Brustkrebs-Screeningprogramme

ShortId
25.3717
Id
20253717
Updated
14.11.2025 02:46
Language
de
Title
Brustkrebs-Screeningprogramme
AdditionalIndexing
2841;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1./2. Gemäss dem Bericht «Weiterführung Nationale Strategie gegen Krebs 2017–2020» (www.bag.admin.ch &gt; Politik &amp; Gesetze &gt; Nationale Gesundheitspolitik &gt; Gesundheitspolitische Strategien &gt; Nationale Strategie gegen Krebs 2014–2020) war im Bereich Brustkrebs-Früherkennung vorgesehen, eine nationale Empfehlung zur Weiterführung der Brustkrebs-Früherkennung durch Mammographie in der Schweiz zu erarbeiten (vgl. Ziff. 2.2). Ebenfalls sollten die Kriterien für eine nationale Evaluation der Programme festgelegt sowie Zuständigkeiten geklärt werden. Im Jahre 2014 wurden durch Fachkreise und Kantone Qualitätsstandards für Brustkrebs-Früherkennungsprogramme erarbeitet und verabschiedet. Diese Qualitätsstandards wurden seither in den kantonalen Programmen umgesetzt und in regelmässigen Monitorings von Swiss Cancer Screening geprüft. Der letzte Monitoringbericht 2019 – 2021 zeigte, dass die kantonalen Brustkrebs-Früherkennungsprogramme grösstenteils den nationalen und internationalen Qualitätsstandards entsprechen.</span><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im Rahmen der Erarbeitung des Nationalen Krebsplans (Umsetzung der am 29. Februar 2024 an den Bundesrat überwiesenen Motion 23.3014 Nationaler Krebsplan) wird die Frage der Harmonisierung und Qualitätssicherung der kantonalen Früherkennungsprogramme erneut diskutiert werden. Der Bundesrat wird den Nationalen Krebsplan voraussichtlich im Sommer 2026 verabschieden.</span></p><p><span>3./4. Es bestehen auf Bundesebene keine rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Präventions- oder Früherkennungsprogrammen, beispielsweise eines nationalen Programms zur Früherkennung von Brustkrebs. Für weitere Informationen sei auf die Antworten auf die Fragen 15.5159 Piller Carrard «Wann gibt es ein nationales Programm zur Früherkennung von Brustkrebs?» und 10.5176 Moret. «Nationales Programm zur Früherkennung von Brustkrebs» verwiesen. </span></p><p><span>Die Schweiz verfügt über ein dezentralisiertes Gesundheitssystem unter kantonaler Hoheit. Die Bundesgesetzgebung überlässt es den Kantonen die Aufgabe, Früherkennungsprogramme durchzuführen. </span><span>&nbsp;</span><span>In diesem Zusammenhang ist die Übernahme der Kosten für das Mammografie-Screening durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) unterschiedlich geregelt, da einige Kantone die Durchführung von Früherkennungsprogrammen nicht als Priorität erachten. Dem Bundesrat ist bewusst, dass dadurch je nach Kanton potenziell ein unterschiedlicher Zugang besteht.</span></p><p><span>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion 14.3055 Heim Bea «Qualitätssicherung bei Untersuchungen oder Programmen zur Früherkennung von Brustkrebs» erläuterte, werden in Kantonen ohne Programme jedoch ebenfalls Früherkennungsmammografien nach individuellen Entscheidungen durchgeführt. Dieses sogenannte opportunistische Screening stellt keine Pflichtleistung der OKP dar, da dabei kein überprüfbarer systematischer und strukturierter Prozess besteht. Dies ist jedoch für die Gewährleistung der Qualität dieser Präventionsmassnahme von grosser Bedeutung. </span></p></span>
  • <p>Jedes Jahr erkranken in der Schweiz durchschnittlich 6500 Frauen an Brustkrebs. In drei Viertel der Fälle wird Brustkrebs nach dem 50.&nbsp;Lebensjahr diagnostiziert. Eine Mehrheit der Kantone hat deshalb systematische Screeningprogramme für Frauen ab 50&nbsp;Jahren eingeführt, denn bei rechtzeitiger Diagnose hat diese Krebsart eine gute Heilungsrate. <a href="https://www.swisscancerscreening.ch/fr/offres-dans-votre-canton">Zürich und die Zentralschweiz</a> lassen jedoch mit der Einrichtung solcher Screeningprogramme auf sich warten und setzen damit ihre Einwohnerinnen einem erhöhten Brustkrebsrisiko aus.</p><p>Ferner ist die schweizweite Einführung von Brustkrebs-Screeningprogrammen gemäss Bericht des Bundesamtes für Gesundheit und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren «Weiterführung der Nationalen Strategie gegen Krebs 2017‒2020» eines der 15&nbsp;Umsetzungsprojekte der Strategie gegen Krebs. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1) Was ist der Stand der schweizweiten Einführung von Brustkrebs-Screeningprogramme fünf Jahre nach dem oben erwähnten Bericht?</p><p>2) Wurden endlich Bewertungskriterien für laufende Programme und Empfehlungen für die Fortsetzung der Brustkrebs-Screenings formuliert?</p><p>3) Wann kann man erwarten, dass schweizweit alle Frauen in Bezug auf Brustkrebs gleich behandelt werden?</p><p>4) In Kantonen, die sich den erwähnten Programmen widersetzen, müssen die Frauen nicht nur an ein Mammografie-Screening denken, sondern dieses auch noch aus eigener Tasche bezahlen. Dies schliesst viele Frauen mit niedrigem Einkommen von der Früherkennung aus. Wie steht der Bundesrat zu dieser Ungleichheit in der Gesundheitsversorgung?</p>
  • Brustkrebs-Screeningprogramme
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1./2. Gemäss dem Bericht «Weiterführung Nationale Strategie gegen Krebs 2017–2020» (www.bag.admin.ch &gt; Politik &amp; Gesetze &gt; Nationale Gesundheitspolitik &gt; Gesundheitspolitische Strategien &gt; Nationale Strategie gegen Krebs 2014–2020) war im Bereich Brustkrebs-Früherkennung vorgesehen, eine nationale Empfehlung zur Weiterführung der Brustkrebs-Früherkennung durch Mammographie in der Schweiz zu erarbeiten (vgl. Ziff. 2.2). Ebenfalls sollten die Kriterien für eine nationale Evaluation der Programme festgelegt sowie Zuständigkeiten geklärt werden. Im Jahre 2014 wurden durch Fachkreise und Kantone Qualitätsstandards für Brustkrebs-Früherkennungsprogramme erarbeitet und verabschiedet. Diese Qualitätsstandards wurden seither in den kantonalen Programmen umgesetzt und in regelmässigen Monitorings von Swiss Cancer Screening geprüft. Der letzte Monitoringbericht 2019 – 2021 zeigte, dass die kantonalen Brustkrebs-Früherkennungsprogramme grösstenteils den nationalen und internationalen Qualitätsstandards entsprechen.</span><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im Rahmen der Erarbeitung des Nationalen Krebsplans (Umsetzung der am 29. Februar 2024 an den Bundesrat überwiesenen Motion 23.3014 Nationaler Krebsplan) wird die Frage der Harmonisierung und Qualitätssicherung der kantonalen Früherkennungsprogramme erneut diskutiert werden. Der Bundesrat wird den Nationalen Krebsplan voraussichtlich im Sommer 2026 verabschieden.</span></p><p><span>3./4. Es bestehen auf Bundesebene keine rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Präventions- oder Früherkennungsprogrammen, beispielsweise eines nationalen Programms zur Früherkennung von Brustkrebs. Für weitere Informationen sei auf die Antworten auf die Fragen 15.5159 Piller Carrard «Wann gibt es ein nationales Programm zur Früherkennung von Brustkrebs?» und 10.5176 Moret. «Nationales Programm zur Früherkennung von Brustkrebs» verwiesen. </span></p><p><span>Die Schweiz verfügt über ein dezentralisiertes Gesundheitssystem unter kantonaler Hoheit. Die Bundesgesetzgebung überlässt es den Kantonen die Aufgabe, Früherkennungsprogramme durchzuführen. </span><span>&nbsp;</span><span>In diesem Zusammenhang ist die Übernahme der Kosten für das Mammografie-Screening durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) unterschiedlich geregelt, da einige Kantone die Durchführung von Früherkennungsprogrammen nicht als Priorität erachten. Dem Bundesrat ist bewusst, dass dadurch je nach Kanton potenziell ein unterschiedlicher Zugang besteht.</span></p><p><span>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion 14.3055 Heim Bea «Qualitätssicherung bei Untersuchungen oder Programmen zur Früherkennung von Brustkrebs» erläuterte, werden in Kantonen ohne Programme jedoch ebenfalls Früherkennungsmammografien nach individuellen Entscheidungen durchgeführt. Dieses sogenannte opportunistische Screening stellt keine Pflichtleistung der OKP dar, da dabei kein überprüfbarer systematischer und strukturierter Prozess besteht. Dies ist jedoch für die Gewährleistung der Qualität dieser Präventionsmassnahme von grosser Bedeutung. </span></p></span>
    • <p>Jedes Jahr erkranken in der Schweiz durchschnittlich 6500 Frauen an Brustkrebs. In drei Viertel der Fälle wird Brustkrebs nach dem 50.&nbsp;Lebensjahr diagnostiziert. Eine Mehrheit der Kantone hat deshalb systematische Screeningprogramme für Frauen ab 50&nbsp;Jahren eingeführt, denn bei rechtzeitiger Diagnose hat diese Krebsart eine gute Heilungsrate. <a href="https://www.swisscancerscreening.ch/fr/offres-dans-votre-canton">Zürich und die Zentralschweiz</a> lassen jedoch mit der Einrichtung solcher Screeningprogramme auf sich warten und setzen damit ihre Einwohnerinnen einem erhöhten Brustkrebsrisiko aus.</p><p>Ferner ist die schweizweite Einführung von Brustkrebs-Screeningprogrammen gemäss Bericht des Bundesamtes für Gesundheit und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren «Weiterführung der Nationalen Strategie gegen Krebs 2017‒2020» eines der 15&nbsp;Umsetzungsprojekte der Strategie gegen Krebs. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1) Was ist der Stand der schweizweiten Einführung von Brustkrebs-Screeningprogramme fünf Jahre nach dem oben erwähnten Bericht?</p><p>2) Wurden endlich Bewertungskriterien für laufende Programme und Empfehlungen für die Fortsetzung der Brustkrebs-Screenings formuliert?</p><p>3) Wann kann man erwarten, dass schweizweit alle Frauen in Bezug auf Brustkrebs gleich behandelt werden?</p><p>4) In Kantonen, die sich den erwähnten Programmen widersetzen, müssen die Frauen nicht nur an ein Mammografie-Screening denken, sondern dieses auch noch aus eigener Tasche bezahlen. Dies schliesst viele Frauen mit niedrigem Einkommen von der Früherkennung aus. Wie steht der Bundesrat zu dieser Ungleichheit in der Gesundheitsversorgung?</p>
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