Gute Rahmenbedingungen für die Life Science sind in aller Munde. Aber was heisst das konkret?
- ShortId
-
25.3663
- Id
-
20253663
- Updated
-
14.11.2025 02:50
- Language
-
de
- Title
-
Gute Rahmenbedingungen für die Life Science sind in aller Munde. Aber was heisst das konkret?
- AdditionalIndexing
-
2841;15;34;12
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. Um den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten zu erleichtern, hat der Bundesrat bereits 2017 die nationale Initiative Personalisierte Medizin (SPHN) sowie das daraus hervorgegangene Datenkoordinationszentrum (DCC) lanciert. Im Rahmen des Programms DigiSanté des Eidgenössischen Departements des Innern sollen die rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen für einen sicheren, standardisierten und datenschutzkonformen Austausch von Gesundheitsdaten sowie eine koordinierte und durch nationale Services unterstützte Sekundärnutzung gestärkt werden. Gemäss aktueller Planung sollte die Vernehmlassungsvorlage zur rechtlichen Regelung der Sekundärnutzung von gesundheitsrelevanten Daten bis Ende 2026 vorliegen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. </span><span>Die Arbeiten zur Umsetzung der Motion 22.3890 «Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten» laufen. Die Entwicklung einer breit abgestützten Lösung in einem komplexen Projekt benötigt jedoch Zeit. Aus diesem Grund plant der Bundesrat weiterhin, die Vernehmlassung wie geplant Ende 2026 zu eröffnen. Diese Lösung soll aber bestehende sektorspezifische Arbeiten, wie sie im Programm DigiSanté getätigt werden, nicht behindern. Ein Austausch zwischen den Projekten findet statt. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Für klinische Studien in der Schweiz ist der Zugang zu hochwertiger Infrastruktur zentral. Der Bundesrat unterstützt deshalb, gestützt auf Artikel 15 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG; SR 420.1), in der Förderperiode 2025–2028 Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung mit rund 45 Millionen Franken - darunter die Swiss Clinical Trial Organisation. Insbesondere in der Krebsforschung wird damit die Zusammenarbeit zwischen akademischer Forschung und Industrie gezielt gestärkt. </span></p><p><span>Da klinische Studien zunehmend multizentrisch und international durchgeführt werden, ist die internationale Anbindung zentral. Die EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation Horizon Europe bieten einen wichtigen Zugang für die Teilnahme an multinationalen klinischen Forschungs- und Innovationsprojekten. Seit dem 1. Januar 2025 können sich Schweizer Forschende im Rahmen der Übergangsregelung wieder als reguläre Projektpartner an nahezu allen Ausschreibungen von Horizon Europe beteiligen - inklusive Koordinationen, was den Forschungsstandort Schweiz stärkt und Investitionen in klinische Studien fördert. </span></p><p><span>Mit der Revision des Verordnungsrechtes zum Humanforschungsgesetz (HFG; SR 810.30), welches auf den 1. November 2024 resp. 1. März 2025 in Kraft getreten ist, wurde u.a. das eConsent eingeführt, sowie weitere Erleichterungen bei der Kategorisierung der Klinischen Versuche und Angleichungen an die EU vorgenommen. Mit der anstehenden Gesetzesrevision (Eröffnung Vernehmlassung Ende 2026) sollen ein nationales Einreicheportal geprüft werden, die heutige Vollzugsorganisation sowie die Weiterverwendung von gesundheitsbezogenen Personendaten optimiert werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Der Wirtschaftsstandort Schweiz und insbesondere die Life-Science-Branche ist auf einen starken internationalen Schutz des geistigen Eigentums angewiesen. Deshalb setzt sich die Schweiz in Freihandelsabkommen stark für Verbesserungen ein. Der Schutz soll wo möglich über internationale Standards hinausgehen.</span></p><p><span>Bei den Verhandlungen mit MERCOSUR war der Schutz des geistigen Eigentums besonders herausfordernd. Im Bereich Life Sciences war es mit diesem Partner nicht möglich, die gleichen Resultate wie in den zuletzt abgeschlossenen Freihandelsabkommen zu erreichen. Die Schweiz engagiert sich in multilateralen Foren (u.a. WTO, WHO) aktiv für einen verlässlichen Schutz des geistigen Eigentums. Gemeinsam mit Partnern setzt sie sich dafür ein, das Schutzniveau zu bewahren, um unseren Forschungs- und Innovationsstandort nicht zu schwächen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Innovation wird in der Schweiz im Rahmen des heutigen Preissetzungssystems bereits überdurchschnittlich gut vergütet. Der Zugang zu innovativen Arzneimitteln ist gut und unser Land steht europaweit in punkto deren Verfügbarkeit an vierter Stelle (W.A.I.T.-Studie 2025). Das Parlament hat im März 2025 im Rahmen der Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2 die bereits bestehende und im europäischen Kontext einzigartige Möglichkeit der Vergütung von nicht auf der Spezialitätenliste (SL) gelisteten Arzneimitteln und Indikationen mittels Einzelfallvergütung i.S. Art. 71</span><em><span>a</span></em><span>-71</span><em><span>d</span></em><span> der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) um den neuen Artikel 52</span><em><span>d </span></em><span>des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) zur vorläufigen Vergütung von Arzneimitteln «Tag 0» ergänzt, was den Zugang für die Patienten und die Planbarkeit für die Hersteller weiter verbessert. Schon im Jahr 2024 hat der Bundesrat zudem neue, raschere Prozesse zur Vergütung von Medikamenten eingeführt, die von der Pharmaindustrie aber bisher kaum genutzt werden. Neue Arzneimittel sind im Vergleich zu ihren Therapiealternativen oft substanziell teurer und wirkliche Innovationen werden bei der Preisfindung zudem mit einem Innovationszuschlag belohnt. Ausserdem ermöglichen neuartige Preismodelle eine frühzeitige Vergütung trotz teilweise noch fehlender oder unzureichender Daten und nehmen Rücksicht auf die internationale Preisstrategie der Herstellerfirmen.</span></p></span>
- <p>Seit der Ankündigung der USA zu Zöllen auf Gütern und zu Preissenkungsmassnahmen bei Arzneimitteln hat sich die geopolitische Lage für die exportierenden Unternehmen drastisch verändert. Die Folge waren namhafte Investitionsentscheide von Schweizer Unternehmen in den USA und die vielfach gestellte Forderung nach einer «Verbesserung von Rahmenbedingungen» sowie Sektorstrategien für die Exportwirtschaft, insbesondere die Pharmaindustrie. Der Konkretisierungsgrad dieser Forderungen bleibt allerdings meist allgemein. Deshalb möchte ich vom Bundesrat genauer wissen, ob er bereit ist, folgende Punkte rasch und konkret anzupacken, um den Forschungs- und Produktionsstandort Schweiz zu stärken:</p><p> </p><ul><li>Wie gedenkt er, die digitale Transformation, insbesondere bei Gesundheitsdaten und deren Sekundärnutzung für die Forschung, rasch und zielgerichtet voranzutreiben und sie beim Programm DigiSanté zu priorisieren?</li><li>Ist er bereit, das angekündigte Sekundärnutzungsgesetz zu Daten rascher voranzubringen und noch in diesem Jahr in die Vernehmlassung zu schicken?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat, mehr klinische Studien in die Schweiz zu holen, um Patientinnen und Patienten einen möglichst frühen Zugang zu innovativen Therapien zu ermöglichen, und Pharmaunternehmen zu Forschungsinvestitionen in der Schweiz zu animieren?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat, den Schutz des geistigen Eigentums insbesondere in den laufenden Verhandlungen mit MERCOSUR, aber auch mit anderen Staaten zu stärken und darauf hinzuwirken, dass auf multilateraler Ebene dieser Schutz gestärkt statt geschwächt wird?</li><li>Wie gedenkt er, den sich seit Jahren verschlechterten Marktzugang zu innovativen Medikamenten wieder zu verbessern?</li></ul>
- Gute Rahmenbedingungen für die Life Science sind in aller Munde. Aber was heisst das konkret?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>1. Um den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten zu erleichtern, hat der Bundesrat bereits 2017 die nationale Initiative Personalisierte Medizin (SPHN) sowie das daraus hervorgegangene Datenkoordinationszentrum (DCC) lanciert. Im Rahmen des Programms DigiSanté des Eidgenössischen Departements des Innern sollen die rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen für einen sicheren, standardisierten und datenschutzkonformen Austausch von Gesundheitsdaten sowie eine koordinierte und durch nationale Services unterstützte Sekundärnutzung gestärkt werden. Gemäss aktueller Planung sollte die Vernehmlassungsvorlage zur rechtlichen Regelung der Sekundärnutzung von gesundheitsrelevanten Daten bis Ende 2026 vorliegen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. </span><span>Die Arbeiten zur Umsetzung der Motion 22.3890 «Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten» laufen. Die Entwicklung einer breit abgestützten Lösung in einem komplexen Projekt benötigt jedoch Zeit. Aus diesem Grund plant der Bundesrat weiterhin, die Vernehmlassung wie geplant Ende 2026 zu eröffnen. Diese Lösung soll aber bestehende sektorspezifische Arbeiten, wie sie im Programm DigiSanté getätigt werden, nicht behindern. Ein Austausch zwischen den Projekten findet statt. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Für klinische Studien in der Schweiz ist der Zugang zu hochwertiger Infrastruktur zentral. Der Bundesrat unterstützt deshalb, gestützt auf Artikel 15 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG; SR 420.1), in der Förderperiode 2025–2028 Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung mit rund 45 Millionen Franken - darunter die Swiss Clinical Trial Organisation. Insbesondere in der Krebsforschung wird damit die Zusammenarbeit zwischen akademischer Forschung und Industrie gezielt gestärkt. </span></p><p><span>Da klinische Studien zunehmend multizentrisch und international durchgeführt werden, ist die internationale Anbindung zentral. Die EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation Horizon Europe bieten einen wichtigen Zugang für die Teilnahme an multinationalen klinischen Forschungs- und Innovationsprojekten. Seit dem 1. Januar 2025 können sich Schweizer Forschende im Rahmen der Übergangsregelung wieder als reguläre Projektpartner an nahezu allen Ausschreibungen von Horizon Europe beteiligen - inklusive Koordinationen, was den Forschungsstandort Schweiz stärkt und Investitionen in klinische Studien fördert. </span></p><p><span>Mit der Revision des Verordnungsrechtes zum Humanforschungsgesetz (HFG; SR 810.30), welches auf den 1. November 2024 resp. 1. März 2025 in Kraft getreten ist, wurde u.a. das eConsent eingeführt, sowie weitere Erleichterungen bei der Kategorisierung der Klinischen Versuche und Angleichungen an die EU vorgenommen. Mit der anstehenden Gesetzesrevision (Eröffnung Vernehmlassung Ende 2026) sollen ein nationales Einreicheportal geprüft werden, die heutige Vollzugsorganisation sowie die Weiterverwendung von gesundheitsbezogenen Personendaten optimiert werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Der Wirtschaftsstandort Schweiz und insbesondere die Life-Science-Branche ist auf einen starken internationalen Schutz des geistigen Eigentums angewiesen. Deshalb setzt sich die Schweiz in Freihandelsabkommen stark für Verbesserungen ein. Der Schutz soll wo möglich über internationale Standards hinausgehen.</span></p><p><span>Bei den Verhandlungen mit MERCOSUR war der Schutz des geistigen Eigentums besonders herausfordernd. Im Bereich Life Sciences war es mit diesem Partner nicht möglich, die gleichen Resultate wie in den zuletzt abgeschlossenen Freihandelsabkommen zu erreichen. Die Schweiz engagiert sich in multilateralen Foren (u.a. WTO, WHO) aktiv für einen verlässlichen Schutz des geistigen Eigentums. Gemeinsam mit Partnern setzt sie sich dafür ein, das Schutzniveau zu bewahren, um unseren Forschungs- und Innovationsstandort nicht zu schwächen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Innovation wird in der Schweiz im Rahmen des heutigen Preissetzungssystems bereits überdurchschnittlich gut vergütet. Der Zugang zu innovativen Arzneimitteln ist gut und unser Land steht europaweit in punkto deren Verfügbarkeit an vierter Stelle (W.A.I.T.-Studie 2025). Das Parlament hat im März 2025 im Rahmen der Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2 die bereits bestehende und im europäischen Kontext einzigartige Möglichkeit der Vergütung von nicht auf der Spezialitätenliste (SL) gelisteten Arzneimitteln und Indikationen mittels Einzelfallvergütung i.S. Art. 71</span><em><span>a</span></em><span>-71</span><em><span>d</span></em><span> der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) um den neuen Artikel 52</span><em><span>d </span></em><span>des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) zur vorläufigen Vergütung von Arzneimitteln «Tag 0» ergänzt, was den Zugang für die Patienten und die Planbarkeit für die Hersteller weiter verbessert. Schon im Jahr 2024 hat der Bundesrat zudem neue, raschere Prozesse zur Vergütung von Medikamenten eingeführt, die von der Pharmaindustrie aber bisher kaum genutzt werden. Neue Arzneimittel sind im Vergleich zu ihren Therapiealternativen oft substanziell teurer und wirkliche Innovationen werden bei der Preisfindung zudem mit einem Innovationszuschlag belohnt. Ausserdem ermöglichen neuartige Preismodelle eine frühzeitige Vergütung trotz teilweise noch fehlender oder unzureichender Daten und nehmen Rücksicht auf die internationale Preisstrategie der Herstellerfirmen.</span></p></span>
- <p>Seit der Ankündigung der USA zu Zöllen auf Gütern und zu Preissenkungsmassnahmen bei Arzneimitteln hat sich die geopolitische Lage für die exportierenden Unternehmen drastisch verändert. Die Folge waren namhafte Investitionsentscheide von Schweizer Unternehmen in den USA und die vielfach gestellte Forderung nach einer «Verbesserung von Rahmenbedingungen» sowie Sektorstrategien für die Exportwirtschaft, insbesondere die Pharmaindustrie. Der Konkretisierungsgrad dieser Forderungen bleibt allerdings meist allgemein. Deshalb möchte ich vom Bundesrat genauer wissen, ob er bereit ist, folgende Punkte rasch und konkret anzupacken, um den Forschungs- und Produktionsstandort Schweiz zu stärken:</p><p> </p><ul><li>Wie gedenkt er, die digitale Transformation, insbesondere bei Gesundheitsdaten und deren Sekundärnutzung für die Forschung, rasch und zielgerichtet voranzutreiben und sie beim Programm DigiSanté zu priorisieren?</li><li>Ist er bereit, das angekündigte Sekundärnutzungsgesetz zu Daten rascher voranzubringen und noch in diesem Jahr in die Vernehmlassung zu schicken?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat, mehr klinische Studien in die Schweiz zu holen, um Patientinnen und Patienten einen möglichst frühen Zugang zu innovativen Therapien zu ermöglichen, und Pharmaunternehmen zu Forschungsinvestitionen in der Schweiz zu animieren?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat, den Schutz des geistigen Eigentums insbesondere in den laufenden Verhandlungen mit MERCOSUR, aber auch mit anderen Staaten zu stärken und darauf hinzuwirken, dass auf multilateraler Ebene dieser Schutz gestärkt statt geschwächt wird?</li><li>Wie gedenkt er, den sich seit Jahren verschlechterten Marktzugang zu innovativen Medikamenten wieder zu verbessern?</li></ul>
- Gute Rahmenbedingungen für die Life Science sind in aller Munde. Aber was heisst das konkret?
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