Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einbürgerung

ShortId
25.3696
Id
20253696
Updated
14.11.2025 02:48
Language
de
Title
Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einbürgerung
AdditionalIndexing
04;2811;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eine Statsbürgerschaft enthält Rechte und Pflichten. Bei einer doppelten Staatsbürgerschaft können Interessenskonflikte entstehen, etwa bei der Vertretung nationaler Interessen, bei der Wahrnehmung von Pflichten gegenüber beider Staaten und bezüglich der politischen Teilnahme in zwei Staaten.</p>
  • <span><p><span>1. Von 2021 bis 2024 haben jährlich zwischen 30’245 und 35'351 Personen das Schweizer Bürgerrecht durch ordentliche Einbürgerung erworben. Erleichtert eingebürgert wurden jährlich zwischen 5'957 und 7'172 Personen. Von 2021 bis 2024 waren die Herkunftsstaaten mit den meisten Einbürgerungen Deutschland, Italien und Frankreich. Für weitere Informationen wird auf die vom Staatssekretariat für Migration (SEM) publizierten Ausländerstatistiken verwiesen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Wenn in der Schweiz eingebürgerte Personen auf die bisherige Staatsbürgerschaft verzichten, werden Schweizer Behörden nicht informiert. Der Bund verfügt folglich nicht über die entsprechenden statistischen Angaben.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Das Doppelbürgerrecht ist ein wichtiger Bestandteil der Schweizer Gesellschaft. In der jüngsten Revision des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes, die am 1. Januar 2018 in Kraft trat, bestätigte der Gesetzgeber den Grundsatz, dass die doppelte Staatsbürgerschaft zulässig ist. Dem Bundesrat sind keine Probleme bekannt im Zusammenhang mit der Doppelbürgerschaft. Sofern keine Sonderreglungen bestehen, wird für die Staatsangehörigkeit von </span><span>&nbsp;</span><span>schweizerisch-ausländischen Personen auf das Schweizer Bürgerrecht abgestellt. Doppelbürgerinnen und Doppelbürger üben grundsätzlich alle Rechte aus und erfüllen alle Pflichten, wie wenn sie nur Schweizer Bürgerinnen und Bürger wären. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Die Rechte von Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern sind, wie oben ausgeführt, nicht eingeschränkt. Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit können somit auch in der Schweiz das aktive und passive Wahlrecht ausüben. Ratsmitgliedern auf Bundesebene ist jedoch die Ausübung einer amtlichen Funktion für einen ausländischen Staat sowie die Annahme von Titeln und Orden von ausländischen Behörden verboten. Im Sinne der Transparenz gelten zudem für die Ratsmitglieder verschiedene Offenlegungspflichten (Artikel 11 und 12 Parlamentsgesetz, ParlG, SR 171.10). </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Das SEM hat in den letzten zehn Jahren sechs Entzüge des Schweizer Bürgerrechts verfügt. Drei dieser Entscheide sind rechtskräftig und drei sind Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6. Beschränkungen der doppelten oder mehrfachen Staatsangehörigkeit sind in Europa zunehmend unüblich. So hat beispielsweise Dänemark </span><span>&nbsp;</span><span>2015 das Verbot der doppelten oder mehrfachen Staatsangehörigkeit aufgehoben. In den wenigen europäischen Staaten (z.B. die Niederlande, Österreich und Lettland), die immer noch den Verzicht auf eine andere Staatsangehörigkeit als Voraussetzung für die Einbürgerung verlangen, gibt es erhebliche Ausnahmen (z. B. für Ehegattinnen und Ehegatten, Partnerinnen und Partner von Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern oder Staatsangehörige von Herkunftsländern mit starken historischen oder politischen Bindungen an den Staat). Das SEM verfügt über keine vollständige Übersicht der Staaten, die die doppelte Staatsangehörigkeit ablehnen. </span></p></span>
  • <p>1. Wie viele ordentliche sowie erleichterte Einbürgerungen, aufgeschlüsselt nach Herkunftsstaat, fanden in den letzten vier Jahren statt?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Wie viele der eingebürgerten Personen verzichteten auf die bisherige Staatsbürgerschaft? (ebenfalls aufgeschlüsselt nach Herkunftsstaat und Art der Einbürgerung)<br><br>3. Wie beurteilt der Bundesrat allfällige Interessenskonflikte bei Doppelbürgerschaften bezüglich der Vertretung nationaler Interessen und bei der Wahrnehmung von Pflichten gegenüber beider Staaten?</p><p>&nbsp;</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat die Möglichkeit, bzw. welche Probleme ergeben sich, wenn Doppelbürger, sowohl in der Schweiz als auch im Herkunftsland am politischen Leben partizipieren?</p><p>&nbsp;</p><p>5. Einem Doppelbürger kann das Schweizer Bürgerrecht entzogen werden, wenn sein Verhalten den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig ist. Wie vielen Doppelbürgern wurde in den letzten zehn Jahren das Schweizer Bürgerrecht aberkannt?</p><p>&nbsp;</p><p>6. Welche Staaten akzeptieren bei der Einbürgerung von Schweizern keine doppelte Staatsbürgerschaft?</p>
  • Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einbürgerung
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine Statsbürgerschaft enthält Rechte und Pflichten. Bei einer doppelten Staatsbürgerschaft können Interessenskonflikte entstehen, etwa bei der Vertretung nationaler Interessen, bei der Wahrnehmung von Pflichten gegenüber beider Staaten und bezüglich der politischen Teilnahme in zwei Staaten.</p>
    • <span><p><span>1. Von 2021 bis 2024 haben jährlich zwischen 30’245 und 35'351 Personen das Schweizer Bürgerrecht durch ordentliche Einbürgerung erworben. Erleichtert eingebürgert wurden jährlich zwischen 5'957 und 7'172 Personen. Von 2021 bis 2024 waren die Herkunftsstaaten mit den meisten Einbürgerungen Deutschland, Italien und Frankreich. Für weitere Informationen wird auf die vom Staatssekretariat für Migration (SEM) publizierten Ausländerstatistiken verwiesen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Wenn in der Schweiz eingebürgerte Personen auf die bisherige Staatsbürgerschaft verzichten, werden Schweizer Behörden nicht informiert. Der Bund verfügt folglich nicht über die entsprechenden statistischen Angaben.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Das Doppelbürgerrecht ist ein wichtiger Bestandteil der Schweizer Gesellschaft. In der jüngsten Revision des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes, die am 1. Januar 2018 in Kraft trat, bestätigte der Gesetzgeber den Grundsatz, dass die doppelte Staatsbürgerschaft zulässig ist. Dem Bundesrat sind keine Probleme bekannt im Zusammenhang mit der Doppelbürgerschaft. Sofern keine Sonderreglungen bestehen, wird für die Staatsangehörigkeit von </span><span>&nbsp;</span><span>schweizerisch-ausländischen Personen auf das Schweizer Bürgerrecht abgestellt. Doppelbürgerinnen und Doppelbürger üben grundsätzlich alle Rechte aus und erfüllen alle Pflichten, wie wenn sie nur Schweizer Bürgerinnen und Bürger wären. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Die Rechte von Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern sind, wie oben ausgeführt, nicht eingeschränkt. Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit können somit auch in der Schweiz das aktive und passive Wahlrecht ausüben. Ratsmitgliedern auf Bundesebene ist jedoch die Ausübung einer amtlichen Funktion für einen ausländischen Staat sowie die Annahme von Titeln und Orden von ausländischen Behörden verboten. Im Sinne der Transparenz gelten zudem für die Ratsmitglieder verschiedene Offenlegungspflichten (Artikel 11 und 12 Parlamentsgesetz, ParlG, SR 171.10). </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Das SEM hat in den letzten zehn Jahren sechs Entzüge des Schweizer Bürgerrechts verfügt. Drei dieser Entscheide sind rechtskräftig und drei sind Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6. Beschränkungen der doppelten oder mehrfachen Staatsangehörigkeit sind in Europa zunehmend unüblich. So hat beispielsweise Dänemark </span><span>&nbsp;</span><span>2015 das Verbot der doppelten oder mehrfachen Staatsangehörigkeit aufgehoben. In den wenigen europäischen Staaten (z.B. die Niederlande, Österreich und Lettland), die immer noch den Verzicht auf eine andere Staatsangehörigkeit als Voraussetzung für die Einbürgerung verlangen, gibt es erhebliche Ausnahmen (z. B. für Ehegattinnen und Ehegatten, Partnerinnen und Partner von Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern oder Staatsangehörige von Herkunftsländern mit starken historischen oder politischen Bindungen an den Staat). Das SEM verfügt über keine vollständige Übersicht der Staaten, die die doppelte Staatsangehörigkeit ablehnen. </span></p></span>
    • <p>1. Wie viele ordentliche sowie erleichterte Einbürgerungen, aufgeschlüsselt nach Herkunftsstaat, fanden in den letzten vier Jahren statt?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Wie viele der eingebürgerten Personen verzichteten auf die bisherige Staatsbürgerschaft? (ebenfalls aufgeschlüsselt nach Herkunftsstaat und Art der Einbürgerung)<br><br>3. Wie beurteilt der Bundesrat allfällige Interessenskonflikte bei Doppelbürgerschaften bezüglich der Vertretung nationaler Interessen und bei der Wahrnehmung von Pflichten gegenüber beider Staaten?</p><p>&nbsp;</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat die Möglichkeit, bzw. welche Probleme ergeben sich, wenn Doppelbürger, sowohl in der Schweiz als auch im Herkunftsland am politischen Leben partizipieren?</p><p>&nbsp;</p><p>5. Einem Doppelbürger kann das Schweizer Bürgerrecht entzogen werden, wenn sein Verhalten den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig ist. Wie vielen Doppelbürgern wurde in den letzten zehn Jahren das Schweizer Bürgerrecht aberkannt?</p><p>&nbsp;</p><p>6. Welche Staaten akzeptieren bei der Einbürgerung von Schweizern keine doppelte Staatsbürgerschaft?</p>
    • Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einbürgerung

Back to List