Verein "Sexuelle Gesundheit Schweiz". Kontrolliert und finanziert der Bund?

ShortId
25.3652
Id
20253652
Updated
14.11.2025 02:49
Language
de
Title
Verein "Sexuelle Gesundheit Schweiz". Kontrolliert und finanziert der Bund?
AdditionalIndexing
32;28;24;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Wie der Bundesrat in der Antwort auf die Interpellationen</span><span>&nbsp;</span><span>20.4651 Herzog «Staatsgelder für Masturbationskampagne?» und 22.3320 Herzog «Sexuelle Gesundheit Schweiz. Lust-Comics für Kinder» ausgeführt hat, erachtet der Bundesrat die Diskussionen zur Art und Weise der Sexualaufklärung als wichtig. Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist von öffentlichem Interesse. Die Vermittlung von Wissen sowie die Auseinandersetzungen mit Themen der Sexualität in den Schulen müssen evidenzbasiert und altersgerecht ausgestaltet sein und die gesunde Entwicklung unterstützen. Die Unterrichtsmaterialien sollen auch dazu beitragen, das Vertrauen der Eltern in den Sexualkundeunterricht zu stärken. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>1. und 2. In den Antworten auf die Interpellationen 18.3075 Frehner «Sexuelle Gesundheit Schweiz. Frühsexualisierungs-Propaganda mit Steuergeldern?» und 19.4103 Frehner «Sexuelle Gesundheit Schweiz. Missbrauchte Staatsgelder für den Geschlechterkampf?» hat der Bundesrat ausgeführt, dass der Bund die Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz (SGCH) auf der Basis des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101) mittels Finanzhilfe für Massnahmen zur Zielerreichung der Nationalen Programme, welche die Verbreitung von sexuell übertragbaren Infektionen bekämpfen, unterstützt. Seit 2024 führt der Bund das Programm «Stopp HIV, Hepatitis B-, Hepatitis C- Virus und sexuell übertragene Infektionen» (NAPS). Von 2011 bis 2023 führte er das Programm «HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NPHS)». In diesem Rahmen sprach der Bund SGCH folgende Beträge in den letzten 10 Jahre für verschiedenste Präventionsmassnahmen zu:</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Für 2016: 1’266’000 CHF</span></p><p><span>Für 2017:</span><span>&nbsp; </span><span>936’000 CHF</span></p><p><span>Für 2018:</span><span>&nbsp; </span><span>916’000 CHF</span></p><p><span>Für 2019:</span><span>&nbsp; </span><span>732’800 CHF</span></p><p><span>Für 2020:</span><span>&nbsp; </span><span>750’100 CHF</span></p><p><span>Für 2021:</span><span>&nbsp; </span><span>750’000 CHF</span></p><p><span>Für 2022:</span><span>&nbsp; </span><span>750’000 CHF</span></p><p><span>Für 2023:</span><span>&nbsp; </span><span>742’000 CHF</span></p><p><span>Für 2024:</span><span>&nbsp; </span><span>640’000 CHF</span></p><p><span>Für 2025:</span><span>&nbsp; </span><span>500’000 CHF</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zudem wurde SGCH gestützt auf Art. 8 Abs.1 lit. b des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG; SR 446.1) in den Jahren 2020 und 2021 mit insgesamt 20'000 CHF unterstützt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3.</span><span> </span><span>D</span><span>ie schulische Sexualaufklärung liegt in der Hoheit der Kantone. Entsprechend entscheiden die Kantone bzw. Schulen über die zu verwendenden Materialien. SGCH stellt dafür – in Zusammenarbeit mit ausgewiesenen Fachpersonen aus den Bereichen Medizin, sexuelle Gesundheit und Recht – Grundlagen zur Verfügung. Die Anfang 2025 in den Medien erwähnten Materialien enthalten einzelne Auszüge aus Produkten von SGCH; weite Teile stammen aus anderen Quellen und werden nicht von SGCH verantwortet.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. </span><span>Wie der Bundesrat in der Beantwortung der Ip 18.3075 Frehner erläutert, ist das Vorliegen eines Finanzhilfegesuchs, das den Kriterien gemäss Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1) zu entsprechen hat, Voraussetzung zur Gewährung einer Finanzhilfe in Form einer Subvention. Die Bundesmittel an SGCH unterstützen die fachlich-inhaltlichen Massnahmen zur Zielerreichung des NAPS (bzw. früher NPHS). Politische Arbeit ist explizit ausgeschlossen. Die Subventionsempfängerin erstattet dem Bund detailliert Bericht über die Verwendung der Mittel. Das BAG prüft diese Berichte. Damit wird sichergestellt, dass keine Massnahmen ausserhalb der vorgegebenen Kriterien finanziert werden.</span></p></span>
  • <p>Anfang 2025 berichteten die Medien über Reaktionen von Eltern, die über den Inhalt des Sexualkundeunterrichts an einer Orientierungsschule in Romont im Kanton Freiburg schockiert waren.</p><p>&nbsp;</p><p>Es stellte sich heraus, dass die Lehrkräfte für "diesen Sexualkundeunterricht" Unterlagen und Vorlagen des Vereins <i>Sexuelle Gesundheit Schweiz</i> verwendeten. Die Inhalte waren entweder rechtlich falsch oder tendenziös. So hiess es in einem Dokument,<i>auch Personen unter 16 Jahren hätten das Recht, zu heiraten oder nicht zu heiraten</i>. Dieses Dokument wurde als Material für den "Unterricht in Ethik und Religion" eingesetzt. Es betont, Jugendliche und Heranwachsende hätten zum Beispiel das Recht, <i>ihre Geschlechtsidentität zu wählen und jegliche biologische Unterscheidung zwischen Mann und Frau in Frage zu stellen</i>. Der Inhalt des Kurses war sehr infantil und vertrat mit einem Bild eines lila Einhorns die Meinung, das Geschlecht werde "bei der Geburt zugewiesen" . Andere Elemente des Dokuments sind problematisch. So führt es beispielsweise an, eine Transperson sei trotz ihrer guten Leistungen bei der Rekrutierung als armeeuntauglich<i></i> erklärt worden. Solche Materialien schaffen bei den Jugendlichen mehr Probleme als sie Hilfe bringen.</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Erhält der Verein <i>Sexuelle Gesundheit Schweiz</i> Subventionen vom Bund?</li><li>Wenn ja, wie hoch war der jährliche Betrag in den letzten 10 Jahren, und auf welcher Rechtsgrundlage wird er entrichtet?</li><li>Wie werden die Materialien, die von diesem Verein in Schulen für den Sexualkundeunterricht verteilt werden, kontrolliert?</li><li>Inwiefern hat dieser Verein das Recht, öffentliche Gelder aus Zuschüssen zu verwenden, um Propaganda zu machen anstatt Sexualkundeunterricht durchzuführen?</li></ol>
  • Verein "Sexuelle Gesundheit Schweiz". Kontrolliert und finanziert der Bund?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Wie der Bundesrat in der Antwort auf die Interpellationen</span><span>&nbsp;</span><span>20.4651 Herzog «Staatsgelder für Masturbationskampagne?» und 22.3320 Herzog «Sexuelle Gesundheit Schweiz. Lust-Comics für Kinder» ausgeführt hat, erachtet der Bundesrat die Diskussionen zur Art und Weise der Sexualaufklärung als wichtig. Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist von öffentlichem Interesse. Die Vermittlung von Wissen sowie die Auseinandersetzungen mit Themen der Sexualität in den Schulen müssen evidenzbasiert und altersgerecht ausgestaltet sein und die gesunde Entwicklung unterstützen. Die Unterrichtsmaterialien sollen auch dazu beitragen, das Vertrauen der Eltern in den Sexualkundeunterricht zu stärken. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>1. und 2. In den Antworten auf die Interpellationen 18.3075 Frehner «Sexuelle Gesundheit Schweiz. Frühsexualisierungs-Propaganda mit Steuergeldern?» und 19.4103 Frehner «Sexuelle Gesundheit Schweiz. Missbrauchte Staatsgelder für den Geschlechterkampf?» hat der Bundesrat ausgeführt, dass der Bund die Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz (SGCH) auf der Basis des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101) mittels Finanzhilfe für Massnahmen zur Zielerreichung der Nationalen Programme, welche die Verbreitung von sexuell übertragbaren Infektionen bekämpfen, unterstützt. Seit 2024 führt der Bund das Programm «Stopp HIV, Hepatitis B-, Hepatitis C- Virus und sexuell übertragene Infektionen» (NAPS). Von 2011 bis 2023 führte er das Programm «HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NPHS)». In diesem Rahmen sprach der Bund SGCH folgende Beträge in den letzten 10 Jahre für verschiedenste Präventionsmassnahmen zu:</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Für 2016: 1’266’000 CHF</span></p><p><span>Für 2017:</span><span>&nbsp; </span><span>936’000 CHF</span></p><p><span>Für 2018:</span><span>&nbsp; </span><span>916’000 CHF</span></p><p><span>Für 2019:</span><span>&nbsp; </span><span>732’800 CHF</span></p><p><span>Für 2020:</span><span>&nbsp; </span><span>750’100 CHF</span></p><p><span>Für 2021:</span><span>&nbsp; </span><span>750’000 CHF</span></p><p><span>Für 2022:</span><span>&nbsp; </span><span>750’000 CHF</span></p><p><span>Für 2023:</span><span>&nbsp; </span><span>742’000 CHF</span></p><p><span>Für 2024:</span><span>&nbsp; </span><span>640’000 CHF</span></p><p><span>Für 2025:</span><span>&nbsp; </span><span>500’000 CHF</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zudem wurde SGCH gestützt auf Art. 8 Abs.1 lit. b des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG; SR 446.1) in den Jahren 2020 und 2021 mit insgesamt 20'000 CHF unterstützt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3.</span><span> </span><span>D</span><span>ie schulische Sexualaufklärung liegt in der Hoheit der Kantone. Entsprechend entscheiden die Kantone bzw. Schulen über die zu verwendenden Materialien. SGCH stellt dafür – in Zusammenarbeit mit ausgewiesenen Fachpersonen aus den Bereichen Medizin, sexuelle Gesundheit und Recht – Grundlagen zur Verfügung. Die Anfang 2025 in den Medien erwähnten Materialien enthalten einzelne Auszüge aus Produkten von SGCH; weite Teile stammen aus anderen Quellen und werden nicht von SGCH verantwortet.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. </span><span>Wie der Bundesrat in der Beantwortung der Ip 18.3075 Frehner erläutert, ist das Vorliegen eines Finanzhilfegesuchs, das den Kriterien gemäss Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1) zu entsprechen hat, Voraussetzung zur Gewährung einer Finanzhilfe in Form einer Subvention. Die Bundesmittel an SGCH unterstützen die fachlich-inhaltlichen Massnahmen zur Zielerreichung des NAPS (bzw. früher NPHS). Politische Arbeit ist explizit ausgeschlossen. Die Subventionsempfängerin erstattet dem Bund detailliert Bericht über die Verwendung der Mittel. Das BAG prüft diese Berichte. Damit wird sichergestellt, dass keine Massnahmen ausserhalb der vorgegebenen Kriterien finanziert werden.</span></p></span>
    • <p>Anfang 2025 berichteten die Medien über Reaktionen von Eltern, die über den Inhalt des Sexualkundeunterrichts an einer Orientierungsschule in Romont im Kanton Freiburg schockiert waren.</p><p>&nbsp;</p><p>Es stellte sich heraus, dass die Lehrkräfte für "diesen Sexualkundeunterricht" Unterlagen und Vorlagen des Vereins <i>Sexuelle Gesundheit Schweiz</i> verwendeten. Die Inhalte waren entweder rechtlich falsch oder tendenziös. So hiess es in einem Dokument,<i>auch Personen unter 16 Jahren hätten das Recht, zu heiraten oder nicht zu heiraten</i>. Dieses Dokument wurde als Material für den "Unterricht in Ethik und Religion" eingesetzt. Es betont, Jugendliche und Heranwachsende hätten zum Beispiel das Recht, <i>ihre Geschlechtsidentität zu wählen und jegliche biologische Unterscheidung zwischen Mann und Frau in Frage zu stellen</i>. Der Inhalt des Kurses war sehr infantil und vertrat mit einem Bild eines lila Einhorns die Meinung, das Geschlecht werde "bei der Geburt zugewiesen" . Andere Elemente des Dokuments sind problematisch. So führt es beispielsweise an, eine Transperson sei trotz ihrer guten Leistungen bei der Rekrutierung als armeeuntauglich<i></i> erklärt worden. Solche Materialien schaffen bei den Jugendlichen mehr Probleme als sie Hilfe bringen.</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Erhält der Verein <i>Sexuelle Gesundheit Schweiz</i> Subventionen vom Bund?</li><li>Wenn ja, wie hoch war der jährliche Betrag in den letzten 10 Jahren, und auf welcher Rechtsgrundlage wird er entrichtet?</li><li>Wie werden die Materialien, die von diesem Verein in Schulen für den Sexualkundeunterricht verteilt werden, kontrolliert?</li><li>Inwiefern hat dieser Verein das Recht, öffentliche Gelder aus Zuschüssen zu verwenden, um Propaganda zu machen anstatt Sexualkundeunterricht durchzuführen?</li></ol>
    • Verein "Sexuelle Gesundheit Schweiz". Kontrolliert und finanziert der Bund?

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