Einheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich. Ist die finanzielle Stabilität unserer Krankenversicherung gewährleistet?

ShortId
25.3649
Id
20253649
Updated
14.11.2025 02:47
Language
de
Title
Einheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich. Ist die finanzielle Stabilität unserer Krankenversicherung gewährleistet?
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit dem Inkrafttreten von EFAS beginnt eine neue Ära im Bereich der Rechnungsstellung, der Abrechnung und bei den damit zusammenhängenden Kontrollen. Die wichtigsten Partner (Kantone, Versicherer, Leistungserbringer, gemeinsame Einrichtung KVG) müssen rechtzeitig neue funktionale Prozesse einrichten und testen, um die langfristige Finanzierbarkeit des Systems sicherzustellen. Es ist nun am Bundesrat als der obersten vollziehenden Behörde, die Entscheide im Bereich der Koordination und der Gesetzgebung zu treffen, die seines Erachtens notwendig sind.</p>
  • <span><p><span>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Umstellung auf die einheitliche Finanzierung der Leistungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) für die Kantone, Versicherer und Leistungserbringer eine Herausforderung ist. Unter anderem mit Blick auf die Liquiditätssituation muss sichergestellt werden, dass sich die neuen Finanzflüsse rasch einspielen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) als zuständiges Fachamt stimmt die Umsetzungsarbeiten deshalb eng mit den beteiligten Akteuren ab. Die Kantone und Versicherer sowie die Gemeinsame Einrichtung KVG (GE-KVG) sind aktuell daran, die zukünftigen Modalitäten für die Abwicklung der Zahlungsflüsse zu vereinbaren. In diesen Überlegungen spielen auch die Bedürfnisse der Versicherer und Leistungserbringer, insbesondere der Spitäler und Pflegeheime, in Bezug auf die Liquidität eine Rolle. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Der Bundesrat legt Wert auf eine rechtzeitige und sorgfältige Vorbereitung der Umstellung. Die Rechnungsstellung dürfte zu grossen Teilen über langjährig erprobte Kanäle erfolgen. Für Leistungserbringer, deren Vergütung schon bisher von den Versicherern übernommen wurde, ändert sich grundsätzlich nichts. Die Spitäler und Leistungserbringer der Pflege rechnen bereits heute einen Teil der Leistungen mit den Versicherern ab, neu wird der gesamte Betrag über die Versicherer laufen. Die Kantone und Versicherer sowie die GE-KVG sind bereits daran, die notwendigen Prozesse für den Kantonsbeitrag zu vereinbaren. Die GE-KVG kann sich auf eine grosse Erfahrung bei ähnlichen Prozessen wie der Abwicklung des Risikoausgleichs sowie der Beiträge für die Versicherten im Ausland stützen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. und 4. Das BAG ist in intensiver Abstimmung mit den betroffenen Akteuren daran, die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen wo nötig vorzubereiten. Die Vernehmlassung hierzu ist für das erste Halbjahr 2026 geplant. Die Verabschiedung der Verordnungsänderung ist im Anschluss im ersten Halbjahr 2027 vorgesehen. Parallel dazu sind die Kantone und weiteren betroffenen Akteure angehalten, ihre eigenen Bestimmungen und Prozesse anzupassen. Durch den frühen und engen Einbezug der Akteure durch das BAG soll sichergestellt werden, dass die Akteure genügend Zeit und die notwendigen Informationen für ihre eigenen Arbeiten haben.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. und 6. Die KVG-Änderung zur einheitlichen Finanzierung der KVG-Leistungen wurde in der Volksabstimmung vom 24. November 2024 angenommen. Der Bundesrat geht davon aus, dass sich alle Beteiligten dieses Auftrags der Stimmbevölkerung bewusst sind und sich für eine reibungslose Umsetzung einsetzen. Die ab 2028 in Kraft tretenden Gesetzesbestimmungen sind für alle Akteure verbindlich.</span></p></span>
  • <p>Die erste Etappe der KVG-Reform zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich (EFAS) tritt aller Voraussicht nach im Jahr&nbsp;2028 in Kraft. In diesem Zusammenhang wäre es interessant zu wissen, wie unsere Krankenversicherung und ihr Liquiditätsmanagement langfristig funktionieren sollen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:&nbsp;</p><ol><li>Welche Massnahmen sieht der Bundesrat als oberste vollziehende Behörde vor, um zu verhindern, dass es bei den Krankenversicherern sowie den Spitälern und anderen Leistungserbringern mit der Einführung von EFAS zu Liquiditätsengpässen kommt?&nbsp;</li><li>Was wird der Bundesrat unternehmen, um den fristgerechten Start der Reform sicherzustellen, einschliesslich allfälliger Tests zu den neuen Prozessen für die Rechnungsstellung (Rechnungen der Leistungserbringer an die Versicherer; Rechnungen der Versicherer über die gemeinsame Einrichtung KVG an die Kantone) und für die Abrechnung (die Versicherer bezahlen die Leistungserbringer im ambulanten und im stationären Bereich mit den Prämien der Versicherten und den Kantonsbeiträgen)?&nbsp;</li><li>Wie sieht der Fahrplan konkret aus?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, das entsprechende Verordnungsrecht genügend früh zu erlassen, damit die Akteure ausreichend Zeit haben, die IT-Systeme, die Ausbildungen und die übrigen Prozesse anzupassen?</li><li>Mit welchen Mitteln will der Bundesrat wichtigen Akteuren gegenübertreten, die bei der Umsetzung der neuen Prozesse nicht konstruktiv mitarbeiten und dadurch den Geldfluss gefährden?</li><li>Wie würde der Bundesrat konkret reagieren, wenn sich im Jahr&nbsp;2028 herausstellen würde, dass die notwendigen neuen Prozesse für die Abrechnung zwischen den einzelnen Akteuren nicht bereit sind?</li></ol><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
  • Einheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich. Ist die finanzielle Stabilität unserer Krankenversicherung gewährleistet?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dem Inkrafttreten von EFAS beginnt eine neue Ära im Bereich der Rechnungsstellung, der Abrechnung und bei den damit zusammenhängenden Kontrollen. Die wichtigsten Partner (Kantone, Versicherer, Leistungserbringer, gemeinsame Einrichtung KVG) müssen rechtzeitig neue funktionale Prozesse einrichten und testen, um die langfristige Finanzierbarkeit des Systems sicherzustellen. Es ist nun am Bundesrat als der obersten vollziehenden Behörde, die Entscheide im Bereich der Koordination und der Gesetzgebung zu treffen, die seines Erachtens notwendig sind.</p>
    • <span><p><span>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Umstellung auf die einheitliche Finanzierung der Leistungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) für die Kantone, Versicherer und Leistungserbringer eine Herausforderung ist. Unter anderem mit Blick auf die Liquiditätssituation muss sichergestellt werden, dass sich die neuen Finanzflüsse rasch einspielen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) als zuständiges Fachamt stimmt die Umsetzungsarbeiten deshalb eng mit den beteiligten Akteuren ab. Die Kantone und Versicherer sowie die Gemeinsame Einrichtung KVG (GE-KVG) sind aktuell daran, die zukünftigen Modalitäten für die Abwicklung der Zahlungsflüsse zu vereinbaren. In diesen Überlegungen spielen auch die Bedürfnisse der Versicherer und Leistungserbringer, insbesondere der Spitäler und Pflegeheime, in Bezug auf die Liquidität eine Rolle. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Der Bundesrat legt Wert auf eine rechtzeitige und sorgfältige Vorbereitung der Umstellung. Die Rechnungsstellung dürfte zu grossen Teilen über langjährig erprobte Kanäle erfolgen. Für Leistungserbringer, deren Vergütung schon bisher von den Versicherern übernommen wurde, ändert sich grundsätzlich nichts. Die Spitäler und Leistungserbringer der Pflege rechnen bereits heute einen Teil der Leistungen mit den Versicherern ab, neu wird der gesamte Betrag über die Versicherer laufen. Die Kantone und Versicherer sowie die GE-KVG sind bereits daran, die notwendigen Prozesse für den Kantonsbeitrag zu vereinbaren. Die GE-KVG kann sich auf eine grosse Erfahrung bei ähnlichen Prozessen wie der Abwicklung des Risikoausgleichs sowie der Beiträge für die Versicherten im Ausland stützen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. und 4. Das BAG ist in intensiver Abstimmung mit den betroffenen Akteuren daran, die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen wo nötig vorzubereiten. Die Vernehmlassung hierzu ist für das erste Halbjahr 2026 geplant. Die Verabschiedung der Verordnungsänderung ist im Anschluss im ersten Halbjahr 2027 vorgesehen. Parallel dazu sind die Kantone und weiteren betroffenen Akteure angehalten, ihre eigenen Bestimmungen und Prozesse anzupassen. Durch den frühen und engen Einbezug der Akteure durch das BAG soll sichergestellt werden, dass die Akteure genügend Zeit und die notwendigen Informationen für ihre eigenen Arbeiten haben.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. und 6. Die KVG-Änderung zur einheitlichen Finanzierung der KVG-Leistungen wurde in der Volksabstimmung vom 24. November 2024 angenommen. Der Bundesrat geht davon aus, dass sich alle Beteiligten dieses Auftrags der Stimmbevölkerung bewusst sind und sich für eine reibungslose Umsetzung einsetzen. Die ab 2028 in Kraft tretenden Gesetzesbestimmungen sind für alle Akteure verbindlich.</span></p></span>
    • <p>Die erste Etappe der KVG-Reform zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich (EFAS) tritt aller Voraussicht nach im Jahr&nbsp;2028 in Kraft. In diesem Zusammenhang wäre es interessant zu wissen, wie unsere Krankenversicherung und ihr Liquiditätsmanagement langfristig funktionieren sollen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:&nbsp;</p><ol><li>Welche Massnahmen sieht der Bundesrat als oberste vollziehende Behörde vor, um zu verhindern, dass es bei den Krankenversicherern sowie den Spitälern und anderen Leistungserbringern mit der Einführung von EFAS zu Liquiditätsengpässen kommt?&nbsp;</li><li>Was wird der Bundesrat unternehmen, um den fristgerechten Start der Reform sicherzustellen, einschliesslich allfälliger Tests zu den neuen Prozessen für die Rechnungsstellung (Rechnungen der Leistungserbringer an die Versicherer; Rechnungen der Versicherer über die gemeinsame Einrichtung KVG an die Kantone) und für die Abrechnung (die Versicherer bezahlen die Leistungserbringer im ambulanten und im stationären Bereich mit den Prämien der Versicherten und den Kantonsbeiträgen)?&nbsp;</li><li>Wie sieht der Fahrplan konkret aus?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, das entsprechende Verordnungsrecht genügend früh zu erlassen, damit die Akteure ausreichend Zeit haben, die IT-Systeme, die Ausbildungen und die übrigen Prozesse anzupassen?</li><li>Mit welchen Mitteln will der Bundesrat wichtigen Akteuren gegenübertreten, die bei der Umsetzung der neuen Prozesse nicht konstruktiv mitarbeiten und dadurch den Geldfluss gefährden?</li><li>Wie würde der Bundesrat konkret reagieren, wenn sich im Jahr&nbsp;2028 herausstellen würde, dass die notwendigen neuen Prozesse für die Abrechnung zwischen den einzelnen Akteuren nicht bereit sind?</li></ol><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
    • Einheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich. Ist die finanzielle Stabilität unserer Krankenversicherung gewährleistet?

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