AHV 2030. Einsetzen einer Expertengruppe für eine nachhaltige und zukunftsfähige Reform
- ShortId
-
25.3731
- Id
-
20253731
- Updated
-
02.12.2025 10:35
- Language
-
de
- Title
-
AHV 2030. Einsetzen einer Expertengruppe für eine nachhaltige und zukunftsfähige Reform
- AdditionalIndexing
-
44;2836;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das zentrale Sozialwerk der Schweiz. Sie steht durch die demografische Entwicklung vor grossen Herausforderungen: Die geburtenstarke Babyboomer-Generation tritt ins Rentenalter ein, während gleichzeitig immer weniger Erwerbstätige für immer mehr Rentnerinnen und Rentner aufkommen müssen. Diese Entwicklung belastet die Einnahmen- und Ausgabenbilanz der AHV zunehmend.</p><p>Der Bundesrat schlägt zur Stabilisierung der AHV-Finanzen derzeit hauptsächlich zusätzliche Einnahmen über die Erhöhung der Mehrwertsteuer und der Lohnabgaben vor. Dies zusätzlich zum Mehrbedarf, der für die Finanzierung der 13. AHV-Rente sowieso schon notwendig ist. Diese Lösung trifft insbesondere den Mittelstand, die arbeitstätige Bevölkerung sowie die junge Generation überproportional und belastet den Generationenvertrag. Ohne strukturelle Reformen drohen in Zukunft wiederholte Erhöhungen dieser Abgaben, was sozial und wirtschaftlich problematisch ist. Dazu wird die Arbeit verteuert, was die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen schwächt – was mit Blick auf die geopolitischen Entwicklungen, die aktuelle Wirtschaftslage und den Fachkräftemangel zunehmend zu einem Problem wird und die Arbeitsanreize für Arbeitnehmende mindert.</p><p>Eine nachhaltige AHV-Finanzierung erfordert eine langfristige Perspektive, die neben der Einnahmeseite auch die Ausgaben berücksichtigt. Dabei ist insbesondere eine faire, generationengerechte Verteilung der Belastungen sicherzustellen. Ein möglicher Ansatz sind verschiedene Modelle der Lebensarbeitszeit, die nicht ein starres Rentenalter vorschreiben, sondern sich am tatsächlichen Eintritt ins Erwerbsleben orientieren und flexible, sozialverträgliche Lösungen erlauben. Dasselbe kann auch über deutlich bessere steuerliche Anreize erreicht werden. Auch eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters mit Übergangsregelungen soll geprüft werden. Die Ansätze sollten parallel verfolgt werden. </p><p>Um die Reform AHV2030 auf eine evidenzbasierte Grundlage zu stellen, soll eine unabhängige Expertengruppe eingesetzt werden. Diese soll die Einnahmen- und Ausgabenseite der AHV umfassend analysieren und prüfen, wie sich ein Lebensarbeitszeitmodell oder eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters sinnvoll und sozialverträglich in die Reform integrieren lässt und welche Optionen zur Verbesserung der Arbeitsanreize verfolgt werden könnten. Nur durch eine breite und fundierte Diskussion kann die notwendige Akzeptanz für eine strukturelle Reform geschaffen werden, die das wichtigste Sozialwerk der Schweiz nachhaltig sichert.</p>
- <span><p><span>Mit der Vorlage AHV2030 will der Bundesrat die AHV stabilisieren und modernisieren. Die Finanzierung der ersten Säule für die Zeit von 2030</span><span> </span><span>bis 2040 soll gesichert und die AHV an die soziale und wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Zur Konkretisierung dieser Ziele hat der Bundesrat dem Eidgenössischem Departement des Innern (EDI) mehrere Prüfaufträge erteilt. Dabei sollen Massnahmen bei den Leistungen und den Beiträgen geprüft werden, so insbesondere, wie die Anreize zur Weiterbeschäftigung erhöht und jene für die Frühpensionierung reduziert werden können. Ausserdem soll analysiert werden, wie die AHV-Einnahmen über die aktuellen Finanzierungsquellen erhöht werden können. Massnahmen zur Modernisierung der AHV im Bereich der Beiträge und zur Anpassung an die gesellschaftliche Entwicklung sind ebenfalls zu prüfen. Der Bundesrat hat das EDI zudem damit beauftragt, zu prüfen, wie die Digitalisierung gefördert werden kann. </span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat will die Diskussion über die Modelle zur Lebensarbeitszeit fortsetzen. Zur Ausarbeitung von konkreten Modellen fehlen aber insbesondere individuelle Daten wie der Beschäftigungsgrad und der ausgeübte Beruf. Mit der Vorlage AHV2030 sollen die notwendigen Grundlagen geschaffen werden, damit im Rahmen einer künftigen Reform entsprechende Modelle ausgearbeitet werden können.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Das Stimmvolk hat sich 2024 gegen eine Erhöhung des Referenzalters ausgesprochen. Deshalb ist ein höheres Referenzalter für den Bundesrat im Rahmen der Vorlage AHV2030 keine Option. Er beabsichtigt aber, im Rahmen der nächsten Reform zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine Erhöhung des Referenzalters in Betracht gezogen werden könnte.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat wird gestützt auf die Prüfaufträge diesen Herbst seine Leitlinien zur AHV2030 verabschieden. Die Einsetzung einer Expertengruppe ist in dieser Phase nicht vorgesehen. Die Sozialpartner sollen ihre Positionen und Ideen aber einbringen können. Dazu wird der bereits angestossene Dialog zur AHV fortgeführt. Zudem wird Anfang 2026 die Vernehmlassung zur AHV2030 eröffnet, in deren Rahmen sich sämtliche interessierten Kreise einbringen können.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat soll durch eine unabhängige Expertengruppe die Einnahmen- und Ausgabenpositionen der AHV im Kontext Reform AHV2030 umfassend prüfen lassen. Insbesondere soll dabei aufgezeigt werden, wie mit der Reform eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit erreicht werden kann. Einerseits durch verschiedene Modelle zur Anpassung des Rentenalters, andererseits durch deutlich bessere Anreize bei Steuern und Sozialversicherungsabgaben bei einer Erwerbstätigkeit über das Rentenalter hinaus.</p>
- AHV 2030. Einsetzen einer Expertengruppe für eine nachhaltige und zukunftsfähige Reform
- State
-
Überwiesen an den Bundesrat
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das zentrale Sozialwerk der Schweiz. Sie steht durch die demografische Entwicklung vor grossen Herausforderungen: Die geburtenstarke Babyboomer-Generation tritt ins Rentenalter ein, während gleichzeitig immer weniger Erwerbstätige für immer mehr Rentnerinnen und Rentner aufkommen müssen. Diese Entwicklung belastet die Einnahmen- und Ausgabenbilanz der AHV zunehmend.</p><p>Der Bundesrat schlägt zur Stabilisierung der AHV-Finanzen derzeit hauptsächlich zusätzliche Einnahmen über die Erhöhung der Mehrwertsteuer und der Lohnabgaben vor. Dies zusätzlich zum Mehrbedarf, der für die Finanzierung der 13. AHV-Rente sowieso schon notwendig ist. Diese Lösung trifft insbesondere den Mittelstand, die arbeitstätige Bevölkerung sowie die junge Generation überproportional und belastet den Generationenvertrag. Ohne strukturelle Reformen drohen in Zukunft wiederholte Erhöhungen dieser Abgaben, was sozial und wirtschaftlich problematisch ist. Dazu wird die Arbeit verteuert, was die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen schwächt – was mit Blick auf die geopolitischen Entwicklungen, die aktuelle Wirtschaftslage und den Fachkräftemangel zunehmend zu einem Problem wird und die Arbeitsanreize für Arbeitnehmende mindert.</p><p>Eine nachhaltige AHV-Finanzierung erfordert eine langfristige Perspektive, die neben der Einnahmeseite auch die Ausgaben berücksichtigt. Dabei ist insbesondere eine faire, generationengerechte Verteilung der Belastungen sicherzustellen. Ein möglicher Ansatz sind verschiedene Modelle der Lebensarbeitszeit, die nicht ein starres Rentenalter vorschreiben, sondern sich am tatsächlichen Eintritt ins Erwerbsleben orientieren und flexible, sozialverträgliche Lösungen erlauben. Dasselbe kann auch über deutlich bessere steuerliche Anreize erreicht werden. Auch eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters mit Übergangsregelungen soll geprüft werden. Die Ansätze sollten parallel verfolgt werden. </p><p>Um die Reform AHV2030 auf eine evidenzbasierte Grundlage zu stellen, soll eine unabhängige Expertengruppe eingesetzt werden. Diese soll die Einnahmen- und Ausgabenseite der AHV umfassend analysieren und prüfen, wie sich ein Lebensarbeitszeitmodell oder eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters sinnvoll und sozialverträglich in die Reform integrieren lässt und welche Optionen zur Verbesserung der Arbeitsanreize verfolgt werden könnten. Nur durch eine breite und fundierte Diskussion kann die notwendige Akzeptanz für eine strukturelle Reform geschaffen werden, die das wichtigste Sozialwerk der Schweiz nachhaltig sichert.</p>
- <span><p><span>Mit der Vorlage AHV2030 will der Bundesrat die AHV stabilisieren und modernisieren. Die Finanzierung der ersten Säule für die Zeit von 2030</span><span> </span><span>bis 2040 soll gesichert und die AHV an die soziale und wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Zur Konkretisierung dieser Ziele hat der Bundesrat dem Eidgenössischem Departement des Innern (EDI) mehrere Prüfaufträge erteilt. Dabei sollen Massnahmen bei den Leistungen und den Beiträgen geprüft werden, so insbesondere, wie die Anreize zur Weiterbeschäftigung erhöht und jene für die Frühpensionierung reduziert werden können. Ausserdem soll analysiert werden, wie die AHV-Einnahmen über die aktuellen Finanzierungsquellen erhöht werden können. Massnahmen zur Modernisierung der AHV im Bereich der Beiträge und zur Anpassung an die gesellschaftliche Entwicklung sind ebenfalls zu prüfen. Der Bundesrat hat das EDI zudem damit beauftragt, zu prüfen, wie die Digitalisierung gefördert werden kann. </span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat will die Diskussion über die Modelle zur Lebensarbeitszeit fortsetzen. Zur Ausarbeitung von konkreten Modellen fehlen aber insbesondere individuelle Daten wie der Beschäftigungsgrad und der ausgeübte Beruf. Mit der Vorlage AHV2030 sollen die notwendigen Grundlagen geschaffen werden, damit im Rahmen einer künftigen Reform entsprechende Modelle ausgearbeitet werden können.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Das Stimmvolk hat sich 2024 gegen eine Erhöhung des Referenzalters ausgesprochen. Deshalb ist ein höheres Referenzalter für den Bundesrat im Rahmen der Vorlage AHV2030 keine Option. Er beabsichtigt aber, im Rahmen der nächsten Reform zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine Erhöhung des Referenzalters in Betracht gezogen werden könnte.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat wird gestützt auf die Prüfaufträge diesen Herbst seine Leitlinien zur AHV2030 verabschieden. Die Einsetzung einer Expertengruppe ist in dieser Phase nicht vorgesehen. Die Sozialpartner sollen ihre Positionen und Ideen aber einbringen können. Dazu wird der bereits angestossene Dialog zur AHV fortgeführt. Zudem wird Anfang 2026 die Vernehmlassung zur AHV2030 eröffnet, in deren Rahmen sich sämtliche interessierten Kreise einbringen können.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat soll durch eine unabhängige Expertengruppe die Einnahmen- und Ausgabenpositionen der AHV im Kontext Reform AHV2030 umfassend prüfen lassen. Insbesondere soll dabei aufgezeigt werden, wie mit der Reform eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit erreicht werden kann. Einerseits durch verschiedene Modelle zur Anpassung des Rentenalters, andererseits durch deutlich bessere Anreize bei Steuern und Sozialversicherungsabgaben bei einer Erwerbstätigkeit über das Rentenalter hinaus.</p>
- AHV 2030. Einsetzen einer Expertengruppe für eine nachhaltige und zukunftsfähige Reform
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