24-Stunden-Verfahren für Asylsuchende. Mehr Illusion als Realität
- ShortId
-
25.3661
- Id
-
20253661
- Updated
-
14.11.2025 02:49
- Language
-
de
- Title
-
24-Stunden-Verfahren für Asylsuchende. Mehr Illusion als Realität
- AdditionalIndexing
-
2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Begriff «24-Stunden-Verfahren» bedeutet, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) sämtliche Verfahrensschritte des Asylverfahrens grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden durchführt. In dieser kurzen Zeitspanne erfasst das SEM die biometrischen Daten, gleicht diese mit nationalen und internationalen Datenbanken ab, leitet Dublin-Verfahren ein und befragt die Asylsuchenden. Nach diesen 24 Stunden ist entweder der asylrechtlich relevante Sachverhalt erstellt oder ein Übernahmeersuchen an den voraussichtlich zuständigen Dublin-Staat gestellt. Im 24-Stunden-Verfahren sind die Abläufe mit allen Partnern eingespielt und folgen einem straffen Zeitplan. So können die Kantone auch den Wegweisungsvollzug rascher an die Hand nehmen als nach einem normalen Asylverfahren.</p><p>1. Zwischen Januar und Mai 2025 wurden im Rahmen des 24-Stunden-Verfahrens 1’040 Asylgesuche von Personen aus Nordafrika geprüft. Keine dieser Personen hat dabei Asyl erhalten, 529 Personen hat das SEM in einen Dublin-Staat und 148 in den Heimatstaat weggewiesen. Bei 363 Personen hat das SEM das Verfahren abgeschrieben, da diese die Zentren des Bundes entgegen ihrer Mitwirkungspflicht verlassen oder Verfahrenstermine nicht wahrgenommen haben, oder weil sie freiwillig in den Herkunftsstaat zurückgekehrt sind.</p><p>2. Hauptverantwortlich für längere Verfahren ist das Dublin-Verfahren. Der angefragte Staat hat dabei zwei Monate Zeit, um auf die Anfrage der Schweiz zu reagieren. Erst nach einer positiven Antwort oder wenn diese Frist ungenutzt abgelaufen ist, kann das SEM eine Wegweisung in den betreffenden Staat verfügen und das Verfahren abschliessen. Trotz der scheinbar langen Frist von zwei Monaten verläuft der Vollzug in einen Dublin-Staat in der Regel schneller als eine Rückführung in den Herkunftsstaat.</p><p>3. / 5. Nach erfolgreichem Abschluss des 24-Stunden-Verfahrens beträgt die durchschnittliche Dauer von einem rechtskräftigen Entscheid bis zur Rückführung in den Dublin-Staat bisher 61 Tage und in den Heimatstaat 151 Tage. Die durchschnittliche Dauer bei einer freiwilligen Rückkehr in den Heimatstaat beträgt 27 Tage.</p><p>4. Angesichts der vorgängig genannten Dauern und Fristen konnten bisher erst wenige der im Jahr 2025 verfügten Wegweisungen (siehe Antwort 1) vollzogen werden.</p><p>6. Das 24-Stunden-Verfahren richtet sich nach dem geltenden Asylgesetz. Dementsprechend gelten auch im Rahmen dieses beschleunigten Verfahrens die üblichen Verfahrens- und Beschwerdefristen. Gleiches gilt für eine allfällige Rückkehr in den Herkunftsstaat oder eine Überstellung in einen anderen Dublin-Staat – auch hier finden die regulären Fristen und Abläufe Anwendung. Es wurde zu keinem Zeitpunkt in Aussicht gestellt, dass innerhalb von 24 Stunden ein rechtskräftiger Asylentscheid gefällt oder gar eine Rückführung durchgeführt werden könne. Ein solches Vorgehen wäre sowohl rechtlich unzulässig als auch praktisch nicht umsetzbar.</p>
- <p>Seit der Bundesrat vor knapp einem Jahr das 24‑Stunden‑Verfahren für Asylsuchende aus Nordafrika landesweit eingeführt hat, um abgewiesene Personen rasch zurückzuführen, zeigt sich in der Praxis ein deutlich anderes Bild: Gemäss dem Staatssekretariat für Migration (SEM) dauern diese Verfahren im Schnitt 22 Tage an, statt der versprochenen 24 Stunden. Zudem hätten über 90 Prozent der Asylsuchenden aus dem Maghreb keine Identitätsnachweise, also Pässe, Ausweise oder andere Dokumente, womit sich die Rückführung in die Heimatstaaten als sehr schwierig erweist. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie viele Personen wurden im Jahre 2025 bereits dem 24-Stunden-Verfahren unterstellt?</li><li>Bei wie vielen Personen davon reichte auch ein 24-Tage-Verfahren nicht? Was sind die Gründe für das überlange Verfahren?</li><li>Wie lange dauert es im Mittel zwischen dem negativen Asylentscheid und der effektiven Rückführung von Personen aus Nordafrika?</li><li>Wie viele der im Jahr 2025 im 24‑Stunden‑Verfahren entschiedenen Gesuche wurden bislang tatsächlich rückgeführt?</li><li>Mit welcher durchschnittlichen Dauer zwischen Entscheid und Rückführung zeichnet sich diese Gruppe aus?</li><li>Welche konkret geplanten oder bereits umgesetzten Massnahmen ergreift der Bundesrat, damit Rückführungen von abgewiesenen Asylsuchenden aus Nordafrika künftig zeitnah und im angekündigten 24‑Stunden‑Rahmen durchgeführt werden können?</li></ol>
- 24-Stunden-Verfahren für Asylsuchende. Mehr Illusion als Realität
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Begriff «24-Stunden-Verfahren» bedeutet, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) sämtliche Verfahrensschritte des Asylverfahrens grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden durchführt. In dieser kurzen Zeitspanne erfasst das SEM die biometrischen Daten, gleicht diese mit nationalen und internationalen Datenbanken ab, leitet Dublin-Verfahren ein und befragt die Asylsuchenden. Nach diesen 24 Stunden ist entweder der asylrechtlich relevante Sachverhalt erstellt oder ein Übernahmeersuchen an den voraussichtlich zuständigen Dublin-Staat gestellt. Im 24-Stunden-Verfahren sind die Abläufe mit allen Partnern eingespielt und folgen einem straffen Zeitplan. So können die Kantone auch den Wegweisungsvollzug rascher an die Hand nehmen als nach einem normalen Asylverfahren.</p><p>1. Zwischen Januar und Mai 2025 wurden im Rahmen des 24-Stunden-Verfahrens 1’040 Asylgesuche von Personen aus Nordafrika geprüft. Keine dieser Personen hat dabei Asyl erhalten, 529 Personen hat das SEM in einen Dublin-Staat und 148 in den Heimatstaat weggewiesen. Bei 363 Personen hat das SEM das Verfahren abgeschrieben, da diese die Zentren des Bundes entgegen ihrer Mitwirkungspflicht verlassen oder Verfahrenstermine nicht wahrgenommen haben, oder weil sie freiwillig in den Herkunftsstaat zurückgekehrt sind.</p><p>2. Hauptverantwortlich für längere Verfahren ist das Dublin-Verfahren. Der angefragte Staat hat dabei zwei Monate Zeit, um auf die Anfrage der Schweiz zu reagieren. Erst nach einer positiven Antwort oder wenn diese Frist ungenutzt abgelaufen ist, kann das SEM eine Wegweisung in den betreffenden Staat verfügen und das Verfahren abschliessen. Trotz der scheinbar langen Frist von zwei Monaten verläuft der Vollzug in einen Dublin-Staat in der Regel schneller als eine Rückführung in den Herkunftsstaat.</p><p>3. / 5. Nach erfolgreichem Abschluss des 24-Stunden-Verfahrens beträgt die durchschnittliche Dauer von einem rechtskräftigen Entscheid bis zur Rückführung in den Dublin-Staat bisher 61 Tage und in den Heimatstaat 151 Tage. Die durchschnittliche Dauer bei einer freiwilligen Rückkehr in den Heimatstaat beträgt 27 Tage.</p><p>4. Angesichts der vorgängig genannten Dauern und Fristen konnten bisher erst wenige der im Jahr 2025 verfügten Wegweisungen (siehe Antwort 1) vollzogen werden.</p><p>6. Das 24-Stunden-Verfahren richtet sich nach dem geltenden Asylgesetz. Dementsprechend gelten auch im Rahmen dieses beschleunigten Verfahrens die üblichen Verfahrens- und Beschwerdefristen. Gleiches gilt für eine allfällige Rückkehr in den Herkunftsstaat oder eine Überstellung in einen anderen Dublin-Staat – auch hier finden die regulären Fristen und Abläufe Anwendung. Es wurde zu keinem Zeitpunkt in Aussicht gestellt, dass innerhalb von 24 Stunden ein rechtskräftiger Asylentscheid gefällt oder gar eine Rückführung durchgeführt werden könne. Ein solches Vorgehen wäre sowohl rechtlich unzulässig als auch praktisch nicht umsetzbar.</p>
- <p>Seit der Bundesrat vor knapp einem Jahr das 24‑Stunden‑Verfahren für Asylsuchende aus Nordafrika landesweit eingeführt hat, um abgewiesene Personen rasch zurückzuführen, zeigt sich in der Praxis ein deutlich anderes Bild: Gemäss dem Staatssekretariat für Migration (SEM) dauern diese Verfahren im Schnitt 22 Tage an, statt der versprochenen 24 Stunden. Zudem hätten über 90 Prozent der Asylsuchenden aus dem Maghreb keine Identitätsnachweise, also Pässe, Ausweise oder andere Dokumente, womit sich die Rückführung in die Heimatstaaten als sehr schwierig erweist. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie viele Personen wurden im Jahre 2025 bereits dem 24-Stunden-Verfahren unterstellt?</li><li>Bei wie vielen Personen davon reichte auch ein 24-Tage-Verfahren nicht? Was sind die Gründe für das überlange Verfahren?</li><li>Wie lange dauert es im Mittel zwischen dem negativen Asylentscheid und der effektiven Rückführung von Personen aus Nordafrika?</li><li>Wie viele der im Jahr 2025 im 24‑Stunden‑Verfahren entschiedenen Gesuche wurden bislang tatsächlich rückgeführt?</li><li>Mit welcher durchschnittlichen Dauer zwischen Entscheid und Rückführung zeichnet sich diese Gruppe aus?</li><li>Welche konkret geplanten oder bereits umgesetzten Massnahmen ergreift der Bundesrat, damit Rückführungen von abgewiesenen Asylsuchenden aus Nordafrika künftig zeitnah und im angekündigten 24‑Stunden‑Rahmen durchgeführt werden können?</li></ol>
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