Unterstützung der von Naturkatastrophen betroffenen Regionen in der Schweiz durch Einsparungen bei Auslandhilfe, Beiträgen an supranationale Organisationen (z. B. WHO) und Asylausgaben
- ShortId
-
25.3725
- Id
-
20253725
- Updated
-
14.11.2025 02:50
- Language
-
de
- Title
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Unterstützung der von Naturkatastrophen betroffenen Regionen in der Schweiz durch Einsparungen bei Auslandhilfe, Beiträgen an supranationale Organisationen (z. B. WHO) und Asylausgaben
- AdditionalIndexing
-
52;24;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Hilfe bei Naturereignissen im Inland im bestehenden System angemessen priorisiert wird. Die Bewältigung von Naturereignissen erfolgt in der Schweiz in einem gut abgestimmten Zusammenspiel von Gemeinden, Kantonen und Bund. Gemäss föderaler Kompetenzordnung sind in erster Linie die Gemeinden für den Schutz der Bevölkerung, die Schadenwehr sowie die Wiederherstellung nach Naturereignissen zuständig – wobei die Zuständigkeit je nach territorialer Ausdehnung des Naturereignisses variieren kann. Die Kantone unterstützen dabei koordinierend, und der Bund warnt und stellt Lage- und Prognosedaten in Echtzeit schweizweit zur Verfügung. In der Ereignis- und Wiederherstellungsphase koordiniert das Ressourcenmanagement Bund (ResMaB) den Einsatz aller auf Stufe Bund verfügbaren Ressourcen.</p><p> </p><p>Die Behebung von Schäden respektive die Wiederherstellung finanzieren grundsätzlich die jeweiligen Besitzer. So werden die Nationalstrassen vom Bund, die Kantonsstrassen vom Kanton, die Gemeindestrassen von der Gemeinde und die Privatstrassen von Privaten finanziert. Die finanziellen Folgen können über Versicherungen begrenzt werden. Insbesondere werden in den meisten Kantonen die Gebäudeschäden über obligatorische Gebäudeversicherungen solidarisch von der Gesellschaft getragen. Für die Landwirtschaft besteht die freiwillige schweizerische Hagelversicherung, welche nicht nur Hagel, sondern auch andere Schäden durch Naturereignisse entschädigt. Nicht versicherbare Schäden werden über die Elementarschadenfonds der Kantone mit kantonaler Gebäudeversicherung sowie über den «fondssuisse» entschädigt. In der Regel werden nicht versicherte Flurschäden in der Landwirtschaft über diese Fonds mitfinanziert. Im Weiteren sind Hilfsgelder von entsprechenden Einrichtungen und bei Grossereignissen Spendengelder zu erwähnen. </p><p> </p><p>Zusätzlich unterstützt der Bund die Wiederherstellung und Prävention im Rahmen seiner gesetzlichen Grundlagen: Basierend auf dem Waldgesetz (WaG; SR 921.0) und dem Wasserbaugesetz (WBG; SR 721.100) werden nach Naturereignissen den Kantonen Abgeltungen an die Kosten für Sofortmassnahmen und Wiederherstellung der Schutzbauten geleistet. Die Kantone haben im Weiteren Anspruch auf Abgeltung für präventive Schutzmassnahmen. Der Bund subventioniert so die Schutzmassnahmen in Blatten mit 55 bis 65 Prozent (inkl. Schwerfinanzierbarkeitszuschlag für den Kanton Wallis von 20 Prozent). Zudem kann der Bund gestützt auf das Landwirtschaftsgesetz (LwG; SR 910.1) im Rahmen der landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen Finanzhilfen an die Wiederherstellung nach Elementarschäden und die Sicherung von landwirtschaftlichen Bauten und Anlagen sowie von Kulturland gewähren. Für nationale und kantonale Infrastruktur (Eisenbahngesetz, SR 742.101; Nationalstrassengesetz, 725.11) verfügt der Bund ebenfalls über spezifische Rechtsgrundlagen.</p><p> </p><p>Die Behebung von Unwetterschäden der vergangenen Jahrzehnte wurde auf der Basis dieser Rechtsgrundlagen bewältigt. Einzig beim bisher mit Abstand grössten Unwetterereignis von 2005 mit über 3 Milliarden Franken Schaden erfolgte eine zusätzliche Unterstützung durch den Bund mittels Sonderbotschaft. Aufgrund der kantonalen Pro-Kopf-Belastung von knapp über 1000 Franken (Nettokosten) gewährte der Bund dem Kanton Obwalden eine Sonderhilfe von 14.4 Millionen Franken. So wie der Bund die Kantone unterstützt, unterstützen die Kantone in analoger Weise die Gemeinden gemäss dem Subsidiaritätsprinzip. Eine weitere Sonderbotschaft zu den Unwettern in den Kantonen Tessin, Graubünden und Wallis hat der Bundesrat im Mai 2025 dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in Auftrag gegeben.</p><p> </p><p>Der Bundesrat beantragt das Postulat <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253669"><u>25.3669 der FDP Fraktion (RL)</u></a> «Überprüfung und allfällige Ergänzung der gesetzlichen Grundlagen für eine rasche Katastrophenhilfe des Bundes» zur Annahme. Im Bericht in Erfüllung dieses Postulats kann aufgezeigt werden, welche gesetzlichen Regelungen für die zeitnahe Unterstützung einer inländischen Hilfe bei Naturkatastrophen vorhanden sind bzw. fehlen.</p>
- <p>Nach der Katastrophe in Blatten sicherte der Bundesrat der lokalen Bevölkerung Unterstützung zu. Unklar ist aber noch, wie diese Unterstützung aussehen wird und insbesondere, wie hoch die Hilfsgelder ausfallen.</p><p>Der Präzedenzfall Vallemaggia ist diesbezüglich nicht ermutigend, da die bisherigen Bundeshilfen in Anbetracht der dortigen Schäden eindeutig unzureichend sind.</p><p>In Zukunft könnte es in der Schweiz zu weiteren Ereignissen dieser Art kommen. Der Bund muss dann in der Lage sein, angemessen zu reagieren, auch finanziell.</p><p>Es ist nicht hinnehmbar, dass der Bundesrat (oder einige seiner Mitglieder) weiterhin neue Beiträge fürs Ausland oder für internationale Organisationen sprechen oder versprechen – z. B. die kürzlich von Bundesrätin Baume-Schneider angekündigte zusätzliche Unterstützung in Höhe von 66 Millionen Franken für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) –, sich dann aber hinter der Subsidiarität, den Rechtsgrundlagen und diversen Vorbehalten versteckt, um die Hilfsleistungen im Falle von Katastrophen in der Heimat zu reduzieren. Dies ist umso weniger hinnehmbar, als ein Teil der Auslandhilfe auch für Umweltmassnahmen vorgesehen ist.</p><p> </p><p>Der Bundesrat wird deshalb ersucht, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><ul><li>Ist der Bundesrat ebenfalls der Ansicht, dass Katastrophen im Inland Vorrang haben sollten vor Hilfeleistungen im Ausland?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, die Auslandhilfe, die Beiträge an supranationale Organisationen (z. B. WHO) und die Ausgaben im Asylbereich zu reduzieren, um der von Naturkatastrophen betroffenen Schweizer Bevölkerung zu helfen und so klare und nachhaltige Prioritäten zu setzen?</li></ul>
- Unterstützung der von Naturkatastrophen betroffenen Regionen in der Schweiz durch Einsparungen bei Auslandhilfe, Beiträgen an supranationale Organisationen (z. B. WHO) und Asylausgaben
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Hilfe bei Naturereignissen im Inland im bestehenden System angemessen priorisiert wird. Die Bewältigung von Naturereignissen erfolgt in der Schweiz in einem gut abgestimmten Zusammenspiel von Gemeinden, Kantonen und Bund. Gemäss föderaler Kompetenzordnung sind in erster Linie die Gemeinden für den Schutz der Bevölkerung, die Schadenwehr sowie die Wiederherstellung nach Naturereignissen zuständig – wobei die Zuständigkeit je nach territorialer Ausdehnung des Naturereignisses variieren kann. Die Kantone unterstützen dabei koordinierend, und der Bund warnt und stellt Lage- und Prognosedaten in Echtzeit schweizweit zur Verfügung. In der Ereignis- und Wiederherstellungsphase koordiniert das Ressourcenmanagement Bund (ResMaB) den Einsatz aller auf Stufe Bund verfügbaren Ressourcen.</p><p> </p><p>Die Behebung von Schäden respektive die Wiederherstellung finanzieren grundsätzlich die jeweiligen Besitzer. So werden die Nationalstrassen vom Bund, die Kantonsstrassen vom Kanton, die Gemeindestrassen von der Gemeinde und die Privatstrassen von Privaten finanziert. Die finanziellen Folgen können über Versicherungen begrenzt werden. Insbesondere werden in den meisten Kantonen die Gebäudeschäden über obligatorische Gebäudeversicherungen solidarisch von der Gesellschaft getragen. Für die Landwirtschaft besteht die freiwillige schweizerische Hagelversicherung, welche nicht nur Hagel, sondern auch andere Schäden durch Naturereignisse entschädigt. Nicht versicherbare Schäden werden über die Elementarschadenfonds der Kantone mit kantonaler Gebäudeversicherung sowie über den «fondssuisse» entschädigt. In der Regel werden nicht versicherte Flurschäden in der Landwirtschaft über diese Fonds mitfinanziert. Im Weiteren sind Hilfsgelder von entsprechenden Einrichtungen und bei Grossereignissen Spendengelder zu erwähnen. </p><p> </p><p>Zusätzlich unterstützt der Bund die Wiederherstellung und Prävention im Rahmen seiner gesetzlichen Grundlagen: Basierend auf dem Waldgesetz (WaG; SR 921.0) und dem Wasserbaugesetz (WBG; SR 721.100) werden nach Naturereignissen den Kantonen Abgeltungen an die Kosten für Sofortmassnahmen und Wiederherstellung der Schutzbauten geleistet. Die Kantone haben im Weiteren Anspruch auf Abgeltung für präventive Schutzmassnahmen. Der Bund subventioniert so die Schutzmassnahmen in Blatten mit 55 bis 65 Prozent (inkl. Schwerfinanzierbarkeitszuschlag für den Kanton Wallis von 20 Prozent). Zudem kann der Bund gestützt auf das Landwirtschaftsgesetz (LwG; SR 910.1) im Rahmen der landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen Finanzhilfen an die Wiederherstellung nach Elementarschäden und die Sicherung von landwirtschaftlichen Bauten und Anlagen sowie von Kulturland gewähren. Für nationale und kantonale Infrastruktur (Eisenbahngesetz, SR 742.101; Nationalstrassengesetz, 725.11) verfügt der Bund ebenfalls über spezifische Rechtsgrundlagen.</p><p> </p><p>Die Behebung von Unwetterschäden der vergangenen Jahrzehnte wurde auf der Basis dieser Rechtsgrundlagen bewältigt. Einzig beim bisher mit Abstand grössten Unwetterereignis von 2005 mit über 3 Milliarden Franken Schaden erfolgte eine zusätzliche Unterstützung durch den Bund mittels Sonderbotschaft. Aufgrund der kantonalen Pro-Kopf-Belastung von knapp über 1000 Franken (Nettokosten) gewährte der Bund dem Kanton Obwalden eine Sonderhilfe von 14.4 Millionen Franken. So wie der Bund die Kantone unterstützt, unterstützen die Kantone in analoger Weise die Gemeinden gemäss dem Subsidiaritätsprinzip. Eine weitere Sonderbotschaft zu den Unwettern in den Kantonen Tessin, Graubünden und Wallis hat der Bundesrat im Mai 2025 dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in Auftrag gegeben.</p><p> </p><p>Der Bundesrat beantragt das Postulat <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253669"><u>25.3669 der FDP Fraktion (RL)</u></a> «Überprüfung und allfällige Ergänzung der gesetzlichen Grundlagen für eine rasche Katastrophenhilfe des Bundes» zur Annahme. Im Bericht in Erfüllung dieses Postulats kann aufgezeigt werden, welche gesetzlichen Regelungen für die zeitnahe Unterstützung einer inländischen Hilfe bei Naturkatastrophen vorhanden sind bzw. fehlen.</p>
- <p>Nach der Katastrophe in Blatten sicherte der Bundesrat der lokalen Bevölkerung Unterstützung zu. Unklar ist aber noch, wie diese Unterstützung aussehen wird und insbesondere, wie hoch die Hilfsgelder ausfallen.</p><p>Der Präzedenzfall Vallemaggia ist diesbezüglich nicht ermutigend, da die bisherigen Bundeshilfen in Anbetracht der dortigen Schäden eindeutig unzureichend sind.</p><p>In Zukunft könnte es in der Schweiz zu weiteren Ereignissen dieser Art kommen. Der Bund muss dann in der Lage sein, angemessen zu reagieren, auch finanziell.</p><p>Es ist nicht hinnehmbar, dass der Bundesrat (oder einige seiner Mitglieder) weiterhin neue Beiträge fürs Ausland oder für internationale Organisationen sprechen oder versprechen – z. B. die kürzlich von Bundesrätin Baume-Schneider angekündigte zusätzliche Unterstützung in Höhe von 66 Millionen Franken für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) –, sich dann aber hinter der Subsidiarität, den Rechtsgrundlagen und diversen Vorbehalten versteckt, um die Hilfsleistungen im Falle von Katastrophen in der Heimat zu reduzieren. Dies ist umso weniger hinnehmbar, als ein Teil der Auslandhilfe auch für Umweltmassnahmen vorgesehen ist.</p><p> </p><p>Der Bundesrat wird deshalb ersucht, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><ul><li>Ist der Bundesrat ebenfalls der Ansicht, dass Katastrophen im Inland Vorrang haben sollten vor Hilfeleistungen im Ausland?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, die Auslandhilfe, die Beiträge an supranationale Organisationen (z. B. WHO) und die Ausgaben im Asylbereich zu reduzieren, um der von Naturkatastrophen betroffenen Schweizer Bevölkerung zu helfen und so klare und nachhaltige Prioritäten zu setzen?</li></ul>
- Unterstützung der von Naturkatastrophen betroffenen Regionen in der Schweiz durch Einsparungen bei Auslandhilfe, Beiträgen an supranationale Organisationen (z. B. WHO) und Asylausgaben
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