Gewalt gegen Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter wirksam bekämpfen

ShortId
25.3690
Id
20253690
Updated
14.11.2025 02:49
Language
de
Title
Gewalt gegen Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter wirksam bekämpfen
AdditionalIndexing
28;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wochenende für Wochenende sind Schiedsrichter auf den Sportplätzen und in den Turnhallen unseres Landes Anfeindungen ausgesetzt. Die Sportverbände unternehmen zwar einiges, um ihre Schiedsrichter zu schützen. So existiert seit einigen Jahren – initiiert von Swiss Olympic – eine «Week of the Referee», welche den Respekt vor den Schiedsrichtern stärken soll; in den Fussballverbänden wird zur Abschreckung (in unteren Ligen) der Einsatz von «Bodycams» diskutiert und teilweise umgesetzt. Trotz dieser Bemühungen ist in den letzten Jahren eine zunehmend negative Dynamik festzustellen, die zuletzt wiederholt in körperlichen Übergriffen gegipfelt hat (Rundschau vom 14. Mai 2025); Schiedsrichter berichten zudem, dass nach solchen Vorfällen Druck auf sie ausgeübt wird, keine Anzeige gegen die fehlbaren Personen zu erstatten (St. Galler Tagblatt vom 16. Juni 2025). Diese Entwicklung belastet nicht nur die direktbetroffenen Schiedsrichter in nicht hinnehmbarem Ausmass, sondern gefährdet auch die ohnehin schon knappen Schiedsrichterbestände unserer Sportverbände.</p>
  • <span><p><span>Der Bundesrat ist sich der Problematik von Angriffen auf Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter bewusst und verurteilt solche Übergriffe auf Personen.</span></p><p><span>Der Bundesrat ist aber der Ansicht, dass die bestehenden strafrechtlichen Grundlagen ausreichen, um mögliches Fehlverhalten adäquat zu verfolgen und zu bestrafen. Das Strafgesetzbuch (StGB; SR 311.0) sanktioniert zahlreiche Handlungen, insbesondere solche gegen Leib und Leben sowie Ehrverletzungen. Damit bestehen die notwendigen strafrechtlichen Sanktionierungsmöglichkeiten. Eine Anpassung des Strafrechts für ein bestimmtes Deliktsphänomen bzw. eine spezifische Opfergruppe ist vorliegend nicht angezeigt, weil das strafrechtliche Dispositiv auch für den Schutz von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern bereits umfassend ist.</span></p><p><span>Daneben verfügen auch die Verbände und Vereine ihrerseits über Möglichkeiten, fehlbare Spielerinnen und Spieler oder gar ganze Teams zu sanktionieren, beispielsweise indem diese von Wettbewerben und Turnieren ausgeschlossen werden. Im Bereich der Prävention sind primär die Sportverbände und Sportvereine in der Pflicht. Hier gibt es entsprechende Projekte, mit denen beispielsweise Fussballerinnen und Fussballer für einen respektvollen Umgang auf dem Platz sensibilisiert werden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mögliche gesetzliche Massnahmen zum besseren Schutz von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter gegen (insbesondere physische) Übergriffe zu prüfen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen. Neben strafrechtlichen Handlungsinstrumenten (z.B. Verfolgung der einschlägigen Straftatbestände von Amtes wegen, Ausweitung der Möglichkeit von staatlichen Tätigkeitsverboten gegen fehlbare Personen) ist insbesondere zu prüfen, ob Möglichkeiten bestehen, die Vereine stärker in die Pflicht zu nehmen, wenn sich ein Übergriff klar ihrem Umfeld zuordnen lässt (z.B. Meldepflichten verbunden mit Sanktionen im Unterlassungsfall).</p>
  • Gewalt gegen Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter wirksam bekämpfen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wochenende für Wochenende sind Schiedsrichter auf den Sportplätzen und in den Turnhallen unseres Landes Anfeindungen ausgesetzt. Die Sportverbände unternehmen zwar einiges, um ihre Schiedsrichter zu schützen. So existiert seit einigen Jahren – initiiert von Swiss Olympic – eine «Week of the Referee», welche den Respekt vor den Schiedsrichtern stärken soll; in den Fussballverbänden wird zur Abschreckung (in unteren Ligen) der Einsatz von «Bodycams» diskutiert und teilweise umgesetzt. Trotz dieser Bemühungen ist in den letzten Jahren eine zunehmend negative Dynamik festzustellen, die zuletzt wiederholt in körperlichen Übergriffen gegipfelt hat (Rundschau vom 14. Mai 2025); Schiedsrichter berichten zudem, dass nach solchen Vorfällen Druck auf sie ausgeübt wird, keine Anzeige gegen die fehlbaren Personen zu erstatten (St. Galler Tagblatt vom 16. Juni 2025). Diese Entwicklung belastet nicht nur die direktbetroffenen Schiedsrichter in nicht hinnehmbarem Ausmass, sondern gefährdet auch die ohnehin schon knappen Schiedsrichterbestände unserer Sportverbände.</p>
    • <span><p><span>Der Bundesrat ist sich der Problematik von Angriffen auf Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter bewusst und verurteilt solche Übergriffe auf Personen.</span></p><p><span>Der Bundesrat ist aber der Ansicht, dass die bestehenden strafrechtlichen Grundlagen ausreichen, um mögliches Fehlverhalten adäquat zu verfolgen und zu bestrafen. Das Strafgesetzbuch (StGB; SR 311.0) sanktioniert zahlreiche Handlungen, insbesondere solche gegen Leib und Leben sowie Ehrverletzungen. Damit bestehen die notwendigen strafrechtlichen Sanktionierungsmöglichkeiten. Eine Anpassung des Strafrechts für ein bestimmtes Deliktsphänomen bzw. eine spezifische Opfergruppe ist vorliegend nicht angezeigt, weil das strafrechtliche Dispositiv auch für den Schutz von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern bereits umfassend ist.</span></p><p><span>Daneben verfügen auch die Verbände und Vereine ihrerseits über Möglichkeiten, fehlbare Spielerinnen und Spieler oder gar ganze Teams zu sanktionieren, beispielsweise indem diese von Wettbewerben und Turnieren ausgeschlossen werden. Im Bereich der Prävention sind primär die Sportverbände und Sportvereine in der Pflicht. Hier gibt es entsprechende Projekte, mit denen beispielsweise Fussballerinnen und Fussballer für einen respektvollen Umgang auf dem Platz sensibilisiert werden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mögliche gesetzliche Massnahmen zum besseren Schutz von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter gegen (insbesondere physische) Übergriffe zu prüfen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen. Neben strafrechtlichen Handlungsinstrumenten (z.B. Verfolgung der einschlägigen Straftatbestände von Amtes wegen, Ausweitung der Möglichkeit von staatlichen Tätigkeitsverboten gegen fehlbare Personen) ist insbesondere zu prüfen, ob Möglichkeiten bestehen, die Vereine stärker in die Pflicht zu nehmen, wenn sich ein Übergriff klar ihrem Umfeld zuordnen lässt (z.B. Meldepflichten verbunden mit Sanktionen im Unterlassungsfall).</p>
    • Gewalt gegen Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter wirksam bekämpfen

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