Verheerende Wirkung der Drogen in der Schweiz. Neue Vier-Säulen-Politik
- ShortId
-
25.3651
- Id
-
20253651
- Updated
-
14.11.2025 02:48
- Language
-
de
- Title
-
Verheerende Wirkung der Drogen in der Schweiz. Neue Vier-Säulen-Politik
- AdditionalIndexing
-
2841;28;32;1216
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Die Schweizer Drogenpolitik, die auf dem Vier-Säulen-Modell (Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression) beruht, bewährt sich seit über 25 Jahren. Aufgrund der erzielten Ergebnisse stösst dieses Modell in der Schweiz auf breite Akzeptanz und erregt auch im Ausland grosses Interesse.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Prävention ist ein zentrales Element der Schweizer Drogenpolitik. In diesem Zusammenhang gilt es, den Kinder- und Jugendschutz besonders zu berücksichtigen. </span><span> </span><span>Schulen und Bildungsstätten sind besonders geeignete Orte zur Sensibilisierung Jugendlicher, da diese dort direkt erreicht werden können. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass die Verbreitung von Informationen allein nicht ausreicht, um den Konsum von Suchtmitteln bei Jugendlichen wirksam zu verhindern. In der Fachwelt herrscht zudem Konsens, dass schockierende Botschaften sogar kontraproduktiv sein können, da die wiederholte Konfrontation mit solchen Botschaften zu ihrer Banalisierung beitragen kann.</span><span> </span></p><p><span>Wie in der Stellungnahme zur Motion Pahud 25.3306 «Drogen. Die Zeit ist reif für konkrete Prävention!» festgehalten, liegt der Inhalt des Schulunterrichts nicht in der Zuständigkeit des Bundes (Art. 62 BV). Die Lehrpläne werden von den Kantonen sprachregional festgelegt. Das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR</span><span> </span><span>812.121) ermöglicht dem Bund jedoch die Umsetzung von landesweiten Präventions- und Sensibilisierungsprogrammen. So unterstützt er im Rahmen der Nationalen Strategie Sucht (www.bag.admin.ch > Politik & Gesetze > Nationale Gesundheitspolitik > Gesundheitspolitische Strategien > Nationale Gesundheitsstrategien > Sucht) die Kantone, Gemeinden, Schulen und Fachpersonen mit der Entwicklung von wirksamen Grundlagen und Instrumenten für die Prävention in der Schule und in der Freizeit.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Was die Säule der Repression angeht, so bilden die strafrechtlichen Bestimmungen des BetmG bereits ein ausreichendes Instrument zur Bekämpfung des Betäubungsmittelhandels. Der aktuelle strafrechtliche Rahmen für den gewerbsmässigen Handel und den unerlaubten Betäubungsmittelhandel (Freiheitsstrafe von mind. 1 bis zu 20 Jahren) ist angemessen und ermöglicht es, sowohl für «kleine professionelle Dealer» als auch für «Köpfe krimineller Organisationen» der Schwere der Tat entsprechende Strafen zu verhängen. Überdies wäre eine Anhebung der Mindeststrafe für qualifizierte Drogendelikte von einem auf fünf Jahre Freiheitsentzug unverhältnismässig und würde einer adäquaten Beurteilung im Einzelfall nicht immer gerecht. Eine so hohe Mindeststrafe ist im Strafgesetzbuch nur in vier Fällen vorgesehen (darunter vorsätzliche Tötung, Art. 111 Strafgesetzbuch, StGB, SR 311.0). </span></p><p><span> </span></p><p><span>Es gibt zudem keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass höhere Strafandrohungen einen generalpräventiven Effekt haben. In der Kriminologie hat sich vielmehr die Erkenntnis durchgesetzt, dass nicht in erster Linie die Härte gesetzlicher Strafandrohungen potenzielle Täter abschreckt. Viel wichtiger ist die hohe Wahrscheinlichkeit, dass jemand wegen begangener Delikte verfolgt und rasch bestraft wird.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Verhängung einer lebenslangen Landesverweisung bereits bei der ersten Straftat würde gegen das geltende Recht verstossen. Die lebenslange Landesverweisung ist Teil eines Systems, das bei Wiederholungstaten eine schrittweise Verlängerung der Landesverweisungsdauer vorsieht (Art. 66</span><em><span>b</span></em><span> StGB).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die Forderungen des Motionärs bereits durch das geltende Recht abgedeckt sind und die Abkehr von der bewährten Vier-Säulen-Politik nicht angezeigt ist.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Ich beauftrage den Bundesrat, eine neue Politik zur Bekämpfung der verheerenden Auswirkungen von Drogen in die Wege zu leiten.</p><p> </p><p>Diese neue Politik soll auf der bestehenden vier Säulen beruhen; die erste Säule, die Prävention, ist aber deutlich zu stärken mit dem Ziel, Präventionskampagnen von der Grundschule bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit, aber auch in den Mittelschulen und Berufsschulen durchzuführen, um unsere Jugend erneut bewusst zu machen, wie verheerend die Folgen von Drogen sind.</p><p> </p><p>Ebenfalls zu verstärken ist die Säule der Repression. Zur Stärkung der abschreckenden Wirkung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) ist es mit einer Bestimmung zu ergänzen, die extrem abschreckende Strafen vorsieht für Personen, die an der Spitze von Drogenhandelsnetzwerken stehen, und die (mindestens 5 Jahre Freiheitsstrafe mit lebenslanger Ausweisung aus der Schweiz, wenn es sich um eine ausländische Person handelt).</p><p> </p><p>Denn heute unterscheidet das BetmG nicht ausreichend zwischen kleinen Dealerinnen Dealern und Personen, die grosse Drogenhandelsnetze leiten. So handelt es sich zum Beispiel beim Verkauf von mehr als 18 g Kokain um einen schweren Verstoss gegen das BetmG (Art. 19 Abs. 2). Das heisst, ein Dealer, der 18 g verkauft, und einer, der 18 kg verkauft, unterstehen der gleichen gesetzlichen Bestimmung. </p>
- Verheerende Wirkung der Drogen in der Schweiz. Neue Vier-Säulen-Politik
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Die Schweizer Drogenpolitik, die auf dem Vier-Säulen-Modell (Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression) beruht, bewährt sich seit über 25 Jahren. Aufgrund der erzielten Ergebnisse stösst dieses Modell in der Schweiz auf breite Akzeptanz und erregt auch im Ausland grosses Interesse.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Prävention ist ein zentrales Element der Schweizer Drogenpolitik. In diesem Zusammenhang gilt es, den Kinder- und Jugendschutz besonders zu berücksichtigen. </span><span> </span><span>Schulen und Bildungsstätten sind besonders geeignete Orte zur Sensibilisierung Jugendlicher, da diese dort direkt erreicht werden können. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass die Verbreitung von Informationen allein nicht ausreicht, um den Konsum von Suchtmitteln bei Jugendlichen wirksam zu verhindern. In der Fachwelt herrscht zudem Konsens, dass schockierende Botschaften sogar kontraproduktiv sein können, da die wiederholte Konfrontation mit solchen Botschaften zu ihrer Banalisierung beitragen kann.</span><span> </span></p><p><span>Wie in der Stellungnahme zur Motion Pahud 25.3306 «Drogen. Die Zeit ist reif für konkrete Prävention!» festgehalten, liegt der Inhalt des Schulunterrichts nicht in der Zuständigkeit des Bundes (Art. 62 BV). Die Lehrpläne werden von den Kantonen sprachregional festgelegt. Das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR</span><span> </span><span>812.121) ermöglicht dem Bund jedoch die Umsetzung von landesweiten Präventions- und Sensibilisierungsprogrammen. So unterstützt er im Rahmen der Nationalen Strategie Sucht (www.bag.admin.ch > Politik & Gesetze > Nationale Gesundheitspolitik > Gesundheitspolitische Strategien > Nationale Gesundheitsstrategien > Sucht) die Kantone, Gemeinden, Schulen und Fachpersonen mit der Entwicklung von wirksamen Grundlagen und Instrumenten für die Prävention in der Schule und in der Freizeit.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Was die Säule der Repression angeht, so bilden die strafrechtlichen Bestimmungen des BetmG bereits ein ausreichendes Instrument zur Bekämpfung des Betäubungsmittelhandels. Der aktuelle strafrechtliche Rahmen für den gewerbsmässigen Handel und den unerlaubten Betäubungsmittelhandel (Freiheitsstrafe von mind. 1 bis zu 20 Jahren) ist angemessen und ermöglicht es, sowohl für «kleine professionelle Dealer» als auch für «Köpfe krimineller Organisationen» der Schwere der Tat entsprechende Strafen zu verhängen. Überdies wäre eine Anhebung der Mindeststrafe für qualifizierte Drogendelikte von einem auf fünf Jahre Freiheitsentzug unverhältnismässig und würde einer adäquaten Beurteilung im Einzelfall nicht immer gerecht. Eine so hohe Mindeststrafe ist im Strafgesetzbuch nur in vier Fällen vorgesehen (darunter vorsätzliche Tötung, Art. 111 Strafgesetzbuch, StGB, SR 311.0). </span></p><p><span> </span></p><p><span>Es gibt zudem keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass höhere Strafandrohungen einen generalpräventiven Effekt haben. In der Kriminologie hat sich vielmehr die Erkenntnis durchgesetzt, dass nicht in erster Linie die Härte gesetzlicher Strafandrohungen potenzielle Täter abschreckt. Viel wichtiger ist die hohe Wahrscheinlichkeit, dass jemand wegen begangener Delikte verfolgt und rasch bestraft wird.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Verhängung einer lebenslangen Landesverweisung bereits bei der ersten Straftat würde gegen das geltende Recht verstossen. Die lebenslange Landesverweisung ist Teil eines Systems, das bei Wiederholungstaten eine schrittweise Verlängerung der Landesverweisungsdauer vorsieht (Art. 66</span><em><span>b</span></em><span> StGB).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die Forderungen des Motionärs bereits durch das geltende Recht abgedeckt sind und die Abkehr von der bewährten Vier-Säulen-Politik nicht angezeigt ist.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Ich beauftrage den Bundesrat, eine neue Politik zur Bekämpfung der verheerenden Auswirkungen von Drogen in die Wege zu leiten.</p><p> </p><p>Diese neue Politik soll auf der bestehenden vier Säulen beruhen; die erste Säule, die Prävention, ist aber deutlich zu stärken mit dem Ziel, Präventionskampagnen von der Grundschule bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit, aber auch in den Mittelschulen und Berufsschulen durchzuführen, um unsere Jugend erneut bewusst zu machen, wie verheerend die Folgen von Drogen sind.</p><p> </p><p>Ebenfalls zu verstärken ist die Säule der Repression. Zur Stärkung der abschreckenden Wirkung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) ist es mit einer Bestimmung zu ergänzen, die extrem abschreckende Strafen vorsieht für Personen, die an der Spitze von Drogenhandelsnetzwerken stehen, und die (mindestens 5 Jahre Freiheitsstrafe mit lebenslanger Ausweisung aus der Schweiz, wenn es sich um eine ausländische Person handelt).</p><p> </p><p>Denn heute unterscheidet das BetmG nicht ausreichend zwischen kleinen Dealerinnen Dealern und Personen, die grosse Drogenhandelsnetze leiten. So handelt es sich zum Beispiel beim Verkauf von mehr als 18 g Kokain um einen schweren Verstoss gegen das BetmG (Art. 19 Abs. 2). Das heisst, ein Dealer, der 18 g verkauft, und einer, der 18 kg verkauft, unterstehen der gleichen gesetzlichen Bestimmung. </p>
- Verheerende Wirkung der Drogen in der Schweiz. Neue Vier-Säulen-Politik
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