OECD-Mindestbesteuerung. Versprochene Mehreinnahmen oder fiskalische Fata Morgana?
- ShortId
-
25.3699
- Id
-
20253699
- Updated
-
14.11.2025 02:45
- Language
-
de
- Title
-
OECD-Mindestbesteuerung. Versprochene Mehreinnahmen oder fiskalische Fata Morgana?
- AdditionalIndexing
-
2446;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die OECD-Mindestbesteuerung wurde mit dem Versprechen eingeführt, substanzielle Mehreinnahmen für Bund und Kantone zu generieren. Laut einer aktuellen Studie von Deloitte Schweiz (April 2025) entrichten die 50 grössten börsenkotierten Schweizer Konzerne im Jahr 2024 insgesamt 243,2 Millionen Franken an Top-up-Steuern – sowohl in der Schweiz als auch im Ausland. Davon stammen 78 % von einem einzigen Unternehmen. Der geschätzte Anteil, der effektiv in der Schweiz verbleibt, liegt unter 200 Millionen Franken. Das entspricht lediglich 8 bis 20 % der ursprünglich kommunizierten Erwartungen.</p><p> </p><p>Diese Diskrepanz wirft grundlegende Fragen zur Qualität der Prognosen, zur Wirksamkeit der Umsetzung und zur fiskalischen Wirkung der Reform auf. Der Bundesrat ist gefordert, Transparenz zu schaffen und sicherzustellen, dass die Schweiz nicht nur regulatorisch, sondern auch finanziell von der Mindestbesteuerung profitiert, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen – ohne die Bundesfinanzen zu gefährden.</p><p> </p><p>In Zeiten knapper öffentlicher Finanzen erscheint es nicht ratsam, sich auf finanzielle Schätzungen zu verlassen, die sich nicht realisieren – insbesondere auf der Einnahmeseite.</p>
- <span><p><span>Frage 1: Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat das Aufkommenspotenzial einer nationalen Ergänzungssteuer (Qualified Domestic Minimum Top-up Tax, QDMTT) für das Steuerjahr 2024 auf 1 bis 2.5 Mrd. Franken geschätzt, dasjenige der primären internationalen Ergänzungssteuer (Income Inclusion Rule, IIR) für das Steuerjahr 2025 auf 0.5 bis 1 Mrd. Franken. Die in der Interpellation erwähnten Grössenordnungen von weniger als 200 Mio. Franken basieren auf einer Auswertung der Finanzberichte der 50 grössten börsenkotierten Schweizer Unternehmen für das Finanzjahr 2024 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte. Nicht betrachtet werden in dieser Untersuchung ausländische multinationale Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind. Diese sind zahlenmässig deutlich bedeutender als inländische Unternehmen. Die Schätzung der ESTV geht davon aus, dass sich eine niedrige dreistellige Zahl einheimischer und eine niedrige vierstellige Zahl ausländischer Unternehmensgruppen mit der Ergänzungssteuer in der Schweiz administrativ befassen müssen, da sie die Umsatzschwelle von 750 Millionen Euro weltweit überschreiten. Die Untersuchung betrachtet somit nur einen kleinen, wenngleich gewichtigen Ausschnitt der von der Reform erfassten Unternehmensgruppen. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur Schätzung der ESTV.</span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>Frage 2: Die Annahmen der ESTV-Schätzung einschliesslich der Modellierungsschritte wurden in den Kapiteln 5.3.1. und 5.3.2 des erläuternden Berichts zur Vernehmlassungsvorlage einer Besteuerung grosser Unternehmensgruppen beschrieben. Ein Hintergrundpapier zu den genutzten Datenquellen sowie das Gutachten von Prof. Schmidheiny zur Schätzung sind auf der Webseite der ESTV zu finden: www.estv.admin.ch > Die ESTV > Steuerpolitik STP > Steuerpolitische Gutachten, Berichte, Arbeitspapiere. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Frage 3: Die OECD-Steuerreform ist äusserst komplex. Bei der Schätzung können zudem keine Erfahrungswerte aus der Vergangenheit herangezogen werden. Dies gilt sowohl für die ESTV und die Kantone als auch für Dritte (Unternehmen, internationale Organisationen etc.), die Schätzungen zu den Ergänzungssteuereinnahmen anfertigen. Rückmeldungen von siebzehn Kantonen aus einer Umfrage des EFD vom Herbst 2024 deuten auf ein Aufkommenspotenzial bei der QDMTT für diese siebzehn Kantone von 1 bis 1.5 Mrd. Franken hin. Gestützt darauf sowie auf den Umstand, dass neun Kantone – darunter auch grosse – keine Angaben gemacht haben, drängte sich bisher keine Revision der Schätzungen auf. Die ESTV ist mit den Kantonen aber weiterhin im engen Kontakt und hat kürzlich um eine erneute Einschätzung der Kantone zu den Ergänzungssteuereinnahmen gebeten. Die Ergebnisse werden im Spätsommer 2025 vorliegen. Sie werden in die Einschätzung des Bundesrates zu den Ergänzungssteuereinnahmen einfliessen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Fragen 4 und 6: Der Bundesrat hat am 1. Januar 2024 die QDMTT und am 1. Januar 2025 die IIR eingeführt. Auf die Einführung der sekundären internationalen Ergänzungssteuer (UTPR) hat er mit Blick auf die diesbezüglichen politischen Unsicherheiten verzichtet (s. die Antwort zu Frage 8). Ohne die Einführung der QDMTT und der IIR wäre das der Schweiz zufliessende Steuersubstrat aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtung mit den die OECD-Mindestbesteuerung umsetzenden Staaten grösstenteils ins Ausland abgeflossen. Dank der Einführung der QDMTT und der IIR kann die Schweiz hingegen deren Aufkommenspotenzial selbst realisieren, sofern die Mindestbesteuerung konform mit dem OECD-Regelwerk angewendet wird. </span></p><p><span>Die G7-Staaten haben sich indessen Ende Juni 2025 darauf verständigt, dass die seitens USA geforderte Koexistenz der US-Mindestbesteuerungsregeln mit der OECD-Mindestbesteuerung einen gangbaren Weg für eine internationale Einigung darstellt. Daraus kann sich eine neue Ausgangslage ergeben. Der Bundesrat beobachtet die noch ausstehende Konkretisierung dieser Einigung in ihren Details aufmerksam und wird zu gegebener Zeit über etwaige Massnahmen befinden.</span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>Frage 5: In den Erläuterungen zur Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen vom 22. Dezember 2023 wurde der Effekt des CbCR (Country by Country Reporting) Safe Harbor qualitativ beschrieben und geschlussfolgert, dass die Ergänzungssteuereinnahmen tiefer als geschätzt ausfallen können (S. 44 der Erläuterungen). Auch dies könnte ein Grund sein, warum die geschätzten Einnahmen aus der Deloitte-Studie tiefer ausfallen als die der ESTV-Schätzung. Denn der CbCR Safe Harbor ist eine der Grössen, die mangels Quantifizierbarkeit nicht in der ESTV-Schätzung enthalten sind und zu geringeren als den geschätzten Einnahmen führen können. Andere nicht quantifizierbare Faktoren könnten hingegen zu höheren Einnahmen führen. Der Nettoeffekt dieser Faktoren auf die Schätzung ist unklar.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Frage 7: Aus den in Antwort 1 erwähnten Gründen hat der Bundesrat starke Zweifel, dass die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer fast vollständig von einem einzelnen Unternehmen stammen werden. Er stimmt jedoch dem Ergebnis der Studie insofern zu, als ein Grossteil dieser Einnahmen von wenigen Unternehmen getrieben werden dürfte.</span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>Frage 8: Zentraler Bestandteil der bundesrätlichen Strategie ist, dass die Schweiz dann die neuen Besteuerungselemente nutzt, wenn eine Abschöpfung durch das Ausland droht. Zudem gilt es, Rechtssicherheit für die Schweizer Wirtschaft zu schaffen und die Standortattraktivität bestmöglich zu wahren. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat 2024 die QDMTT und im Jahr 2025 die IIR eingeführt, während er von einer Einführung der UTPR, deren Aufkommenspotenzial vergleichsweise gering ist, vorerst abgesehen hat. Angesichts der mangelnden Akzeptanz der UTPR insbesondere in den USA hat sich diese Strategie als richtig erwiesen. 75% der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer fliessen an die Kantone. Da die kantonalen Ausgangslagen sehr heterogen sind, können die Einnahmen von den Kantonen bedarfsgerecht zur Wahrung der Standortattraktivität eingesetzt werden. Die internationalen Entwicklungen im Bereich der Mindestbesteuerung sind sehr dynamisch. Der Bundesrat kann bei Bedarf und abhängig von den weiteren Entwicklungen weitere Massnahmen festlegen.</span></p></span>
- <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie erklärt der Bundesrat, dass die effektiven Mehreinnahmen aus der OECD-Mindestbesteuerung im Jahr 2024 unter 200 Millionen Franken liegen, obwohl ursprünglich bis zu 2,5 Milliarden Franken jährlich prognostiziert wurden?</li><li>Auf welchen Annahmen basierten diese Prognosen, und wie wurden sie modelliert?</li><li>Hat der Bundesrat seine Erwartungen für die kommenden Jahre angesichts der aktuellen Zahlen angepasst?</li><li>Wie hoch ist der Anteil der Top-up-Steuern, der effektiv in der Schweiz verbleibt?</li><li>Welche Rolle spielen die Safe-Harbour-Regeln bei der tiefen Steuerwirkung im Jahr 2024?</li><li>Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um sicherzustellen, dass die Schweiz künftig stärker von der Mindestbesteuerung profitiert?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Aussagekraft von Prognosen, wenn ein einzelnes Unternehmen 78 % der gesamten Top-up-Steuern entrichtet?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat, die OECD-Mindestbesteuerung konsequent umzusetzen und gleichzeitig die internationale Standortattraktivität der Schweiz für grosse Unternehmen zu erhalten?</li></ol>
- OECD-Mindestbesteuerung. Versprochene Mehreinnahmen oder fiskalische Fata Morgana?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die OECD-Mindestbesteuerung wurde mit dem Versprechen eingeführt, substanzielle Mehreinnahmen für Bund und Kantone zu generieren. Laut einer aktuellen Studie von Deloitte Schweiz (April 2025) entrichten die 50 grössten börsenkotierten Schweizer Konzerne im Jahr 2024 insgesamt 243,2 Millionen Franken an Top-up-Steuern – sowohl in der Schweiz als auch im Ausland. Davon stammen 78 % von einem einzigen Unternehmen. Der geschätzte Anteil, der effektiv in der Schweiz verbleibt, liegt unter 200 Millionen Franken. Das entspricht lediglich 8 bis 20 % der ursprünglich kommunizierten Erwartungen.</p><p> </p><p>Diese Diskrepanz wirft grundlegende Fragen zur Qualität der Prognosen, zur Wirksamkeit der Umsetzung und zur fiskalischen Wirkung der Reform auf. Der Bundesrat ist gefordert, Transparenz zu schaffen und sicherzustellen, dass die Schweiz nicht nur regulatorisch, sondern auch finanziell von der Mindestbesteuerung profitiert, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen – ohne die Bundesfinanzen zu gefährden.</p><p> </p><p>In Zeiten knapper öffentlicher Finanzen erscheint es nicht ratsam, sich auf finanzielle Schätzungen zu verlassen, die sich nicht realisieren – insbesondere auf der Einnahmeseite.</p>
- <span><p><span>Frage 1: Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat das Aufkommenspotenzial einer nationalen Ergänzungssteuer (Qualified Domestic Minimum Top-up Tax, QDMTT) für das Steuerjahr 2024 auf 1 bis 2.5 Mrd. Franken geschätzt, dasjenige der primären internationalen Ergänzungssteuer (Income Inclusion Rule, IIR) für das Steuerjahr 2025 auf 0.5 bis 1 Mrd. Franken. Die in der Interpellation erwähnten Grössenordnungen von weniger als 200 Mio. Franken basieren auf einer Auswertung der Finanzberichte der 50 grössten börsenkotierten Schweizer Unternehmen für das Finanzjahr 2024 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte. Nicht betrachtet werden in dieser Untersuchung ausländische multinationale Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind. Diese sind zahlenmässig deutlich bedeutender als inländische Unternehmen. Die Schätzung der ESTV geht davon aus, dass sich eine niedrige dreistellige Zahl einheimischer und eine niedrige vierstellige Zahl ausländischer Unternehmensgruppen mit der Ergänzungssteuer in der Schweiz administrativ befassen müssen, da sie die Umsatzschwelle von 750 Millionen Euro weltweit überschreiten. Die Untersuchung betrachtet somit nur einen kleinen, wenngleich gewichtigen Ausschnitt der von der Reform erfassten Unternehmensgruppen. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur Schätzung der ESTV.</span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>Frage 2: Die Annahmen der ESTV-Schätzung einschliesslich der Modellierungsschritte wurden in den Kapiteln 5.3.1. und 5.3.2 des erläuternden Berichts zur Vernehmlassungsvorlage einer Besteuerung grosser Unternehmensgruppen beschrieben. Ein Hintergrundpapier zu den genutzten Datenquellen sowie das Gutachten von Prof. Schmidheiny zur Schätzung sind auf der Webseite der ESTV zu finden: www.estv.admin.ch > Die ESTV > Steuerpolitik STP > Steuerpolitische Gutachten, Berichte, Arbeitspapiere. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Frage 3: Die OECD-Steuerreform ist äusserst komplex. Bei der Schätzung können zudem keine Erfahrungswerte aus der Vergangenheit herangezogen werden. Dies gilt sowohl für die ESTV und die Kantone als auch für Dritte (Unternehmen, internationale Organisationen etc.), die Schätzungen zu den Ergänzungssteuereinnahmen anfertigen. Rückmeldungen von siebzehn Kantonen aus einer Umfrage des EFD vom Herbst 2024 deuten auf ein Aufkommenspotenzial bei der QDMTT für diese siebzehn Kantone von 1 bis 1.5 Mrd. Franken hin. Gestützt darauf sowie auf den Umstand, dass neun Kantone – darunter auch grosse – keine Angaben gemacht haben, drängte sich bisher keine Revision der Schätzungen auf. Die ESTV ist mit den Kantonen aber weiterhin im engen Kontakt und hat kürzlich um eine erneute Einschätzung der Kantone zu den Ergänzungssteuereinnahmen gebeten. Die Ergebnisse werden im Spätsommer 2025 vorliegen. Sie werden in die Einschätzung des Bundesrates zu den Ergänzungssteuereinnahmen einfliessen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Fragen 4 und 6: Der Bundesrat hat am 1. Januar 2024 die QDMTT und am 1. Januar 2025 die IIR eingeführt. Auf die Einführung der sekundären internationalen Ergänzungssteuer (UTPR) hat er mit Blick auf die diesbezüglichen politischen Unsicherheiten verzichtet (s. die Antwort zu Frage 8). Ohne die Einführung der QDMTT und der IIR wäre das der Schweiz zufliessende Steuersubstrat aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtung mit den die OECD-Mindestbesteuerung umsetzenden Staaten grösstenteils ins Ausland abgeflossen. Dank der Einführung der QDMTT und der IIR kann die Schweiz hingegen deren Aufkommenspotenzial selbst realisieren, sofern die Mindestbesteuerung konform mit dem OECD-Regelwerk angewendet wird. </span></p><p><span>Die G7-Staaten haben sich indessen Ende Juni 2025 darauf verständigt, dass die seitens USA geforderte Koexistenz der US-Mindestbesteuerungsregeln mit der OECD-Mindestbesteuerung einen gangbaren Weg für eine internationale Einigung darstellt. Daraus kann sich eine neue Ausgangslage ergeben. Der Bundesrat beobachtet die noch ausstehende Konkretisierung dieser Einigung in ihren Details aufmerksam und wird zu gegebener Zeit über etwaige Massnahmen befinden.</span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>Frage 5: In den Erläuterungen zur Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen vom 22. Dezember 2023 wurde der Effekt des CbCR (Country by Country Reporting) Safe Harbor qualitativ beschrieben und geschlussfolgert, dass die Ergänzungssteuereinnahmen tiefer als geschätzt ausfallen können (S. 44 der Erläuterungen). Auch dies könnte ein Grund sein, warum die geschätzten Einnahmen aus der Deloitte-Studie tiefer ausfallen als die der ESTV-Schätzung. Denn der CbCR Safe Harbor ist eine der Grössen, die mangels Quantifizierbarkeit nicht in der ESTV-Schätzung enthalten sind und zu geringeren als den geschätzten Einnahmen führen können. Andere nicht quantifizierbare Faktoren könnten hingegen zu höheren Einnahmen führen. Der Nettoeffekt dieser Faktoren auf die Schätzung ist unklar.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Frage 7: Aus den in Antwort 1 erwähnten Gründen hat der Bundesrat starke Zweifel, dass die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer fast vollständig von einem einzelnen Unternehmen stammen werden. Er stimmt jedoch dem Ergebnis der Studie insofern zu, als ein Grossteil dieser Einnahmen von wenigen Unternehmen getrieben werden dürfte.</span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>Frage 8: Zentraler Bestandteil der bundesrätlichen Strategie ist, dass die Schweiz dann die neuen Besteuerungselemente nutzt, wenn eine Abschöpfung durch das Ausland droht. Zudem gilt es, Rechtssicherheit für die Schweizer Wirtschaft zu schaffen und die Standortattraktivität bestmöglich zu wahren. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat 2024 die QDMTT und im Jahr 2025 die IIR eingeführt, während er von einer Einführung der UTPR, deren Aufkommenspotenzial vergleichsweise gering ist, vorerst abgesehen hat. Angesichts der mangelnden Akzeptanz der UTPR insbesondere in den USA hat sich diese Strategie als richtig erwiesen. 75% der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer fliessen an die Kantone. Da die kantonalen Ausgangslagen sehr heterogen sind, können die Einnahmen von den Kantonen bedarfsgerecht zur Wahrung der Standortattraktivität eingesetzt werden. Die internationalen Entwicklungen im Bereich der Mindestbesteuerung sind sehr dynamisch. Der Bundesrat kann bei Bedarf und abhängig von den weiteren Entwicklungen weitere Massnahmen festlegen.</span></p></span>
- <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie erklärt der Bundesrat, dass die effektiven Mehreinnahmen aus der OECD-Mindestbesteuerung im Jahr 2024 unter 200 Millionen Franken liegen, obwohl ursprünglich bis zu 2,5 Milliarden Franken jährlich prognostiziert wurden?</li><li>Auf welchen Annahmen basierten diese Prognosen, und wie wurden sie modelliert?</li><li>Hat der Bundesrat seine Erwartungen für die kommenden Jahre angesichts der aktuellen Zahlen angepasst?</li><li>Wie hoch ist der Anteil der Top-up-Steuern, der effektiv in der Schweiz verbleibt?</li><li>Welche Rolle spielen die Safe-Harbour-Regeln bei der tiefen Steuerwirkung im Jahr 2024?</li><li>Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um sicherzustellen, dass die Schweiz künftig stärker von der Mindestbesteuerung profitiert?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Aussagekraft von Prognosen, wenn ein einzelnes Unternehmen 78 % der gesamten Top-up-Steuern entrichtet?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat, die OECD-Mindestbesteuerung konsequent umzusetzen und gleichzeitig die internationale Standortattraktivität der Schweiz für grosse Unternehmen zu erhalten?</li></ol>
- OECD-Mindestbesteuerung. Versprochene Mehreinnahmen oder fiskalische Fata Morgana?
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