Der Schweizerischen Post verbieten, sich an Unternehmen zu beteiligen, die das Diskriminierungsverbot missachten, oder solche zu fördern

ShortId
25.3657
Id
20253657
Updated
14.11.2025 02:43
Language
de
Title
Der Schweizerischen Post verbieten, sich an Unternehmen zu beteiligen, die das Diskriminierungsverbot missachten, oder solche zu fördern
AdditionalIndexing
34;04;15;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Interpellation 25.3077 bestätigt hat, hält die Schweizerische Post via Postfinance 26,6 Prozent der Twint AG und weniger als 20 Prozent von RaiseNow. Die Zahlungsmöglichkeit Twint, die über die Postfinance zu einem Viertel dem Bund gehört, hebt auf ihrer Website jedoch ausschliesslich RaiseNow als vereinfachte Zahlungsmöglichkeit für Vereine hervor. RaiseNow, an welcher der Bund ebenfalls eine indirekte Minderheitsbeteiligung hält, verstösst in grober Weise gegen das Diskriminierungsverbot nach Artikel 8 Absatz 2 BV: «<i>Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der</i>[...] <i>politischen</i><i> Überzeugung</i>».</p><p>&nbsp;</p><p>Denn RaiseNow verbietet einem Teil der Bevölkerung die Nutzung ihrer Plattform – und zwar ausschliesslich aufgrund der politischen Überzeugungen dieser Personen. Konkret verbietet RaiseNow den Verbänden sowie Politikerinnen und Politikern der SVP, ihre Plattform zu nutzen. Diese diskriminierende Praxis wird vom Unternehmen übrigens offen eingestanden und von seinen Führungskräften verteidigt. Es ist absolut inakzeptabel, dass sich der Bund, wenn auch nur indirekt, an Unternehmen beteiligt, die in organisierter Weise eine solche Diskriminierung praktizieren. Unter diesen Umständen ist eine Änderung des Postgesetzes erforderlich, damit der Schweizerischen Post verboten wird, Unternehmen zu fördern, die das Diskriminierungsverbot nach Artikel 8 Absatz 2 BV missachten, oder sich an solchen zu beteiligen.</p>
  • <span><p><span>Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Interpellation 25.3077 festgehalten hat, hält PostFinance an RaiseNow eine Beteiligung von unter 20%. Damit kann sie keinen operativen oder strategischen Einfluss auf RaiseNow ausüben. PostFinance erwartet selbstverständlich von allen Unternehmen, an welchen sie eine Beteiligung hält, dass die rechtlichen Vorgaben vollumfänglich eingehalten werden. Die Verantwortung hierzu liegt bei den Organen der entsprechenden Gesellschaften.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Nach Angaben der Post haben TWINT und RaiseNow Massnahmen zur Adressierung des beanstandeten Sachverhalts umgesetzt. RaiseNow prüft, wie künftig mit Kunden mit einem Bezug zur Politik umgegangen werden soll. Aktuell werden keine entsprechenden Neukunden aufgenommen, ungeachtet der politischen Ausrichtung. Auf der </span><a href="https://www.twint.ch/geschaeftskunden/unsere-loesungen/vereine/"><span>Website</span></a><span> von TWINT wird darauf hingewiesen, dass politische Parteien und Organisationen vom Angebot von RaiseNow für Vereine ausgenommen sind, und es wird auf alternative Möglichkeiten hingewiesen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Post hat als bundesnahes Unternehmen eine Vorbildfunktion. Die Vorgaben zur Geschäftstätigkeit der Post, inklusive dem Eingehen von Beteiligungen, finden sich im Postorganisationsgesetz (POG; SR 783.1; Art. 3 Unternehmenszweck) und den strategischen Zielen des Bundesrates. Die Post hat selbstverständlich alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten und stellt dies mit der Führung eines Compliance-Management-Systems sicher, wie dies der Bundesrat in seinen strategischen Zielen erwartet.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Gestützt auf diese Ausführungen sieht der Bundesrat keine Veranlassung zur Anpassung der gesetzlichen Grundlagen zur Post im Zusammenhang mit dem Eingehen von Beteiligungen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Mit dieser Motion verlange ich eine Änderung des Postgesetzes (PG; SR 783.0), damit der Schweizerischen Post verboten wird, Unternehmen zu fördern, die das Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung [BV]) missachten, oder sich an solchen zu beteiligen.</p>
  • Der Schweizerischen Post verbieten, sich an Unternehmen zu beteiligen, die das Diskriminierungsverbot missachten, oder solche zu fördern
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Interpellation 25.3077 bestätigt hat, hält die Schweizerische Post via Postfinance 26,6 Prozent der Twint AG und weniger als 20 Prozent von RaiseNow. Die Zahlungsmöglichkeit Twint, die über die Postfinance zu einem Viertel dem Bund gehört, hebt auf ihrer Website jedoch ausschliesslich RaiseNow als vereinfachte Zahlungsmöglichkeit für Vereine hervor. RaiseNow, an welcher der Bund ebenfalls eine indirekte Minderheitsbeteiligung hält, verstösst in grober Weise gegen das Diskriminierungsverbot nach Artikel 8 Absatz 2 BV: «<i>Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der</i>[...] <i>politischen</i><i> Überzeugung</i>».</p><p>&nbsp;</p><p>Denn RaiseNow verbietet einem Teil der Bevölkerung die Nutzung ihrer Plattform – und zwar ausschliesslich aufgrund der politischen Überzeugungen dieser Personen. Konkret verbietet RaiseNow den Verbänden sowie Politikerinnen und Politikern der SVP, ihre Plattform zu nutzen. Diese diskriminierende Praxis wird vom Unternehmen übrigens offen eingestanden und von seinen Führungskräften verteidigt. Es ist absolut inakzeptabel, dass sich der Bund, wenn auch nur indirekt, an Unternehmen beteiligt, die in organisierter Weise eine solche Diskriminierung praktizieren. Unter diesen Umständen ist eine Änderung des Postgesetzes erforderlich, damit der Schweizerischen Post verboten wird, Unternehmen zu fördern, die das Diskriminierungsverbot nach Artikel 8 Absatz 2 BV missachten, oder sich an solchen zu beteiligen.</p>
    • <span><p><span>Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Interpellation 25.3077 festgehalten hat, hält PostFinance an RaiseNow eine Beteiligung von unter 20%. Damit kann sie keinen operativen oder strategischen Einfluss auf RaiseNow ausüben. PostFinance erwartet selbstverständlich von allen Unternehmen, an welchen sie eine Beteiligung hält, dass die rechtlichen Vorgaben vollumfänglich eingehalten werden. Die Verantwortung hierzu liegt bei den Organen der entsprechenden Gesellschaften.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Nach Angaben der Post haben TWINT und RaiseNow Massnahmen zur Adressierung des beanstandeten Sachverhalts umgesetzt. RaiseNow prüft, wie künftig mit Kunden mit einem Bezug zur Politik umgegangen werden soll. Aktuell werden keine entsprechenden Neukunden aufgenommen, ungeachtet der politischen Ausrichtung. Auf der </span><a href="https://www.twint.ch/geschaeftskunden/unsere-loesungen/vereine/"><span>Website</span></a><span> von TWINT wird darauf hingewiesen, dass politische Parteien und Organisationen vom Angebot von RaiseNow für Vereine ausgenommen sind, und es wird auf alternative Möglichkeiten hingewiesen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Post hat als bundesnahes Unternehmen eine Vorbildfunktion. Die Vorgaben zur Geschäftstätigkeit der Post, inklusive dem Eingehen von Beteiligungen, finden sich im Postorganisationsgesetz (POG; SR 783.1; Art. 3 Unternehmenszweck) und den strategischen Zielen des Bundesrates. Die Post hat selbstverständlich alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten und stellt dies mit der Führung eines Compliance-Management-Systems sicher, wie dies der Bundesrat in seinen strategischen Zielen erwartet.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Gestützt auf diese Ausführungen sieht der Bundesrat keine Veranlassung zur Anpassung der gesetzlichen Grundlagen zur Post im Zusammenhang mit dem Eingehen von Beteiligungen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Mit dieser Motion verlange ich eine Änderung des Postgesetzes (PG; SR 783.0), damit der Schweizerischen Post verboten wird, Unternehmen zu fördern, die das Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung [BV]) missachten, oder sich an solchen zu beteiligen.</p>
    • Der Schweizerischen Post verbieten, sich an Unternehmen zu beteiligen, die das Diskriminierungsverbot missachten, oder solche zu fördern

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