Fachkräftemangel bekämpfen und Berufsbildung fördern

ShortId
25.3682
Id
20253682
Updated
14.11.2025 02:48
Language
de
Title
Fachkräftemangel bekämpfen und Berufsbildung fördern
AdditionalIndexing
32;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die duale Berufsbildung steht vor grossen Herausforderungen. Branchenübergreifend werden jedes Jahr durchschnittlich etwa 25 Prozent der Lehrverträge aufgelöst, und viele Lernende bestehen das Qualifikationsverfahren nur knapp. Immer mehr Jugendliche entscheiden sich für eine allgemeinbildende Schule. Jugendliche, die sich für eine duale Ausbildung entscheiden, müssen daher von den Lehrbetrieben bestmöglich ausgebildet und begleitet werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner sind zentrale Akteure in der Berufsbildung und tragen massgeblich zur Qualität der Ausbildung und zu einem erfolgreichen Abschluss der Lehre bei. Dies zeigen unter anderem aktuelle Studien der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung. Darüber hinaus gibt es in vielen Betrieben Praxisbildnerinnen und -bildner, die ebenfalls einen direkten Einfluss auf die Nachhaltigkeit der Ausbildung haben. Die Begleitung von Lernenden umfasst weit mehr als die blosse Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten. Die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner sowie die Praxisbildnerinnen und -bildner tragen auch dazu bei, die Jugendlichen beim Übergang von der Schule in die Arbeitswelt und bei den damit verbundenen Schwierigkeiten und Herausforderungen auf dem Weg ins Erwachsenenleben zu begleiten.</p><p>&nbsp;</p><p>Bisher gibt es obligatorische Grundkurse (Kurse mit mindestens 40 Stunden), die zur Ausübung der Tätigkeit als Berufsbildnerin oder Berufsbildner berechtigen. Für weiterführende Qualifikationen gibt es zum Teil branchenspezifische Angebote und Weiterbildungen. Es gibt aber keine Pflicht zur regelmässigen Weiterbildung, wie sie z. B. für J-+S-Kurse&amp; oder viele pädagogische Berufe gilt.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Steuerung der Berufsbildung erfolgt im Verbundsystem. Für den Erlass der gesetzlichen Bestimmungen und das Ergreifen der Massnahmen muss sich der Bund mit den betroffenen Akteuren der Berufsbildung absprechen und koordinieren.</p>
  • <span><p><span>In den Lehrbetrieben übernehmen die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner die Gesamtverantwortung für die Ausbildung der Lernenden. Als Minimalvoraussetzungen müssen sie über eine entsprechende berufspädagogische Grundausbildung gemäss Berufsbildungsverordnung (BBV; SR 412.101) von 40 Kursstunden verfügen (Art. 44 Abs. 2 BBV). Zuständig für die Umsetzung dieser Kurse sind die Kantone. Schweizweit die gleichen Qualitätsstandards gelten bei der berufspädagogischen Qualifikation im Umfang von 100 Lernstunden (Art. 44 Abs 1 Bst. c BBV). Keine gesetzlich vorgeschriebene Qualifizierung braucht es bei Praxisbildnerinnen und Praxisbildnern, welche in den Lehrbetrieben grundsätzlich für die fachliche Ausbildung der Lernenden zuständig sind.</span></p><p><span>Gemäss Art. 24 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBG, SR 412.10) sorgen die Kantone für die Aufsicht; Gegenstand der Aufsicht ist auch die Qualität der Bildung in der beruflichen Praxis (Art. 24 Abs. 3 BBG). Bei dieser Aufsichtstätigkeit wenden die Kantone Qualitätskriterien gemäss dem interkantonalen Instrument «QualiCarte» an. Dieses definiert 28 Qualitätsanforderungen – beispielsweise «Der/die Berufsbildner/in bildet sich regelmässig weiter» – und wird als Instrument der Fremdevaluation eingesetzt. Dadurch kann allfälliges Optimierungspotential erkannt werden, um die Ausbildung laufend zu verbessern. Zusätzlich bieten verschiedene Organisationen der Arbeitswelt und Branchen bereits eigene Weiterbildungsangebote an und sorgen so dafür, dass die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner à jour bleiben. Ausserdem kann der Bund gestützt auf Art. 54 und 55 BBG Projekte zur Förderung der Ausbildungsqualität unterstützen. Daraus hervorgegangen ist zum Beispiel «SwissEduPro», ein branchenübergreifendes Weiterbildungssystem für Betriebe und die in der Ausbildung von Lernenden engagierten Personen. Das System baut auf dem obligatorischen Berufsbildnerkurs auf und kann berufsfeldspezifisch angeboten werden.</span></p><p><span>Aus Sicht des Bundesrats hat sich die bestehende Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt grundsätzlich bewährt. Zusätzliche Auflagen an die Lehrbetriebe wollen zudem wohlüberlegt sein – der Bund strebt gemäss Unternehmensentlastungsgesetz (UEG; SR 930.31) vielmehr eine Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten an. Das Schweizer Berufsbildungssystem basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und Eigenverantwortung der Betriebe. Diese engagieren sich aus ureigenem Interesse in der Ausbildung, um qualifizierten Nachwuchs zu sichern. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen berufspädagogischen Grundausbildung bestehen bereits klare Mindestanforderungen. Darüber hinaus gibt es vielfältige freiwillige Weiterbildungsangebote, die gezielt auf betriebliche Bedürfnisse eingehen. Eine gesetzliche Weiterbildungspflicht könnte die Eigenverantwortung der Betriebe und die Motivation zur freiwilligen Beteiligung schwächen. Zudem ist die Ausbildungsqualität nicht allein von der formalen Weiterbildung der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner abhängig. Ebenso entscheidend sind strukturelle und betriebliche Rahmenbedingungen wie Zeit für die Ausbildung, Wertschätzung, betriebliche Einbettung sowie die Rolle der Praxisbildnerinnen und Praxisbildner. Auch stellt sich angesichts branchenspezifischer Unterschiede und der Fluktuation unter den Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern die Frage nach der Finanzierung und Nachhaltigkeit eines Weiterbildungsobligatoriums.</span></p><p><span>Zur Stärkung der Berufsbildung und Bekämpfung des Fachkräftemangels besteht bereits ein breites Instrumentarium. Dazu zählen beispielsweise Information und Beratung der Lehrbetriebe durch die kantonale Lehraufsicht, Bereitstellung von Hilfsmitteln für die Ausbildung oder Schulung der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner. Welche konkreten zusätzlichen Massnahmen zur Stärkung der Ausbildungsqualität beitragen können und von allen Verbundpartnern mitgetragen werden, wird im Rahmen des laufenden Projekts des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation zur «Attraktivität der Berufsbildung» sorgfältig geprüft. Der Bundesrat will die Resultate dieser Arbeiten abwarten und lehnt zum jetzigen Zeitpunkt zusätzliche gesetzliche Vorgaben und Eingriffe ab. Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat behält er sich vor, im Zweitrat die Abänderung in einen Prüfauftrag zu beantragen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Absprache mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt Massnahmen zu ergreifen und Bestimmungen zu erlassen, dank denen sich die Qualität der Ausbildung in den Lehrbetrieben weiter verbessern lässt (z.B. in Form einer periodischen Weiterbildung für die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner).</p>
  • Fachkräftemangel bekämpfen und Berufsbildung fördern
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
  • 20253678
  • 20253679
  • 20253680
  • 20253681
  • 20253683
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die duale Berufsbildung steht vor grossen Herausforderungen. Branchenübergreifend werden jedes Jahr durchschnittlich etwa 25 Prozent der Lehrverträge aufgelöst, und viele Lernende bestehen das Qualifikationsverfahren nur knapp. Immer mehr Jugendliche entscheiden sich für eine allgemeinbildende Schule. Jugendliche, die sich für eine duale Ausbildung entscheiden, müssen daher von den Lehrbetrieben bestmöglich ausgebildet und begleitet werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner sind zentrale Akteure in der Berufsbildung und tragen massgeblich zur Qualität der Ausbildung und zu einem erfolgreichen Abschluss der Lehre bei. Dies zeigen unter anderem aktuelle Studien der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung. Darüber hinaus gibt es in vielen Betrieben Praxisbildnerinnen und -bildner, die ebenfalls einen direkten Einfluss auf die Nachhaltigkeit der Ausbildung haben. Die Begleitung von Lernenden umfasst weit mehr als die blosse Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten. Die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner sowie die Praxisbildnerinnen und -bildner tragen auch dazu bei, die Jugendlichen beim Übergang von der Schule in die Arbeitswelt und bei den damit verbundenen Schwierigkeiten und Herausforderungen auf dem Weg ins Erwachsenenleben zu begleiten.</p><p>&nbsp;</p><p>Bisher gibt es obligatorische Grundkurse (Kurse mit mindestens 40 Stunden), die zur Ausübung der Tätigkeit als Berufsbildnerin oder Berufsbildner berechtigen. Für weiterführende Qualifikationen gibt es zum Teil branchenspezifische Angebote und Weiterbildungen. Es gibt aber keine Pflicht zur regelmässigen Weiterbildung, wie sie z. B. für J-+S-Kurse&amp; oder viele pädagogische Berufe gilt.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Steuerung der Berufsbildung erfolgt im Verbundsystem. Für den Erlass der gesetzlichen Bestimmungen und das Ergreifen der Massnahmen muss sich der Bund mit den betroffenen Akteuren der Berufsbildung absprechen und koordinieren.</p>
    • <span><p><span>In den Lehrbetrieben übernehmen die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner die Gesamtverantwortung für die Ausbildung der Lernenden. Als Minimalvoraussetzungen müssen sie über eine entsprechende berufspädagogische Grundausbildung gemäss Berufsbildungsverordnung (BBV; SR 412.101) von 40 Kursstunden verfügen (Art. 44 Abs. 2 BBV). Zuständig für die Umsetzung dieser Kurse sind die Kantone. Schweizweit die gleichen Qualitätsstandards gelten bei der berufspädagogischen Qualifikation im Umfang von 100 Lernstunden (Art. 44 Abs 1 Bst. c BBV). Keine gesetzlich vorgeschriebene Qualifizierung braucht es bei Praxisbildnerinnen und Praxisbildnern, welche in den Lehrbetrieben grundsätzlich für die fachliche Ausbildung der Lernenden zuständig sind.</span></p><p><span>Gemäss Art. 24 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBG, SR 412.10) sorgen die Kantone für die Aufsicht; Gegenstand der Aufsicht ist auch die Qualität der Bildung in der beruflichen Praxis (Art. 24 Abs. 3 BBG). Bei dieser Aufsichtstätigkeit wenden die Kantone Qualitätskriterien gemäss dem interkantonalen Instrument «QualiCarte» an. Dieses definiert 28 Qualitätsanforderungen – beispielsweise «Der/die Berufsbildner/in bildet sich regelmässig weiter» – und wird als Instrument der Fremdevaluation eingesetzt. Dadurch kann allfälliges Optimierungspotential erkannt werden, um die Ausbildung laufend zu verbessern. Zusätzlich bieten verschiedene Organisationen der Arbeitswelt und Branchen bereits eigene Weiterbildungsangebote an und sorgen so dafür, dass die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner à jour bleiben. Ausserdem kann der Bund gestützt auf Art. 54 und 55 BBG Projekte zur Förderung der Ausbildungsqualität unterstützen. Daraus hervorgegangen ist zum Beispiel «SwissEduPro», ein branchenübergreifendes Weiterbildungssystem für Betriebe und die in der Ausbildung von Lernenden engagierten Personen. Das System baut auf dem obligatorischen Berufsbildnerkurs auf und kann berufsfeldspezifisch angeboten werden.</span></p><p><span>Aus Sicht des Bundesrats hat sich die bestehende Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt grundsätzlich bewährt. Zusätzliche Auflagen an die Lehrbetriebe wollen zudem wohlüberlegt sein – der Bund strebt gemäss Unternehmensentlastungsgesetz (UEG; SR 930.31) vielmehr eine Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten an. Das Schweizer Berufsbildungssystem basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und Eigenverantwortung der Betriebe. Diese engagieren sich aus ureigenem Interesse in der Ausbildung, um qualifizierten Nachwuchs zu sichern. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen berufspädagogischen Grundausbildung bestehen bereits klare Mindestanforderungen. Darüber hinaus gibt es vielfältige freiwillige Weiterbildungsangebote, die gezielt auf betriebliche Bedürfnisse eingehen. Eine gesetzliche Weiterbildungspflicht könnte die Eigenverantwortung der Betriebe und die Motivation zur freiwilligen Beteiligung schwächen. Zudem ist die Ausbildungsqualität nicht allein von der formalen Weiterbildung der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner abhängig. Ebenso entscheidend sind strukturelle und betriebliche Rahmenbedingungen wie Zeit für die Ausbildung, Wertschätzung, betriebliche Einbettung sowie die Rolle der Praxisbildnerinnen und Praxisbildner. Auch stellt sich angesichts branchenspezifischer Unterschiede und der Fluktuation unter den Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern die Frage nach der Finanzierung und Nachhaltigkeit eines Weiterbildungsobligatoriums.</span></p><p><span>Zur Stärkung der Berufsbildung und Bekämpfung des Fachkräftemangels besteht bereits ein breites Instrumentarium. Dazu zählen beispielsweise Information und Beratung der Lehrbetriebe durch die kantonale Lehraufsicht, Bereitstellung von Hilfsmitteln für die Ausbildung oder Schulung der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner. Welche konkreten zusätzlichen Massnahmen zur Stärkung der Ausbildungsqualität beitragen können und von allen Verbundpartnern mitgetragen werden, wird im Rahmen des laufenden Projekts des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation zur «Attraktivität der Berufsbildung» sorgfältig geprüft. Der Bundesrat will die Resultate dieser Arbeiten abwarten und lehnt zum jetzigen Zeitpunkt zusätzliche gesetzliche Vorgaben und Eingriffe ab. Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat behält er sich vor, im Zweitrat die Abänderung in einen Prüfauftrag zu beantragen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Absprache mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt Massnahmen zu ergreifen und Bestimmungen zu erlassen, dank denen sich die Qualität der Ausbildung in den Lehrbetrieben weiter verbessern lässt (z.B. in Form einer periodischen Weiterbildung für die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner).</p>
    • Fachkräftemangel bekämpfen und Berufsbildung fördern

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