Shared Decision Making als Mittel zur Stärkung der Interprofessionalität, einer höheren Versorgungsqualität und einer bedarfsgerechten Behandlung
- ShortId
-
25.3667
- Id
-
20253667
- Updated
-
14.11.2025 02:49
- Language
-
de
- Title
-
Shared Decision Making als Mittel zur Stärkung der Interprofessionalität, einer höheren Versorgungsqualität und einer bedarfsgerechten Behandlung
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1 und 2. Der Bundesrat anerkennt das Potenzial der gemeinsamen Entscheidungsfindung (<i>Shared Decision Making</i>, SDM) zur Stärkung der Behandlungsqualität und der Patientenzufriedenheit. Patientenzentriertheit stellt denn auch eines der Handlungsfelder des Bundesrates zur Qualitätsentwicklung 2025-2028 dar. Die Stärkung des Einbezugs von Betroffenen war auch eines der prioritären Jahresziele der Eidgenössischen Qualitätskommission (EQK) für das Jahr 2024. Zudem hat die Plattform «Zukunft ärztliche Bildung« (ZäB) (www.bag.admin.ch > Berufe > Medizinalberufe > Plattform «Zukunft ärztliche Bildung» > Plattform ZäB: Themengruppe «Arztberuf der Zukunft») im März 2024 empfohlen, dass ärztliche Fachpersonen die Gesundheitskompetenz und das Selbstmanagement ihrer Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen fördern sollten, um SDM zu erleichtern.</p><p> </p><p>3. und 5. Die Umsetzung von SDM obliegt initial den Institutionen der ärztlichen Bildung. Der 2024 aktualisierte Fähigkeits- und Lernzielkatalog der ärztlichen Ausbildung «PROFILES» enthält neu Aspekte hinsichtlich des SDM. PROFILES orientiert sich am Kompetenzrahmen CanMEDS, der vom «Royal College of Physicians and Surgeons Canada» entwickelt wurde. Dieser sieht für ärztliche Fachpersonen diverse berufliche Rollen vor, darunter diejenige als «Collaborator», in welcher die Fachperson eine partnerschaftliche Rolle gegenüber den Patientinnen und Patienten einnimmt. Die Plattform ZäB empfahl 2024, das CanMEDS Modell auch in der ärztlichen Weiter- und Fortbildung als Referenzrahmen zu setzen, um die gesamte ärztliche Bildung kompetenzbasiert zu gestalten. <br>Im Gesundheitssystem als Ganzes, wird die Thematik des SDM von den betroffenen Akteuren aus Sicht des Bundesrats bereits aufgenommen. Die breite Umsetzung von SDM in der beruflichen Praxis bedingt allerdings oft einen Kulturwandel, der nicht nur von den Fachpersonen selber, sondern insbesondere auch den Institutionen getragen werden muss. Hilfsmittel, wie sie die Informationsplattform für Prävention im Praxisalltag (PEPra, vgl. www.pepra.ch > Beratung & Kommunikation > Shared Decision Making) zur Verfügung stellt, können hierbei unterstützen. PEPra wird vom Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzten FMH zusammen mit weiteren Trägerorganisationen durchgeführt und wurde von der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz im Aufbau unterstützt.</p><p> </p><p>4. Jeder Leistungserbringer kann in einer Vereinbarung mit einem oder mehreren Versicherern seiner Wahl vorsehen, dass ein Teil der Vergünstigungen, die er erhält, zur Verbesserung der Behandlungsqualität eingesetzt werden soll (Art. 56 Abs. 3<sup>bis</sup> KVG; SR 832.10). Es ist somit Sache der Vereinbarungsparteien, die entsprechenden Massnahmen festzulegen: Diese müssen dem verfolgten Ziel, also der Verbesserung der Behandlungsqualität, dienen. Die Vereinbarung muss zudem die entsprechenden Mindestangaben enthalten (Art. 76<i>b</i> KVV; SR 832.102).</p><p>Mit dem Förderprogramm «Effizienz in der medizinischen Grundversorgung» unterstützt der Bund Projekte in der Berufsausübung und Bildung, die der Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung und insbesondere der Interprofessionalität dienen (www.bag.admin.ch > Berufe > Gesundheitsberufe der Tertiärstufe > Umsetzung Pflegeinitiative > Förderprogramm «Effizienz in der medizinischen Grundversorgung»). Im Rahmen der zweiten Förderrunde 2026 können auch Bildungsprojekte gefördert werden, die auf SDM ausgerichtet sind, sofern sie den Anforderungen des Förderprogramms entsprechen.</p>
- <p>Es ist erwiesen, dass im Gesundheitswesen aufgrund von Unter-, Über- und Fehlversorgung viele Ressourcen (fachliche wie finanzielle) verschwendet oder falsch eingesetzt werden. Mit besseren Entscheiden im Gesundheitswesen könnten die Ressourcen zielgerichteter eingesetzt und die Versorgungsqualität und die Zufriedenheit der Patient:innen erhöht werden. </p><p>Die Kommunikation zwischen ärztlichem Fachpersonal und Patient:innen ist nach wie vor ungenügend und für einen Viertel der Komplikationen mitverantwortlich (Medinside 3.6.2025<a href="#_ftn1">[1]</a>). Patient:innen werden nicht ausreichend über Vor- und Nachteile von Therapien informiert, oder ihr Wille wird nicht gehört. «Informed Consent», die informierte Zustimmung zu Behandlungen, wird nicht genug angestrebt. </p><p>Shared Decision Making ist ein wirksames Instrument, damit alle Beteiligten – das interprofessionelle Behandlungsteam und die Patient:innen und ihre Angehörigen – eingebunden und fundierte Entscheidungen für (oder gegen) eine Therapie gemeinsam gefällt werden. </p><p>Erfahrungen aus der Praxis, zum Beispiel am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, zeigen die Wirksamkeit von Shared Decision Making. Mit besserer Vorbereitung auf Therapieentscheidungen erhöht sich die Patientensicherheit und es kommt poststationär zu weniger Notfalleinweisungen als in Vergleichskrankenhäusern. Die Kosteneffizienz steigt und die Versorgungskosten sinken, wenn Therapie-Entscheide aufgrund von SDM gefällt werden. </p><p>Shared Decision Making hat grosses Potenzial, das noch zu wenig ausgeschöpft wird. Darum bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat Shared Decision Making insgesamt?</li><li>Welches Potenzial sieht er für die Schweiz ?</li><li>Wie könnte SDM implementiert werden?</li><li>Sieht der Bundesrat die Möglichkeit die nötigen Schulungen und Aufbaumassnahmen beispielsweise über Verwendung von Mitteln aus Vergünstigungen für Qualitätsverbesserungen gemäss Art. 56 Abs. 3bis KVG oder im Rahmen der Massnahmen zur Förderung der Interprofessionalität?</li><li>Wie können die Kantone und die Leistungserbringenden, namentlich Spitäler und Ärzt:innen verpflichtet oder zumindest motiviert werden, SDM anzuwenden? </li></ol><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> <a href="https://www.medinside.ch/studie-kommunikationsmaengel-haeufige-ursache-fuer-komplikationen-20250610">https://www.medinside.ch/studie-kommunikationsmaengel-haeufige-ursache-fuer-komplikationen-20250610</a></p>
- Shared Decision Making als Mittel zur Stärkung der Interprofessionalität, einer höheren Versorgungsqualität und einer bedarfsgerechten Behandlung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1 und 2. Der Bundesrat anerkennt das Potenzial der gemeinsamen Entscheidungsfindung (<i>Shared Decision Making</i>, SDM) zur Stärkung der Behandlungsqualität und der Patientenzufriedenheit. Patientenzentriertheit stellt denn auch eines der Handlungsfelder des Bundesrates zur Qualitätsentwicklung 2025-2028 dar. Die Stärkung des Einbezugs von Betroffenen war auch eines der prioritären Jahresziele der Eidgenössischen Qualitätskommission (EQK) für das Jahr 2024. Zudem hat die Plattform «Zukunft ärztliche Bildung« (ZäB) (www.bag.admin.ch > Berufe > Medizinalberufe > Plattform «Zukunft ärztliche Bildung» > Plattform ZäB: Themengruppe «Arztberuf der Zukunft») im März 2024 empfohlen, dass ärztliche Fachpersonen die Gesundheitskompetenz und das Selbstmanagement ihrer Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen fördern sollten, um SDM zu erleichtern.</p><p> </p><p>3. und 5. Die Umsetzung von SDM obliegt initial den Institutionen der ärztlichen Bildung. Der 2024 aktualisierte Fähigkeits- und Lernzielkatalog der ärztlichen Ausbildung «PROFILES» enthält neu Aspekte hinsichtlich des SDM. PROFILES orientiert sich am Kompetenzrahmen CanMEDS, der vom «Royal College of Physicians and Surgeons Canada» entwickelt wurde. Dieser sieht für ärztliche Fachpersonen diverse berufliche Rollen vor, darunter diejenige als «Collaborator», in welcher die Fachperson eine partnerschaftliche Rolle gegenüber den Patientinnen und Patienten einnimmt. Die Plattform ZäB empfahl 2024, das CanMEDS Modell auch in der ärztlichen Weiter- und Fortbildung als Referenzrahmen zu setzen, um die gesamte ärztliche Bildung kompetenzbasiert zu gestalten. <br>Im Gesundheitssystem als Ganzes, wird die Thematik des SDM von den betroffenen Akteuren aus Sicht des Bundesrats bereits aufgenommen. Die breite Umsetzung von SDM in der beruflichen Praxis bedingt allerdings oft einen Kulturwandel, der nicht nur von den Fachpersonen selber, sondern insbesondere auch den Institutionen getragen werden muss. Hilfsmittel, wie sie die Informationsplattform für Prävention im Praxisalltag (PEPra, vgl. www.pepra.ch > Beratung & Kommunikation > Shared Decision Making) zur Verfügung stellt, können hierbei unterstützen. PEPra wird vom Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzten FMH zusammen mit weiteren Trägerorganisationen durchgeführt und wurde von der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz im Aufbau unterstützt.</p><p> </p><p>4. Jeder Leistungserbringer kann in einer Vereinbarung mit einem oder mehreren Versicherern seiner Wahl vorsehen, dass ein Teil der Vergünstigungen, die er erhält, zur Verbesserung der Behandlungsqualität eingesetzt werden soll (Art. 56 Abs. 3<sup>bis</sup> KVG; SR 832.10). Es ist somit Sache der Vereinbarungsparteien, die entsprechenden Massnahmen festzulegen: Diese müssen dem verfolgten Ziel, also der Verbesserung der Behandlungsqualität, dienen. Die Vereinbarung muss zudem die entsprechenden Mindestangaben enthalten (Art. 76<i>b</i> KVV; SR 832.102).</p><p>Mit dem Förderprogramm «Effizienz in der medizinischen Grundversorgung» unterstützt der Bund Projekte in der Berufsausübung und Bildung, die der Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung und insbesondere der Interprofessionalität dienen (www.bag.admin.ch > Berufe > Gesundheitsberufe der Tertiärstufe > Umsetzung Pflegeinitiative > Förderprogramm «Effizienz in der medizinischen Grundversorgung»). Im Rahmen der zweiten Förderrunde 2026 können auch Bildungsprojekte gefördert werden, die auf SDM ausgerichtet sind, sofern sie den Anforderungen des Förderprogramms entsprechen.</p>
- <p>Es ist erwiesen, dass im Gesundheitswesen aufgrund von Unter-, Über- und Fehlversorgung viele Ressourcen (fachliche wie finanzielle) verschwendet oder falsch eingesetzt werden. Mit besseren Entscheiden im Gesundheitswesen könnten die Ressourcen zielgerichteter eingesetzt und die Versorgungsqualität und die Zufriedenheit der Patient:innen erhöht werden. </p><p>Die Kommunikation zwischen ärztlichem Fachpersonal und Patient:innen ist nach wie vor ungenügend und für einen Viertel der Komplikationen mitverantwortlich (Medinside 3.6.2025<a href="#_ftn1">[1]</a>). Patient:innen werden nicht ausreichend über Vor- und Nachteile von Therapien informiert, oder ihr Wille wird nicht gehört. «Informed Consent», die informierte Zustimmung zu Behandlungen, wird nicht genug angestrebt. </p><p>Shared Decision Making ist ein wirksames Instrument, damit alle Beteiligten – das interprofessionelle Behandlungsteam und die Patient:innen und ihre Angehörigen – eingebunden und fundierte Entscheidungen für (oder gegen) eine Therapie gemeinsam gefällt werden. </p><p>Erfahrungen aus der Praxis, zum Beispiel am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, zeigen die Wirksamkeit von Shared Decision Making. Mit besserer Vorbereitung auf Therapieentscheidungen erhöht sich die Patientensicherheit und es kommt poststationär zu weniger Notfalleinweisungen als in Vergleichskrankenhäusern. Die Kosteneffizienz steigt und die Versorgungskosten sinken, wenn Therapie-Entscheide aufgrund von SDM gefällt werden. </p><p>Shared Decision Making hat grosses Potenzial, das noch zu wenig ausgeschöpft wird. Darum bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat Shared Decision Making insgesamt?</li><li>Welches Potenzial sieht er für die Schweiz ?</li><li>Wie könnte SDM implementiert werden?</li><li>Sieht der Bundesrat die Möglichkeit die nötigen Schulungen und Aufbaumassnahmen beispielsweise über Verwendung von Mitteln aus Vergünstigungen für Qualitätsverbesserungen gemäss Art. 56 Abs. 3bis KVG oder im Rahmen der Massnahmen zur Förderung der Interprofessionalität?</li><li>Wie können die Kantone und die Leistungserbringenden, namentlich Spitäler und Ärzt:innen verpflichtet oder zumindest motiviert werden, SDM anzuwenden? </li></ol><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> <a href="https://www.medinside.ch/studie-kommunikationsmaengel-haeufige-ursache-fuer-komplikationen-20250610">https://www.medinside.ch/studie-kommunikationsmaengel-haeufige-ursache-fuer-komplikationen-20250610</a></p>
- Shared Decision Making als Mittel zur Stärkung der Interprofessionalität, einer höheren Versorgungsqualität und einer bedarfsgerechten Behandlung
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