Optimierung des Bahninfrastrukturfonds. Aus weniger mehr herausholen

ShortId
25.3710
Id
20253710
Updated
14.11.2025 02:51
Language
de
Title
Optimierung des Bahninfrastrukturfonds. Aus weniger mehr herausholen
AdditionalIndexing
48;24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der BIF finanziert Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur. Gemäss Art. 4 Ziff. 2 BIF-Gesetz haben die Mittel vorrangig den Bedarf für Betrieb und Substanzerhalt sicherzustellen. Angesichts der gemachten Erfahrungen und des finanziellen Bedarfs in den nächsten Jahrzehnten stellt sich die Frage, ob die Beseitigung bestehender Fehlanreize nicht erlaube, die bestehende Infrastruktur effizienter und effektiver zu nutzen und auch die Effizienz des Betriebs und Substanzerhalts zu erhöhen.</p><p><br>Investitionen in Innovationen zur Automatisierung und Digitalisierung können bereits heute aus dem BIF finanziert werden. Es soll geprüft werden, ob Fehlanreize bestehen, die mehr Mittel für intelligente Lösungen anstatt Beton verhindern oder erschweren. Zum Beispiel haben Signalsysteme das Potential mehr Nutzen aus den vorhandenen Mitteln zu generieren, indem die Kosten für Investition, Betrieb und Unterhalt gesenkt werden, während die Qualität steigt. Es ist daher angezeigt zu prüfen, inwiefern mit besseren Anreizen die Finanzierung solcher Projekte über den BIF stärker gefördert werden können.<br><br>Ebenso soll geprüft werden, ob Fehlanreize bei der regionalen Mitfinanzierung bestehen. Es soll auch geprüft werden, ob die regionale Mitfinanzierung bei Ausbauprojekten erhöht werden soll und an welchen Kriterien (Erreichbarkeit, Fahrzeit, Takt, …) sich die Investitionen ausrichten sollen. Die Ausbauprojekte werden durch die Evaluationsmethode NIBA aus nationaler Sicht beurteilt. Somit wäre bei Projekten, die vor allem aus regionaler Sicht einen Nutzen stiften, eine Mitfinanzierung der Kantone denkbar. Das gemeinsame Interesse von Bund, Kantonen und Gemeinden sollte dabei sein, dass jeder eingesetzte BIF-Franken maximale Wirkung erzielen kann. Als Ausgleichsmassnahme einer stärkeren Mitfinanzierung der Kantone bei Schieneninfrastrukturprojekten soll geprüft werden, ob eine stärkere Mitfinanzierung des Bundes bei Agglomerationsprogrammen sinnvoll wäre.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Weiteren soll geprüft werden, ob Fehlanreize bestehen, die eine verhältnismässigere Anwendung von Vorschriften und Normen verhindern. Dabei ist das Ziel, dass die notwendigen Anforderungen beispielsweise bezüglich Sicherheit oder BehiG erreicht werden, jedoch mit geringerem Mitteleinsatz. Schliesslich soll geprüft werden, ob Fehlanreize dazu führen, dass teure Schieneninfrastrukturprojekte umgesetzt werden, obwohl günstigere Tram- oder Busprojekte für die Regionen und Agglomerationen denselben Nutzen liefern würden. Dabei ist insbesondere zu prüfen, inwiefern sich die ungleichen Finanzierungskriterien von BIF-Projekten und Agglomerationsprogrammen auswirken.</p>
  • <span><p><span>Der Bundesrat teilt das Anliegen, die Bundesmittel so effizient und effektiv wie möglich einzusetzen. Dafür sind bestehende Anreizmechanismen zu prüfen und wo möglich und sinnvoll Verbesserungen vorzuschlagen. Zu einzelnen der aufgeführten Punkte sind UVEK-intern bereits erste Überlegungen gemacht worden, weitere Abklärungen sind geplant.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie die Mittel im<br>Bahninfrastrukturfonds (BIF) effizienter genutzt werden können. Insbesondere ist zu prüfen,</p><ul><li>wie über den BIF Digitalisierung und Innovation stärker gefördert wegen können, damit die Kosten von Unterhalt und Substanzerhalt gesenkt und die bestehende Infrastruktur effizienter genutzt werden können;</li><li>wie eine Mitfinanzierung der Kantone dazu beitragen kann, dass Projekte, die aus nationaler Sicht nicht genügend Nutzen generieren, bei regionalem Nutzen und vorhandener Bereitschaft zur Mitfinanzierung realisiert werden können;</li><li>wie eine differenziertere und verhältnismässigere Anwendung der Normen dazu beitragen kann, dass Kosten gespart und Projekte effizienter umgesetzt werden können;</li><li>wie bestehende Fehlanreize, die zu teuren Lösungen bei Unterhalt und Ausbau der Schieneninfrastruktur führen, beseitigt werden können;</li><li>wie Ersatzmassnahmen beim Ausbau aus dem BIF finanziert werden können, beispielsweise anstatt eines Neubaus einer Bahnstrecke ein Tram oder Bus, damit kosteneffizientere Verkehrslösungen realisiert werden können.</li></ul>
  • Optimierung des Bahninfrastrukturfonds. Aus weniger mehr herausholen
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der BIF finanziert Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur. Gemäss Art. 4 Ziff. 2 BIF-Gesetz haben die Mittel vorrangig den Bedarf für Betrieb und Substanzerhalt sicherzustellen. Angesichts der gemachten Erfahrungen und des finanziellen Bedarfs in den nächsten Jahrzehnten stellt sich die Frage, ob die Beseitigung bestehender Fehlanreize nicht erlaube, die bestehende Infrastruktur effizienter und effektiver zu nutzen und auch die Effizienz des Betriebs und Substanzerhalts zu erhöhen.</p><p><br>Investitionen in Innovationen zur Automatisierung und Digitalisierung können bereits heute aus dem BIF finanziert werden. Es soll geprüft werden, ob Fehlanreize bestehen, die mehr Mittel für intelligente Lösungen anstatt Beton verhindern oder erschweren. Zum Beispiel haben Signalsysteme das Potential mehr Nutzen aus den vorhandenen Mitteln zu generieren, indem die Kosten für Investition, Betrieb und Unterhalt gesenkt werden, während die Qualität steigt. Es ist daher angezeigt zu prüfen, inwiefern mit besseren Anreizen die Finanzierung solcher Projekte über den BIF stärker gefördert werden können.<br><br>Ebenso soll geprüft werden, ob Fehlanreize bei der regionalen Mitfinanzierung bestehen. Es soll auch geprüft werden, ob die regionale Mitfinanzierung bei Ausbauprojekten erhöht werden soll und an welchen Kriterien (Erreichbarkeit, Fahrzeit, Takt, …) sich die Investitionen ausrichten sollen. Die Ausbauprojekte werden durch die Evaluationsmethode NIBA aus nationaler Sicht beurteilt. Somit wäre bei Projekten, die vor allem aus regionaler Sicht einen Nutzen stiften, eine Mitfinanzierung der Kantone denkbar. Das gemeinsame Interesse von Bund, Kantonen und Gemeinden sollte dabei sein, dass jeder eingesetzte BIF-Franken maximale Wirkung erzielen kann. Als Ausgleichsmassnahme einer stärkeren Mitfinanzierung der Kantone bei Schieneninfrastrukturprojekten soll geprüft werden, ob eine stärkere Mitfinanzierung des Bundes bei Agglomerationsprogrammen sinnvoll wäre.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Weiteren soll geprüft werden, ob Fehlanreize bestehen, die eine verhältnismässigere Anwendung von Vorschriften und Normen verhindern. Dabei ist das Ziel, dass die notwendigen Anforderungen beispielsweise bezüglich Sicherheit oder BehiG erreicht werden, jedoch mit geringerem Mitteleinsatz. Schliesslich soll geprüft werden, ob Fehlanreize dazu führen, dass teure Schieneninfrastrukturprojekte umgesetzt werden, obwohl günstigere Tram- oder Busprojekte für die Regionen und Agglomerationen denselben Nutzen liefern würden. Dabei ist insbesondere zu prüfen, inwiefern sich die ungleichen Finanzierungskriterien von BIF-Projekten und Agglomerationsprogrammen auswirken.</p>
    • <span><p><span>Der Bundesrat teilt das Anliegen, die Bundesmittel so effizient und effektiv wie möglich einzusetzen. Dafür sind bestehende Anreizmechanismen zu prüfen und wo möglich und sinnvoll Verbesserungen vorzuschlagen. Zu einzelnen der aufgeführten Punkte sind UVEK-intern bereits erste Überlegungen gemacht worden, weitere Abklärungen sind geplant.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie die Mittel im<br>Bahninfrastrukturfonds (BIF) effizienter genutzt werden können. Insbesondere ist zu prüfen,</p><ul><li>wie über den BIF Digitalisierung und Innovation stärker gefördert wegen können, damit die Kosten von Unterhalt und Substanzerhalt gesenkt und die bestehende Infrastruktur effizienter genutzt werden können;</li><li>wie eine Mitfinanzierung der Kantone dazu beitragen kann, dass Projekte, die aus nationaler Sicht nicht genügend Nutzen generieren, bei regionalem Nutzen und vorhandener Bereitschaft zur Mitfinanzierung realisiert werden können;</li><li>wie eine differenziertere und verhältnismässigere Anwendung der Normen dazu beitragen kann, dass Kosten gespart und Projekte effizienter umgesetzt werden können;</li><li>wie bestehende Fehlanreize, die zu teuren Lösungen bei Unterhalt und Ausbau der Schieneninfrastruktur führen, beseitigt werden können;</li><li>wie Ersatzmassnahmen beim Ausbau aus dem BIF finanziert werden können, beispielsweise anstatt eines Neubaus einer Bahnstrecke ein Tram oder Bus, damit kosteneffizientere Verkehrslösungen realisiert werden können.</li></ul>
    • Optimierung des Bahninfrastrukturfonds. Aus weniger mehr herausholen

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