Unterstützung für die Schweizerische Lauterkeitskommission
- ShortId
-
25.3688
- Id
-
20253688
- Updated
-
28.11.2025 14:30
- Language
-
de
- Title
-
Unterstützung für die Schweizerische Lauterkeitskommission
- AdditionalIndexing
-
04;15;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat erachtet die Selbstregulierung im Bereich der Werbung durch die Schweizerische Lauterkeitskommission SLK als wichtig. Die Anzahl der jährlichen Beschwerdeverfahren der SLK und das öffentliche Interesse an der Arbeit der SLK sind anhaltend gross (siehe dazu Tätigkeitsbericht SLK von 2024, abrufbar unter: <a href="https://www.faire-werbung.ch/de/dokumentation/#berichte"><u>https://www.faire-werbung.ch/de/dokumentation/#berichte</u></a>). Der niederschwellige Zugang und die grundsätzlich kostenlosen Verfahren bieten einen grossen Nutzen für die Gesellschaft.</p><p> </p><p>2. Das kostengünstige Beschwerdeverfahren bei der SLK hat sich bewährt und deren Entscheide werden grundsätzlich beachtet (siehe bereits Stellungnahme des Bundesrats zur Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243257"><u>24.3257</u></a> von Rumy Farah vom 14.03.2024 «Deklaration von Werbung bei Influencern in der Schweiz»). Die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren bei der SLK einzuleiten, dürfte die Gerichte erheblich entlasten. Zudem hat der Gesetzgeber auch schon auf die Schaffung einer gesetzlichen Regelung verzichtet mit Verweis auf die eindeutige Praxis der SLK (siehe bereits erwähnte Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243257"><u>24.3257</u></a>).</p><p> </p><p>3. Die SLK ist ein neutrales, unabhängiges und privatrechtliches Selbstkontrollorgan der Werbebranche. Sie ist das ausführende Organ der Stiftung für die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation, deren Träger die wichtigsten Verbände und Organisationen der Branche der kommerziellen Kommunikation in der Schweiz sind. Die SLK finanziert sich mit Beiträgen von Stiftern und Gönnern. Nebst den Trägern handelt es sich dabei um finanzielle Beiträge von rund 40 Verbänden, Unternehmen und Einzelpersonen (<a href="https://www.faire-werbung.ch/de/stiftung/#organisation"><u>https://www.faire-werbung.ch/de/stiftung/#organisation</u></a>). Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das aktuelle System gut funktioniert und die Gewährung einer Finanzhilfe nicht angezeigt ist.</p><p> </p><p>4. Unabhängige Selbstregulierungsorganisationen in der Werbebranche gibt es auch in den Nachbarländern der Schweiz. In Österreich ist dies der Österreichische Werberat (ÖWR), in Frankreich die Autorité de Régulation Professionelle de la Publicité (ARPP), in Deutschland der Deutsche Werberat (DWR) und in Italien das Instituto dell’Autodisciplina Pubblicitaria (IAP). Diese Selbstregulierungsorganisationen werden privatwirtschaftlich getragen und nicht staatlich finanziert.</p>
- <p>Die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) ist ein Selbstregulierungsorgan, das sich für die Lauterkeit in der kommerziellen Werbung einsetzt. Sie spielt eine wesentliche Rolle bei der Gewährleistung eines gesunden Wettbewerbs und einer transparenten und zuverlässigen Information der Konsumentinnen und Konsumenten. Die Auslegung bestimmter rechtlicher Vorschriften durch die SLK ist umso wertvoller, als die Fragen, mit denen sie sich befasst, nur selten Gegenstand von Gerichtsentscheiden sind. </p><p>Der Bundesrat erkennt übrigens regelmässig den Wert ihrer Tätigkeit an. In seiner Antwort auf die Interpellation 23.3908 beispielsweise gibt er seiner Zufriedenheit Ausdruck. Er stützt sich auch auf die Empfehlungen der SLK, wenn es darum geht, zu beurteilen, ob bestimmte Praktiken geregelt werden müssen (siehe insbesondere seine Antwort auf die Motion 24.3257 zur Notwendigkeit, die Werbung von Influencerinnen und Influencern zu regulieren).</p><p>Die SLK ist jedoch das Exekutivorgan einer privatrechtlichen Stiftung. Der Vorstand setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Berufsverbänden (Verlegerinnen und Verlegern, Werbetreibenden, Agenturen usw.) zusammen, die Mittel stammen ausschliesslich aus privaten Spenden und die Mitglieder der Kammern sind ehrenamtlich tätig. Trotz dieser nach wie vor fragilen Struktur bearbeitet die SLK jedes Jahr rund 100 Beschwerden. Der im Jahr 2023 verzeichnete Rekord von 124 Verfahren wurde 2024 sogar noch übertroffen, so der auf der Website der Kommission veröffentlichte Jahresbericht.</p><p>Angesichts ihres öffentlichen Nutzens ist es legitim, sich zu fragen, warum die SLK vom Staat nicht unterstützt wird.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Teilt er die Ansicht, dass der Beitrag der SLK zu einer fairen kommerziellen Kommunikation von entscheidender Bedeutung ist?</li><li>Ist er der Ansicht, dass ihre Empfehlungen befolgt werden und zu einem gesünderen Wettbewerb beitragen?</li><li>Erwägt er eine finanzielle Unterstützung für dieses Organ, das ein öffentliches Bedürfnis befriedigt, aber vollständig von privaten Ressourcen und der ehrenamtlichen Tätigkeit der Mitglieder der Kammern abhängt, aus denen es sich zusammensetzt? Wenn nein, warum nicht?</li><li>Kennt der Bundesrat vergleichbare öffentliche Strukturen in Nachbarländern, deren Finanzierung und Arbeitsweise?</li></ol>
- Unterstützung für die Schweizerische Lauterkeitskommission
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat erachtet die Selbstregulierung im Bereich der Werbung durch die Schweizerische Lauterkeitskommission SLK als wichtig. Die Anzahl der jährlichen Beschwerdeverfahren der SLK und das öffentliche Interesse an der Arbeit der SLK sind anhaltend gross (siehe dazu Tätigkeitsbericht SLK von 2024, abrufbar unter: <a href="https://www.faire-werbung.ch/de/dokumentation/#berichte"><u>https://www.faire-werbung.ch/de/dokumentation/#berichte</u></a>). Der niederschwellige Zugang und die grundsätzlich kostenlosen Verfahren bieten einen grossen Nutzen für die Gesellschaft.</p><p> </p><p>2. Das kostengünstige Beschwerdeverfahren bei der SLK hat sich bewährt und deren Entscheide werden grundsätzlich beachtet (siehe bereits Stellungnahme des Bundesrats zur Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243257"><u>24.3257</u></a> von Rumy Farah vom 14.03.2024 «Deklaration von Werbung bei Influencern in der Schweiz»). Die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren bei der SLK einzuleiten, dürfte die Gerichte erheblich entlasten. Zudem hat der Gesetzgeber auch schon auf die Schaffung einer gesetzlichen Regelung verzichtet mit Verweis auf die eindeutige Praxis der SLK (siehe bereits erwähnte Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243257"><u>24.3257</u></a>).</p><p> </p><p>3. Die SLK ist ein neutrales, unabhängiges und privatrechtliches Selbstkontrollorgan der Werbebranche. Sie ist das ausführende Organ der Stiftung für die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation, deren Träger die wichtigsten Verbände und Organisationen der Branche der kommerziellen Kommunikation in der Schweiz sind. Die SLK finanziert sich mit Beiträgen von Stiftern und Gönnern. Nebst den Trägern handelt es sich dabei um finanzielle Beiträge von rund 40 Verbänden, Unternehmen und Einzelpersonen (<a href="https://www.faire-werbung.ch/de/stiftung/#organisation"><u>https://www.faire-werbung.ch/de/stiftung/#organisation</u></a>). Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das aktuelle System gut funktioniert und die Gewährung einer Finanzhilfe nicht angezeigt ist.</p><p> </p><p>4. Unabhängige Selbstregulierungsorganisationen in der Werbebranche gibt es auch in den Nachbarländern der Schweiz. In Österreich ist dies der Österreichische Werberat (ÖWR), in Frankreich die Autorité de Régulation Professionelle de la Publicité (ARPP), in Deutschland der Deutsche Werberat (DWR) und in Italien das Instituto dell’Autodisciplina Pubblicitaria (IAP). Diese Selbstregulierungsorganisationen werden privatwirtschaftlich getragen und nicht staatlich finanziert.</p>
- <p>Die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) ist ein Selbstregulierungsorgan, das sich für die Lauterkeit in der kommerziellen Werbung einsetzt. Sie spielt eine wesentliche Rolle bei der Gewährleistung eines gesunden Wettbewerbs und einer transparenten und zuverlässigen Information der Konsumentinnen und Konsumenten. Die Auslegung bestimmter rechtlicher Vorschriften durch die SLK ist umso wertvoller, als die Fragen, mit denen sie sich befasst, nur selten Gegenstand von Gerichtsentscheiden sind. </p><p>Der Bundesrat erkennt übrigens regelmässig den Wert ihrer Tätigkeit an. In seiner Antwort auf die Interpellation 23.3908 beispielsweise gibt er seiner Zufriedenheit Ausdruck. Er stützt sich auch auf die Empfehlungen der SLK, wenn es darum geht, zu beurteilen, ob bestimmte Praktiken geregelt werden müssen (siehe insbesondere seine Antwort auf die Motion 24.3257 zur Notwendigkeit, die Werbung von Influencerinnen und Influencern zu regulieren).</p><p>Die SLK ist jedoch das Exekutivorgan einer privatrechtlichen Stiftung. Der Vorstand setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Berufsverbänden (Verlegerinnen und Verlegern, Werbetreibenden, Agenturen usw.) zusammen, die Mittel stammen ausschliesslich aus privaten Spenden und die Mitglieder der Kammern sind ehrenamtlich tätig. Trotz dieser nach wie vor fragilen Struktur bearbeitet die SLK jedes Jahr rund 100 Beschwerden. Der im Jahr 2023 verzeichnete Rekord von 124 Verfahren wurde 2024 sogar noch übertroffen, so der auf der Website der Kommission veröffentlichte Jahresbericht.</p><p>Angesichts ihres öffentlichen Nutzens ist es legitim, sich zu fragen, warum die SLK vom Staat nicht unterstützt wird.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Teilt er die Ansicht, dass der Beitrag der SLK zu einer fairen kommerziellen Kommunikation von entscheidender Bedeutung ist?</li><li>Ist er der Ansicht, dass ihre Empfehlungen befolgt werden und zu einem gesünderen Wettbewerb beitragen?</li><li>Erwägt er eine finanzielle Unterstützung für dieses Organ, das ein öffentliches Bedürfnis befriedigt, aber vollständig von privaten Ressourcen und der ehrenamtlichen Tätigkeit der Mitglieder der Kammern abhängt, aus denen es sich zusammensetzt? Wenn nein, warum nicht?</li><li>Kennt der Bundesrat vergleichbare öffentliche Strukturen in Nachbarländern, deren Finanzierung und Arbeitsweise?</li></ol>
- Unterstützung für die Schweizerische Lauterkeitskommission
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