Unsichere geopolitische Zeiten. Wie schützen wir unsere Patientinnen und Patienten?

ShortId
25.3644
Id
20253644
Updated
14.11.2025 02:45
Language
de
Title
Unsichere geopolitische Zeiten. Wie schützen wir unsere Patientinnen und Patienten?
AdditionalIndexing
2841;15;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1, 3 und 4: Der Bundesrat beobachtet die laufenden internationalen Entwicklungen sehr aufmerksam. Die Preisfestsetzung bei Medikamenten ist eine nationale Angelegenheit und jedem Land ist freigestellt, das System nach den eigenen lokalen Gegebenheiten auszugestalten. Über die tatsächliche Umsetzung der Massnahmen der USA besteht grosse Unsicherheit, weil Rechtmässigkeit, konkrete Umsetzbarkeit und Einführungszeitpunkt ungeklärt sind.</span></p><p><span>Der Zugang zu innovativen Arzneimitteln in der Schweiz ist gut. Die Schweiz steht europaweit in punkto Verfügbarkeit an vierter Stelle (W.A.I.T.-Studie 2025). Die Arzneimittelkosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) sind in der Schweiz mit jährlich über 1'000 Franken pro Person europaweit am höchsten. Der Bundesrat erwartet derzeit keine Änderung bei der Verfügbarkeit dieser Arzneimittel, da die Hersteller im europäischen Vergleich in der Schweiz weiterhin die höchsten Marktpreise erzielen. In den Fällen, wo sich aufgrund hoher Preisforderungen der Hersteller die Aufnahme eines Medikaments oder einer neuen Indikation auf die Spezialitätenliste (SL) heute verzögert, können Therapien trotzdem durch die im europäischen Kontext einzigartige Möglichkeit der Einzelfallvergütung i.S. Art. 71</span><em><span>a</span></em><span>-71</span><em><span>d</span></em><span> der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) durch die OKP vergütet werden.</span></p><p><span>Das Parlament hat diese nun um den neuen KVG-Artikel 52</span><em><span>d</span></em><span> zur vorläufigen Vergütung von Arzneimitteln «Tag 0» (SR 832.10; Geschäft Nr. 22.062) ergänzt, was den Zugang für die Patienten und die Planbarkeit für die Hersteller weiter verbessert. Schon im Jahr 2024 hat der Bundesrat zudem neue, raschere Prozesse zur Vergütung von Medikamenten eingeführt, die von der Pharmaindustrie aber bisher kaum genutzt werden. Neue Arzneimittel sind im Vergleich zu ihren Therapiealternativen oft substanziell teurer und wirkliche Innovationen werden bei der Preisfindung zudem mit einem Innovationszuschlag belohnt. Ausserdem ermöglichen neuartige Preismodelle eine frühzeitige Vergütung trotz teilweise noch fehlender oder unzureichender klinischer Daten und nehmen Rücksicht auf die internationale Preisstrategie der Herstellerfirmen. Preis- und kostenerhöhende Massnahmen im Bereich der Arzneimittel wären vor diesem Hintergrund gesundheitspolitisch nicht nachvollziehbar und es sind momentan keine neuen grundlegenden Regulierungsmassnahmen angedacht.</span></p><p><span>Die Arbeiten zur Umsetzung des vom Parlament beschlossenen zweiten Massnahmenpakets Kostendämpfung sind im Gange und vier der fünf Hauptmassnahmen adressieren Anliegen der Pharmaindustrie. In diesem Revisionsprojekt senken die Kostenfolgenmodelle nur die Kosten von Arzneimitteln, bei welchen aufgrund der globalen Verkäufe die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung amortisiert sind und dadurch hohe Gewinne erwirtschaftet werden. Kostenfolgemodelle haben keinen Einfluss auf die Versorgungssicherheit, da nur sehr umsatzstarke Arzneimittel betroffen sind. Bereits zur Vergütung durch die Grundversicherung zugelassene Arzneimittel sind aufgrund der zweijährigen Übergangsfrist frühestens ab 2029 von der neuen Regelung betroffen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2: Ein Blick ins europäische Ausland legt derzeit nicht nahe, dass andere Länder mit höheren Arzneimittelpreisen auf die Ankündigung der USA zu reagieren gedenken. Allerdings gilt es auch diesbezüglich abzuwarten, ob und wie die USA die Ankündigung umsetzen. Die Äusserungen der USA deuten darauf hin, dass nur eine sehr kleine, aber umsatzstarke Anzahl Originalpräparate von allfälligen Anpassungen betroffen wären und bei Nachahmerpräparaten (Generika und Biosimilars) sind keine Verschärfungen geplant, wobei die USA in diesem Bereich von vergleichsweise sehr tiefen Preisen profitieren. Diese Arzneimittel kosten in der Schweiz zudem signifikant mehr als in der EU. Aktuell erscheint es unwahrscheinlich, dass sich die Verfügbarkeit patentgeschützter Arzneimittel verschlechtern wird, da der Schweizer Markt mit seinem hohen Preisniveau und der schnellen Marktzulassung für die Hersteller weiterhin attraktiv ist. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5: Im Rahmen des im Parlament verabschiedeten sehr umfangreichen zweiten Massnahmenpakets Kostendämpfung (Geschäft Nr. 22.062) und der Erarbeitung der ausführenden Verordnungsbestimmungen haben bisher zwölf Arbeitsgruppensitzungen mit den betroffenen Stakeholdern stattgefunden. Der Austausch läuft weiter und individuelle Kontakte sind weiterhin möglich. Die Eröffnung der Vernehmlassung zur notwendigen Verordnungsanpassung erfolgt voraussichtlich Ende 2025, wobei auch die Preisfestsetzung weiterentwickelt und per 2027 modernisiert werden soll.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6: Die Modernisierung der Preisfestsetzung fokussiert auf Effizienz und Qualität bei der Nutzenbewertung sowie auf die Preisbildung bei besonders grossen Herausforderungen insbesondere bei der Erstaufnahme in die SL. Die Modernisierung der Preisfestsetzung soll kostenneutral umgesetzt werden und nicht zur Kompensation der Kostenfolgemodelle dienen. Der technologische Fortschritt und der Patientennutzen sind nämlich schon heute mit dem Auslandspreisvergleich und dem Innovationszuschlag berücksichtigt. Das hohe Preisniveau der Schweiz deutet darauf hin, dass beide Aspekte bereits gut abgegolten werden. So ist der Preis von neu zugelassenen Arzneimitteln in vielen Fällen deutlich teurer als der bisherige Therapiestandard. Bei neuen Krebstherapien lagen die Preise beispielsweise durchschnittlich über 80% höher.</span></p></span>
  • <p>Die Ankündigung der USA zur Einführung von Zöllen auf Gütern und zu Preisparitätsmassnahmen mit Europa bei Arzneimitteln (Executive Order vom 12. Mai «Most-Favoured-Nation Prescription Drug Pricing») könnte bei deren Umsetzung massive Auswirkungen auf die globale Verteilung mit innovativen Medikamenten und Therapien haben. Die Gefahr, dass neue Medikamente erst verspätet in die Schweiz gelangen, wäre hoch und damit die Versorgung der Schweizer Patientinnen und Patienten massiv bedroht.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ul><li>Wie evaluiert der Bundesrat die möglichen Auswirkungen der US-Ankündigungen zum Most-Favoured-Nation Executive Order auf die Schweiz, insbesondere auf die Verfügbarkeit von neuen Medikamenten?</li><li>Ist er auch der Meinung, dass eine Umsetzung der US-Ankündigungen zu massiven Verwerfungen bei der Preisfestsetzung und Verfügbarkeit von Medikamenten in vergleichbaren Ländern, u.a. der Schweiz, haben wird?</li><li>Ist er bereit, eine sorgfältige Analyse der verschiedenen US-Pläne vorzunehmen, bevor er weitere Regulierungsmassnahmen im Inland umsetzt, die den Zugang für Patientinnen und Patienten zu Innovationen weiter verschlechtern? Falls ja, wie?</li><li>Ist er auf Grund der veränderten geopolitischen Situation insbesondere bereit, die Umsetzung von Kostenfolgemodellen im Sinne der Versorgungssicherheit und des Zugangs für Patientinnen und Patienten nochmals zu evaluieren?&nbsp;</li><li>Bis wann wird der Bundesrat die in der Debatte zum Kostendämpfungspaket 2 zugesagte Gesamtmodernisierung des Preisbildungssystems bei Medikamenten in Zusammenarbeit mit den betroffenen Branchen zu einem Abschluss bringen?&nbsp;</li><li>Wie gedenkt er dabei, die Vergütung von innovativen Medikamenten dem technologischen Fortschritt und dem Patientennutzen anzupassen?</li></ul>
  • Unsichere geopolitische Zeiten. Wie schützen wir unsere Patientinnen und Patienten?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1, 3 und 4: Der Bundesrat beobachtet die laufenden internationalen Entwicklungen sehr aufmerksam. Die Preisfestsetzung bei Medikamenten ist eine nationale Angelegenheit und jedem Land ist freigestellt, das System nach den eigenen lokalen Gegebenheiten auszugestalten. Über die tatsächliche Umsetzung der Massnahmen der USA besteht grosse Unsicherheit, weil Rechtmässigkeit, konkrete Umsetzbarkeit und Einführungszeitpunkt ungeklärt sind.</span></p><p><span>Der Zugang zu innovativen Arzneimitteln in der Schweiz ist gut. Die Schweiz steht europaweit in punkto Verfügbarkeit an vierter Stelle (W.A.I.T.-Studie 2025). Die Arzneimittelkosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) sind in der Schweiz mit jährlich über 1'000 Franken pro Person europaweit am höchsten. Der Bundesrat erwartet derzeit keine Änderung bei der Verfügbarkeit dieser Arzneimittel, da die Hersteller im europäischen Vergleich in der Schweiz weiterhin die höchsten Marktpreise erzielen. In den Fällen, wo sich aufgrund hoher Preisforderungen der Hersteller die Aufnahme eines Medikaments oder einer neuen Indikation auf die Spezialitätenliste (SL) heute verzögert, können Therapien trotzdem durch die im europäischen Kontext einzigartige Möglichkeit der Einzelfallvergütung i.S. Art. 71</span><em><span>a</span></em><span>-71</span><em><span>d</span></em><span> der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) durch die OKP vergütet werden.</span></p><p><span>Das Parlament hat diese nun um den neuen KVG-Artikel 52</span><em><span>d</span></em><span> zur vorläufigen Vergütung von Arzneimitteln «Tag 0» (SR 832.10; Geschäft Nr. 22.062) ergänzt, was den Zugang für die Patienten und die Planbarkeit für die Hersteller weiter verbessert. Schon im Jahr 2024 hat der Bundesrat zudem neue, raschere Prozesse zur Vergütung von Medikamenten eingeführt, die von der Pharmaindustrie aber bisher kaum genutzt werden. Neue Arzneimittel sind im Vergleich zu ihren Therapiealternativen oft substanziell teurer und wirkliche Innovationen werden bei der Preisfindung zudem mit einem Innovationszuschlag belohnt. Ausserdem ermöglichen neuartige Preismodelle eine frühzeitige Vergütung trotz teilweise noch fehlender oder unzureichender klinischer Daten und nehmen Rücksicht auf die internationale Preisstrategie der Herstellerfirmen. Preis- und kostenerhöhende Massnahmen im Bereich der Arzneimittel wären vor diesem Hintergrund gesundheitspolitisch nicht nachvollziehbar und es sind momentan keine neuen grundlegenden Regulierungsmassnahmen angedacht.</span></p><p><span>Die Arbeiten zur Umsetzung des vom Parlament beschlossenen zweiten Massnahmenpakets Kostendämpfung sind im Gange und vier der fünf Hauptmassnahmen adressieren Anliegen der Pharmaindustrie. In diesem Revisionsprojekt senken die Kostenfolgenmodelle nur die Kosten von Arzneimitteln, bei welchen aufgrund der globalen Verkäufe die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung amortisiert sind und dadurch hohe Gewinne erwirtschaftet werden. Kostenfolgemodelle haben keinen Einfluss auf die Versorgungssicherheit, da nur sehr umsatzstarke Arzneimittel betroffen sind. Bereits zur Vergütung durch die Grundversicherung zugelassene Arzneimittel sind aufgrund der zweijährigen Übergangsfrist frühestens ab 2029 von der neuen Regelung betroffen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2: Ein Blick ins europäische Ausland legt derzeit nicht nahe, dass andere Länder mit höheren Arzneimittelpreisen auf die Ankündigung der USA zu reagieren gedenken. Allerdings gilt es auch diesbezüglich abzuwarten, ob und wie die USA die Ankündigung umsetzen. Die Äusserungen der USA deuten darauf hin, dass nur eine sehr kleine, aber umsatzstarke Anzahl Originalpräparate von allfälligen Anpassungen betroffen wären und bei Nachahmerpräparaten (Generika und Biosimilars) sind keine Verschärfungen geplant, wobei die USA in diesem Bereich von vergleichsweise sehr tiefen Preisen profitieren. Diese Arzneimittel kosten in der Schweiz zudem signifikant mehr als in der EU. Aktuell erscheint es unwahrscheinlich, dass sich die Verfügbarkeit patentgeschützter Arzneimittel verschlechtern wird, da der Schweizer Markt mit seinem hohen Preisniveau und der schnellen Marktzulassung für die Hersteller weiterhin attraktiv ist. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5: Im Rahmen des im Parlament verabschiedeten sehr umfangreichen zweiten Massnahmenpakets Kostendämpfung (Geschäft Nr. 22.062) und der Erarbeitung der ausführenden Verordnungsbestimmungen haben bisher zwölf Arbeitsgruppensitzungen mit den betroffenen Stakeholdern stattgefunden. Der Austausch läuft weiter und individuelle Kontakte sind weiterhin möglich. Die Eröffnung der Vernehmlassung zur notwendigen Verordnungsanpassung erfolgt voraussichtlich Ende 2025, wobei auch die Preisfestsetzung weiterentwickelt und per 2027 modernisiert werden soll.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6: Die Modernisierung der Preisfestsetzung fokussiert auf Effizienz und Qualität bei der Nutzenbewertung sowie auf die Preisbildung bei besonders grossen Herausforderungen insbesondere bei der Erstaufnahme in die SL. Die Modernisierung der Preisfestsetzung soll kostenneutral umgesetzt werden und nicht zur Kompensation der Kostenfolgemodelle dienen. Der technologische Fortschritt und der Patientennutzen sind nämlich schon heute mit dem Auslandspreisvergleich und dem Innovationszuschlag berücksichtigt. Das hohe Preisniveau der Schweiz deutet darauf hin, dass beide Aspekte bereits gut abgegolten werden. So ist der Preis von neu zugelassenen Arzneimitteln in vielen Fällen deutlich teurer als der bisherige Therapiestandard. Bei neuen Krebstherapien lagen die Preise beispielsweise durchschnittlich über 80% höher.</span></p></span>
    • <p>Die Ankündigung der USA zur Einführung von Zöllen auf Gütern und zu Preisparitätsmassnahmen mit Europa bei Arzneimitteln (Executive Order vom 12. Mai «Most-Favoured-Nation Prescription Drug Pricing») könnte bei deren Umsetzung massive Auswirkungen auf die globale Verteilung mit innovativen Medikamenten und Therapien haben. Die Gefahr, dass neue Medikamente erst verspätet in die Schweiz gelangen, wäre hoch und damit die Versorgung der Schweizer Patientinnen und Patienten massiv bedroht.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ul><li>Wie evaluiert der Bundesrat die möglichen Auswirkungen der US-Ankündigungen zum Most-Favoured-Nation Executive Order auf die Schweiz, insbesondere auf die Verfügbarkeit von neuen Medikamenten?</li><li>Ist er auch der Meinung, dass eine Umsetzung der US-Ankündigungen zu massiven Verwerfungen bei der Preisfestsetzung und Verfügbarkeit von Medikamenten in vergleichbaren Ländern, u.a. der Schweiz, haben wird?</li><li>Ist er bereit, eine sorgfältige Analyse der verschiedenen US-Pläne vorzunehmen, bevor er weitere Regulierungsmassnahmen im Inland umsetzt, die den Zugang für Patientinnen und Patienten zu Innovationen weiter verschlechtern? Falls ja, wie?</li><li>Ist er auf Grund der veränderten geopolitischen Situation insbesondere bereit, die Umsetzung von Kostenfolgemodellen im Sinne der Versorgungssicherheit und des Zugangs für Patientinnen und Patienten nochmals zu evaluieren?&nbsp;</li><li>Bis wann wird der Bundesrat die in der Debatte zum Kostendämpfungspaket 2 zugesagte Gesamtmodernisierung des Preisbildungssystems bei Medikamenten in Zusammenarbeit mit den betroffenen Branchen zu einem Abschluss bringen?&nbsp;</li><li>Wie gedenkt er dabei, die Vergütung von innovativen Medikamenten dem technologischen Fortschritt und dem Patientennutzen anzupassen?</li></ul>
    • Unsichere geopolitische Zeiten. Wie schützen wir unsere Patientinnen und Patienten?

Back to List