Leihmutterschaft. Standortbestimmung
- ShortId
-
25.3674
- Id
-
20253674
- Updated
-
14.11.2025 02:44
- Language
-
de
- Title
-
Leihmutterschaft. Standortbestimmung
- AdditionalIndexing
-
28;1216;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. Zur Anzahl der Leihmutterschafts-Aufträge aus der Schweiz bestehen keine offiziellen Zahlen (s. bereits die Antwort des Bundesrates vom 8. Juni 2020 zur Frage </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20205352"><u><span>20.5352 Gafner «Leihmutterschafts-Aufträge in osteuropäischen Ländern»</span></u></a><span>). Es existieren aber Erhebungen von anderen Stellen. So haben die kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst (KAZ) im Jahre 2020 eine </span><a href="https://www.kaz-zivilstandswesen.ch/fileadmin/pdf/Aktuell/Leihmutterschaft-Auswertung-Umfrage-2020.pdf"><u><span>Umfrage</span></u></a><span> durchgeführt (</span><a href="http://www.kaz-zivilstandswesen.ch"><u><span>www.kaz-zivilstandswesen.ch</span></u></a><span> > Publikationen > Leihmutterschaft). Diese zeigt, dass den schweizerischen Zivilstandsämtern in den Jahren 2016–2019 insgesamt 144 Leihmutterschaftsfälle bekannt geworden sind, was einem Jahresdurchschnitt von 36 Fällen entspricht (s. auch das </span><a href="https://backend.bag.admin.ch/fileservice/sdweb-docs-prod-bagadminch-files/files/2025/03/18/2e813864-2525-436a-b138-cc85ea44133e.pdf"><u><span>Gutachten des Interdisziplinären Zentrums für Geschlechter und Geografisches Institut der Universität Bern, Transnationale Reproduktive Mobilität aus der Schweiz</span></u></a><span>, abrufbar unter </span><a href="http://www.bag.admin.ch"><u><span>www.bag.admin.ch</span></u></a><span> > Themen > Fortpflanzungsmedizin > Stellungnahmen, Gutachten, Empfehlungen). </span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Die Schweizer Behörden werden in der Regel erst zum Zeitpunkt der Eintragung der Kindesverhältnisse in das Schweizerische Personenstandsregister involviert. Zuständig für den Entscheid über die Eintragung von Leihmutterschaftskindern in das Personenstandsregister sind die kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen (</span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1988/1776_1776_1776/de#art_32"><u><span>Art. 32 des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht [IPRG</span></u><span>; </span><u><span>SR 291]</span></u></a><span> i.V.m. </span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2004/362/de#art_23"><u><span>Art. 23 der Zivilstandsverordnung [ZStV</span></u><span>; </span><u><span>SR 211.112.2]</span></u></a><span>). </span><span>Die Eintragungsgesuche werden zahlenmässig nicht systematisch erfasst. </span><span>Sodann besteht eine gewisse Dunkelziffer: Legen die Wunscheltern die Leihmutterschaft nicht offen und liegen keine konkreten Anhaltspunkte für eine solche vor, so ist davon auszugehen, dass diese Fälle unerkannt bleiben und die Eltern mit den üblichen Abstammungsangaben im Personenstandsregister eingetragen werden (s. bereits den </span><a href="https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/publiservice/publikationen/berichte-gutachten/2013-11-29.html"><u><span>Bericht des Bundesrates zur Leihmutterschaft vom 29. November 2013 in Beantwortung des Postulates Fehr 12.3917 vom 28. September 2012 und Gutachten des Bundesamts für Justiz</span></u></a><span>, abrufbar unter </span><a href="http://www.bj.admin.ch"><u><span>www.bj.admin.ch</span></u></a><span> > Publikationen & Service > Berichte, Gutachten und Verfügungen > Berichte und Gutachten > Leihmutterschaft). </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Die Praxis zur Anerkennung von Kindesverhältnissen, die im Ausland über eine Leihmutterschaft begründet worden sind, beruht auf der Rechtsprechung des Bundesgerichts (BGE 148 III 384; 148 III 245; 141 III 312; 141 III 328). Hinsichtlich dieser Anerkennungspraxis hat die vom Bundesamt für Justiz eingesetzte Fachgruppe «Abstammungsrecht» in ihrem Bericht zur Revision des Abstammungsrechts vom 21. Juni 2021 (abrufbar unter </span><a href="http://www.bj.admin.ch"><u><span>www.bj.admin.ch</span></u></a><span> > Gesellschaft > Laufende Rechtsetzungsprojekte > Elternschaft und Abstammung) Revisionsbedarf festgestellt. Insbesondere die «Rechtslage, die zu einer unterschiedlichen Anerkennungspraxis in Abhängigkeit davon führt, ob ein Kindesverhältnis in einer Geburtsurkunde oder in einer Entscheidung festgehalten wird, sei unbefriedigend. Die Problematik wird deshalb seit 2016 von einer Fachgruppe der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht diskutiert.» Der Bundesrat wird im Rahmen der Arbeiten zur Revision des Abstammungsrechts (zur Umsetzung der </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20223235"><u><span>Motion 22.3235 Caroni «Zeitgemässes Abstammungsrecht»</span></u></a><span>) prüfen, ob in dieser Hinsicht gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Für den Bundesrat ist es ein wichtiges Anliegen, den verfassungsmässigen und gesetzlichen Anspruch des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung sicherzustellen. Dies gilt insbesondere auch in Leihmutterschaftsfällen. Zur Wahrung des Anspruchs des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung ist der Staat verpflichtet, alle ihm verfügbaren Herkunftselemente sicherzustellen und für die Zukunft zu bewahren. Deshalb wird in Fällen, in denen eine Leihmutterschaft vorliegt, im Personenstandsregister Infostar – soweit bekannt – dokumentiert, wie ein Leihmutterschaftskind gezeugt wurde und wer dieses geboren hat (insbes. Hinweise auf die Leihmutter und ggf. ihren Ehemann, den Samenspender, die Eizellenspenderin; s. </span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2004/362/de#art_8_a"><u><span>Art. 8</span></u><em><u><span>a</span></u></em><u><span> Bst. j ZStV</span></u></a><span>). </span></p><p><span>Darüber hinaus will der Bundesrat den Anspruch des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung generell weiter stärken. So ist der Bundesrat in seinem </span><a href="https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/81522.pdf"><u><span>Bericht vom 17. Dezember 2021 zum Reformbedarf im Abstammungsrecht</span></u></a><span> (abrufbar unter </span><a href="http://www.bj.admin.ch"><u><span>www.bj.admin.ch</span></u></a><span> > Gesellschaft > Laufende Rechtsetzungsprojekte > Elternschaft und Abstammung) zum Ergebnis gelangt, dass das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung (d.h. insbesondere auf Kenntnis aller genetischen Elternteile und des biologischen Elternteils) gesetzlich geregelt werden soll. </span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Der Bundesrat hat sich bereits in seiner Stellungnahme vom 2. September 2015 zum </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20153501"><u><span>Postulat 15.3501 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats «Leihmutterschaft. Für eine nationale Sensibilisierungskampagne»</span></u></a><span> zur Möglichkeit der Durchführung einer Sensibilisierungskampagne geäussert und diese als nicht zielführend erachtet. Daran hat sich zwischenzeitlich nichts geändert. </span></p></span>
- <p>Leihmutterschaft ist in der Schweiz verboten. Es gibt indes Hinweise darauf, dass immer mehr Menschen im Ausland, insbesondere in der Ukraine oder in Georgien, darauf zurückgreifen.</p><p>Das Verbot führt also möglicherweise zu einem "Leihmutterschaftstourismus".</p><p>Leihmutterschaft birgt erhebliche Risiken für Frauen, insbesondere weil damit Gewinne erzielt werden können und Netzwerke krimineller Organisationen versucht sein könnten, Frauen zu dieser Praxis zu zwingen.</p><p>In Ländern, in denen mit Leihmutterschaft Geld gemacht werden kann, können die Vergütungen Frauen in prekären Verhältnissen dazu veranlassen, trotz der Gesundheitsrisiken eine solche Leihmutterschaft einzugehen.</p><p>Schliesslich ist es offenbar nicht möglich, Kindern, die von einer Leihmutter im Ausland ausgetragen wurden, das Recht auf Information und Transparenz über die Abstammung und Herkunft zu gewährleisten. Insbesondere beim Eintritt in die Adoleszenz dürften aber Fragen zu ihrer Identität aufkommen. Ausserdem kann den meisten dieser Kinder nicht garantiert werden, dass sie über ihre Entstehungsgeschichte informiert werden. Heute weiss man aber, welche Auswirkungen es auf die Entwicklung von Menschen haben kann, wenn ein Ereignis in der Familie totgeschwiegen wird bzw. sie ihre Lebensgeschichte nicht kennen.</p><p> </p><p>Es stellen sich daher verschiedene Fragen, die zu beantworten ich den Bundesrat bitte:</p><p> </p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Ist bekannt, wie viele Personen aus der Schweiz auf eine Leihmutterschaft im Ausland zurückgreifen?</li><li>Gibt es bei den Schweizer Zivilstandsämtern viele Anträge auf Anerkennung von Kindern, die im Ausland von einer Leihmutter geboren wurden?</li><li>Ist die derzeitige Situation für die Anerkennung eines Kindes, das von einer Leihmutter geboren wurde, zufriedenstellend?</li><li>Kann das Recht auf Information für Kinder, die durch eine Leihmutterschaft entstanden sind, gewährleistet werden, und wenn ja, wie?</li><li>Sollte nicht eine Sensibilisierungskampagne geplant werden, die über die Risiken der Leihmutterschaft informiert? </li></ol>
- Leihmutterschaft. Standortbestimmung
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>1. Zur Anzahl der Leihmutterschafts-Aufträge aus der Schweiz bestehen keine offiziellen Zahlen (s. bereits die Antwort des Bundesrates vom 8. Juni 2020 zur Frage </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20205352"><u><span>20.5352 Gafner «Leihmutterschafts-Aufträge in osteuropäischen Ländern»</span></u></a><span>). Es existieren aber Erhebungen von anderen Stellen. So haben die kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst (KAZ) im Jahre 2020 eine </span><a href="https://www.kaz-zivilstandswesen.ch/fileadmin/pdf/Aktuell/Leihmutterschaft-Auswertung-Umfrage-2020.pdf"><u><span>Umfrage</span></u></a><span> durchgeführt (</span><a href="http://www.kaz-zivilstandswesen.ch"><u><span>www.kaz-zivilstandswesen.ch</span></u></a><span> > Publikationen > Leihmutterschaft). Diese zeigt, dass den schweizerischen Zivilstandsämtern in den Jahren 2016–2019 insgesamt 144 Leihmutterschaftsfälle bekannt geworden sind, was einem Jahresdurchschnitt von 36 Fällen entspricht (s. auch das </span><a href="https://backend.bag.admin.ch/fileservice/sdweb-docs-prod-bagadminch-files/files/2025/03/18/2e813864-2525-436a-b138-cc85ea44133e.pdf"><u><span>Gutachten des Interdisziplinären Zentrums für Geschlechter und Geografisches Institut der Universität Bern, Transnationale Reproduktive Mobilität aus der Schweiz</span></u></a><span>, abrufbar unter </span><a href="http://www.bag.admin.ch"><u><span>www.bag.admin.ch</span></u></a><span> > Themen > Fortpflanzungsmedizin > Stellungnahmen, Gutachten, Empfehlungen). </span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Die Schweizer Behörden werden in der Regel erst zum Zeitpunkt der Eintragung der Kindesverhältnisse in das Schweizerische Personenstandsregister involviert. Zuständig für den Entscheid über die Eintragung von Leihmutterschaftskindern in das Personenstandsregister sind die kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen (</span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1988/1776_1776_1776/de#art_32"><u><span>Art. 32 des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht [IPRG</span></u><span>; </span><u><span>SR 291]</span></u></a><span> i.V.m. </span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2004/362/de#art_23"><u><span>Art. 23 der Zivilstandsverordnung [ZStV</span></u><span>; </span><u><span>SR 211.112.2]</span></u></a><span>). </span><span>Die Eintragungsgesuche werden zahlenmässig nicht systematisch erfasst. </span><span>Sodann besteht eine gewisse Dunkelziffer: Legen die Wunscheltern die Leihmutterschaft nicht offen und liegen keine konkreten Anhaltspunkte für eine solche vor, so ist davon auszugehen, dass diese Fälle unerkannt bleiben und die Eltern mit den üblichen Abstammungsangaben im Personenstandsregister eingetragen werden (s. bereits den </span><a href="https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/publiservice/publikationen/berichte-gutachten/2013-11-29.html"><u><span>Bericht des Bundesrates zur Leihmutterschaft vom 29. November 2013 in Beantwortung des Postulates Fehr 12.3917 vom 28. September 2012 und Gutachten des Bundesamts für Justiz</span></u></a><span>, abrufbar unter </span><a href="http://www.bj.admin.ch"><u><span>www.bj.admin.ch</span></u></a><span> > Publikationen & Service > Berichte, Gutachten und Verfügungen > Berichte und Gutachten > Leihmutterschaft). </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Die Praxis zur Anerkennung von Kindesverhältnissen, die im Ausland über eine Leihmutterschaft begründet worden sind, beruht auf der Rechtsprechung des Bundesgerichts (BGE 148 III 384; 148 III 245; 141 III 312; 141 III 328). Hinsichtlich dieser Anerkennungspraxis hat die vom Bundesamt für Justiz eingesetzte Fachgruppe «Abstammungsrecht» in ihrem Bericht zur Revision des Abstammungsrechts vom 21. Juni 2021 (abrufbar unter </span><a href="http://www.bj.admin.ch"><u><span>www.bj.admin.ch</span></u></a><span> > Gesellschaft > Laufende Rechtsetzungsprojekte > Elternschaft und Abstammung) Revisionsbedarf festgestellt. Insbesondere die «Rechtslage, die zu einer unterschiedlichen Anerkennungspraxis in Abhängigkeit davon führt, ob ein Kindesverhältnis in einer Geburtsurkunde oder in einer Entscheidung festgehalten wird, sei unbefriedigend. Die Problematik wird deshalb seit 2016 von einer Fachgruppe der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht diskutiert.» Der Bundesrat wird im Rahmen der Arbeiten zur Revision des Abstammungsrechts (zur Umsetzung der </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20223235"><u><span>Motion 22.3235 Caroni «Zeitgemässes Abstammungsrecht»</span></u></a><span>) prüfen, ob in dieser Hinsicht gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Für den Bundesrat ist es ein wichtiges Anliegen, den verfassungsmässigen und gesetzlichen Anspruch des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung sicherzustellen. Dies gilt insbesondere auch in Leihmutterschaftsfällen. Zur Wahrung des Anspruchs des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung ist der Staat verpflichtet, alle ihm verfügbaren Herkunftselemente sicherzustellen und für die Zukunft zu bewahren. Deshalb wird in Fällen, in denen eine Leihmutterschaft vorliegt, im Personenstandsregister Infostar – soweit bekannt – dokumentiert, wie ein Leihmutterschaftskind gezeugt wurde und wer dieses geboren hat (insbes. Hinweise auf die Leihmutter und ggf. ihren Ehemann, den Samenspender, die Eizellenspenderin; s. </span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2004/362/de#art_8_a"><u><span>Art. 8</span></u><em><u><span>a</span></u></em><u><span> Bst. j ZStV</span></u></a><span>). </span></p><p><span>Darüber hinaus will der Bundesrat den Anspruch des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung generell weiter stärken. So ist der Bundesrat in seinem </span><a href="https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/81522.pdf"><u><span>Bericht vom 17. Dezember 2021 zum Reformbedarf im Abstammungsrecht</span></u></a><span> (abrufbar unter </span><a href="http://www.bj.admin.ch"><u><span>www.bj.admin.ch</span></u></a><span> > Gesellschaft > Laufende Rechtsetzungsprojekte > Elternschaft und Abstammung) zum Ergebnis gelangt, dass das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung (d.h. insbesondere auf Kenntnis aller genetischen Elternteile und des biologischen Elternteils) gesetzlich geregelt werden soll. </span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Der Bundesrat hat sich bereits in seiner Stellungnahme vom 2. September 2015 zum </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20153501"><u><span>Postulat 15.3501 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats «Leihmutterschaft. Für eine nationale Sensibilisierungskampagne»</span></u></a><span> zur Möglichkeit der Durchführung einer Sensibilisierungskampagne geäussert und diese als nicht zielführend erachtet. Daran hat sich zwischenzeitlich nichts geändert. </span></p></span>
- <p>Leihmutterschaft ist in der Schweiz verboten. Es gibt indes Hinweise darauf, dass immer mehr Menschen im Ausland, insbesondere in der Ukraine oder in Georgien, darauf zurückgreifen.</p><p>Das Verbot führt also möglicherweise zu einem "Leihmutterschaftstourismus".</p><p>Leihmutterschaft birgt erhebliche Risiken für Frauen, insbesondere weil damit Gewinne erzielt werden können und Netzwerke krimineller Organisationen versucht sein könnten, Frauen zu dieser Praxis zu zwingen.</p><p>In Ländern, in denen mit Leihmutterschaft Geld gemacht werden kann, können die Vergütungen Frauen in prekären Verhältnissen dazu veranlassen, trotz der Gesundheitsrisiken eine solche Leihmutterschaft einzugehen.</p><p>Schliesslich ist es offenbar nicht möglich, Kindern, die von einer Leihmutter im Ausland ausgetragen wurden, das Recht auf Information und Transparenz über die Abstammung und Herkunft zu gewährleisten. Insbesondere beim Eintritt in die Adoleszenz dürften aber Fragen zu ihrer Identität aufkommen. Ausserdem kann den meisten dieser Kinder nicht garantiert werden, dass sie über ihre Entstehungsgeschichte informiert werden. Heute weiss man aber, welche Auswirkungen es auf die Entwicklung von Menschen haben kann, wenn ein Ereignis in der Familie totgeschwiegen wird bzw. sie ihre Lebensgeschichte nicht kennen.</p><p> </p><p>Es stellen sich daher verschiedene Fragen, die zu beantworten ich den Bundesrat bitte:</p><p> </p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Ist bekannt, wie viele Personen aus der Schweiz auf eine Leihmutterschaft im Ausland zurückgreifen?</li><li>Gibt es bei den Schweizer Zivilstandsämtern viele Anträge auf Anerkennung von Kindern, die im Ausland von einer Leihmutter geboren wurden?</li><li>Ist die derzeitige Situation für die Anerkennung eines Kindes, das von einer Leihmutter geboren wurde, zufriedenstellend?</li><li>Kann das Recht auf Information für Kinder, die durch eine Leihmutterschaft entstanden sind, gewährleistet werden, und wenn ja, wie?</li><li>Sollte nicht eine Sensibilisierungskampagne geplant werden, die über die Risiken der Leihmutterschaft informiert? </li></ol>
- Leihmutterschaft. Standortbestimmung
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