Funktionale Wasserregionen als Basis für künftiges Wassermanagement
- ShortId
-
25.3691
- Id
-
20253691
- Updated
-
14.11.2025 02:50
- Language
-
de
- Title
-
Funktionale Wasserregionen als Basis für künftiges Wassermanagement
- AdditionalIndexing
-
52;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1) Betreffend Wasserdargebot existieren für Oberflächengewässer (</span><a href="http://www.bafu.admin.ch"><u><span>www.bafu.admin.ch</span></u></a><span> > Startseite > Themen > Thema Wasser > Daten und Karten > Hydrologischer Atlas der Schweiz HADES) und für Grundwasserkörper (</span><a href="http://www.bafu.admin.ch"><u><span>www.bafu.admin.ch</span></u></a><span> Startseite > Themen > Thema Wasser > Grundwasser > Karten und Service Info-Tracer > Grundwasser-Karten) bereits nationale Übersichten mit einer Einteilung in hydrologische Einzugs- und Bilanzierungsgebiete. Mit dem Vollzug der Geoinformationsgesetzgebung verfügen die Kantone über harmonisierte Geodatensätze zum Thema Wasser, die detaillierte Informationen zu den oberirdischen und unterirdischen Gewässersystemen enthalten und erhebliche Abweichungen zwischen den topografisch und hydrogeologisch definierten Einzugsgebieten aufzeigen können. Im Kontext des Wassermanagements ist eine Übersicht der Wassernutzungen ebenfalls von grosser Bedeutung. Diesbezüglich bestehen heute Lücken. Der Bundesrat hat im Rahmen des Berichts in Erfüllung der beiden Postulate Rieder (18.3610) «Wasserversorgungssicherheit und Wassermanagement – Grundlagenbericht» und Graf Maya (20.3429) «Integrales Wassermanagement für die Schweiz» die Lücken erkannt und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) beauftragt zu prüfen, welche Daten zur Wassernutzung mit verhältnismässigem Aufwand schweizweit erhoben werden können. Aufgrund der Zunahme der Schutz- und Nutzungsansprüche im Untergrund (Trinkwasser, Landwirtschaft, Energie, Industrie) wird dabei auch die Schaffung einer Grundlage für eine nationale Abbildung der Grundwasservorkommen im regionalen und überregionalen Kontext geprüft. Damit die Kantone einheitlich Daten erheben können, erstellt das BAFU Wissensgrundlagen und Methodologien. Die Arbeiten laufen, und erste Konzepte werden 2026 vorliegen.</span><br><span> </span></p><p><span>2) Gemäss Artikel 56 des Gewässerschutzgesetzes (SR</span><span> </span><span>814.20) hat jeder Kanton bei interkantonalen Gewässern diejenigen Massnahmen zu treffen, die zum Schutz dieses Gewässers und im Interesse der anderen Kantone notwendig sind. Gemäss Artikel 5 des Wasserbaugesetzes (SR</span><span> </span><span>721.100) koordinieren bei interkantonalen Gewässern die Kantone ihre Massnahmen und verständigen sich über die Aufteilung der Kosten. Können sich die Kantone nicht einigen, so entscheidet der Bundesrat. </span><br><span>Gestützt auf die genannten Gesetzesartikel kann der Bund eine koordinierende Rolle übernehmen. Dies war z. B. der Fall bei der Revision des Reglements zur Regulierung der Jurarandseen im Jahr 2008. Unter der Koordination des BAFU haben sich die Kantone Bern, Solothurn, Waadt, Neuenburg und Freiburg über eine sogenannte Prognoseregulierung im Hochwasserfall geeinigt.</span><br><span> </span></p><p><span>3) Im Rahmen der Erarbeitung der Strategie «Wassermanagement – Trockenperioden, Starkniederschläge, Qualität der Wasserversorgung, Schutz der Wasserlebensräume» (Massnahme 127 aus der Legislaturplanung 2023-2027) werden Instrumente und Massnahmen zur Vorbeugung von Zielkonflikten, insbesondere bei Wasserknappheit, geprüft. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf interkantonalen Regelungen.</span><br><span> </span></p><p><span>4) Eine Integration solcher Regelungen in die laufende Revision des Gewässerschutzgesetzes ist nicht vorgesehen. </span></p></span>
- <p>Die Kantone sind Inhaber der Wasserhoheit. Sie sind zuständig für Anlagen und Projekte der Wassernutzung, des Wasserschutzes und des Schutzes vor zu viel Wasser bzw. der Bewältigung von Folgen anhaltender Trockenheit. </p><p>In die Legislaturplanung 2023-2027 (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230082">Geschäft 23.082</a>) wurde die Massnahme 127 aufgenommen: «Verabschiedung der Strategie «Wassermanagement – Trockenperioden, Starkniederschläge, Qualität der Wasserversorgung, Schutz der Wasserlebensräume.» Damit ist dem Bund eine konzeptionelle und koordinierende Funktion zugewiesen.</p><p>Ein Blick auf die Schweizerkarte verdeutlicht, dass Kantonsgrenzen sehr oft mitten durch Gewässer führen: Flussläufe oder Mittelachsen von Seen bilden eine Kantonsgrenze. Mit anderen Worten: Einzelmassnahmen des Wassermanagements tangieren sehr oft zwei Kantone, in selteneren Fällen drei oder mehr Kantone. Das gilt auch bezüglich Grundwasser (z.B. Thematik der Zuströmbereiche, Motion Zanetti <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203625">20.3625</a>). Auf Bundesebene sehen das Wasserbaugesetz und das Gewässerschutzgesetz die interkantonale Zusammenarbeit vor. Es gibt gute Anwendungsbeispiele, etwa im Unterlauf der Thur, die Linthkommission oder der Regionale Entwässerungsplan Birs. Es gibt auch viele Regionen mit unausgeschöpftem Potenzial und neuen Herausforderungen.</p><p>Bisher existiert keine landesweite Kartierung von «funktionalen Wasserregionen», das heisst von Gebietseinheiten, die wassertechnisch eine gewisse Homogenität darstellen. Vor allem im voralpinen Raum, im Mittelland und im Jura liegen die Einzugsgebiete desselben Abflusses selten nur in einem Kanton.</p><p> </p><p>Daher bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Kann sich der Bundesrat vorstellen, im Rahmen der Strategie Wassermanagement eine Karte der Schweiz mit funktionalen Wasserregionen zu erstellen?</li><li>Könnte der Bund in Projekten des Wassermanagements, die innerhalb einer funktionalen Wasserregion, aber auf Gebiet von mindestens zwei Kantonen liegen, eine koordinierende Rolle übernehmen?</li><li>Für Kantone könnte ein Anreiz geschaffen werden, Projekte kantonsübergreifend innerhalb einer funktionalen Wasserregionen zu realisieren. Kann sich der Bundesrat vorstellen, dafür ein Fördergefäss zu schaffen? </li><li>Aktuell wird eine Revision des Gewässerschutzgesetzes vorbereitet. Ist der Bundesrat bereit, Regelungen im Sinne der Fragen 2 und 3 in den Entwurf zu integrieren?</li></ol>
- Funktionale Wasserregionen als Basis für künftiges Wassermanagement
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>1) Betreffend Wasserdargebot existieren für Oberflächengewässer (</span><a href="http://www.bafu.admin.ch"><u><span>www.bafu.admin.ch</span></u></a><span> > Startseite > Themen > Thema Wasser > Daten und Karten > Hydrologischer Atlas der Schweiz HADES) und für Grundwasserkörper (</span><a href="http://www.bafu.admin.ch"><u><span>www.bafu.admin.ch</span></u></a><span> Startseite > Themen > Thema Wasser > Grundwasser > Karten und Service Info-Tracer > Grundwasser-Karten) bereits nationale Übersichten mit einer Einteilung in hydrologische Einzugs- und Bilanzierungsgebiete. Mit dem Vollzug der Geoinformationsgesetzgebung verfügen die Kantone über harmonisierte Geodatensätze zum Thema Wasser, die detaillierte Informationen zu den oberirdischen und unterirdischen Gewässersystemen enthalten und erhebliche Abweichungen zwischen den topografisch und hydrogeologisch definierten Einzugsgebieten aufzeigen können. Im Kontext des Wassermanagements ist eine Übersicht der Wassernutzungen ebenfalls von grosser Bedeutung. Diesbezüglich bestehen heute Lücken. Der Bundesrat hat im Rahmen des Berichts in Erfüllung der beiden Postulate Rieder (18.3610) «Wasserversorgungssicherheit und Wassermanagement – Grundlagenbericht» und Graf Maya (20.3429) «Integrales Wassermanagement für die Schweiz» die Lücken erkannt und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) beauftragt zu prüfen, welche Daten zur Wassernutzung mit verhältnismässigem Aufwand schweizweit erhoben werden können. Aufgrund der Zunahme der Schutz- und Nutzungsansprüche im Untergrund (Trinkwasser, Landwirtschaft, Energie, Industrie) wird dabei auch die Schaffung einer Grundlage für eine nationale Abbildung der Grundwasservorkommen im regionalen und überregionalen Kontext geprüft. Damit die Kantone einheitlich Daten erheben können, erstellt das BAFU Wissensgrundlagen und Methodologien. Die Arbeiten laufen, und erste Konzepte werden 2026 vorliegen.</span><br><span> </span></p><p><span>2) Gemäss Artikel 56 des Gewässerschutzgesetzes (SR</span><span> </span><span>814.20) hat jeder Kanton bei interkantonalen Gewässern diejenigen Massnahmen zu treffen, die zum Schutz dieses Gewässers und im Interesse der anderen Kantone notwendig sind. Gemäss Artikel 5 des Wasserbaugesetzes (SR</span><span> </span><span>721.100) koordinieren bei interkantonalen Gewässern die Kantone ihre Massnahmen und verständigen sich über die Aufteilung der Kosten. Können sich die Kantone nicht einigen, so entscheidet der Bundesrat. </span><br><span>Gestützt auf die genannten Gesetzesartikel kann der Bund eine koordinierende Rolle übernehmen. Dies war z. B. der Fall bei der Revision des Reglements zur Regulierung der Jurarandseen im Jahr 2008. Unter der Koordination des BAFU haben sich die Kantone Bern, Solothurn, Waadt, Neuenburg und Freiburg über eine sogenannte Prognoseregulierung im Hochwasserfall geeinigt.</span><br><span> </span></p><p><span>3) Im Rahmen der Erarbeitung der Strategie «Wassermanagement – Trockenperioden, Starkniederschläge, Qualität der Wasserversorgung, Schutz der Wasserlebensräume» (Massnahme 127 aus der Legislaturplanung 2023-2027) werden Instrumente und Massnahmen zur Vorbeugung von Zielkonflikten, insbesondere bei Wasserknappheit, geprüft. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf interkantonalen Regelungen.</span><br><span> </span></p><p><span>4) Eine Integration solcher Regelungen in die laufende Revision des Gewässerschutzgesetzes ist nicht vorgesehen. </span></p></span>
- <p>Die Kantone sind Inhaber der Wasserhoheit. Sie sind zuständig für Anlagen und Projekte der Wassernutzung, des Wasserschutzes und des Schutzes vor zu viel Wasser bzw. der Bewältigung von Folgen anhaltender Trockenheit. </p><p>In die Legislaturplanung 2023-2027 (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230082">Geschäft 23.082</a>) wurde die Massnahme 127 aufgenommen: «Verabschiedung der Strategie «Wassermanagement – Trockenperioden, Starkniederschläge, Qualität der Wasserversorgung, Schutz der Wasserlebensräume.» Damit ist dem Bund eine konzeptionelle und koordinierende Funktion zugewiesen.</p><p>Ein Blick auf die Schweizerkarte verdeutlicht, dass Kantonsgrenzen sehr oft mitten durch Gewässer führen: Flussläufe oder Mittelachsen von Seen bilden eine Kantonsgrenze. Mit anderen Worten: Einzelmassnahmen des Wassermanagements tangieren sehr oft zwei Kantone, in selteneren Fällen drei oder mehr Kantone. Das gilt auch bezüglich Grundwasser (z.B. Thematik der Zuströmbereiche, Motion Zanetti <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203625">20.3625</a>). Auf Bundesebene sehen das Wasserbaugesetz und das Gewässerschutzgesetz die interkantonale Zusammenarbeit vor. Es gibt gute Anwendungsbeispiele, etwa im Unterlauf der Thur, die Linthkommission oder der Regionale Entwässerungsplan Birs. Es gibt auch viele Regionen mit unausgeschöpftem Potenzial und neuen Herausforderungen.</p><p>Bisher existiert keine landesweite Kartierung von «funktionalen Wasserregionen», das heisst von Gebietseinheiten, die wassertechnisch eine gewisse Homogenität darstellen. Vor allem im voralpinen Raum, im Mittelland und im Jura liegen die Einzugsgebiete desselben Abflusses selten nur in einem Kanton.</p><p> </p><p>Daher bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Kann sich der Bundesrat vorstellen, im Rahmen der Strategie Wassermanagement eine Karte der Schweiz mit funktionalen Wasserregionen zu erstellen?</li><li>Könnte der Bund in Projekten des Wassermanagements, die innerhalb einer funktionalen Wasserregion, aber auf Gebiet von mindestens zwei Kantonen liegen, eine koordinierende Rolle übernehmen?</li><li>Für Kantone könnte ein Anreiz geschaffen werden, Projekte kantonsübergreifend innerhalb einer funktionalen Wasserregionen zu realisieren. Kann sich der Bundesrat vorstellen, dafür ein Fördergefäss zu schaffen? </li><li>Aktuell wird eine Revision des Gewässerschutzgesetzes vorbereitet. Ist der Bundesrat bereit, Regelungen im Sinne der Fragen 2 und 3 in den Entwurf zu integrieren?</li></ol>
- Funktionale Wasserregionen als Basis für künftiges Wassermanagement
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