Stärkung der digitalen Souveränität. Welche Massnahmen plant die Schweiz?
- ShortId
-
25.3704
- Id
-
20253704
- Updated
-
14.11.2025 02:44
- Language
-
de
- Title
-
Stärkung der digitalen Souveränität. Welche Massnahmen plant die Schweiz?
- AdditionalIndexing
-
34;09;1236
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><strong><span>Strategie für mehr Schweizer Digitale Souveränität</span></strong></p><p><strong><span>1.</span></strong><span> Die digitale Souveränität befindet sich in einem ständigen Spannungsfeld. Digitale Souveränität bedeutet insbesondere, dass der Schweizer Staat im digitalen Raum kontroll- und handlungsfähig ist. Sie ist derzeit primär ein strategisch-politisches Konzept, das sich durch Prinzipien weiter operationalisieren lässt.</span></p><p><span>Entscheidend ist, welcher Grad an Souveränität für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Diese Abwägung erfolgt im Spannungsfeld von Skalierbarkeit, technischer Maturität, Verfügbarkeit und Kosten. Der Bund trägt dem beispielsweise mit dem Cloud-Stufenmodell sowie mit der Erarbeitung von Exit-Szenarien beim Gang in die Cloud Rechnung. Zudem sieht der Bundesbeschluss zum Verpflichtungskredit Vorgaben zur digitalen Souveränität für den Aufbau der Swiss Government Cloud vor (vgl. Art. 1 Abs. 4 Bundesbeschluss zu einem Verpflichtungskredit zum Aufbau einer Swiss Government Cloud [BBl 2025 1334]). Multi-Vendor-Strategien und Second-Source-Prinzipien stärken die digitale Souveränität ebenfalls.</span></p><p><strong><span>2. </span></strong><span>Im Zentrum stehen die Kontrolle über Daten, Interoperabilität, technologische Abhängigkeiten und strategische Autonomie. Offene Standards leisten dabei in verschiedenen Bereichen einen wichtigen Beitrag. Diese Anliegen werden in strategischen Projekten wie der Swiss Government Cloud, beim Umgang mit kritischen Softwareabhängigkeiten oder dem Betrieb der zentralen Register adressiert.</span></p><p><strong><span>3. </span></strong><span>Digitale Souveränität ist ein strategisch wichtiges Thema für den Bundesrat. Staatliche Aufgaben müssen nachhaltig gesichert werden. Der Bundesrat wird im Rahmen des Berichts zum Postulat Z’graggen 22.4411 Bericht erstatten, wie er digitale Souveränität für die Schweiz definiert, wie er den Stand der digitalen Souveränität unseres Landes beurteilt und welche Strategie zur Stärkung er zu ergreifen gedenkt. Zudem fand am 27. Mai 2025 eine Diskussion im Bundesratsausschuss Digitalisierung und IKT statt, in deren Folge die Bundeskanzlei (DTI) strategische Eckwerte für die Ausrichtung der digitalen Souveränität der Bundesverwaltung erarbeiten und dem Bundesrat vorlegen wird.</span></p><p><strong><span>4. </span></strong><span>Für die digitale Souveränität sind robuste, kontrollierte Basisinfrastrukturen wie Standarddienste, Datenräume, Register, Identitätslösungen oder Cloud-Infrastrukturen sowie Energie- und Telekommunikations-Infrastrukturen zentral. Die Verantwortung dafür ist wie bei klassischen Infrastrukturen föderal verteilt zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und privaten Akteuren. Die Arbeiten der Bundesverwaltung im Rahmen des Berichts zum Postulat Z’graggen 22.4411 sowie die Arbeiten der Bundeskanzlei (DTI) in Bezug auf strategische Eckwerte für die Ausrichtung der Bundesverwaltung, können auch eine orientierende Wirkung auf Bereiche entfalten, für welche keine Bundeskompetenz besteht.</span><br><strong><span> </span></strong></p><p><strong><span>Beschaffungswesen</span></strong></p><p><strong><span>1.</span></strong><span> 87% der Beschaffungszahlungen im Bereich IKT flossen im Jahr 2024 an Firmen mit Sitz in der Schweiz. Die Aussage der Interpellation betrifft demnach nur einen beschränkten Teil der IKT-Beschaffungen, insbesondere den Bereich der Lizenzen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine Abhängigkeit von bestimmten Lieferanten keine wünschenswerte Situation darstellt, weshalb die Auseinandersetzung mit den Abhängigkeiten eines der formulierten Ziele der Strategie Digitale Bundesverwaltung ist. </span></p><p><span>Dies erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten: Die Schweiz gehört zu den Unterzeichnern des WTO-Abkommens, deren Kernanliegen unter anderem die Gleichbehandlung aller Lieferanten ist. Dieser Grundsatz ist auch im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen verankert.</span></p><p><strong><span>2. </span></strong><span>Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen verpflichtet die Bundesverwaltung, bei öffentlichen Beschaffungen eine Vielzahl von Parametern – zum Beispiel die Nachhaltigkeit – zu berücksichtigen. Ebenso hat die Daten- und Informationssicherheit im Bereich der Digitalisierung hohe Priorität. Auch wenn diese zu berücksichtigenden Aspekte die Komplexität der Verfahren erhöhen, bietet das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) schon jetzt Instrumente für flexible und beschleunigte Beschaffungen (z.B. mittels Ausschreibung von Rahmenverträgen oder die Nutzung von Fristverkürzungen nach Voraussetzungen gem. Art. 47 BöB).</span></p><p><strong><span>3. </span></strong><span>Bereits im Herbst 2020 hat der Bundesrat die Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung verabschiedet, zu deren Zielen die Förderung der Teilnahme von KMU gehört. Unter Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des öffentlichen Beschaffungswesens bietet die Ausgestaltung der Ausschreibungen den Bundesstellen weitreichende Möglichkeiten, insbesondere die Bildung von Losen, die Möglichkeit zur Bildung von Bietergemeinschaften oder die Zulassung von Subunternehmen. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Marktsituation nutzt die Verwaltung diese Instrumente für eine optimale Marktansprache. Im Übrigen werden mögliche Massnahmen zur Entlastung der Unternehmen bei öffentlichen Beschaffungen im Rahmen einer Bereichsstudie gemäss Unternehmensentlastungsgesetz (SR 930.31) und des Berichts des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 24.3953 (Gobet) geprüft. Die beiden Berichte sollen bis Ende 2026 veröffentlicht werden.</span><br><span> </span></p><p><strong><span>Innovations-Ökosystem</span></strong></p><p><strong><span>1.</span></strong><span> Der Bundesrat anerkennt die zentrale Bedeutung einer vielfältigen Finanzierungslandschaft für digitale Schlüsseltechnologien. Er setzt auf institutionelle Investoren wie Pensionskassen, Innovationsfonds sowie öffentlich-private Partnerschaften und schafft hierfür geeignete Rahmenbedingungen, um den Wissenstransfer zwischen Forschung und Wirtschaft zu fördern.</span></p><p><span>Auf Ebene des Bundes besteht ein reichhaltiges Instrumentarium zur Förderung von Technologien. Die Innovationspolitik des Bundes fördert im Rahmen der BFI-Politik, über die Förderagentur Innosuisse, die forschungsbasierte Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Prozesse und Dienstleistungen zugunsten von Wirtschaft und Gesellschaft. Eine Vielzahl weiterer vom Bund finanzierter oder unterstützter Akteure im BFI-Bereich fördern neue Technologien und Start-ups. Zu nennen sind beispielsweise der ETH-Bereich oder der Schweizerische Innovationspark, welcher als Public-Private-Partnership von Bund, Kantonen, Wissenschaft und Privatwirtschaft betrieben wird und mit seinen sechs Standortträgern und zehn weiteren Standorten zum Wissens- und Technologietransfer zwischen Forschung und Industrie beiträgt. Wichtig sind darüber hinaus die Förderprogramme der EU.</span></p><p><span>In seiner Stellungnahme vom 30. August 2023 zur Motion 23.3845 Gapany stellte der Bundesrat fest, dass derzeit kein finanzpolitischer Handlungsspielraum für einen Innovationsfonds des Bundes besteht. Seit 1. Januar 2022 ermöglichen jedoch zwei Verordnungsänderungen im Bereich der beruflichen Vorsorge Pensionskassen, im Rahmen ihrer treuhänderischen Pflichten einfacher in innovative und zukunftsträchtige Technologien in der Schweiz zu investieren.</span><br><span> </span></p><p><strong><span>Bundesverwaltung</span></strong></p><p><strong><span>1.</span></strong><span> Anforderungen an den Umgang mit Daten und Infrastruktur sind integraler Bestandteil des Datenschutzgesetzes (DSG) und der Verordnung über die Informationssicherheit der Verwaltung (ISV). Diese regeln die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen, deren Umsetzung und die Identifikation von Restrisiken im Umgang mit sensiblen Daten und kritischer Infrastruktur. Daraus resultierende Beschaffungen erfolgen im Einklang mit dem geltenden Beschaffungsrecht. Dabei wird sorgfältig zwischen Eigenentwicklungen und der Nutzung bestehender Lösungen abgewogen – unter Berücksichtigung von Funktionalität, Effizienz, Machbarkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit.</span></p></span>
- <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p> </p><p>Strategie für mehr Schweizer Digitale Souveränität</p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat den Handlungsbedarf im Bereich digitaler Souveränität der Schweiz, insbesondere in Bezug auf Abhängigkeiten von grossen aussereuropäischen Cloud- und Softwareanbietern?</li><li>Was sind die vorderdringlichen Themen, die sich im Bereich der digitalen Souveränität stellen?</li><li>Welche nationalen Interessen verfolgt der Bundesrat im Bereich der digitalen Souveränität und welche politischen Mandate braucht es, um diese Interessen verwaltungsweit zu verfolgen?</li><li>Welche nationale Basisinfrastrukturen braucht die Schweiz vordringlich und welche Stelle sollte diese in eine Gesamtverantwortung nehmen?</li></ol><p>Beschaffungswesen</p><ol><li>Ein grosser Teil der öffentlichen Beschaffung digitaler Dienstleistungen geht heute an Technologieunternehmen ausserhalb von Europa. Erwägt der Bundesrat, gezielte öffentliche Beschaffungen („Buy European/Swiss“) zu erwägen, um unser Schweizer digitales Ökosystem zu unterstützen?</li><li>Welche Anpassungen am Beschaffungsrecht (wie z.B. Ausnahmeklauseln, Neugestaltung von Schwellenwerten, Transparenz anstelle von formalen Verfahren) braucht es, um schneller und flexibler digitale Güter und Leistungen zu beschaffen?</li><li>Welche Massnahmen wären aus Sicht des Bundesrats denkbar, um Schweizer KMU und Start-ups beim Zugang zu grossen Digitalprojekten der öffentlichen Hand zu unterstützen (z. B. durch Interoperabilitätsanforderungen, offene Standards oder Multisourcing-Pflichten)?</li></ol><p>Innovations-Ökosystem</p><ol><li>Welche Rolle könnten schweizerische Pensionskassen, Innovationsfonds oder öffentlich-private Partnerschaften bei der Wachstumsfinanzierung von Schlüsseltechnologien entlang eines „Swiss Digital Stack“ spielen?</li></ol><p>Bundesverwaltung</p><ol><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass in sensiblen Bereichen (z. B. Gesundheitswesen, Justiz, Verwaltung) besonders hohe Anforderungen an Datenhoheit und Infrastruktur gestellt werden sollten, und wie stellt er sicher, dass dabei auf bestehende Schweizer Lösungen zurückgegriffen und nicht eine ressourcenintensive Eigenentwicklung lanciert wird?</li></ol>
- Stärkung der digitalen Souveränität. Welche Massnahmen plant die Schweiz?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><strong><span>Strategie für mehr Schweizer Digitale Souveränität</span></strong></p><p><strong><span>1.</span></strong><span> Die digitale Souveränität befindet sich in einem ständigen Spannungsfeld. Digitale Souveränität bedeutet insbesondere, dass der Schweizer Staat im digitalen Raum kontroll- und handlungsfähig ist. Sie ist derzeit primär ein strategisch-politisches Konzept, das sich durch Prinzipien weiter operationalisieren lässt.</span></p><p><span>Entscheidend ist, welcher Grad an Souveränität für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Diese Abwägung erfolgt im Spannungsfeld von Skalierbarkeit, technischer Maturität, Verfügbarkeit und Kosten. Der Bund trägt dem beispielsweise mit dem Cloud-Stufenmodell sowie mit der Erarbeitung von Exit-Szenarien beim Gang in die Cloud Rechnung. Zudem sieht der Bundesbeschluss zum Verpflichtungskredit Vorgaben zur digitalen Souveränität für den Aufbau der Swiss Government Cloud vor (vgl. Art. 1 Abs. 4 Bundesbeschluss zu einem Verpflichtungskredit zum Aufbau einer Swiss Government Cloud [BBl 2025 1334]). Multi-Vendor-Strategien und Second-Source-Prinzipien stärken die digitale Souveränität ebenfalls.</span></p><p><strong><span>2. </span></strong><span>Im Zentrum stehen die Kontrolle über Daten, Interoperabilität, technologische Abhängigkeiten und strategische Autonomie. Offene Standards leisten dabei in verschiedenen Bereichen einen wichtigen Beitrag. Diese Anliegen werden in strategischen Projekten wie der Swiss Government Cloud, beim Umgang mit kritischen Softwareabhängigkeiten oder dem Betrieb der zentralen Register adressiert.</span></p><p><strong><span>3. </span></strong><span>Digitale Souveränität ist ein strategisch wichtiges Thema für den Bundesrat. Staatliche Aufgaben müssen nachhaltig gesichert werden. Der Bundesrat wird im Rahmen des Berichts zum Postulat Z’graggen 22.4411 Bericht erstatten, wie er digitale Souveränität für die Schweiz definiert, wie er den Stand der digitalen Souveränität unseres Landes beurteilt und welche Strategie zur Stärkung er zu ergreifen gedenkt. Zudem fand am 27. Mai 2025 eine Diskussion im Bundesratsausschuss Digitalisierung und IKT statt, in deren Folge die Bundeskanzlei (DTI) strategische Eckwerte für die Ausrichtung der digitalen Souveränität der Bundesverwaltung erarbeiten und dem Bundesrat vorlegen wird.</span></p><p><strong><span>4. </span></strong><span>Für die digitale Souveränität sind robuste, kontrollierte Basisinfrastrukturen wie Standarddienste, Datenräume, Register, Identitätslösungen oder Cloud-Infrastrukturen sowie Energie- und Telekommunikations-Infrastrukturen zentral. Die Verantwortung dafür ist wie bei klassischen Infrastrukturen föderal verteilt zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und privaten Akteuren. Die Arbeiten der Bundesverwaltung im Rahmen des Berichts zum Postulat Z’graggen 22.4411 sowie die Arbeiten der Bundeskanzlei (DTI) in Bezug auf strategische Eckwerte für die Ausrichtung der Bundesverwaltung, können auch eine orientierende Wirkung auf Bereiche entfalten, für welche keine Bundeskompetenz besteht.</span><br><strong><span> </span></strong></p><p><strong><span>Beschaffungswesen</span></strong></p><p><strong><span>1.</span></strong><span> 87% der Beschaffungszahlungen im Bereich IKT flossen im Jahr 2024 an Firmen mit Sitz in der Schweiz. Die Aussage der Interpellation betrifft demnach nur einen beschränkten Teil der IKT-Beschaffungen, insbesondere den Bereich der Lizenzen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine Abhängigkeit von bestimmten Lieferanten keine wünschenswerte Situation darstellt, weshalb die Auseinandersetzung mit den Abhängigkeiten eines der formulierten Ziele der Strategie Digitale Bundesverwaltung ist. </span></p><p><span>Dies erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten: Die Schweiz gehört zu den Unterzeichnern des WTO-Abkommens, deren Kernanliegen unter anderem die Gleichbehandlung aller Lieferanten ist. Dieser Grundsatz ist auch im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen verankert.</span></p><p><strong><span>2. </span></strong><span>Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen verpflichtet die Bundesverwaltung, bei öffentlichen Beschaffungen eine Vielzahl von Parametern – zum Beispiel die Nachhaltigkeit – zu berücksichtigen. Ebenso hat die Daten- und Informationssicherheit im Bereich der Digitalisierung hohe Priorität. Auch wenn diese zu berücksichtigenden Aspekte die Komplexität der Verfahren erhöhen, bietet das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) schon jetzt Instrumente für flexible und beschleunigte Beschaffungen (z.B. mittels Ausschreibung von Rahmenverträgen oder die Nutzung von Fristverkürzungen nach Voraussetzungen gem. Art. 47 BöB).</span></p><p><strong><span>3. </span></strong><span>Bereits im Herbst 2020 hat der Bundesrat die Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung verabschiedet, zu deren Zielen die Förderung der Teilnahme von KMU gehört. Unter Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des öffentlichen Beschaffungswesens bietet die Ausgestaltung der Ausschreibungen den Bundesstellen weitreichende Möglichkeiten, insbesondere die Bildung von Losen, die Möglichkeit zur Bildung von Bietergemeinschaften oder die Zulassung von Subunternehmen. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Marktsituation nutzt die Verwaltung diese Instrumente für eine optimale Marktansprache. Im Übrigen werden mögliche Massnahmen zur Entlastung der Unternehmen bei öffentlichen Beschaffungen im Rahmen einer Bereichsstudie gemäss Unternehmensentlastungsgesetz (SR 930.31) und des Berichts des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 24.3953 (Gobet) geprüft. Die beiden Berichte sollen bis Ende 2026 veröffentlicht werden.</span><br><span> </span></p><p><strong><span>Innovations-Ökosystem</span></strong></p><p><strong><span>1.</span></strong><span> Der Bundesrat anerkennt die zentrale Bedeutung einer vielfältigen Finanzierungslandschaft für digitale Schlüsseltechnologien. Er setzt auf institutionelle Investoren wie Pensionskassen, Innovationsfonds sowie öffentlich-private Partnerschaften und schafft hierfür geeignete Rahmenbedingungen, um den Wissenstransfer zwischen Forschung und Wirtschaft zu fördern.</span></p><p><span>Auf Ebene des Bundes besteht ein reichhaltiges Instrumentarium zur Förderung von Technologien. Die Innovationspolitik des Bundes fördert im Rahmen der BFI-Politik, über die Förderagentur Innosuisse, die forschungsbasierte Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Prozesse und Dienstleistungen zugunsten von Wirtschaft und Gesellschaft. Eine Vielzahl weiterer vom Bund finanzierter oder unterstützter Akteure im BFI-Bereich fördern neue Technologien und Start-ups. Zu nennen sind beispielsweise der ETH-Bereich oder der Schweizerische Innovationspark, welcher als Public-Private-Partnership von Bund, Kantonen, Wissenschaft und Privatwirtschaft betrieben wird und mit seinen sechs Standortträgern und zehn weiteren Standorten zum Wissens- und Technologietransfer zwischen Forschung und Industrie beiträgt. Wichtig sind darüber hinaus die Förderprogramme der EU.</span></p><p><span>In seiner Stellungnahme vom 30. August 2023 zur Motion 23.3845 Gapany stellte der Bundesrat fest, dass derzeit kein finanzpolitischer Handlungsspielraum für einen Innovationsfonds des Bundes besteht. Seit 1. Januar 2022 ermöglichen jedoch zwei Verordnungsänderungen im Bereich der beruflichen Vorsorge Pensionskassen, im Rahmen ihrer treuhänderischen Pflichten einfacher in innovative und zukunftsträchtige Technologien in der Schweiz zu investieren.</span><br><span> </span></p><p><strong><span>Bundesverwaltung</span></strong></p><p><strong><span>1.</span></strong><span> Anforderungen an den Umgang mit Daten und Infrastruktur sind integraler Bestandteil des Datenschutzgesetzes (DSG) und der Verordnung über die Informationssicherheit der Verwaltung (ISV). Diese regeln die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen, deren Umsetzung und die Identifikation von Restrisiken im Umgang mit sensiblen Daten und kritischer Infrastruktur. Daraus resultierende Beschaffungen erfolgen im Einklang mit dem geltenden Beschaffungsrecht. Dabei wird sorgfältig zwischen Eigenentwicklungen und der Nutzung bestehender Lösungen abgewogen – unter Berücksichtigung von Funktionalität, Effizienz, Machbarkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit.</span></p></span>
- <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p> </p><p>Strategie für mehr Schweizer Digitale Souveränität</p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat den Handlungsbedarf im Bereich digitaler Souveränität der Schweiz, insbesondere in Bezug auf Abhängigkeiten von grossen aussereuropäischen Cloud- und Softwareanbietern?</li><li>Was sind die vorderdringlichen Themen, die sich im Bereich der digitalen Souveränität stellen?</li><li>Welche nationalen Interessen verfolgt der Bundesrat im Bereich der digitalen Souveränität und welche politischen Mandate braucht es, um diese Interessen verwaltungsweit zu verfolgen?</li><li>Welche nationale Basisinfrastrukturen braucht die Schweiz vordringlich und welche Stelle sollte diese in eine Gesamtverantwortung nehmen?</li></ol><p>Beschaffungswesen</p><ol><li>Ein grosser Teil der öffentlichen Beschaffung digitaler Dienstleistungen geht heute an Technologieunternehmen ausserhalb von Europa. Erwägt der Bundesrat, gezielte öffentliche Beschaffungen („Buy European/Swiss“) zu erwägen, um unser Schweizer digitales Ökosystem zu unterstützen?</li><li>Welche Anpassungen am Beschaffungsrecht (wie z.B. Ausnahmeklauseln, Neugestaltung von Schwellenwerten, Transparenz anstelle von formalen Verfahren) braucht es, um schneller und flexibler digitale Güter und Leistungen zu beschaffen?</li><li>Welche Massnahmen wären aus Sicht des Bundesrats denkbar, um Schweizer KMU und Start-ups beim Zugang zu grossen Digitalprojekten der öffentlichen Hand zu unterstützen (z. B. durch Interoperabilitätsanforderungen, offene Standards oder Multisourcing-Pflichten)?</li></ol><p>Innovations-Ökosystem</p><ol><li>Welche Rolle könnten schweizerische Pensionskassen, Innovationsfonds oder öffentlich-private Partnerschaften bei der Wachstumsfinanzierung von Schlüsseltechnologien entlang eines „Swiss Digital Stack“ spielen?</li></ol><p>Bundesverwaltung</p><ol><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass in sensiblen Bereichen (z. B. Gesundheitswesen, Justiz, Verwaltung) besonders hohe Anforderungen an Datenhoheit und Infrastruktur gestellt werden sollten, und wie stellt er sicher, dass dabei auf bestehende Schweizer Lösungen zurückgegriffen und nicht eine ressourcenintensive Eigenentwicklung lanciert wird?</li></ol>
- Stärkung der digitalen Souveränität. Welche Massnahmen plant die Schweiz?
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