Rechtsgrundlagen für eine nationale Datenpolitik. Analyse des Handlungsbedarfs
- ShortId
-
25.3705
- Id
-
20253705
- Updated
-
14.11.2025 02:44
- Language
-
de
- Title
-
Rechtsgrundlagen für eine nationale Datenpolitik. Analyse des Handlungsbedarfs
- AdditionalIndexing
-
34;1236;04;36;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz verfügt bislang über keine einheitliche Rechtsgrundlage zur Förderung der Schaffung von Datenräumen einerseits sowie des sektorübergreifenden Datenaustausches andererseits mit dem Ziel ein volkswirtschaftlich sinnvoll Datennutzung zu ermöglichen. Zahlreiche bestehende Vorschriften (z.B. DSG, EMBAG, GeoIG, PBG, EPDG, MODIG) sind sektor- oder zweckgebunden und oft nicht auf die breitere und den interoperablen Datenaustausch ausgerichtet. Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass ein gezielter regulatorischer Rahmen Innovation fördern, Sicherheit gewährleisten und strategische Souveränität stärken kann. Ein strukturierter Bericht des Bundesrats bietet die nötige Grundlage für eine evidenzbasierte politische Diskussion über nächste gesetzgeberische Schritte.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat anerkennt die Wichtigkeit einer umfassenden und integrierten Datenpolitik. Er hat daher bereits zahlreiche rechtliche und strategische Vorhaben gestartet, die zusammen die Grundsätze einer Datenpolitik für die Schweiz bilden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Mit der laufenden Umsetzung der Motion 22.3890 WBK-S «Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten» erarbeitet der Bundesrat derzeit Grundlagen, damit spezifische Infrastrukturen für die Sekundärnutzung von Daten in strategisch relevanten Bereichen rasch initialisiert und aufgebaut werden können. Damit werden mehrere Anliegen des vorliegenden Postulats bereits in diesem Gesetzgebungsprojekt aufgenommen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu den bereits bestehenden zahlreichen rechtlichen Grundlagen, die eine nationale Datenpolitik, wie sie das Postulat fordert, ermöglichen, gehört etwa die Digitalisierungsverordung (DigiV; SR 172.019.1). Diese sieht vor, dass der Bundesrat die strategische Zielsetzung im Bereich der digitalen Transformation und der Informatik in der Bundesverwaltung als sogenannte «Strategie Digitale Bundesverwaltung» bestimmt und die Leitlinien der digitalen Transformation der Schweiz als sogenannte «Strategie Digitale Schweiz» festlegt. Die Bundeskanzlei ist aktuell daran, im Rahmen der «Strategie Digitale Bundesverwaltung» eine Datenstrategie für die Bundesverwaltung zu erarbeiten. Diese hat zum Ziel, Daten als strategische Ressource für evidenzbasierte Politik und moderne Verwaltungsdienstleistungen besser zu erschliessen. </span></p><p><span>Weiter fungiert der Bereich «Digitale Transformation und IKT-Lenkung»</span><em><span> </span></em><span>der Bundeskanzlei als das Kompetenzzentrum des Bundes für Fragen der Digitalisierung mit bundesweiten beziehungsweise föderalen Auswirkungen. Gestützt auf die Digitalisierungsverordnung stellt dieser Bereich unter anderem sicher, dass Standards im Bereich der Unternehmensarchitektur für Verwaltungsleistungen, Daten, Prozesse, Anwendungen und Technologien departementsübergreifend kohärent und wirkungsoptimiert festgelegt werden. Zudem wurde ein Digitalisierungsrat als beratendes Gremium für die Verwaltung geschaffen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Um dem Bund die statistischen Grundlagen bereitzustellen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, besteht im Bundesstatistikgesetz (BStatG; SR 431.01) ebenfalls bereits eine gesetzliche Grundlage. Sie erlaubt es dem Bund auch, den Kantonen, den Gemeinden, der Wirtschaft, der Privatwirtschaft, den Sozialpartnern und der Öffentlichkeit statistische Ergebnisse zur Verfügung zu stellen respektive unter gewissen Voraussetzungen Daten zu verknüpfen, damit neue Datengrundlagen insbesondere für Verwaltung und Wissenschaft zur Verfügung stehen. Artikel 19 Absatz 2 des Bundesstatistikgesetz erlaubt zudem unter bestimmten Voraussetzungen, dass Personendaten und Daten juristischer Personen für nicht personenbezogene Zwecke den Forschungs- und Statistikstellen des Bundes sowie Dritten bekannt gegeben werden. Um die Datenerhebung für die Statistik zu vereinfachen, sieht das Registerharmonisierungsgesetz die Harmonisierung der amtlichen Personenregister vor (RHG; SR 431.02). Zudem sieht diese Bestimmung auch die Vereinfachung des gesetzlich vorgesehenen Austauschs von Personendaten zwischen den Registern vor. Im Übrigen soll durch das Projekt «nationaler Adressdienst» eine Lücke geschlossen werden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Des Weiteren sind zur verbindlichen Standardsetzung bereits Vorstösse hängig und weitere Vorhaben in Gange. Der Bundesrat und die Kantonsregierungen haben die Organisation Digitale Verwaltung Schweiz, kurz DVS, geschaffen, welche die strategische Steuerung und Koordination der Digitalisierungsaktivitäten zwischen und innerhalb der drei Staatsebenen gestaltet. Der Bundesrat wird im Rahmen des Berichts zum Postulat 23.3050 «Verbindliche Standards für die digitale Verwaltungslandschaft der Schweiz. Braucht es einen Digitalisierungsartikel in der Bundesverfassung?» erläutern, inwieweit im Hinblick auf den Erlass von verbindlichen Standards namentlich eine Revision der Bundesverfassung notwendig ist und wie die Zusammenarbeit der Staatsebenen im Rahmen der DVS weiterentwickelt werden kann. Die Verabschiedung des Berichts soll in diesem Jahr erfolgen. Der Bundesrat verweist zudem auf seine Stellungnahme zur Motion 24.4045 «Die Verfassung braucht einen Digitalisierungsartikel» hin. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat setzt sich im vorliegenden Kontext bereits umfassend mit dem rechtlichen Handlungsbedarf auseinander. Ein zusätzlicher Bericht würde keinen Mehrwert darstellen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der BR wird beauftragt, auch im Zusammenhang mit der Erfüllung der Mo. 22.3890, in einem Bericht darzulegen:</p><ol><li>Welche gesetzlichen Grundlagen heute für den Aufbau und Betrieb von Basisdaten, Datenstandardisierung und Datenaustausch sowie die Nutzung von (insbesondere nicht-personenbezogenen) Daten in Verwaltung, Wirtschaft und Forschung existieren;</li><li>Welche Lücken, Überschneidungen oder Unklarheiten im internat. Vergleich wie z.B. dem Data Governance Act, dem Data Act oder der Financial Data Access Verordnung bestehen;</li><li>Welche gesetzliche Grundlagen notwendig wären, um eine umfassende und integrierte Datenpolitik zu ermöglichen – unter besonderer Berücksichtigung:<ul style="list-style-type:disc;"><li>der sektor- und kantonsübergreifenden Nutzung von Daten,</li><li>des Zugangs zu volkswirtschaftlichi relevanten Daten in privater Hand,</li><li>der Governance und Trägerschaft von Datenräumen,</li><li>und der Rolle des Bundes bei Standardisierung und Interoperabilität (Das Fehlen von Interoperabilitätsanforderungen für Anbieter von Cloud-Infrastrukturen führt zu einer Anbieterabhängigkeit, die den freien Datenaustausch behindert.).</li></ul></li><li>Wie diese Anpassungen die föderale Struktur und die Zuständigkeiten von Kantonen, Gemeinden und privaten Akteuren berücksichtigen und konkret operationalisiert werden könnten;</li><li>Welche Herausforderungen im Bereich der Finanzierung und Trägerschaft der Basisinfrastrukturen bestehen;</li><li>Welche vordringlichen Daten-Infrastrukturen und -Services zu fördern sind, um die übergeordneten Zielsetzungen zu erreichen;</li><li>Wie eine einheitliche Auslegungspraxis im Bereich Privatsphäre und Datennutzung geschaffen wird (z.B. analog der "Rulings" im Steuerbereich); </li></ol>
- Rechtsgrundlagen für eine nationale Datenpolitik. Analyse des Handlungsbedarfs
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweiz verfügt bislang über keine einheitliche Rechtsgrundlage zur Förderung der Schaffung von Datenräumen einerseits sowie des sektorübergreifenden Datenaustausches andererseits mit dem Ziel ein volkswirtschaftlich sinnvoll Datennutzung zu ermöglichen. Zahlreiche bestehende Vorschriften (z.B. DSG, EMBAG, GeoIG, PBG, EPDG, MODIG) sind sektor- oder zweckgebunden und oft nicht auf die breitere und den interoperablen Datenaustausch ausgerichtet. Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass ein gezielter regulatorischer Rahmen Innovation fördern, Sicherheit gewährleisten und strategische Souveränität stärken kann. Ein strukturierter Bericht des Bundesrats bietet die nötige Grundlage für eine evidenzbasierte politische Diskussion über nächste gesetzgeberische Schritte.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat anerkennt die Wichtigkeit einer umfassenden und integrierten Datenpolitik. Er hat daher bereits zahlreiche rechtliche und strategische Vorhaben gestartet, die zusammen die Grundsätze einer Datenpolitik für die Schweiz bilden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Mit der laufenden Umsetzung der Motion 22.3890 WBK-S «Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten» erarbeitet der Bundesrat derzeit Grundlagen, damit spezifische Infrastrukturen für die Sekundärnutzung von Daten in strategisch relevanten Bereichen rasch initialisiert und aufgebaut werden können. Damit werden mehrere Anliegen des vorliegenden Postulats bereits in diesem Gesetzgebungsprojekt aufgenommen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu den bereits bestehenden zahlreichen rechtlichen Grundlagen, die eine nationale Datenpolitik, wie sie das Postulat fordert, ermöglichen, gehört etwa die Digitalisierungsverordung (DigiV; SR 172.019.1). Diese sieht vor, dass der Bundesrat die strategische Zielsetzung im Bereich der digitalen Transformation und der Informatik in der Bundesverwaltung als sogenannte «Strategie Digitale Bundesverwaltung» bestimmt und die Leitlinien der digitalen Transformation der Schweiz als sogenannte «Strategie Digitale Schweiz» festlegt. Die Bundeskanzlei ist aktuell daran, im Rahmen der «Strategie Digitale Bundesverwaltung» eine Datenstrategie für die Bundesverwaltung zu erarbeiten. Diese hat zum Ziel, Daten als strategische Ressource für evidenzbasierte Politik und moderne Verwaltungsdienstleistungen besser zu erschliessen. </span></p><p><span>Weiter fungiert der Bereich «Digitale Transformation und IKT-Lenkung»</span><em><span> </span></em><span>der Bundeskanzlei als das Kompetenzzentrum des Bundes für Fragen der Digitalisierung mit bundesweiten beziehungsweise föderalen Auswirkungen. Gestützt auf die Digitalisierungsverordnung stellt dieser Bereich unter anderem sicher, dass Standards im Bereich der Unternehmensarchitektur für Verwaltungsleistungen, Daten, Prozesse, Anwendungen und Technologien departementsübergreifend kohärent und wirkungsoptimiert festgelegt werden. Zudem wurde ein Digitalisierungsrat als beratendes Gremium für die Verwaltung geschaffen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Um dem Bund die statistischen Grundlagen bereitzustellen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, besteht im Bundesstatistikgesetz (BStatG; SR 431.01) ebenfalls bereits eine gesetzliche Grundlage. Sie erlaubt es dem Bund auch, den Kantonen, den Gemeinden, der Wirtschaft, der Privatwirtschaft, den Sozialpartnern und der Öffentlichkeit statistische Ergebnisse zur Verfügung zu stellen respektive unter gewissen Voraussetzungen Daten zu verknüpfen, damit neue Datengrundlagen insbesondere für Verwaltung und Wissenschaft zur Verfügung stehen. Artikel 19 Absatz 2 des Bundesstatistikgesetz erlaubt zudem unter bestimmten Voraussetzungen, dass Personendaten und Daten juristischer Personen für nicht personenbezogene Zwecke den Forschungs- und Statistikstellen des Bundes sowie Dritten bekannt gegeben werden. Um die Datenerhebung für die Statistik zu vereinfachen, sieht das Registerharmonisierungsgesetz die Harmonisierung der amtlichen Personenregister vor (RHG; SR 431.02). Zudem sieht diese Bestimmung auch die Vereinfachung des gesetzlich vorgesehenen Austauschs von Personendaten zwischen den Registern vor. Im Übrigen soll durch das Projekt «nationaler Adressdienst» eine Lücke geschlossen werden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Des Weiteren sind zur verbindlichen Standardsetzung bereits Vorstösse hängig und weitere Vorhaben in Gange. Der Bundesrat und die Kantonsregierungen haben die Organisation Digitale Verwaltung Schweiz, kurz DVS, geschaffen, welche die strategische Steuerung und Koordination der Digitalisierungsaktivitäten zwischen und innerhalb der drei Staatsebenen gestaltet. Der Bundesrat wird im Rahmen des Berichts zum Postulat 23.3050 «Verbindliche Standards für die digitale Verwaltungslandschaft der Schweiz. Braucht es einen Digitalisierungsartikel in der Bundesverfassung?» erläutern, inwieweit im Hinblick auf den Erlass von verbindlichen Standards namentlich eine Revision der Bundesverfassung notwendig ist und wie die Zusammenarbeit der Staatsebenen im Rahmen der DVS weiterentwickelt werden kann. Die Verabschiedung des Berichts soll in diesem Jahr erfolgen. Der Bundesrat verweist zudem auf seine Stellungnahme zur Motion 24.4045 «Die Verfassung braucht einen Digitalisierungsartikel» hin. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat setzt sich im vorliegenden Kontext bereits umfassend mit dem rechtlichen Handlungsbedarf auseinander. Ein zusätzlicher Bericht würde keinen Mehrwert darstellen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der BR wird beauftragt, auch im Zusammenhang mit der Erfüllung der Mo. 22.3890, in einem Bericht darzulegen:</p><ol><li>Welche gesetzlichen Grundlagen heute für den Aufbau und Betrieb von Basisdaten, Datenstandardisierung und Datenaustausch sowie die Nutzung von (insbesondere nicht-personenbezogenen) Daten in Verwaltung, Wirtschaft und Forschung existieren;</li><li>Welche Lücken, Überschneidungen oder Unklarheiten im internat. Vergleich wie z.B. dem Data Governance Act, dem Data Act oder der Financial Data Access Verordnung bestehen;</li><li>Welche gesetzliche Grundlagen notwendig wären, um eine umfassende und integrierte Datenpolitik zu ermöglichen – unter besonderer Berücksichtigung:<ul style="list-style-type:disc;"><li>der sektor- und kantonsübergreifenden Nutzung von Daten,</li><li>des Zugangs zu volkswirtschaftlichi relevanten Daten in privater Hand,</li><li>der Governance und Trägerschaft von Datenräumen,</li><li>und der Rolle des Bundes bei Standardisierung und Interoperabilität (Das Fehlen von Interoperabilitätsanforderungen für Anbieter von Cloud-Infrastrukturen führt zu einer Anbieterabhängigkeit, die den freien Datenaustausch behindert.).</li></ul></li><li>Wie diese Anpassungen die föderale Struktur und die Zuständigkeiten von Kantonen, Gemeinden und privaten Akteuren berücksichtigen und konkret operationalisiert werden könnten;</li><li>Welche Herausforderungen im Bereich der Finanzierung und Trägerschaft der Basisinfrastrukturen bestehen;</li><li>Welche vordringlichen Daten-Infrastrukturen und -Services zu fördern sind, um die übergeordneten Zielsetzungen zu erreichen;</li><li>Wie eine einheitliche Auslegungspraxis im Bereich Privatsphäre und Datennutzung geschaffen wird (z.B. analog der "Rulings" im Steuerbereich); </li></ol>
- Rechtsgrundlagen für eine nationale Datenpolitik. Analyse des Handlungsbedarfs
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