Ersatz von Ärztinnen und Ärzten durch Pflegeexpertinnen und -experten. Vorteile und Grenzen

ShortId
25.3660
Id
20253660
Updated
14.11.2025 02:49
Language
de
Title
Ersatz von Ärztinnen und Ärzten durch Pflegeexpertinnen und -experten. Vorteile und Grenzen
AdditionalIndexing
2841;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. und 4. Der Bundesrat kann sich nicht zur Situation im Vereinigten Königreich äussern. Er hat jedoch dem Parlament am 21.</span><span>&nbsp;</span><span>Mai 2025 seinen Entwurf zur Änderung des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG; SR </span><em><span>811.21</span></em><span>) vorgelegt. Dieser sieht die Reglementierung des Berufs der Pflegeexpertin</span><span>&nbsp;</span><span>und</span><span>&nbsp;</span><span>des Pflegeexperten in Advanced Practice Nursing (APN) auf Bundesebene vor. Eine Annahme der Vorlage durch das Parlament würde den Beginn der Arbeiten zur Regelung der spezifischen beruflichen Kompetenzen dieser Berufsgruppen im Rahmen der Revision der Verordnung über die spezifischen beruflichen Kompetenzen für Gesundheitsberufe gemäss dem GesBG (GesBKV; SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>811.212</span></em><span>) ermöglichen. </span></p><p><span>2. In der Schweiz können sich Pflegefachpersonen im Rahmen der höheren Berufsbildung auf die Anästhesiepflege spezialisieren. Die für den Erwerb des Diploms als Experte/Expertin Anästhesiepflege NDS HF erforderlichen Kompetenzen sind im Rahmenlehrplan der Dachorganisationen OdASanté und BGS festgelegt. Hingegen erwerben Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN durch eine vertiefende allgemeine Ausbildung auf Master-Ebene die Kompetenzen, die sie zur Ausübung einer fortgeschrittenen Praxis befähigen, die in verschiedenen Bereichen der Gesundheitsversorgung einsetzbar ist. Sie sind insbesondere befähigt, vertiefte klinische Bewertungen durchzuführen und medizinische Tätigkeiten zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken vorzunehmen. Für die Festlegung des Pflichtenhefts von Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN im Bereich der Anästhesie wäre nicht der Bundesrat zuständig, sondern die Spitäler und ambulanten Operationszentren, die sie beschäftigen. </span></p><p><span>3. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Grundversorgung leisten können, wie er in seiner Antwort auf die Motion 23.4286 Mäder «Ärzte entlasten durch mehr Kompetenzen bei den Pflegenden» festhält. So würde der Bundesrat bei einer Reglementierung sicherstellen, dass die Rahmenbedingungen den Anforderungen an die Qualität der Pflege und die Patientensicherheit entsprechen. Zu diesem Zweck sieht Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>5 Absatz</span><span>&nbsp;</span><span>1</span><sup><span>bis</span></sup><span> des Entwurfs zur Revision des GesBG die Möglichkeit vor, den Master auf maximal 150</span><span>&nbsp;</span><span>ECTS-Punkte zu verlängern. Wie in der Antwort auf die Frage</span><span>&nbsp;</span><span>2 erwähnt, liegt es nicht in der Zuständigkeit des Bundesrats zu entscheiden, ob Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN in der Klinik eingesetzt werden.</span></p></span>
  • <p>Es ist unbestritten, dass Pflegeexpertinnen und -experten (Advanced Practice Nurses, APN) einen wichtigen Beitrag in der Grundversorgung leisten und Ärztinnen und Ärzte angesichts des aktuellen Fachkräftemangels in vielen Bereichen des Gesundheitswesens sinnvoll entlasten können. In der Anästhesiologie beispielsweise können APN eine wertvolle unterstützende Rolle bei der Behandlung chronischer Schmerzen oder von Gebrechlichkeit spielen. Doch nicht alle medizinischen Leistungen lassen sich an APN delegieren. Dies ist eine der Herausforderungen im Zusammenhang mit den beiden Gesetzesentwürfen, die der Bundesrat am 21. Mai 2025 im Rahmen der zweiten Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative zuhanden des Parlaments verabschiedet hat.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>1. Auf internationaler Ebene gibt es einige Kritik an APN in der Anästhesiepflege. Inwieweit teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Schweiz aus den Fehlern, die insbesondere im Vereinigten Königreich gemacht wurden, lernen und die Aufgaben von APN in der Anästhesiepflege auf klar definierte Handlungsfelder beschränken sollte?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Welche spezifische Rolle will der Bundesrat, den Anästhesiepflegeexpertinnen und -experten im Vergleich zu den APN im Bereich der Anästhesiepflege zuweisen?</p><p>&nbsp;</p><p>3. Allgemeiner gefragt: Inwiefern ist sich der Bundesrat bewusst, dass nicht unbedingt alle medizinischen Leistungen - insbesondere im Bereich der Spezialmedizin - an APN delegiert werden können?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>4. Wie will der Bundesrat ein Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit, Ärztinnen und Ärzte zu entlasten, der Bekämpfung des Fachkräftemangels und der Aufrechterhaltung der Qualität der Gesundheitsversorgung sicherstellen?</p>
  • Ersatz von Ärztinnen und Ärzten durch Pflegeexpertinnen und -experten. Vorteile und Grenzen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. und 4. Der Bundesrat kann sich nicht zur Situation im Vereinigten Königreich äussern. Er hat jedoch dem Parlament am 21.</span><span>&nbsp;</span><span>Mai 2025 seinen Entwurf zur Änderung des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG; SR </span><em><span>811.21</span></em><span>) vorgelegt. Dieser sieht die Reglementierung des Berufs der Pflegeexpertin</span><span>&nbsp;</span><span>und</span><span>&nbsp;</span><span>des Pflegeexperten in Advanced Practice Nursing (APN) auf Bundesebene vor. Eine Annahme der Vorlage durch das Parlament würde den Beginn der Arbeiten zur Regelung der spezifischen beruflichen Kompetenzen dieser Berufsgruppen im Rahmen der Revision der Verordnung über die spezifischen beruflichen Kompetenzen für Gesundheitsberufe gemäss dem GesBG (GesBKV; SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>811.212</span></em><span>) ermöglichen. </span></p><p><span>2. In der Schweiz können sich Pflegefachpersonen im Rahmen der höheren Berufsbildung auf die Anästhesiepflege spezialisieren. Die für den Erwerb des Diploms als Experte/Expertin Anästhesiepflege NDS HF erforderlichen Kompetenzen sind im Rahmenlehrplan der Dachorganisationen OdASanté und BGS festgelegt. Hingegen erwerben Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN durch eine vertiefende allgemeine Ausbildung auf Master-Ebene die Kompetenzen, die sie zur Ausübung einer fortgeschrittenen Praxis befähigen, die in verschiedenen Bereichen der Gesundheitsversorgung einsetzbar ist. Sie sind insbesondere befähigt, vertiefte klinische Bewertungen durchzuführen und medizinische Tätigkeiten zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken vorzunehmen. Für die Festlegung des Pflichtenhefts von Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN im Bereich der Anästhesie wäre nicht der Bundesrat zuständig, sondern die Spitäler und ambulanten Operationszentren, die sie beschäftigen. </span></p><p><span>3. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Grundversorgung leisten können, wie er in seiner Antwort auf die Motion 23.4286 Mäder «Ärzte entlasten durch mehr Kompetenzen bei den Pflegenden» festhält. So würde der Bundesrat bei einer Reglementierung sicherstellen, dass die Rahmenbedingungen den Anforderungen an die Qualität der Pflege und die Patientensicherheit entsprechen. Zu diesem Zweck sieht Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>5 Absatz</span><span>&nbsp;</span><span>1</span><sup><span>bis</span></sup><span> des Entwurfs zur Revision des GesBG die Möglichkeit vor, den Master auf maximal 150</span><span>&nbsp;</span><span>ECTS-Punkte zu verlängern. Wie in der Antwort auf die Frage</span><span>&nbsp;</span><span>2 erwähnt, liegt es nicht in der Zuständigkeit des Bundesrats zu entscheiden, ob Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN in der Klinik eingesetzt werden.</span></p></span>
    • <p>Es ist unbestritten, dass Pflegeexpertinnen und -experten (Advanced Practice Nurses, APN) einen wichtigen Beitrag in der Grundversorgung leisten und Ärztinnen und Ärzte angesichts des aktuellen Fachkräftemangels in vielen Bereichen des Gesundheitswesens sinnvoll entlasten können. In der Anästhesiologie beispielsweise können APN eine wertvolle unterstützende Rolle bei der Behandlung chronischer Schmerzen oder von Gebrechlichkeit spielen. Doch nicht alle medizinischen Leistungen lassen sich an APN delegieren. Dies ist eine der Herausforderungen im Zusammenhang mit den beiden Gesetzesentwürfen, die der Bundesrat am 21. Mai 2025 im Rahmen der zweiten Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative zuhanden des Parlaments verabschiedet hat.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>1. Auf internationaler Ebene gibt es einige Kritik an APN in der Anästhesiepflege. Inwieweit teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Schweiz aus den Fehlern, die insbesondere im Vereinigten Königreich gemacht wurden, lernen und die Aufgaben von APN in der Anästhesiepflege auf klar definierte Handlungsfelder beschränken sollte?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Welche spezifische Rolle will der Bundesrat, den Anästhesiepflegeexpertinnen und -experten im Vergleich zu den APN im Bereich der Anästhesiepflege zuweisen?</p><p>&nbsp;</p><p>3. Allgemeiner gefragt: Inwiefern ist sich der Bundesrat bewusst, dass nicht unbedingt alle medizinischen Leistungen - insbesondere im Bereich der Spezialmedizin - an APN delegiert werden können?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>4. Wie will der Bundesrat ein Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit, Ärztinnen und Ärzte zu entlasten, der Bekämpfung des Fachkräftemangels und der Aufrechterhaltung der Qualität der Gesundheitsversorgung sicherstellen?</p>
    • Ersatz von Ärztinnen und Ärzten durch Pflegeexpertinnen und -experten. Vorteile und Grenzen

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