Explodierender Markt von Spitexorganisationen für pflegende Angehörige

ShortId
25.3662
Id
20253662
Updated
14.11.2025 02:50
Language
de
Title
Explodierender Markt von Spitexorganisationen für pflegende Angehörige
AdditionalIndexing
28;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Organisationen die ausschliessich bzw. vorwiegend pflegende Angehörige anstellen, erhalten von Krankenkassen, Kantonen und Gemeinden die gleichen Tarife wie die öffentliche Spitex, obwohl sie deutlich weniger betriebliche Aufwendungen haben. Im Gegensatz zu öffentlichen Spitex-Diensten entfallen bei diesen privaten Anbietern Kosten wie Wegpauschalen, für Büroräumlichkeiten, administrative Einsatzplanung oder kontinuierliche Weiterbildung des Fachpersonals. Ebenso sind diese Spitex nicht in der Lage, Leistungen nach Art 7b KLV durchzuführen. Es kommt zu massiven Gewinnen in Millionenhöhe. Die finanzielle Gleichstellung pflegender Angehöriger mit professionellen Pflegekräften führt zudem zu einer Abwertung des Pflegeberufs und der Pflegequalität. Dadurch werden grundlegende Fragen zu Fairness, zur Qualitätssicherung in der Pflege und zum Kostenwachstum in der Pflegefinanzierung aufgeworfen. 2024 mussten die Krankenversicherer bereits über 150 Millionen Franken für pflegende Angehörige bezahlen.</p>
  • <span><p><span>1. Der Bundesrat hat Kenntnis davon, dass sich in den letzten Jahren ein Geschäftsmodell etabliert hat, bei dem Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause fast ausschliesslich pflegende Angehörige anstellen. Für die Vergütung von Pflegeleistungen, die von Angehörigen erbracht werden, die bei einer Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause angestellt sind, gilt wie für alle Organisationen der aktuelle rechtliche Rahmen – dazu gehören insbesondere die relevanten Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR</span><span>&nbsp;</span><span>832.10).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. und 3. Aus Sicht des Bundesrates verfügen insbesondere die Kantone über die notwendigen Instrumente, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit und Qualität eingehalten werden (vgl. Stellungnahmen des Bundesrates zu den gleichlautenden Motionen 24.4355 Hässig Patrick und 24.4356 Zybach «Sachgerechte Abgeltung für Unternehmen, die pflegende Angehörige beschäftigen»). Sie können im Rahmen der Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP insbesondere Vorschriften zur Ausbildung und zum erforderlichen Fachpersonal vorsehen und im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht überprüfen, ob die Organisationen die Zulassungsbedingungen dauerhaft einhalten. Mit einer differenzierten, d.</span><span>&nbsp;</span><span>h. insbesondere sachgerechten und wirtschaftlichen Restfinanzierungsregelung können die Kantone die Gesamtvergütung für die von Angehörigen erbrachten Pflegeleistungen begrenzen und so grundsätzlich unangemessen hohe Profite verhindern.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. und 5. In Bezug auf die arbeitsrechtlichen Aspekte der Anstellung von pflegenden Angehörigen hat der Bundesrat festgehalten, dass für Angehörige, die in einem Anstellungsverhältnis in einem Betrieb stehen, sämtliche arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften für die im Rahmen dieses Arbeitsvertrags geleisteten Tätigkeiten gelten (vgl. Stellungnahmen des Bundesrates zur Motion 24.4353 Hässig Patrick «Arbeitsrechtliche Grundsätze für angestellte pflegende Angehörige»).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat sieht grundsätzlich keinen rechtlichen Handlungsbedarf auf Bundesebene. Er hat aber einen Bericht in Aussicht gestellt, in dem die relevanten Aspekte des Themas beleuchtet werden sollen (vgl. insbesondere Stellungnahme des Bundesrates zur Interpellation 23.3191 Roduit «Schadet die Abgeltung der Grundpflege, die durch Angehörige ohne spezifische Ausbildung erbracht wird, der Qualität?»). Der Bericht wird voraussichtlich im dritten Quartal 2025 vorliegen.</span></p></span>
  • <p>In der CH zeigt sich ein rasant wachsender Markt, bei dem private Spitex-Organisationen pflegende Angehörige anstellen und damit von öffentlichen Geldern profitieren.</p><p>Ist der BR der Ansicht, dass das aktuelle Vorgehen privater Spitex-Org., mit ausschl. Anstellung und Abrechnung von pflegenden Angehörigen, im Sinne des KVG ist?</p><p>- Wie beurteilt der BR, dass diese gewinnorientierten Organisationen, die gleichen Tarife wie die öffentlichen Spitex erhalten, jedoch nicht denselben betriebswirtschaftlichen und qualitätsrelevanten Verpflichtungen unterliegen ?</p><p>- Welchen Handlungsspielraum haben Bund und Kantone, um die durch Prämien- und Steuergelder gewinnmaximierende Dynamik einzudämmen?</p><p>- Sieht der Bundesrat eine Notwendigkeit, die gesetzliche Grundlagen für Angehörigenpflege zu schaffen, um eine faire und zweckgebundene Verwendung von Prämien- und Steuergelder sicherzustellen?</p><p>- Wie gewährleistet der BR, dass Qualität und Professionalität eingehalten wird, wenn pflegende Angehörige ohne Ausbildung dieselbe Entschädigung wie ausgebildete Fachpersonen erhalten?</p><p>- Wie garantiert der BR, dass pflegende Angehörige die notwendige fachliche Unterstützung und den erforderlichen arbeitsrechtlichen Schutz erhalten?</p>
  • Explodierender Markt von Spitexorganisationen für pflegende Angehörige
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Organisationen die ausschliessich bzw. vorwiegend pflegende Angehörige anstellen, erhalten von Krankenkassen, Kantonen und Gemeinden die gleichen Tarife wie die öffentliche Spitex, obwohl sie deutlich weniger betriebliche Aufwendungen haben. Im Gegensatz zu öffentlichen Spitex-Diensten entfallen bei diesen privaten Anbietern Kosten wie Wegpauschalen, für Büroräumlichkeiten, administrative Einsatzplanung oder kontinuierliche Weiterbildung des Fachpersonals. Ebenso sind diese Spitex nicht in der Lage, Leistungen nach Art 7b KLV durchzuführen. Es kommt zu massiven Gewinnen in Millionenhöhe. Die finanzielle Gleichstellung pflegender Angehöriger mit professionellen Pflegekräften führt zudem zu einer Abwertung des Pflegeberufs und der Pflegequalität. Dadurch werden grundlegende Fragen zu Fairness, zur Qualitätssicherung in der Pflege und zum Kostenwachstum in der Pflegefinanzierung aufgeworfen. 2024 mussten die Krankenversicherer bereits über 150 Millionen Franken für pflegende Angehörige bezahlen.</p>
    • <span><p><span>1. Der Bundesrat hat Kenntnis davon, dass sich in den letzten Jahren ein Geschäftsmodell etabliert hat, bei dem Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause fast ausschliesslich pflegende Angehörige anstellen. Für die Vergütung von Pflegeleistungen, die von Angehörigen erbracht werden, die bei einer Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause angestellt sind, gilt wie für alle Organisationen der aktuelle rechtliche Rahmen – dazu gehören insbesondere die relevanten Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR</span><span>&nbsp;</span><span>832.10).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. und 3. Aus Sicht des Bundesrates verfügen insbesondere die Kantone über die notwendigen Instrumente, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit und Qualität eingehalten werden (vgl. Stellungnahmen des Bundesrates zu den gleichlautenden Motionen 24.4355 Hässig Patrick und 24.4356 Zybach «Sachgerechte Abgeltung für Unternehmen, die pflegende Angehörige beschäftigen»). Sie können im Rahmen der Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP insbesondere Vorschriften zur Ausbildung und zum erforderlichen Fachpersonal vorsehen und im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht überprüfen, ob die Organisationen die Zulassungsbedingungen dauerhaft einhalten. Mit einer differenzierten, d.</span><span>&nbsp;</span><span>h. insbesondere sachgerechten und wirtschaftlichen Restfinanzierungsregelung können die Kantone die Gesamtvergütung für die von Angehörigen erbrachten Pflegeleistungen begrenzen und so grundsätzlich unangemessen hohe Profite verhindern.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. und 5. In Bezug auf die arbeitsrechtlichen Aspekte der Anstellung von pflegenden Angehörigen hat der Bundesrat festgehalten, dass für Angehörige, die in einem Anstellungsverhältnis in einem Betrieb stehen, sämtliche arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften für die im Rahmen dieses Arbeitsvertrags geleisteten Tätigkeiten gelten (vgl. Stellungnahmen des Bundesrates zur Motion 24.4353 Hässig Patrick «Arbeitsrechtliche Grundsätze für angestellte pflegende Angehörige»).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat sieht grundsätzlich keinen rechtlichen Handlungsbedarf auf Bundesebene. Er hat aber einen Bericht in Aussicht gestellt, in dem die relevanten Aspekte des Themas beleuchtet werden sollen (vgl. insbesondere Stellungnahme des Bundesrates zur Interpellation 23.3191 Roduit «Schadet die Abgeltung der Grundpflege, die durch Angehörige ohne spezifische Ausbildung erbracht wird, der Qualität?»). Der Bericht wird voraussichtlich im dritten Quartal 2025 vorliegen.</span></p></span>
    • <p>In der CH zeigt sich ein rasant wachsender Markt, bei dem private Spitex-Organisationen pflegende Angehörige anstellen und damit von öffentlichen Geldern profitieren.</p><p>Ist der BR der Ansicht, dass das aktuelle Vorgehen privater Spitex-Org., mit ausschl. Anstellung und Abrechnung von pflegenden Angehörigen, im Sinne des KVG ist?</p><p>- Wie beurteilt der BR, dass diese gewinnorientierten Organisationen, die gleichen Tarife wie die öffentlichen Spitex erhalten, jedoch nicht denselben betriebswirtschaftlichen und qualitätsrelevanten Verpflichtungen unterliegen ?</p><p>- Welchen Handlungsspielraum haben Bund und Kantone, um die durch Prämien- und Steuergelder gewinnmaximierende Dynamik einzudämmen?</p><p>- Sieht der Bundesrat eine Notwendigkeit, die gesetzliche Grundlagen für Angehörigenpflege zu schaffen, um eine faire und zweckgebundene Verwendung von Prämien- und Steuergelder sicherzustellen?</p><p>- Wie gewährleistet der BR, dass Qualität und Professionalität eingehalten wird, wenn pflegende Angehörige ohne Ausbildung dieselbe Entschädigung wie ausgebildete Fachpersonen erhalten?</p><p>- Wie garantiert der BR, dass pflegende Angehörige die notwendige fachliche Unterstützung und den erforderlichen arbeitsrechtlichen Schutz erhalten?</p>
    • Explodierender Markt von Spitexorganisationen für pflegende Angehörige

Back to List