Lehren aus dem UBS-CS-Fiasko für die institutionelle Reform der Weko

ShortId
25.3687
Id
20253687
Updated
14.11.2025 02:43
Language
de
Title
Lehren aus dem UBS-CS-Fiasko für die institutionelle Reform der Weko
AdditionalIndexing
24;04;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Ad 1.: Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ist eine Aufsichtsbehörde über den Finanzmarkt nach den Bestimmungen der Finanzmarktgesetze (Art. 1 Finanzmarktaufsichtsgesetz, FINMAG; SR 956.1). Die Wettbewerbskommission (WEKO) ist für die Anwendung des Kartellgesetzes (KG; SR 251) in allen Wirtschaftssektoren zuständig. Daraus ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die Zusammensetzung der beiden Behörden. Während spezifisches Branchenwissen bei der FINMA zentral ist, steht dies bei der Zusammensetzung der WEKO weniger im Vordergrund (vgl. dazu Antwort auf Frage 3). In Bezug auf die institutionelle Ausgestaltung der Behörde zeichnet sich die WEKO durch das Zusammenspiel der WEKO als Milizkommission und seinem vollamtlichen Sekretariat aus. Die vom Bundesrat beabsichtigte Reform der Wettbewerbsbehörden baut auf diesen bewährten Strukturen auf. Sie soll insbesondere die funktionale Trennung zwischen der WEKO und ihrem Sekretariat stärken. Was die FINMA betrifft, hat der Bundesrat in seinem Bericht zur Bankenstabilität vom 10. April 2024 Massnahmen angekündigt, um die FINMA-Governance zu erleichtern und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, insbesondere durch die Klärung der Zuständigkeiten des Verwaltungsrats für Geschäfte von grosser Tragweite (Bericht, Massnahme Nr. 13). Mit der Verabschiedung eines entsprechenden Eckwerts am 6. Juni 2025 zur Umsetzung der Massnahme folgt der Bundesrat auch den Schlussfolgerungen des Berichts der PUK zur CS-Notfusion (Postulate 24.4542 und 24.4536). Darüber hinaus erwartet der Bundesrat von der FINMA, die für die Erfüllung ihrer aktuellen und künftigen Aufgaben erforderlichen Ressourcen sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht zu definieren und bereitzustellen (Bericht, Massnahme Nr. 12).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Ad 2.: Wirksamer Wettbewerb fördert Innovation und eine effiziente Allokation von Ressourcen. Dies kommt den Konsumentinnen und Konsumenten in Form von tiefen Preisen und/oder hoher Qualität zugute und fördert die internationale Wettbewerbsfähigkeit sowie das wirtschaftliche Wachstum im Allgemeinen. Der Schutz des Wettbewerbs ist eine zentrale ordnungspolitische Aufgabe in einer Marktwirtschaft. Sie wird wesentlich über das Instrumentarium des Kartellgesetzes sichergestellt. Eine theoretische Schwächung des Kartellgesetzes würde daher zu einer Verringerung des wirksamen Wettbewerbs führen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Ad 3.: Die WEKO muss komplexe Sachverhalte aus zahlreichen Wirtschaftsbereichen beurteilen. Das notwendige Branchenwissen muss deshalb im Rahmen der Untersuchung durch das Sekretariat erarbeitet und durch die Parteien im Rahmen ihrer Stellungnahmen eingebracht werden. Die WEKO selbst ist ein Entscheidgremium. Dieses hat die Untersuchungsergebnisse und die Stellungnahmen der Parteien unabhängig zu würdigen und zu beurteilen. Ein grösseres Gremium ist hierfür nicht unbedingt ein Vorteil. Sowohl die unabhängige Expertenkommission «Reform Wettbewerbsbehörden» als auch bereits die Evaluationsgruppe Kartellgesetz in 2009 haben eine Verkleinerung der WEKO empfohlen, um die unabhängige Entscheidfindung zu stärken. Die Vorteile von kleineren Entscheidgremien zeigen sich auch in vielen anderen rechtsanwendenden Behördenkommissionen in der Schweiz, welche fast ausnahmslos deutlich kleiner als die WEKO sind. Auch im Ausland bestehen Wettbewerbskommissionen meist aus deutlich weniger Mitgliedern.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Ad 4.: Die WEKO ist eine rechtsanwendende Behörde. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Beurteilung von potenziellen Verstössen gegen das KG. Sie gebietet eine umfassende Würdigung der Sach- und Rechtslage. Die WEKO darf dabei keine Partikularinteressen vertreten. Der faktische Einsitz von Vertreterinnen und Vertretern des Konsumentenschutzes und der Wirtschaft hat historische Gründe und geht auf das KG von 1962 zurück. Sowohl im Vergleich zu ausländischen Wettbewerbsbehörden als auch im Vergleich zu anderen rechtsanwendenden Behörden in der Schweiz ist die WEKO diesbezüglich ein Sonderfall. Nichtsdestotrotz werden auch bei der künftigen Besetzung der WEKO Kenntnisse des Wirtschaftslebens in seiner Vielfalt und Praxiserfahrung eine wichtige Rolle spielen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Ad 5.: Die Verkleinerung der WEKO ist lediglich ein Element der Reform. Nach Möglichkeit sollen auch die Pensen der einzelnen Mitglieder aufgestockt werden. Ob dies möglich und sinnvoll ist, muss aber weiterhin im Einzelfall beurteilt werden. Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass die WEKO eine Milizbehörde bleibt. Zu einer wirksameren Trennung zwischen Untersuchung durch das Sekretariat und Entscheid durch die Kommission tragen auch zwei andere Massnahmen bei. Erstens soll die Kommission möglichst erst nach Abschluss der Untersuchung in das Verfahren involviert werden, um problematische Vorbefassungen zu vermeiden. Zweitens wird die Rolle des Sekretariats in der Entscheidberatung gesetzlich geregelt und auf das Notwendige beschränkt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Ad 6.: Dem Bundesrat ist die hohe Erfolgsquote der WEKO vor dem Bundeverwaltungsgericht und dem Bundesgericht bekannt. Diese bestätigt den Bundesrat in seiner Ansicht, dass das heutige Modell grundsätzlich gut funktioniert und beibehalten werden soll. Nichtsdestotrotz kann das aktuelle System in gewissen Punkten verbessert werden. Angesichts der potenziell hohen Sanktionen kann der Bundesrat das Bedürfnis nach einer wirksameren Trennung zwischen Untersuchung und Entscheid nachvollziehen.</span></p></span>
  • <p>Die Wettbewerbskommission (WEKO) arbeitet effizient als Milizorgan. Sie setzt sich aus Mitgliedern mit unterschiedlichen Profilen zusammen. Die geplante Reform zielt auf eine Verkleinerung und Professionalisierung der WEKO ab. Dies birgt die Gefahr, dass die Vielfalt der Standpunkte sowie die Vertretung der KMU und anderer wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Kreise unseres Landes geschwächt werden.</p><p>Das Beispiel des UBS-CS-Fiaskos und der Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) über die FINMA zeigen, dass nicht die Grösse, sondern die Handlungsfähigkeit und die Vielfalt der Instanzen für eine wirksame Aufsicht entscheidend sind. Für die WEKO, deren Rolle immer wichtiger wird, ist es von grundlegender Bedeutung, ein breites und pluralistisches Gremium zu bleiben.</p><p>Darüber hinaus weist die WEKO vor den obersten Gerichten eine hervorragende Bilanz auf: So wurden beispielsweise im Jahr 2022 die meisten Beschwerden gegen Entscheide der Kommission abgewiesen, was deren Rechtsbeständigkeit bestätigt. Dies zeugt von der Qualität der Arbeit der WEKO in ihrer aktuellen Zusammensetzung.</p><p>Das Wettbewerbsrecht, so wie es heute angewendet wird, schützt den Markt gut vor Kartellen und dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, fördert das Wachstum und verhindert überhöhte Preise, die der Bevölkerung und den Unternehmen schaden würden.<strong> </strong></p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Welche Lehren bezüglich der Zusammensetzung und Funktionsweise von Aufsichtsbehörden wie der FINMA und insbesondere der WEKO können aus dem UBS-CS-Fiasko und dem PUK-Bericht gezogen werden?</li><li>Welche Folgen hätte eine Schwächung des Wettbewerbsrechts für die Schweiz, für die Konsumentinnen und Konsumenten sowie für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz?</li><li>Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die WEKO mit ihrer Vielfalt und Breite des Milizsystems Garantin ist für Entscheide, die nahe an der Praxis und damit nahe an wirtschaftlichen Konkurrenzsituationen sind?</li><li>Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass diese Sachkenntnis und die Interessen der KMU und der Konsumentinnen und Konsumenten in der WEKO weiterhin vertreten bleiben?</li><li>Werden Alternativen zur Verkleinerung der WEKO, wie etwa eine Erhöhung ihrer Ressourcen oder organisatorische Verbesserungen, in Betracht gezogen?</li><li>Erkennt der Bundesrat die sehr gute Bilanz der WEKO vor den Beschwerdegerichten an und ist er nicht auch der Ansicht, dies spreche für die Beibehaltung der gegenwärtigen Struktur?</li></ol>
  • Lehren aus dem UBS-CS-Fiasko für die institutionelle Reform der Weko
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Ad 1.: Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ist eine Aufsichtsbehörde über den Finanzmarkt nach den Bestimmungen der Finanzmarktgesetze (Art. 1 Finanzmarktaufsichtsgesetz, FINMAG; SR 956.1). Die Wettbewerbskommission (WEKO) ist für die Anwendung des Kartellgesetzes (KG; SR 251) in allen Wirtschaftssektoren zuständig. Daraus ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die Zusammensetzung der beiden Behörden. Während spezifisches Branchenwissen bei der FINMA zentral ist, steht dies bei der Zusammensetzung der WEKO weniger im Vordergrund (vgl. dazu Antwort auf Frage 3). In Bezug auf die institutionelle Ausgestaltung der Behörde zeichnet sich die WEKO durch das Zusammenspiel der WEKO als Milizkommission und seinem vollamtlichen Sekretariat aus. Die vom Bundesrat beabsichtigte Reform der Wettbewerbsbehörden baut auf diesen bewährten Strukturen auf. Sie soll insbesondere die funktionale Trennung zwischen der WEKO und ihrem Sekretariat stärken. Was die FINMA betrifft, hat der Bundesrat in seinem Bericht zur Bankenstabilität vom 10. April 2024 Massnahmen angekündigt, um die FINMA-Governance zu erleichtern und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, insbesondere durch die Klärung der Zuständigkeiten des Verwaltungsrats für Geschäfte von grosser Tragweite (Bericht, Massnahme Nr. 13). Mit der Verabschiedung eines entsprechenden Eckwerts am 6. Juni 2025 zur Umsetzung der Massnahme folgt der Bundesrat auch den Schlussfolgerungen des Berichts der PUK zur CS-Notfusion (Postulate 24.4542 und 24.4536). Darüber hinaus erwartet der Bundesrat von der FINMA, die für die Erfüllung ihrer aktuellen und künftigen Aufgaben erforderlichen Ressourcen sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht zu definieren und bereitzustellen (Bericht, Massnahme Nr. 12).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Ad 2.: Wirksamer Wettbewerb fördert Innovation und eine effiziente Allokation von Ressourcen. Dies kommt den Konsumentinnen und Konsumenten in Form von tiefen Preisen und/oder hoher Qualität zugute und fördert die internationale Wettbewerbsfähigkeit sowie das wirtschaftliche Wachstum im Allgemeinen. Der Schutz des Wettbewerbs ist eine zentrale ordnungspolitische Aufgabe in einer Marktwirtschaft. Sie wird wesentlich über das Instrumentarium des Kartellgesetzes sichergestellt. Eine theoretische Schwächung des Kartellgesetzes würde daher zu einer Verringerung des wirksamen Wettbewerbs führen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Ad 3.: Die WEKO muss komplexe Sachverhalte aus zahlreichen Wirtschaftsbereichen beurteilen. Das notwendige Branchenwissen muss deshalb im Rahmen der Untersuchung durch das Sekretariat erarbeitet und durch die Parteien im Rahmen ihrer Stellungnahmen eingebracht werden. Die WEKO selbst ist ein Entscheidgremium. Dieses hat die Untersuchungsergebnisse und die Stellungnahmen der Parteien unabhängig zu würdigen und zu beurteilen. Ein grösseres Gremium ist hierfür nicht unbedingt ein Vorteil. Sowohl die unabhängige Expertenkommission «Reform Wettbewerbsbehörden» als auch bereits die Evaluationsgruppe Kartellgesetz in 2009 haben eine Verkleinerung der WEKO empfohlen, um die unabhängige Entscheidfindung zu stärken. Die Vorteile von kleineren Entscheidgremien zeigen sich auch in vielen anderen rechtsanwendenden Behördenkommissionen in der Schweiz, welche fast ausnahmslos deutlich kleiner als die WEKO sind. Auch im Ausland bestehen Wettbewerbskommissionen meist aus deutlich weniger Mitgliedern.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Ad 4.: Die WEKO ist eine rechtsanwendende Behörde. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Beurteilung von potenziellen Verstössen gegen das KG. Sie gebietet eine umfassende Würdigung der Sach- und Rechtslage. Die WEKO darf dabei keine Partikularinteressen vertreten. Der faktische Einsitz von Vertreterinnen und Vertretern des Konsumentenschutzes und der Wirtschaft hat historische Gründe und geht auf das KG von 1962 zurück. Sowohl im Vergleich zu ausländischen Wettbewerbsbehörden als auch im Vergleich zu anderen rechtsanwendenden Behörden in der Schweiz ist die WEKO diesbezüglich ein Sonderfall. Nichtsdestotrotz werden auch bei der künftigen Besetzung der WEKO Kenntnisse des Wirtschaftslebens in seiner Vielfalt und Praxiserfahrung eine wichtige Rolle spielen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Ad 5.: Die Verkleinerung der WEKO ist lediglich ein Element der Reform. Nach Möglichkeit sollen auch die Pensen der einzelnen Mitglieder aufgestockt werden. Ob dies möglich und sinnvoll ist, muss aber weiterhin im Einzelfall beurteilt werden. Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass die WEKO eine Milizbehörde bleibt. Zu einer wirksameren Trennung zwischen Untersuchung durch das Sekretariat und Entscheid durch die Kommission tragen auch zwei andere Massnahmen bei. Erstens soll die Kommission möglichst erst nach Abschluss der Untersuchung in das Verfahren involviert werden, um problematische Vorbefassungen zu vermeiden. Zweitens wird die Rolle des Sekretariats in der Entscheidberatung gesetzlich geregelt und auf das Notwendige beschränkt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Ad 6.: Dem Bundesrat ist die hohe Erfolgsquote der WEKO vor dem Bundeverwaltungsgericht und dem Bundesgericht bekannt. Diese bestätigt den Bundesrat in seiner Ansicht, dass das heutige Modell grundsätzlich gut funktioniert und beibehalten werden soll. Nichtsdestotrotz kann das aktuelle System in gewissen Punkten verbessert werden. Angesichts der potenziell hohen Sanktionen kann der Bundesrat das Bedürfnis nach einer wirksameren Trennung zwischen Untersuchung und Entscheid nachvollziehen.</span></p></span>
    • <p>Die Wettbewerbskommission (WEKO) arbeitet effizient als Milizorgan. Sie setzt sich aus Mitgliedern mit unterschiedlichen Profilen zusammen. Die geplante Reform zielt auf eine Verkleinerung und Professionalisierung der WEKO ab. Dies birgt die Gefahr, dass die Vielfalt der Standpunkte sowie die Vertretung der KMU und anderer wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Kreise unseres Landes geschwächt werden.</p><p>Das Beispiel des UBS-CS-Fiaskos und der Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) über die FINMA zeigen, dass nicht die Grösse, sondern die Handlungsfähigkeit und die Vielfalt der Instanzen für eine wirksame Aufsicht entscheidend sind. Für die WEKO, deren Rolle immer wichtiger wird, ist es von grundlegender Bedeutung, ein breites und pluralistisches Gremium zu bleiben.</p><p>Darüber hinaus weist die WEKO vor den obersten Gerichten eine hervorragende Bilanz auf: So wurden beispielsweise im Jahr 2022 die meisten Beschwerden gegen Entscheide der Kommission abgewiesen, was deren Rechtsbeständigkeit bestätigt. Dies zeugt von der Qualität der Arbeit der WEKO in ihrer aktuellen Zusammensetzung.</p><p>Das Wettbewerbsrecht, so wie es heute angewendet wird, schützt den Markt gut vor Kartellen und dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, fördert das Wachstum und verhindert überhöhte Preise, die der Bevölkerung und den Unternehmen schaden würden.<strong> </strong></p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Welche Lehren bezüglich der Zusammensetzung und Funktionsweise von Aufsichtsbehörden wie der FINMA und insbesondere der WEKO können aus dem UBS-CS-Fiasko und dem PUK-Bericht gezogen werden?</li><li>Welche Folgen hätte eine Schwächung des Wettbewerbsrechts für die Schweiz, für die Konsumentinnen und Konsumenten sowie für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz?</li><li>Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die WEKO mit ihrer Vielfalt und Breite des Milizsystems Garantin ist für Entscheide, die nahe an der Praxis und damit nahe an wirtschaftlichen Konkurrenzsituationen sind?</li><li>Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass diese Sachkenntnis und die Interessen der KMU und der Konsumentinnen und Konsumenten in der WEKO weiterhin vertreten bleiben?</li><li>Werden Alternativen zur Verkleinerung der WEKO, wie etwa eine Erhöhung ihrer Ressourcen oder organisatorische Verbesserungen, in Betracht gezogen?</li><li>Erkennt der Bundesrat die sehr gute Bilanz der WEKO vor den Beschwerdegerichten an und ist er nicht auch der Ansicht, dies spreche für die Beibehaltung der gegenwärtigen Struktur?</li></ol>
    • Lehren aus dem UBS-CS-Fiasko für die institutionelle Reform der Weko

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