Ist die Schwelle für die Mehrwertsteuerpflicht noch angemessen?

ShortId
25.3643
Id
20253643
Updated
14.11.2025 02:44
Language
de
Title
Ist die Schwelle für die Mehrwertsteuerpflicht noch angemessen?
AdditionalIndexing
2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Ziel der Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerpflicht ist es hauptsächlich, den administrativen Aufwand der kleinen Unternehmen zu verringern und die Wirtschaftlichkeit der Steuererhebung sicherzustellen. Eine hohe Grenze kann jedoch zu stärkeren Wettbewerbsverzerrungen führen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Bis zum 31.</span><span>&nbsp;</span><span>Dezember 2017 lag diese Grenze bei 100</span><span>&nbsp;</span><span>000</span><span>&nbsp;</span><span>Franken Umsatz im Inland. Seit dem 1.</span><span>&nbsp;</span><span>Januar 2018 wird sie auf der Grundlage des weltweiten Umsatzes (Umsatz im In- und Ausland) berechnet. Sie liegt allerdings nach wie vor bei 100</span><span>&nbsp;</span><span>000</span><span>&nbsp;</span><span>Franken, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen schweizerischen und ausländischen Unternehmen zu begrenzen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>In seltenen Fällen kommt es vor, dass ein Unternehmen seine Tätigkeiten scheinbar auf mehrere Unternehmen aufteilt, um den massgebenden Umsatz nicht zu erreichen. Ein solches Vorgehen ist gesetzeswidrig. Daher wird der Gesamtumsatz diesem einen Unternehmen zugeordnet, und dieses ist obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die aktuelle Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerpflicht insgesamt nach wie vor angemessen ist und die Zwecke, zu denen sie eingeführt wurde, weiterhin erfüllt. Sie trägt zur Verringerung des administrativen Aufwandes der kleinen Unternehmen bei und stellt damit die Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Steuererhebung sicher. Der Bundesrat erkennt jedoch an, dass zwischen den mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen und denjenigen Unternehmen, die davon befreit sind, weiterhin gewisse Wettbewerbsverzerrungen bestehen können. Wenn der Gesetzgeber den Schwerpunkt mehr auf die Verringerung dieser Verzerrungen legen möchte, so müsste die Umsatzgrenze gesenkt werden.</span></p></span>
  • <p>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein Jahresumsatz von 100&nbsp;000 Franken als Schwellenwert für die Unterstellung unter die Mehrwertsteuerpflicht heute noch angemessen ist?</p><p>&nbsp;</p><p>Ist dies nicht ein Anreiz für gewisse Unternehmerinnen und Unternehmer, diesen Wert nicht zu überschreiten?</p>
  • Ist die Schwelle für die Mehrwertsteuerpflicht noch angemessen?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Ziel der Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerpflicht ist es hauptsächlich, den administrativen Aufwand der kleinen Unternehmen zu verringern und die Wirtschaftlichkeit der Steuererhebung sicherzustellen. Eine hohe Grenze kann jedoch zu stärkeren Wettbewerbsverzerrungen führen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Bis zum 31.</span><span>&nbsp;</span><span>Dezember 2017 lag diese Grenze bei 100</span><span>&nbsp;</span><span>000</span><span>&nbsp;</span><span>Franken Umsatz im Inland. Seit dem 1.</span><span>&nbsp;</span><span>Januar 2018 wird sie auf der Grundlage des weltweiten Umsatzes (Umsatz im In- und Ausland) berechnet. Sie liegt allerdings nach wie vor bei 100</span><span>&nbsp;</span><span>000</span><span>&nbsp;</span><span>Franken, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen schweizerischen und ausländischen Unternehmen zu begrenzen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>In seltenen Fällen kommt es vor, dass ein Unternehmen seine Tätigkeiten scheinbar auf mehrere Unternehmen aufteilt, um den massgebenden Umsatz nicht zu erreichen. Ein solches Vorgehen ist gesetzeswidrig. Daher wird der Gesamtumsatz diesem einen Unternehmen zugeordnet, und dieses ist obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die aktuelle Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerpflicht insgesamt nach wie vor angemessen ist und die Zwecke, zu denen sie eingeführt wurde, weiterhin erfüllt. Sie trägt zur Verringerung des administrativen Aufwandes der kleinen Unternehmen bei und stellt damit die Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Steuererhebung sicher. Der Bundesrat erkennt jedoch an, dass zwischen den mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen und denjenigen Unternehmen, die davon befreit sind, weiterhin gewisse Wettbewerbsverzerrungen bestehen können. Wenn der Gesetzgeber den Schwerpunkt mehr auf die Verringerung dieser Verzerrungen legen möchte, so müsste die Umsatzgrenze gesenkt werden.</span></p></span>
    • <p>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein Jahresumsatz von 100&nbsp;000 Franken als Schwellenwert für die Unterstellung unter die Mehrwertsteuerpflicht heute noch angemessen ist?</p><p>&nbsp;</p><p>Ist dies nicht ein Anreiz für gewisse Unternehmerinnen und Unternehmer, diesen Wert nicht zu überschreiten?</p>
    • Ist die Schwelle für die Mehrwertsteuerpflicht noch angemessen?

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