Abschüsse von Wölfen in Jagdbanngebieten ermöglichen

ShortId
25.3715
Id
20253715
Updated
03.12.2025 13:36
Language
de
Title
Abschüsse von Wölfen in Jagdbanngebieten ermöglichen
AdditionalIndexing
52
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Abschuss von Wölfen, die Schäden verursachen und damit die Bedingungen für eine Abschussbewilligung erfüllen, ist auch in Jagdbanngebieten umzusetzen. Ebenso muss die Regulierung gemäss Art. 7a in den Jagdbanngebieten möglich sein.&nbsp;</p><p>Die Schweiz zählt 43 eidgenössische Jagdbanngebiete mit einer Gesamtfläche von rund 150 000 ha, die zu einem grossen Teil im Sömmerungsgebiet liegen. In den betroffenen Gebieten, in denen sich die Sömmerung von Nutztieren mit den Jagdbanngebieten überschneidet, verhindert die aktuelle Gesetzgebung den Abschuss von geschützten Tieren wie Wölfen, während der Abschuss von ungeschützten Tieren wie Hirschen erlaubt werden kann.</p><p>Die Grösse der Jagdbanngebiete macht eine Regulierung des Wolfes unmöglich, selbst wenn sonst die Bedingungen für eine Regulierung erfüllt sind. Dieses Hindernis muss behoben werden.</p>
  • <span><p><span>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Wolfspopulation für die Alpwirtschaft grosse Herausforderungen mit sich bringt. Gleichzeitig ist er der Ansicht, dass das revidierte Jagdrecht umgesetzt und angewendet werden soll, bevor weitere Anpassungen geprüft werden. Dementsprechend unterstützt er das Postulat 25.3027 «Evaluation des Jagdgesetzes und des Verteidigungsabschusses als mögliche Ergänzung». Im Rahmen der Beratung der parlamentarischen Initiative </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253497"><span>21.502</span></a><span> «Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft» lehnte der Nationalrat einen Einzelantrag zur Zulassung von Abschüssen geschützter Arten in eidgenössischen Jagdbanngebieten mit 117 zu 77 Stimmen ab. </span></p><p><span>Ergänzend ist festzuhalten, dass eine Regulierung ausserhalb von Schutzgebieten möglich ist. Wolfsterritorien sind mit durchschnittlich 250 Quadratkilometern deutlich grösser als die eidgenössischen Jagdbanngebiete (das Grösste hat eine Fläche von 94 Quadratkilometern).</span><span></span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen, der das Jagdgesetz so ändert, dass Wölfe, für die eine ordentliche Abschussbewilligung vorliegt, auch in Jagdbanngebieten geschossen werden dürfen, wenn es für den Schutz der Lebensräume, für die Erhaltung der Artenvielfalt, zur Hege oder zur Verhütung von übermässigen Wildschäden notwendig ist.</p>
  • Abschüsse von Wölfen in Jagdbanngebieten ermöglichen
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Abschuss von Wölfen, die Schäden verursachen und damit die Bedingungen für eine Abschussbewilligung erfüllen, ist auch in Jagdbanngebieten umzusetzen. Ebenso muss die Regulierung gemäss Art. 7a in den Jagdbanngebieten möglich sein.&nbsp;</p><p>Die Schweiz zählt 43 eidgenössische Jagdbanngebiete mit einer Gesamtfläche von rund 150 000 ha, die zu einem grossen Teil im Sömmerungsgebiet liegen. In den betroffenen Gebieten, in denen sich die Sömmerung von Nutztieren mit den Jagdbanngebieten überschneidet, verhindert die aktuelle Gesetzgebung den Abschuss von geschützten Tieren wie Wölfen, während der Abschuss von ungeschützten Tieren wie Hirschen erlaubt werden kann.</p><p>Die Grösse der Jagdbanngebiete macht eine Regulierung des Wolfes unmöglich, selbst wenn sonst die Bedingungen für eine Regulierung erfüllt sind. Dieses Hindernis muss behoben werden.</p>
    • <span><p><span>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Wolfspopulation für die Alpwirtschaft grosse Herausforderungen mit sich bringt. Gleichzeitig ist er der Ansicht, dass das revidierte Jagdrecht umgesetzt und angewendet werden soll, bevor weitere Anpassungen geprüft werden. Dementsprechend unterstützt er das Postulat 25.3027 «Evaluation des Jagdgesetzes und des Verteidigungsabschusses als mögliche Ergänzung». Im Rahmen der Beratung der parlamentarischen Initiative </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253497"><span>21.502</span></a><span> «Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft» lehnte der Nationalrat einen Einzelantrag zur Zulassung von Abschüssen geschützter Arten in eidgenössischen Jagdbanngebieten mit 117 zu 77 Stimmen ab. </span></p><p><span>Ergänzend ist festzuhalten, dass eine Regulierung ausserhalb von Schutzgebieten möglich ist. Wolfsterritorien sind mit durchschnittlich 250 Quadratkilometern deutlich grösser als die eidgenössischen Jagdbanngebiete (das Grösste hat eine Fläche von 94 Quadratkilometern).</span><span></span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen, der das Jagdgesetz so ändert, dass Wölfe, für die eine ordentliche Abschussbewilligung vorliegt, auch in Jagdbanngebieten geschossen werden dürfen, wenn es für den Schutz der Lebensräume, für die Erhaltung der Artenvielfalt, zur Hege oder zur Verhütung von übermässigen Wildschäden notwendig ist.</p>
    • Abschüsse von Wölfen in Jagdbanngebieten ermöglichen

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