Geldspiele. Was unternimmt der Bundesrat gegen Datenlücken und unzureichende Überwachung?

ShortId
25.3639
Id
20253639
Updated
14.11.2025 02:45
Language
de
Title
Geldspiele. Was unternimmt der Bundesrat gegen Datenlücken und unzureichende Überwachung?
AdditionalIndexing
28;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Glücksspiel ist keine Randerscheinung der Freizeitgestaltung mehr: Dank mobilen Apps und Online-Plattformen sind die Spiele rund um die Uhr, überall und für alle zugänglich. Die Schweiz verfügt jedoch über kein Messinstrument, das zuverlässig genug ist, um das Ausmass der Risiken und der daraus resultierenden Schäden zu erfassen. Wir wissen hingegen Folgendes:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Laut der SGB wies im Jahr 2022 jede zwölfte Spielerin bzw. jeder zwölfte Spieler, d. h. rund 300&nbsp;000 Personen ab 15 Jahren, ein riskantes oder gar problematisches Verhalten auf.</li><li>Im Jahr 2023 sprachen die landbasierten Kasinos und die Online-Lotterien 15&nbsp;000 Spielsperren mehr aus als im Vorjahr.</li><li>Fachleute aus der Praxis sowie Expertinnen und Experten aus dem Glücksspielbereich bestätigen, dass die Schulden- und Suchtberatungen zugenommen haben.</li></ul><p>Trotz dieser besorgniserregenden Anzeichen scheinen die ESBK und die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.esbk.admin.ch%2Ffr%2Fnsb%3Fid%3D102979&amp;data=05%7C02%7Cjessica.jaccoud%40parl.ch%7C7f6f409f49f046aaf70708dd9f8042dd%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638842095409286044%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=XJtSJBoqjlsHM%2FVzEe%2F6OIzw9WpMja6rjrITsV2m8gA%3D&amp;reserved=0"><u>über diese Entwicklung nicht beunruhigt zu sein</u></a>. Sie stützen sich dabei unter anderem auf einen wissenschaftlich wenig fundierten «lebenslangen» Index. Dieser vermischt alte Fälle mit gelösten Situationen und bildet nicht den aktuellen Trend ab. Schlimmer noch: Es besteht die Gefahr, dass das einzige schweizweit wirklich repräsentative Instrument – das Modul «Geldspiele» der SGB – aus budgetären Gründen ab 2027 nicht mehr zur Verfügung steht, obwohl sich bereits die Ergebnisse 2017 und 2022 nicht mehr vergleichen lassen, da nicht dieselben Fragen gestellt wurden.</p>
  • <p>1. Die Aussage der Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) zur «Stabilität» basiert nicht auf historischen Vergleichen, sondern auf der aktuellen Entwicklung unter überwachten Bedingungen seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes (BGS; SR 935.51) 2019. Die ESBK stützt ihre Aussage, dass die Situation «stabil» sei, auf folgende Datenquellen und Beobachtungen:</p><p>-&nbsp;Kontrollierte Anbieterzahlen und Marktüberwachung, Überwachung der legalen Online Casino Angebote durch die ESBK.</p><p>-&nbsp;Spieler- und Sperrdaten (Sperrregister): Die Anzahl gesperrter Spielerinnen (Selbst- und Fremdsperren) wird zentral erfasst. Diese Daten erlauben eine Abschätzung über die Entwicklung problematischen Spielverhaltens. Die Zahlen sind bislang nicht ausserordentlich steigend, was als Zeichen einer relativen Stabilität gewertet wird.</p><p>-&nbsp;Externe Studien und Forschung: Die ESBK (wie auch die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) für die Grossspiele) stützt sich auf das Bundesamt für Statistik (BFS). Dieses hat im Auftrag und auf Kosten der ESBK und der Gespa das Befragungsmodul zum Geldspielverhalten in die Schweizerischen Gesundheitsbefragungen 2017 und 2022 aufgenommen und durchgeführt. Die vom BFS erhobenen Daten wurden im Auftrag der ESBK und der Gespa von einem wissenschaftlichen Institut ausgewertet und in Form einer Studie am 31. Oktober 2024 veröffentlicht (<a href="https://backend.esbk.admin.ch/fileservice/sdweb-docs-prod-esbkadminch-files/files/2024/10/31/3ad69893-c4e7-4bf5-bc72-cf42064f3068.pdf"><u>Geldspiel: Verhalten und Problematik in der Schweiz im Jahr 2022. Schlussbericht</u></a>). Die ESBK weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Aussagen über eine Veränderung der Problemlast durch Geldspiele seit der letzten Erhebung im Jahr 2017 nur beschränkt möglich sind. Die Lebenszeitprävalenz risikoreichen (2022: 5,8%, 2017: 5,7%) und pathologischen (2022: 0,8%, 2017: 0.6%) Geldspielverhaltens ist zwischen 2017 und 2022 weitgehend unverändert geblieben. Ein direkter Vergleich der Ergebnisse hinsichtlich der 12-Monats-Prävalenz risikoreichen und pathologischen Spielverhaltens von 2022 mit 2017 aufgrund methodischer Einschränkungen sowie der pandemiebedingten Besonderheiten im Erhebungszeitraum ist nicht möglich. In der Studie wird denn auch ausgeführt, dass eine zeitnahe neue Erhebung erforderlich sei, um einen möglichen Anstieg risikoreichen und pathologischen Geldspiels infolge der Liberalisierung des Online-Geldspielmarktes rechtzeig erkennen zu können.</p><p>2. Nein. Über die oben erwähnte Studie hinausgehende Interpretationen und Auswertungen der vom BFS erhobenen Daten, sind auch Dritten möglich. Die Basisdaten sind über das Portal des BFS öffentlich zugänglich.</p><p>3./4.&nbsp;Die Schweizerische Gesundheitsbefragung wird 2027 auf eine Mixed-Mode-Erhebung umgestellt. Der Fragebogen muss aus diesem Grund stark reduziert werden und das BFS kann sich nur noch auf die Kernthemen der Gesundheitsbefragung fokussieren.</p><p>Das muss aber nicht bedeuten, dass die Daten nicht weiterhin erhoben werden. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Interpellantin, dass Datenmaterial für die Beobachtung der Entwicklung des Geldspielmarktes notwendig ist. Das BFS hat der ESBK und der Gespa als Alternative angeboten, die Daten im Rahmen einer Omnibus-Mehrthemenbefragung zu erheben. Der Omnibus ist eine repräsentative Erhebung bei 3'000 – 5'000 Personen, wobei die Stichprobe bis auf 10'000 Personen ausgeweitet werden kann.</p><p>ESBK und Gespa prüfen gegenwärtig das alternative Befragungsinstrument des BFS. Ziel ist es, baldmöglichst und auch in Zukunft über Daten zum Geldspielverhalten der Schweizer Bevölkerung zu verfügen, um den Bundesrat über die Entwicklung der Situ-ation informieren zu können. Wie bisher erfolgt die Finanzierung über die Budgets der beiden Aufsichtsbehörden.</p><p>5. Artikel 82 BGS; sieht vor, dass Spielbanken und Veranstalterinnen von Grossspielen, die Spielsperren verhängen, ein Register der gesperrten Personen führen. Sein Absatz 3 legt fest, welche Informationen in diesem Register gespeichert werden.</p><p>Dieses Register ist nicht öffentlich, insbesondere aus Gründen des Datenschutzes. Gemäss Art. 100 und 109 der Geldspielverordnung (VGS; SR 935.511) erhalten jedoch Sozial- und Gesundheitsbehörden sowie die Wissenschaft auf Anfrage Zugang zu den Daten, die im Bereich des Sozialschutzes und im Rahmen der Aufsicht gesammelt werden.</p><p>Das Bundesamt für Justiz führt derzeit eine Evaluation des Geldspielgesetzes durch. Im Rahmen dieser Evaluation wird auch die Ausschlussregelung geprüft. Die Ergebnisse werden für Ende 2026 erwartet. Die Schlussfolgerungen der Evaluation werden darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang dem Bundesrat allenfalls Änderungen der Rechtsgrundlagen beantragt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es verfrüht, sich über einen Änderungsbedarf der Ausschlussregelung zu äussern.</p>
  • <ol><li>Auf welche Daten stützt die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) ihre Aussage von einer stabilen Situation, wo es doch keine verlässlichen Indikatoren für die Zeit vor der Eröffnung der Online-Casinos gibt?</li><li>Verfügt der Bundesrat über nicht veröffentlichte Informationen, die belegen, dass die Probleme nicht zunehmen? Falls ja, weshalb werden diese Informationen nicht zugänglich gemacht?</li><li>Wie will er die künftige Entwicklung verfolgen, wenn das Modul «Geldspiele» nicht mehr Teil der Schweizerischen Gesundheitsbefragung (SGB) ist?</li><li>Weiss er, dass dieses Modul abgeschafft werden soll, und hält er es für akzeptabel, auf die Überwachung eines Phänomens zu verzichten, das die gesamte Gesellschaft mehrere Hundert Millionen Franken pro Jahr kostet und Tausende von Familien betrifft?</li><li>Woran scheitert derzeit die Publikation detaillierter Daten zu Spielsperren, die für die Prävention von entscheidender Bedeutung sind? Ist der Bundesrat bereit, das Recht anzupassen, um diese Hindernisse zu beseitigen?</li></ol>
  • Geldspiele. Was unternimmt der Bundesrat gegen Datenlücken und unzureichende Überwachung?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Glücksspiel ist keine Randerscheinung der Freizeitgestaltung mehr: Dank mobilen Apps und Online-Plattformen sind die Spiele rund um die Uhr, überall und für alle zugänglich. Die Schweiz verfügt jedoch über kein Messinstrument, das zuverlässig genug ist, um das Ausmass der Risiken und der daraus resultierenden Schäden zu erfassen. Wir wissen hingegen Folgendes:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Laut der SGB wies im Jahr 2022 jede zwölfte Spielerin bzw. jeder zwölfte Spieler, d. h. rund 300&nbsp;000 Personen ab 15 Jahren, ein riskantes oder gar problematisches Verhalten auf.</li><li>Im Jahr 2023 sprachen die landbasierten Kasinos und die Online-Lotterien 15&nbsp;000 Spielsperren mehr aus als im Vorjahr.</li><li>Fachleute aus der Praxis sowie Expertinnen und Experten aus dem Glücksspielbereich bestätigen, dass die Schulden- und Suchtberatungen zugenommen haben.</li></ul><p>Trotz dieser besorgniserregenden Anzeichen scheinen die ESBK und die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.esbk.admin.ch%2Ffr%2Fnsb%3Fid%3D102979&amp;data=05%7C02%7Cjessica.jaccoud%40parl.ch%7C7f6f409f49f046aaf70708dd9f8042dd%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638842095409286044%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=XJtSJBoqjlsHM%2FVzEe%2F6OIzw9WpMja6rjrITsV2m8gA%3D&amp;reserved=0"><u>über diese Entwicklung nicht beunruhigt zu sein</u></a>. Sie stützen sich dabei unter anderem auf einen wissenschaftlich wenig fundierten «lebenslangen» Index. Dieser vermischt alte Fälle mit gelösten Situationen und bildet nicht den aktuellen Trend ab. Schlimmer noch: Es besteht die Gefahr, dass das einzige schweizweit wirklich repräsentative Instrument – das Modul «Geldspiele» der SGB – aus budgetären Gründen ab 2027 nicht mehr zur Verfügung steht, obwohl sich bereits die Ergebnisse 2017 und 2022 nicht mehr vergleichen lassen, da nicht dieselben Fragen gestellt wurden.</p>
    • <p>1. Die Aussage der Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) zur «Stabilität» basiert nicht auf historischen Vergleichen, sondern auf der aktuellen Entwicklung unter überwachten Bedingungen seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes (BGS; SR 935.51) 2019. Die ESBK stützt ihre Aussage, dass die Situation «stabil» sei, auf folgende Datenquellen und Beobachtungen:</p><p>-&nbsp;Kontrollierte Anbieterzahlen und Marktüberwachung, Überwachung der legalen Online Casino Angebote durch die ESBK.</p><p>-&nbsp;Spieler- und Sperrdaten (Sperrregister): Die Anzahl gesperrter Spielerinnen (Selbst- und Fremdsperren) wird zentral erfasst. Diese Daten erlauben eine Abschätzung über die Entwicklung problematischen Spielverhaltens. Die Zahlen sind bislang nicht ausserordentlich steigend, was als Zeichen einer relativen Stabilität gewertet wird.</p><p>-&nbsp;Externe Studien und Forschung: Die ESBK (wie auch die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) für die Grossspiele) stützt sich auf das Bundesamt für Statistik (BFS). Dieses hat im Auftrag und auf Kosten der ESBK und der Gespa das Befragungsmodul zum Geldspielverhalten in die Schweizerischen Gesundheitsbefragungen 2017 und 2022 aufgenommen und durchgeführt. Die vom BFS erhobenen Daten wurden im Auftrag der ESBK und der Gespa von einem wissenschaftlichen Institut ausgewertet und in Form einer Studie am 31. Oktober 2024 veröffentlicht (<a href="https://backend.esbk.admin.ch/fileservice/sdweb-docs-prod-esbkadminch-files/files/2024/10/31/3ad69893-c4e7-4bf5-bc72-cf42064f3068.pdf"><u>Geldspiel: Verhalten und Problematik in der Schweiz im Jahr 2022. Schlussbericht</u></a>). Die ESBK weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Aussagen über eine Veränderung der Problemlast durch Geldspiele seit der letzten Erhebung im Jahr 2017 nur beschränkt möglich sind. Die Lebenszeitprävalenz risikoreichen (2022: 5,8%, 2017: 5,7%) und pathologischen (2022: 0,8%, 2017: 0.6%) Geldspielverhaltens ist zwischen 2017 und 2022 weitgehend unverändert geblieben. Ein direkter Vergleich der Ergebnisse hinsichtlich der 12-Monats-Prävalenz risikoreichen und pathologischen Spielverhaltens von 2022 mit 2017 aufgrund methodischer Einschränkungen sowie der pandemiebedingten Besonderheiten im Erhebungszeitraum ist nicht möglich. In der Studie wird denn auch ausgeführt, dass eine zeitnahe neue Erhebung erforderlich sei, um einen möglichen Anstieg risikoreichen und pathologischen Geldspiels infolge der Liberalisierung des Online-Geldspielmarktes rechtzeig erkennen zu können.</p><p>2. Nein. Über die oben erwähnte Studie hinausgehende Interpretationen und Auswertungen der vom BFS erhobenen Daten, sind auch Dritten möglich. Die Basisdaten sind über das Portal des BFS öffentlich zugänglich.</p><p>3./4.&nbsp;Die Schweizerische Gesundheitsbefragung wird 2027 auf eine Mixed-Mode-Erhebung umgestellt. Der Fragebogen muss aus diesem Grund stark reduziert werden und das BFS kann sich nur noch auf die Kernthemen der Gesundheitsbefragung fokussieren.</p><p>Das muss aber nicht bedeuten, dass die Daten nicht weiterhin erhoben werden. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Interpellantin, dass Datenmaterial für die Beobachtung der Entwicklung des Geldspielmarktes notwendig ist. Das BFS hat der ESBK und der Gespa als Alternative angeboten, die Daten im Rahmen einer Omnibus-Mehrthemenbefragung zu erheben. Der Omnibus ist eine repräsentative Erhebung bei 3'000 – 5'000 Personen, wobei die Stichprobe bis auf 10'000 Personen ausgeweitet werden kann.</p><p>ESBK und Gespa prüfen gegenwärtig das alternative Befragungsinstrument des BFS. Ziel ist es, baldmöglichst und auch in Zukunft über Daten zum Geldspielverhalten der Schweizer Bevölkerung zu verfügen, um den Bundesrat über die Entwicklung der Situ-ation informieren zu können. Wie bisher erfolgt die Finanzierung über die Budgets der beiden Aufsichtsbehörden.</p><p>5. Artikel 82 BGS; sieht vor, dass Spielbanken und Veranstalterinnen von Grossspielen, die Spielsperren verhängen, ein Register der gesperrten Personen führen. Sein Absatz 3 legt fest, welche Informationen in diesem Register gespeichert werden.</p><p>Dieses Register ist nicht öffentlich, insbesondere aus Gründen des Datenschutzes. Gemäss Art. 100 und 109 der Geldspielverordnung (VGS; SR 935.511) erhalten jedoch Sozial- und Gesundheitsbehörden sowie die Wissenschaft auf Anfrage Zugang zu den Daten, die im Bereich des Sozialschutzes und im Rahmen der Aufsicht gesammelt werden.</p><p>Das Bundesamt für Justiz führt derzeit eine Evaluation des Geldspielgesetzes durch. Im Rahmen dieser Evaluation wird auch die Ausschlussregelung geprüft. Die Ergebnisse werden für Ende 2026 erwartet. Die Schlussfolgerungen der Evaluation werden darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang dem Bundesrat allenfalls Änderungen der Rechtsgrundlagen beantragt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es verfrüht, sich über einen Änderungsbedarf der Ausschlussregelung zu äussern.</p>
    • <ol><li>Auf welche Daten stützt die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) ihre Aussage von einer stabilen Situation, wo es doch keine verlässlichen Indikatoren für die Zeit vor der Eröffnung der Online-Casinos gibt?</li><li>Verfügt der Bundesrat über nicht veröffentlichte Informationen, die belegen, dass die Probleme nicht zunehmen? Falls ja, weshalb werden diese Informationen nicht zugänglich gemacht?</li><li>Wie will er die künftige Entwicklung verfolgen, wenn das Modul «Geldspiele» nicht mehr Teil der Schweizerischen Gesundheitsbefragung (SGB) ist?</li><li>Weiss er, dass dieses Modul abgeschafft werden soll, und hält er es für akzeptabel, auf die Überwachung eines Phänomens zu verzichten, das die gesamte Gesellschaft mehrere Hundert Millionen Franken pro Jahr kostet und Tausende von Familien betrifft?</li><li>Woran scheitert derzeit die Publikation detaillierter Daten zu Spielsperren, die für die Prävention von entscheidender Bedeutung sind? Ist der Bundesrat bereit, das Recht anzupassen, um diese Hindernisse zu beseitigen?</li></ol>
    • Geldspiele. Was unternimmt der Bundesrat gegen Datenlücken und unzureichende Überwachung?

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