Massnahmen zur Schuldentilgung der IV gegenüber der AHV
- ShortId
-
25.3713
- Id
-
20253713
- Updated
-
13.01.2026 15:53
- Language
-
de
- Title
-
Massnahmen zur Schuldentilgung der IV gegenüber der AHV
- AdditionalIndexing
-
2836
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat argumentierte über viele Jahre, die IV sei saniert und sie werde in den nächsten Jahren ohne zusätzliche Massnahmen ihre Schulden bei der AHV zurückzahlen können. Dem ist leider nicht so. Im Gegenteil: die Situation ist besorgniserregend. Gemäss den IV-Projektionen vom 6.11.2024 ist selbst im mittleren Szenario bei gleichbleibender Neurentenquote der Schuldenabbau ohne zusätzliche Massnahmen völlig unrealistisch. Erst etwa 2033 würde die IV überhaupt wieder ein knapp positives Umlageergebnis schreiben. Im tiefen Szenario – bei einer weiter steigenden Neurentenquote – drohen gar Jahr für Jahr hohe Umlagedefizite. Angesichts der ebenfalls schlechten finanziellen Perspektiven der AHV ist diese Situation unhaltbar und verlangt nach strukturellen Massnahmen. Dies umso mehr, als das Parlament damals die IV-Revision 6b letztlich aufgrund der Argumentation des damaligen EDI-Vorstehers, die Reform sei gar nicht mehr notwendig, nicht weiterverfolgt hat. </p><p>Ende 2024 kündigte der Bundesrat an, noch im Sommer dieses Jahres die Eckwerte einer Revision vorzulegen. Gemäss Aufzählung der möglichen Ausrichtung in seiner Kommunikation ist jedoch vor allem mit weiteren Beitragserhöhungen zu rechnen. Das ist der falsche Weg. Stattdessen ist die IV bis spätestens 2045 im Wesentlichen auf der Ausgabenseite zu sanieren, und zwar so, dass bis zu diesem Zeitpunkt auch die Schulden der AHV zurückbezahlt sind. Der Zeithorizont scheint sehr lang, er ist jedoch angesichts der Grössenordnung des Bedarfs unumgänglich und verhindert rigorose Massnahmen zum Nachteil der Anspruchsberechtigten. Stattdessen ermöglicht er eine sozialverträgliche aber nachhaltige Revision. An möglichen, bereits in der Revision 6b vorgesehenen Massnahmen, mangelt es nicht. So können bspw. eine neue Regelung der Reisekosten, neue Regeln für Rentner mit Kindern oder auch eine verstärkte Betrugsbekämpfung wieder in Betracht gezogen werden. Zudem hat es im Rahmen der Umsetzung der Motion – die überwiegend eine Sanierung auf der Ausgabenseite verlangt - auch Raum für eine weitere Stärkung der beruflichen Eingliederung. Selbst gezielte Ausbaumassnahmen bspw. im Bereich des Assistenzbeitrags – wie sie der Bundesrat gemäss Kommunikation vom 23.12.2024 offenbar wünscht – können in diesem Rahmen umgesetzt werden.</p>
- <span><p><span>Der Anstieg der Neurenten, der insbesondere junge Erwachsene mit schweren psychischen Problemen betrifft, stellt für die Invalidenversicherung (IV) eine grosse Herausforderung dar. Die Verschlechterung der Finanzperspektiven der IV aufgrund verschiedener Ursachen bereitet auch dem Bundesrat Sorge. Daher hat er das Eidgenössische Departement des Innern am 20.</span><span> </span><span>Juni 2025 damit beauftragt, Massnahmen zur verstärkten Integration in den Arbeitsmarkt und zur Stabilisierung der finanziellen Lage der Versicherung zu prüfen. Teil dieses Prüfauftrags ist auch das Einleiten der Entschuldung und damit die Umsetzung der Motion Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Ständerat (22.4256 «Entschuldung der Invalidenversicherung. Rückzahlung des Darlehens an die AHV»), die eine Entschuldung der Versicherung durch Tilgung oder Übernahme der Schuld durch den Bund vorsieht. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die vorliegende Motion setzt einen Zeithorizont für die Rückzahlung der IV-Schuld. Ausserdem sollen gemäss der vorliegenden Motion sollten Massnahmen überwiegend ausgabenseitig getroffen werden. Im Hinblick auf die neue IV-Revision werden bereits verschiedene leistungsseitige Massnahmen vertieft geprüft, die zu einer finanziellen Entlastung der IV führen sollten. Insbesondere sollen für die Zielgruppe der jungen Versicherten vertieft verschiedene Massnahmen geprüft werden, um eine Umkehr des Trends bei den Neurenten zu erreichen. Die vorgesehenen leistungsseitigen Massnahmen können daher mittelfristig zu einer finanziellen Entlastung der Versicherung führen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Im Rahmen der IV-Revision 6b und der Weiterentwicklung der IV wurden die vom Motionär beispielhaft genannten Massnahmen (Reisekosten, Regeln für Rentner und Rentnerinnen mit Kindern, verstärkte Betrugsbekämpfung) vertieft geprüft und vom Parlament verworfen. Es zeigt sich, dass diese Einsparungen zu gering ausfallen, um die Schuld der IV zu tilgen. Angesichts des starken Anstiegs der Neurenten und der nach wie vor hohen Verschuldung der IV erachtet der Bundesrat jedoch die vom Motionär verlangte Sanierung vorwiegend mit ausgabenseitigen Massnahmen als nicht realistisch; sie liesse sich kaum ohne Rentenkürzungen umsetzen. Der Bundesrat prüft deshalb neben einnahmeseitigen auch ausgabenseitige Massnahmen für eine nachhaltige Verbesserung der finanziellen Lage der IV und damit auch für die Entschuldung. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Im Hinblick auf einen Vorentwurf, der bis Ende 2026 in die öffentliche Vernehmlassung geschickt werden soll, werden dem Bundesrat bis Februar 2026 konkrete Leitlinien für die genannte Reform unterbreitet. In diesem Rahmen wird sich der Bundesrat auch zu einer möglichen Umsetzung der Entschuldung einschliesslich des Zeitraums äussern.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage mit dem Ziel der Rückzahlung der IV-Schuld an die AHV im Umfang von 10 Milliarden Franken bis spätestens 2045 zu schaffen. Die vorzuschlagenden Massnahmen haben dabei überwiegend auf der Ausgabenseite anzusetzen.</p>
- Massnahmen zur Schuldentilgung der IV gegenüber der AHV
- State
-
Beratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat argumentierte über viele Jahre, die IV sei saniert und sie werde in den nächsten Jahren ohne zusätzliche Massnahmen ihre Schulden bei der AHV zurückzahlen können. Dem ist leider nicht so. Im Gegenteil: die Situation ist besorgniserregend. Gemäss den IV-Projektionen vom 6.11.2024 ist selbst im mittleren Szenario bei gleichbleibender Neurentenquote der Schuldenabbau ohne zusätzliche Massnahmen völlig unrealistisch. Erst etwa 2033 würde die IV überhaupt wieder ein knapp positives Umlageergebnis schreiben. Im tiefen Szenario – bei einer weiter steigenden Neurentenquote – drohen gar Jahr für Jahr hohe Umlagedefizite. Angesichts der ebenfalls schlechten finanziellen Perspektiven der AHV ist diese Situation unhaltbar und verlangt nach strukturellen Massnahmen. Dies umso mehr, als das Parlament damals die IV-Revision 6b letztlich aufgrund der Argumentation des damaligen EDI-Vorstehers, die Reform sei gar nicht mehr notwendig, nicht weiterverfolgt hat. </p><p>Ende 2024 kündigte der Bundesrat an, noch im Sommer dieses Jahres die Eckwerte einer Revision vorzulegen. Gemäss Aufzählung der möglichen Ausrichtung in seiner Kommunikation ist jedoch vor allem mit weiteren Beitragserhöhungen zu rechnen. Das ist der falsche Weg. Stattdessen ist die IV bis spätestens 2045 im Wesentlichen auf der Ausgabenseite zu sanieren, und zwar so, dass bis zu diesem Zeitpunkt auch die Schulden der AHV zurückbezahlt sind. Der Zeithorizont scheint sehr lang, er ist jedoch angesichts der Grössenordnung des Bedarfs unumgänglich und verhindert rigorose Massnahmen zum Nachteil der Anspruchsberechtigten. Stattdessen ermöglicht er eine sozialverträgliche aber nachhaltige Revision. An möglichen, bereits in der Revision 6b vorgesehenen Massnahmen, mangelt es nicht. So können bspw. eine neue Regelung der Reisekosten, neue Regeln für Rentner mit Kindern oder auch eine verstärkte Betrugsbekämpfung wieder in Betracht gezogen werden. Zudem hat es im Rahmen der Umsetzung der Motion – die überwiegend eine Sanierung auf der Ausgabenseite verlangt - auch Raum für eine weitere Stärkung der beruflichen Eingliederung. Selbst gezielte Ausbaumassnahmen bspw. im Bereich des Assistenzbeitrags – wie sie der Bundesrat gemäss Kommunikation vom 23.12.2024 offenbar wünscht – können in diesem Rahmen umgesetzt werden.</p>
- <span><p><span>Der Anstieg der Neurenten, der insbesondere junge Erwachsene mit schweren psychischen Problemen betrifft, stellt für die Invalidenversicherung (IV) eine grosse Herausforderung dar. Die Verschlechterung der Finanzperspektiven der IV aufgrund verschiedener Ursachen bereitet auch dem Bundesrat Sorge. Daher hat er das Eidgenössische Departement des Innern am 20.</span><span> </span><span>Juni 2025 damit beauftragt, Massnahmen zur verstärkten Integration in den Arbeitsmarkt und zur Stabilisierung der finanziellen Lage der Versicherung zu prüfen. Teil dieses Prüfauftrags ist auch das Einleiten der Entschuldung und damit die Umsetzung der Motion Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Ständerat (22.4256 «Entschuldung der Invalidenversicherung. Rückzahlung des Darlehens an die AHV»), die eine Entschuldung der Versicherung durch Tilgung oder Übernahme der Schuld durch den Bund vorsieht. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die vorliegende Motion setzt einen Zeithorizont für die Rückzahlung der IV-Schuld. Ausserdem sollen gemäss der vorliegenden Motion sollten Massnahmen überwiegend ausgabenseitig getroffen werden. Im Hinblick auf die neue IV-Revision werden bereits verschiedene leistungsseitige Massnahmen vertieft geprüft, die zu einer finanziellen Entlastung der IV führen sollten. Insbesondere sollen für die Zielgruppe der jungen Versicherten vertieft verschiedene Massnahmen geprüft werden, um eine Umkehr des Trends bei den Neurenten zu erreichen. Die vorgesehenen leistungsseitigen Massnahmen können daher mittelfristig zu einer finanziellen Entlastung der Versicherung führen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Im Rahmen der IV-Revision 6b und der Weiterentwicklung der IV wurden die vom Motionär beispielhaft genannten Massnahmen (Reisekosten, Regeln für Rentner und Rentnerinnen mit Kindern, verstärkte Betrugsbekämpfung) vertieft geprüft und vom Parlament verworfen. Es zeigt sich, dass diese Einsparungen zu gering ausfallen, um die Schuld der IV zu tilgen. Angesichts des starken Anstiegs der Neurenten und der nach wie vor hohen Verschuldung der IV erachtet der Bundesrat jedoch die vom Motionär verlangte Sanierung vorwiegend mit ausgabenseitigen Massnahmen als nicht realistisch; sie liesse sich kaum ohne Rentenkürzungen umsetzen. Der Bundesrat prüft deshalb neben einnahmeseitigen auch ausgabenseitige Massnahmen für eine nachhaltige Verbesserung der finanziellen Lage der IV und damit auch für die Entschuldung. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Im Hinblick auf einen Vorentwurf, der bis Ende 2026 in die öffentliche Vernehmlassung geschickt werden soll, werden dem Bundesrat bis Februar 2026 konkrete Leitlinien für die genannte Reform unterbreitet. In diesem Rahmen wird sich der Bundesrat auch zu einer möglichen Umsetzung der Entschuldung einschliesslich des Zeitraums äussern.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage mit dem Ziel der Rückzahlung der IV-Schuld an die AHV im Umfang von 10 Milliarden Franken bis spätestens 2045 zu schaffen. Die vorzuschlagenden Massnahmen haben dabei überwiegend auf der Ausgabenseite anzusetzen.</p>
- Massnahmen zur Schuldentilgung der IV gegenüber der AHV
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