutzung des öffentlichen Verkehrs ohne gültigen Fahrausweis. Diese kann von den betroffenen Betrieben bereits durch Tarifmechanismen und Zuschläge geregelt werden. Andere vergleichbare Handlungen könnten ebenfalls Gegenstand dieser gezielten Entkriminalisierung sein.<br><br>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation 25.3275 zum Ausdruck gebracht, dass er für eine Reform in diese Richtung offen ist. Es ist deshalb an der Zeit, diese Entwicklung zu konkretisieren.</p>
    • <span><p><span>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 25.3275 (Jaccoud. Ersatzfreiheitsstrafen. Wie kann erreicht werden, dass Armut von der Justiz nicht mehr bestraft wird?) ausgeführt hat, teilt er das Anliegen der Motion, die Anzahl Ersatzfreiheitsstrafen für unbezahlte Bussen zu reduzieren. Allerdings ist zu bedenken, dass Bussen von 5'000 Franken in aller Regel für Delikte ausserhalb des Bagatellbereichs ausgesprochen werden, entspricht doch dieser Betrag der Hälfte des ordentlichen Höchstbetrags der Busse (vgl. Art. 106 Abs. 1 StGB). Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass ein Verzicht auf Ersatzfreiheitsstrafen nur für deutlich tiefere Bussen in Frage kommen kann. Zudem wird die Umsetzung der Motion auch zu berücksichtigen haben, dass eine Eintreibung von Bussen auf dem Betreibungsweg nur gegenüber Personen mit Wohnsitz in der Schweiz möglich ist, nicht aber gegenüber solchen mit Wohnsitz im Ausland. Nach Ansicht des Bundesrates lässt der Wortlaut der Motion eine Umsetzung in diesem Sinne zu.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Erlassentwurf mit den nötigen Anpassungen vozulegen, damit:<br>– Übertretungen von bis zu 5000 Franken nicht länger zu Ersatzfreiheitsstrafen führen können;<br>– Handlungen, die gegenwärtig als Übertretungen gelten, die jedoch auf andere Weise wirksam sanktioniert werden können, nicht mehr strafrechtlich geahndet werden.</p>
    • Ersatzfreiheitsstrafen. Für eine zielgerichtete Reform

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