Swisscoy. Sollte man nicht auch einen gestaffelten Abzug vorsehen?

ShortId
25.3686
Id
20253686
Updated
14.11.2025 02:46
Language
de
Title
Swisscoy. Sollte man nicht auch einen gestaffelten Abzug vorsehen?
AdditionalIndexing
09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. und 5. Wie der Bundesrat in seinem Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht</span><span>&nbsp;</span><span>2021 (</span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2022/2357/de"><u><span>BBl</span></u><u><span>&nbsp;</span></u><u><span>2022 2357</span></u></a><span>) angekündigt hat, beabsichtigt er, die Kooperation mit der Nato zu intensivieren. Da die Swisscoy der wichtigste operative Beitrag der Schweiz im Rahmen ihrer Partnerschaft mit der Nato ist, stünde die Annahme einer Variante mit gestaffeltem Abzug nicht in Einklang mit diesem Ziel. Zudem geht der Bundesrat in </span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2022/2974/de#lvl_6"><u><span>Kapitel</span></u><u><span>&nbsp;</span></u><u><span>6</span></u></a><span> der Botschaft zur Verlängerung der Schweizer Beteiligung an der KFOR vom 23.</span><span>&nbsp;</span><span>November 2022 (</span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2022/2974/de"><u><span>BBl</span></u><u><span>&nbsp;</span></u><u><span>2022 2974</span></u></a><span>) vertieft auf diese Frage ein: Als souveräner Staat kann die Schweiz jederzeit beschliessen, sich aus der KFOR zurückzuziehen. Nach Ansicht des Bundesrates muss die Beteiligung der Schweiz an der KFOR auf den von der Nato festgelegten Kriterien beruhen, sowie auf deren Sicherheitseinschätzung, der Umsetzung des UNO-Mandats und dem Interesse der Schweiz an Stabilität und Sicherheit in dieser Region, zu der sie eine besondere Beziehung hat. Seit dem Anfang ihres Engagements in der KFOR hat die Schweiz die Organisation und die Aufgaben ihres Kontingents (Swisscoy) laufend den Bedürfnissen der KFOR angepasst, die sich aus der Lageentwicklung in Kosovo ableiten. Die Nato, die für die Umsetzung des sicherheitsrelevanten Teils des Mandats des UNO-Sicherheitsrats zuständig ist, hat vier Kriterien festgelegt, anhand derer beurteilt werden kann, ob die Lage eine Reduktion oder sogar einen Abzug der Mission zulässt (</span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2022/2974/de#lvl_6/lvl_6.2"><u><span>Kapitel</span></u><u><span>&nbsp;</span></u><u><span>6.2 der Botschaft</span></u></a><span>). Als truppenstellender Staat der KFOR beteiligt sich die Schweiz an der Festlegung und Bewertung dieser Kriterien. Zurzeit sind nach Meinung der Nato die Voraussetzungen für einen Abzug der KFOR nicht gegeben. Der Bundesrat teilt diese Einschätzung. Da das aktuelle Swisscoy-Mandat Ende</span><span>&nbsp;</span><span>2026 endet, ist vorgesehen, dass der Bundesrat im November</span><span>&nbsp;</span><span>2025 über die allfällige Verlängerung des Mandats und die Grösse des Kontingents entscheidet. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2 – 4. Die Armee verfügt für alle Auslandeinsätze über eine Planung für einen allfälligen Abzug. Dies ist Teil ihrer Aufgaben. Dasselbe gilt für einen allfälligen Abzug der Swisscoy. Diese Planung sieht sowohl einen gestaffelten Abzug als auch einen kurzfristigen Abzug vor. Im Falle einer Umsetzung würde die Planung den konkreten Umständen und Bedingungen der spezifischen Lage angepasst, unter Berücksichtigung der Aktivitäten der KFOR und der anderen truppenstellenden Staaten. </span></p></span>
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p><br>1. Welche Faktoren müssten erfüllt sein, damit ein Abzug des Swisscoy-Kontingents im Kosovo beschlossen werden kann oder gar zwingend notwendig wird?</p><p><br>2. Verfügt die Armee unabhängig von dem Zeitpunkt, zu dem ein Abzug notwendig werden könnte, über eine alternative Planung für das Ende des Kosovo-Einsatzes?</p><p>&nbsp;</p><p>3. Wie sähe ein Abzug im Idealfall konkret aus? Wie lange würde ein gestaffelter und koordinierter Abzug dauern?</p><p>&nbsp;</p><p>4. Wie sähe ein Abzug aus, wenn er nicht gestaffelt durchgeführt werden könnte, z.B. wenn das gesamte Kontingent aufgrund einer massiven Verschlechterung der Lage innerhalb kurzer Zeit abgezogen werden müsste?</p><p><br>5. Ist der Bundesrat bereit, dem Parlament eine Variante mit gestaffeltem Abzug des Kontingents zu unterbreiten, wenn er ihm den nächsten Antrag auf Verlängerung des Swisscoy-Mandats vorlegt?</p>
  • Swisscoy. Sollte man nicht auch einen gestaffelten Abzug vorsehen?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. und 5. Wie der Bundesrat in seinem Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht</span><span>&nbsp;</span><span>2021 (</span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2022/2357/de"><u><span>BBl</span></u><u><span>&nbsp;</span></u><u><span>2022 2357</span></u></a><span>) angekündigt hat, beabsichtigt er, die Kooperation mit der Nato zu intensivieren. Da die Swisscoy der wichtigste operative Beitrag der Schweiz im Rahmen ihrer Partnerschaft mit der Nato ist, stünde die Annahme einer Variante mit gestaffeltem Abzug nicht in Einklang mit diesem Ziel. Zudem geht der Bundesrat in </span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2022/2974/de#lvl_6"><u><span>Kapitel</span></u><u><span>&nbsp;</span></u><u><span>6</span></u></a><span> der Botschaft zur Verlängerung der Schweizer Beteiligung an der KFOR vom 23.</span><span>&nbsp;</span><span>November 2022 (</span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2022/2974/de"><u><span>BBl</span></u><u><span>&nbsp;</span></u><u><span>2022 2974</span></u></a><span>) vertieft auf diese Frage ein: Als souveräner Staat kann die Schweiz jederzeit beschliessen, sich aus der KFOR zurückzuziehen. Nach Ansicht des Bundesrates muss die Beteiligung der Schweiz an der KFOR auf den von der Nato festgelegten Kriterien beruhen, sowie auf deren Sicherheitseinschätzung, der Umsetzung des UNO-Mandats und dem Interesse der Schweiz an Stabilität und Sicherheit in dieser Region, zu der sie eine besondere Beziehung hat. Seit dem Anfang ihres Engagements in der KFOR hat die Schweiz die Organisation und die Aufgaben ihres Kontingents (Swisscoy) laufend den Bedürfnissen der KFOR angepasst, die sich aus der Lageentwicklung in Kosovo ableiten. Die Nato, die für die Umsetzung des sicherheitsrelevanten Teils des Mandats des UNO-Sicherheitsrats zuständig ist, hat vier Kriterien festgelegt, anhand derer beurteilt werden kann, ob die Lage eine Reduktion oder sogar einen Abzug der Mission zulässt (</span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2022/2974/de#lvl_6/lvl_6.2"><u><span>Kapitel</span></u><u><span>&nbsp;</span></u><u><span>6.2 der Botschaft</span></u></a><span>). Als truppenstellender Staat der KFOR beteiligt sich die Schweiz an der Festlegung und Bewertung dieser Kriterien. Zurzeit sind nach Meinung der Nato die Voraussetzungen für einen Abzug der KFOR nicht gegeben. Der Bundesrat teilt diese Einschätzung. Da das aktuelle Swisscoy-Mandat Ende</span><span>&nbsp;</span><span>2026 endet, ist vorgesehen, dass der Bundesrat im November</span><span>&nbsp;</span><span>2025 über die allfällige Verlängerung des Mandats und die Grösse des Kontingents entscheidet. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2 – 4. Die Armee verfügt für alle Auslandeinsätze über eine Planung für einen allfälligen Abzug. Dies ist Teil ihrer Aufgaben. Dasselbe gilt für einen allfälligen Abzug der Swisscoy. Diese Planung sieht sowohl einen gestaffelten Abzug als auch einen kurzfristigen Abzug vor. Im Falle einer Umsetzung würde die Planung den konkreten Umständen und Bedingungen der spezifischen Lage angepasst, unter Berücksichtigung der Aktivitäten der KFOR und der anderen truppenstellenden Staaten. </span></p></span>
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p><br>1. Welche Faktoren müssten erfüllt sein, damit ein Abzug des Swisscoy-Kontingents im Kosovo beschlossen werden kann oder gar zwingend notwendig wird?</p><p><br>2. Verfügt die Armee unabhängig von dem Zeitpunkt, zu dem ein Abzug notwendig werden könnte, über eine alternative Planung für das Ende des Kosovo-Einsatzes?</p><p>&nbsp;</p><p>3. Wie sähe ein Abzug im Idealfall konkret aus? Wie lange würde ein gestaffelter und koordinierter Abzug dauern?</p><p>&nbsp;</p><p>4. Wie sähe ein Abzug aus, wenn er nicht gestaffelt durchgeführt werden könnte, z.B. wenn das gesamte Kontingent aufgrund einer massiven Verschlechterung der Lage innerhalb kurzer Zeit abgezogen werden müsste?</p><p><br>5. Ist der Bundesrat bereit, dem Parlament eine Variante mit gestaffeltem Abzug des Kontingents zu unterbreiten, wenn er ihm den nächsten Antrag auf Verlängerung des Swisscoy-Mandats vorlegt?</p>
    • Swisscoy. Sollte man nicht auch einen gestaffelten Abzug vorsehen?

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