Neues Handelshemmnis beim Import amerikanischer Autos. Schaden für die Schweizer Volkswirtschaft, Risiken bei den Zollverhandlungen mit den USA?
- ShortId
-
25.3711
- Id
-
20253711
- Updated
-
14.11.2025 02:47
- Language
-
de
- Title
-
Neues Handelshemmnis beim Import amerikanischer Autos. Schaden für die Schweizer Volkswirtschaft, Risiken bei den Zollverhandlungen mit den USA?
- AdditionalIndexing
-
48;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Ist sich der BR bewusst, dass die EMV Nachweispflicht und der Wegfall der Erleichterungen zu einem faktischen Importverbot führt?</p><p>2. Wäre es aus Sicht des BR möglich die bisherige, jahrelange Praxis von Stichproben weiterzuführen?</p><p>3.Teilt der BR die Einschätzung, dass die ausnahmslose Einforderung eines EMV-Prüfberichts unverhältnismässig ist, zumal bisher Prüfstellen kein Nichtbestehen der EMV feststellten?</p><p>4. Falls der BR die ausnahmslosen EMV Nachweise befürwortet, wäre der BR bereit eine angemessene Übergangsfrist von 18 Monate den Kantonen vorzuschlagen?</p><p>5. Sieht das WBF im aktuellen Vorgehen ein Handelshemmnis im Sinne der WTO-TBT-Vereinbarung, zumal bspw. Deutschland solche Messungen beim Einzelimport nicht verlangt?</p><p>6. Wie äussert sich das EDA hierzu in einer Phase aktiver Zollverhandlungen mit den USA? Sieht der BR Risiken beim Abschluss in der Zollverhandlungen?</p><p>7. Hat die amerikanische Seite diese Handelshemmnisse gegenüber dem BR oder Verwaltung bereits moniert? </p><p>8. Ist der Bundespräsidentin dieses Handelshemmnis bekannt?</p>
- <span><p><span>1./3./8. Mit der Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) wird sichergestellt, dass Fahrzeuge durch elektromagnetische Störaussendungen andere Fahrzeuge oder Einrichtungen nicht stören. Auch dürfen sie selber nicht durch elektromagnetische Felder gestört werden, was insbesondere relevant ist, wenn Assistenzsysteme aktiv in das Fahrverhalten eingreifen. Dies gilt nicht nur für Elektro- und Hybridfahrzeuge, sondern auch für Fahrzeuge mit ausschliesslichem Verbrennungsmotor.</span></p><p><span>Der EMV-Nachweis ist seit April 2010 erforderlich (Art. 80 Abs. 3 der Verordnung über technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge [VTS; SR 741.41]) und kann durch vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) anerkannte Prüfstellen in der Schweiz innert nützlicher Frist erbracht werden. In der Praxis können Prüfstellen bei identischen Fahrzeugen auf Grundlage einer einzigen Prüfung einen Prüfnachweis ausstellen, der für mehrere dieser Fahrzeuge gilt. Es besteht kein faktisches Importverbot.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Walliser (</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253100"><span>25.3100</span></a><span> «Förderung des Imports von Elektro- und Hybridfahrzeugen und Vermeidung einer drohenden Marktabschottung ab 2027») ausgeführt hat, gelten seit dem 7. Juli 2024 in der Schweiz mit der Übernahme der EU General Safety Regulation 2 (GSR 2) erhöhte Sicherheitsanforderungen an Fahrzeuge (z.B. Fussgängerschutz, Notbremssystem, Notfall-Spurhaltesystem, Warnsystem bei Müdigkeit, Schutz vor Cyberangriffen etc.). Damit sich das Gewerbe auf die sicherheitsrelevanten neuen Vorschriften einstellen kann, wurde für Importe von Fahrzeugen aus Drittmärkten (z.B. USA oder China), welche über keine EU-Typengenehmigung verfügen, eine Übergangsfrist bis Ende 2026 gewährt. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird Weisungen erarbeiten, damit Fahrzeuge ohne EU-Typengenehmigung nach Ablauf der Übergangsfrist für die Zulassung in der Schweiz gemäss den Einzelgenehmigungsvorschriften geprüft werden können.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Das Bundesrecht fordert eine umfassende technische Prüfung, wenn die entsprechenden Nachweise nicht vorliegen (Art. 30</span><em><span>a</span></em><span> und 30</span><em><span>b</span></em><span> VTS). Der Vollzug des Strassenverkehrsrechts gemäss Artikel 106 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes liegt in der Kompetenz der Kantone.</span></p><p><span>Neben EMV-Prüfberichten können auch andere Nachweise berücksichtigt werden, die von ausländischen Staaten nach nationalem oder internationalem Recht erteilt wurden, das den schweizerischen Vorschriften mindestens gleichwertig ist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Gesuchstellenden zu erbringen. Die vom ASTRA anerkannten Prüfstellen können dazu beigezogen werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Eine Übergangsfrist für die seit 2010 geltenden Vorschriften bezüglich EMV ist nicht möglich. Der Bundesrat ist dagegen bereit, diese im Zuge der Erarbeitung der oben genannten Weisungen neu zu beurteilen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Das Übereinkommen über technische Handelshemmnisse (WTO TBT-Übereinkommen; SR</span><span> </span><span>0.632.231.41) erlaubt die Anwendung handelsbeschränkender technischer Vorschriften, wenn diese dem Schutz von legitimen öffentlichen Interessen dienen. Technische Vorschriften dürfen den Handel nicht mehr einschränken, als es zur Erreichung des angemessenen Schutzniveaus notwendig ist; sie müssen nichtdiskriminierend und verhältnismässig sein. Zudem müssen ihr Erlass und ihre Anwendung transparent sein. Die in Frage stehenden Anforderungen müssen alle Fahrzeuge unabhängig von ihrem Ursprungsort erfüllen. Vor dem Erlass musste der Gesetzgeber diese technischen Vorschriften gemäss Artikel 4 THG auf ihre Verhältnismässigkeit hin überprüfen. Ferner werden vorliegend die Anforderungen mittels Erläuterungen des ASTRA, des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) und des Bundesamtes für Energie (BFE) transparent kommuniziert. Der Bundesrat erachtet die Massnahme somit als kompatibel mit dem WTO TBT-Übereinkommen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>6./7. Der Bundesrat äussert sich zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu den Inhalten der laufenden Verhandlungen mit den USA.</span></p></span>
- <p>Autos ohne EU-Typgenehmigungen (CoC) werden seit Jahrzehnten grossmehrheitlich aus den USA importiert. Diese sind von einem faktischen Importverbot betroffen. </p><p>A.) Zum einen haben viele Kantone kürzlich eine Praxisänderung bei der Zulassung vollzogen, indem Sie systematisch bei jedem Import einen Nachweis für die Elektromagnetische Prüfung (EMV) verlangen und teilweise auch einen Nachweis elektrischen Niederspannungserzeugnis (NEV). Dieser Nachweis wurde in der langjährigen Zulassungspraxis nur bei Elektro- oder Hybriden verlangt. Neuerdings wird dieser Nachweis bei bis zu 15 jährigen Gebrauchtwagen (Verbrenner) einverlangt. Dies hat zur Folge, dass zusätzliche Kosten von ca. CHF 10'000 pro Auto und monatelange Wartezeiten entstehen. Faktisch führt dieses neue Handelshemmnis zu einem Importverbot. Es ist mir bewusst, dass die Verordnung die Erfüllung der EMV verlangt, hier stellt sich aber die Frage der Verhältnismässigkeit der unangekündigten Praxisänderung. </p><p>B.) Zum anderen wird der BR die jahrzehntelangen Importerleichterungen gegenüber amerikanischen Fahrzeugen per Ende 2026 aufheben – was, wenn auch Punkt A.) gelöst wird – zu einem faktischen Importverbot führt. Der Bundesrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:</p>
- Neues Handelshemmnis beim Import amerikanischer Autos. Schaden für die Schweizer Volkswirtschaft, Risiken bei den Zollverhandlungen mit den USA?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Ist sich der BR bewusst, dass die EMV Nachweispflicht und der Wegfall der Erleichterungen zu einem faktischen Importverbot führt?</p><p>2. Wäre es aus Sicht des BR möglich die bisherige, jahrelange Praxis von Stichproben weiterzuführen?</p><p>3.Teilt der BR die Einschätzung, dass die ausnahmslose Einforderung eines EMV-Prüfberichts unverhältnismässig ist, zumal bisher Prüfstellen kein Nichtbestehen der EMV feststellten?</p><p>4. Falls der BR die ausnahmslosen EMV Nachweise befürwortet, wäre der BR bereit eine angemessene Übergangsfrist von 18 Monate den Kantonen vorzuschlagen?</p><p>5. Sieht das WBF im aktuellen Vorgehen ein Handelshemmnis im Sinne der WTO-TBT-Vereinbarung, zumal bspw. Deutschland solche Messungen beim Einzelimport nicht verlangt?</p><p>6. Wie äussert sich das EDA hierzu in einer Phase aktiver Zollverhandlungen mit den USA? Sieht der BR Risiken beim Abschluss in der Zollverhandlungen?</p><p>7. Hat die amerikanische Seite diese Handelshemmnisse gegenüber dem BR oder Verwaltung bereits moniert? </p><p>8. Ist der Bundespräsidentin dieses Handelshemmnis bekannt?</p>
- <span><p><span>1./3./8. Mit der Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) wird sichergestellt, dass Fahrzeuge durch elektromagnetische Störaussendungen andere Fahrzeuge oder Einrichtungen nicht stören. Auch dürfen sie selber nicht durch elektromagnetische Felder gestört werden, was insbesondere relevant ist, wenn Assistenzsysteme aktiv in das Fahrverhalten eingreifen. Dies gilt nicht nur für Elektro- und Hybridfahrzeuge, sondern auch für Fahrzeuge mit ausschliesslichem Verbrennungsmotor.</span></p><p><span>Der EMV-Nachweis ist seit April 2010 erforderlich (Art. 80 Abs. 3 der Verordnung über technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge [VTS; SR 741.41]) und kann durch vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) anerkannte Prüfstellen in der Schweiz innert nützlicher Frist erbracht werden. In der Praxis können Prüfstellen bei identischen Fahrzeugen auf Grundlage einer einzigen Prüfung einen Prüfnachweis ausstellen, der für mehrere dieser Fahrzeuge gilt. Es besteht kein faktisches Importverbot.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Walliser (</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253100"><span>25.3100</span></a><span> «Förderung des Imports von Elektro- und Hybridfahrzeugen und Vermeidung einer drohenden Marktabschottung ab 2027») ausgeführt hat, gelten seit dem 7. Juli 2024 in der Schweiz mit der Übernahme der EU General Safety Regulation 2 (GSR 2) erhöhte Sicherheitsanforderungen an Fahrzeuge (z.B. Fussgängerschutz, Notbremssystem, Notfall-Spurhaltesystem, Warnsystem bei Müdigkeit, Schutz vor Cyberangriffen etc.). Damit sich das Gewerbe auf die sicherheitsrelevanten neuen Vorschriften einstellen kann, wurde für Importe von Fahrzeugen aus Drittmärkten (z.B. USA oder China), welche über keine EU-Typengenehmigung verfügen, eine Übergangsfrist bis Ende 2026 gewährt. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird Weisungen erarbeiten, damit Fahrzeuge ohne EU-Typengenehmigung nach Ablauf der Übergangsfrist für die Zulassung in der Schweiz gemäss den Einzelgenehmigungsvorschriften geprüft werden können.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Das Bundesrecht fordert eine umfassende technische Prüfung, wenn die entsprechenden Nachweise nicht vorliegen (Art. 30</span><em><span>a</span></em><span> und 30</span><em><span>b</span></em><span> VTS). Der Vollzug des Strassenverkehrsrechts gemäss Artikel 106 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes liegt in der Kompetenz der Kantone.</span></p><p><span>Neben EMV-Prüfberichten können auch andere Nachweise berücksichtigt werden, die von ausländischen Staaten nach nationalem oder internationalem Recht erteilt wurden, das den schweizerischen Vorschriften mindestens gleichwertig ist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Gesuchstellenden zu erbringen. Die vom ASTRA anerkannten Prüfstellen können dazu beigezogen werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Eine Übergangsfrist für die seit 2010 geltenden Vorschriften bezüglich EMV ist nicht möglich. Der Bundesrat ist dagegen bereit, diese im Zuge der Erarbeitung der oben genannten Weisungen neu zu beurteilen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Das Übereinkommen über technische Handelshemmnisse (WTO TBT-Übereinkommen; SR</span><span> </span><span>0.632.231.41) erlaubt die Anwendung handelsbeschränkender technischer Vorschriften, wenn diese dem Schutz von legitimen öffentlichen Interessen dienen. Technische Vorschriften dürfen den Handel nicht mehr einschränken, als es zur Erreichung des angemessenen Schutzniveaus notwendig ist; sie müssen nichtdiskriminierend und verhältnismässig sein. Zudem müssen ihr Erlass und ihre Anwendung transparent sein. Die in Frage stehenden Anforderungen müssen alle Fahrzeuge unabhängig von ihrem Ursprungsort erfüllen. Vor dem Erlass musste der Gesetzgeber diese technischen Vorschriften gemäss Artikel 4 THG auf ihre Verhältnismässigkeit hin überprüfen. Ferner werden vorliegend die Anforderungen mittels Erläuterungen des ASTRA, des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) und des Bundesamtes für Energie (BFE) transparent kommuniziert. Der Bundesrat erachtet die Massnahme somit als kompatibel mit dem WTO TBT-Übereinkommen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>6./7. Der Bundesrat äussert sich zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu den Inhalten der laufenden Verhandlungen mit den USA.</span></p></span>
- <p>Autos ohne EU-Typgenehmigungen (CoC) werden seit Jahrzehnten grossmehrheitlich aus den USA importiert. Diese sind von einem faktischen Importverbot betroffen. </p><p>A.) Zum einen haben viele Kantone kürzlich eine Praxisänderung bei der Zulassung vollzogen, indem Sie systematisch bei jedem Import einen Nachweis für die Elektromagnetische Prüfung (EMV) verlangen und teilweise auch einen Nachweis elektrischen Niederspannungserzeugnis (NEV). Dieser Nachweis wurde in der langjährigen Zulassungspraxis nur bei Elektro- oder Hybriden verlangt. Neuerdings wird dieser Nachweis bei bis zu 15 jährigen Gebrauchtwagen (Verbrenner) einverlangt. Dies hat zur Folge, dass zusätzliche Kosten von ca. CHF 10'000 pro Auto und monatelange Wartezeiten entstehen. Faktisch führt dieses neue Handelshemmnis zu einem Importverbot. Es ist mir bewusst, dass die Verordnung die Erfüllung der EMV verlangt, hier stellt sich aber die Frage der Verhältnismässigkeit der unangekündigten Praxisänderung. </p><p>B.) Zum anderen wird der BR die jahrzehntelangen Importerleichterungen gegenüber amerikanischen Fahrzeugen per Ende 2026 aufheben – was, wenn auch Punkt A.) gelöst wird – zu einem faktischen Importverbot führt. Der Bundesrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:</p>
- Neues Handelshemmnis beim Import amerikanischer Autos. Schaden für die Schweizer Volkswirtschaft, Risiken bei den Zollverhandlungen mit den USA?
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